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Augustiner Eremiten

Der Orden der Augustiner Eremiten (lateinisch Ordo Fratrum Eremitarum S. Augustini, Abkürzung OESA, seit 1969 Ordo Fratrum S. Augustini, Abkürzung OSA) ging aus dem 1256 von Papst Alexander IV. verfügten Zusammenschluss mehrerer Orden und Gemeinschaften von Eremiten sowie der 1244 unter Papst Innozenz IV. entstandenen Vereinigung der Augustiner Eremiten der Toskana auf der Grundlage der Augustinusregel hervor. Die Augustiner Eremiten übernahmen weitgehend die Organisationsform der Dominikaner und wurden 1298 von Papst Bonifaz VIII. unter die Bettelorden eingereiht.

Die erste Niederlassung im Gebiet der heutigen Schweiz, in Freiburg, ist ein Jahr vor der Vereinigung von 1256 belegt und als Gründung der Augustiner Eremiten der Toskana zu betrachten. Vor dem Ende des 13. Jahrhunderts entstanden weitere Konvente in Zürich (1270), Basel (1276), Bern (vor 1287) und Vevey (1297/1301). Damit war der Höhepunkt der Ausbreitung im schweizerischen Raum bereits erreicht. Es folgten nur noch die Niederlassungen in Bellinzona (1444/1445 und Genf (1479/1483). Die Gründungen in Bern (nur 1287 urkundlich belegt) und Vevey (das die Brüder 1312 verlassen mussten) kamen nicht über Anfänge hinaus.

Die Beziehungen der mittelalterlichen Augustinerklöster untereinander und zum städtischen Gemeinwesen sind noch wenig erforscht. In der Seelsorge wirkten sie nicht nur innerhalb der Stadtmauern (die Konventskirche nahm im Quartier oft eine pfarreiähnliche Stellung ein), sondern als Leutpriester, Prediger, Beichtiger und Almosensammler auch in der umliegenden Landschaft. Die Niederlassungen verfügten oft über ein ansehnliches Vermögen, betreuten Beginengemeinschaften und Pilgerherbergen. Schliesslich waren sie auch auf ein gutes Einvernehmen mit der Obrigkeit bedacht, von dem ihr Wohlergehen abhing.

Die Reformationszeit, in der Augustiner Eremiten eine aktive Rolle spielten (allen voran Martin Luther, in Basel Thomas Geyerfalk, in Freiburg Conrad Treger), bedeutete das Ende der Niederlassungen in Zürich (1524), Basel (1528) und Genf (1535). Die nachreformatorische Zeit war von den Bemühungen der Oberen geprägt, die klösterliche Ordnung wiederherzustellen und die finanziellen Verhältnisse neu zu ordnen. Dabei musste sich der Freiburger Konvent öfters das Eingreifen des Rats gefallen lassen und ihm ein Aufsichtsrecht über die Klosterwirtschaft zugestehen.

Die Geschichte der Niederlassungen in Freiburg und Bellinzona vom 17. bis 19. Jahrhundert ist erst im Ansatz dargestellt. Der Konvent in Bellinzona wurde 1811/1812 aufgehoben, jener in Freiburg 1848 im Anschluss an den Sonderbundskrieg.

Quellen und Literatur

  • H. Wicki, «Der Augustinerkonvent Freiburg im Üchtland im 16. Jh.», in FGB 39, 1946, 3-49
  • A. Kunzelmann, Gesch. der dt. Augustiner Eremiten, Bde. 1-2, 1969-70
  • M.-H. Vicaire, «Les Franciscains à Lausanne», in RHV, 1973, 11-34
  • Dizionario degli Istituti di Perfezione 1, 1974, 155-190, 278-381
  • TRE 4, 728-739
  • HS IV/6, 21-182
Weblinks

Zitiervorschlag

René Projer: "Augustiner Eremiten", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 03.11.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/012616/2010-11-03/, konsultiert am 07.10.2024.