Ehemaliges reguliertes Augustiner-Chorherrenstift in Fluntern (heute Gemeinde Zürich). 1127 vermutlich im Rahmen der Kanonikerreform in der Diözese Konstanz von reformwilligen Mitgliedern des Grossmünsters errichtet (1149 cella beati Martini); die anfängliche Observanz ist unklar.
Stifter der Erstausstattung zuhanden des Grossmünsters war der Zürcher Bürger Rudolf von Fluntern. 1152/1153 wurden die monastischen Gewohnheiten von Marbach im Elsass übernommen, mit dem eine Gebetsverbrüderung bestand. 1154 bestätigte der Papst die Augustinerregel, in dieses Jahr fällt auch die erste Erwähnung eines Propstes. Eine einzige, 1271 ausgestellte Urkunde weist auf das Bestehen eines Doppelklosters hin. Infolge Misswirtschaft und Vernachlässigung der Regel veranlasste Zürich 1471 den Anschluss von St. Martin an die Reformkongregation von Windesheim (Niederlande). Mit der Reform wurden Chorherren von St. Leonhard in Basel beauftragt. Sie hatte Auswirkungen im wirtschaftlichen wie im geistig-religiösen Bereich (Bibliotheksneubau, Altarweihen, Kunstaufträge). Nach der Aufhebung (1525) im Zuge der Reformation erfolgte 1533 ein Teilabbruch der Klostergebäude; 1847 wurden die letzten Überreste beseitigt. Die 1893 und 1973 archäologisch untersuchte romanische Kirche aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts vertritt den Typus der dreischiffigen Pfeilerbasilika mit Langchor und Seitenkapellen.