Bischof von Chur um 773. Einzig in einer Urkunde erwähnt, in der Karl der Grosse Bischof Constantius als Rektor Churrätiens sowie auch die churrätische Rechtsordnung bestätigte und die Räter unter Vorbehalt ihrer Treue unter seinen Schutz stellte. Wie seine Vorgänger übte Constantius damit die ungeteilte oberste weltliche und geistliche Gewalt in Churrätien aus. Die Urkunde war ein erster Schritt Karls des Grossen zu einer strafferen Wiedereingliederung Churrätiens in das Frankenreich. In einem Schreiben an Karl den Grossen bezichtigte der Murbacher Abt einen Churer Bischof, vermutlich Constantius, des Diebstahls.
Quellen und Literatur
- HS I/1, 470