Ehemaliges weltliches Kanonikerstift in der Stadt Zürich, am rechten Limmatufer gelegen. Diözese Konstanz. Es wurde wohl im 9. Jahrhundert gegründet, 1523 in ein reformiertes Chorherrenstift umgestaltet und 1832 aufgehoben. Patrone waren die Heiligen Felix und Regula, seit 1264 auch Exuperantius.
Das Grossmünster war ursprünglich die Pfarrkirche für die Ortschaften zwischen Limmat und Glatt. In der Reformation wurde sein Sprengel auf den rechtsufrigen Teil der Stadt und die unmittelbar angrenzenden Gebiete beschränkt; im 17. und 19. Jahrhundert wurden weitere Kirchgemeinden ausgegliedert. Karl der Grosse gründete 810 ein Kanonikerstift an der Stelle, wo der Legende nach zu Beginn des 4. Jahrhunderts die Geschwister Felix und Regula ihre auf Befehl des Decius abgeschlagenen Häupter 40 Ellen von der Hinrichtungsstelle entfernt am Limmatufer niedergelegt hätten und wo spätestens seit der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts eine Kirche stand. Mehrere Geistliche, die wohl seit dem frühen 9. Jahrhundert unter der Leitung eines Dekans nach den Regeln der Aachener "Institutio" zusammenlebten, versorgten die ausgedehnte Pfarrei. 1114 bestätigte Kaiser Heinrich V. dem Stift neben anderen Rechten auch die freie Wahl des Propstes, der inzwischen den Dekan als Vorsteher abgelöst hatte. Das Grossmünster war ein Reichsstift, über das der Zürcher Reichsvogt bis zum Aussterben der Zähringer (1218) die Kastvogtei ausgeübt hatte. Seit 1218 ist die Zahl von 24 Kanonikerpfründen belegt. Sie blieb bis 1523 unverändert, während die Zahl der in einer Bruderschaft vereinigten Kapläne auf 32 stieg: 23 Kapläne versahen Altäre im Grossmünster, die andern in vom Grossmünster abhängigen Kapellen in und um Zürich. Seit der Auflösung der gemeinsamen Lebensform (spätestens zu Beginn des 13. Jh.) bewohnten die Kanoniker eigene Pfrundhäuser in der Umgebung der Kirche.
Die heutige Kirche – eine dreischiffige Pfeilerbasilika mit Doppelturmfront und Hallenkrypta unter dem Chor – wurde in sechs Bauetappen zwischen 1100 und 1230 anstelle eines annähernd gleich grossen Vorgängerbaus aus dem 9. Jahrhundert errichtet. Der Bauplan wurde mehrmals geändert; es lassen sich unterschiedliche Einflüsse (Konstanzer Bischofskirche, Kaiserdome, normannische Grossbauten und lombardische Basiliken) erkennen. Die Türme wurden erst 1488-1492 gebaut. Nach dem Brand des Glockenturms 1763 wurden die ursprünglich spitzen Helme 1781-1786 durch die bestehenden achteckigen ersetzt.
Innere Organisation und Güterverwaltung sind in Statuten von 1259/1260 detailliert beschrieben. Die 1346 neu redigierten Statuten dienten den Stiften von Solothurn, Zofingen und Embrach als Vorbild. Propst, Kantor, Kustos und Scholastikus wurden vom Kapitel aus dem Kreis der Chorherren gewählt und genossen zusätzliche Bezüge. Der erstmals 1177 belegte Leutpriester (Pleban) hingegen gehörte seit dem 14. Jahrhundert dem Kapitel nicht mehr an. Für Chorherren galt das Mindestalter von 20 Jahren. Sie hatten seit dem 14. Jahrhundert verschiedene Eintrittsgebühren zu entrichten und die zwei Gnadenjahre ihres Vorgängers ohne Bezüge abzuwarten, wenn dieser im Amt verstorben war. Das Grossmünster galt im Spätmittelalter nächst der Kathedralkirche von Konstanz als die vornehmste Kirche des Bistums. Bis ins erste Viertel des 14. Jahrhunderts entstammten die Chorherren mehrheitlich dem Nordostschweizer Adel sowie Zürcher Ratsfamilien. Die dominante Stellung der Päpste im spätmittelalterlichen kirchlichen Pfründenrecht und der daraus resultierende Vorrang der päpstlichen Providierten vor allen anderen Bewerbern um kirchliche Benefizien versetzten die lokale Oberschicht in der Folgezeit in die Minderheit. An Universitäten gebildete bischöflich-konstanzische und päpstliche Kuriale stellten lange die Mehrheit im Kapitel. Nachdem der Zürcher Rat 1479 das Verleihungsrecht über die in den ungeraden (päpstlichen) Monaten frei werdenden Pfründen erlangt hatte, stieg der Anteil der Zürcher im Kapitel wieder an. Zu den bedeutendsten Chorherren gehörten Rudolf I. von Homburg (1114-1122), Konrad von Mure (1246-1281), Felix Hemmerli (1412-1454), Huldrych Zwingli (1521-1531), Heinrich Bullinger (1531-1575) und Johann Jakob Breitinger (1613-1645). Zu den Hauptaufgaben des nachreformatorischen Stiftes mit nunmehr zehn Pfründen gehörte die Führung einer Lateinschule und des theologischen Instituts (zuerst Prophezei, später Lektorium genannt). 1601 gliederte man die Ausbildung in Lateinschule, Collegium humanitatis und Lektorium. Der seit dem 17. Jahrhundert belegte Name Carolinum für die Grossmünsterschule erinnert an die angeblich von Karl dem Grossen gegründete, aber erst ab 1169 bezeugte Stiftsschule, die 1832 in Kantonsschule und Universität umgewandelt wurde.
Schon im 9. und 10. Jahrhundert war das Grossmünster rund um Zürich reich begütert. Besitzzentren waren die unmittelbar vor der Stadt gelegenen Orte Albisrieden, Schwamendingen (beide ganz im Besitz des Grossmünsters), Fluntern und Höngg sowie Meilen (Grundbesitz in Streulage). Weitere Besitzungen lagen zwischen Töss, Rhein, Reuss, Zugersee und oberem Zürichsee. Während das Grossmünster den Grundbesitz grösstenteils bis 1832 behalten konnte, verlor es seine Vogtrechte (hohes und niederes Gericht in Fluntern, Albisrieden, Rüschlikon-Rufers und Meilen) Ende 1524 an Bürgermeister und Rat von Zürich. Der Stiftsbesitz wurde vom Kämmerer und Kellermeister verwaltet, die weltlichen Standes waren.