Im Mittelalter war im Gebiet der heutigen Schweiz der von Julius Caesar 46 v.Chr. reformierte julianische Kalender im Gebrauch. Das julianische Jahr zählte im Durchschnitt 365 Tage 6 Stunden und war im Vergleich zum astronomischen Jahr um 11 Minuten 13 Sekunden zu lang; jedes vierte Jahr war ein Schaltjahr. In Bezug auf den Jahresanfang galten verschiedene Stile: In den Bistümern Basel, Konstanz und Chur sowie im deutschsprachigen Teil des Bistums Lausanne galt der Natalstil (25. Dezember). Im französischsprachigen Teil der Diözese Lausanne war im 11. und 12. Jahrhundert auch der Natalstil in Gebrauch; im Laufe des 13. Jahrhunderts setzte sich aber der Annuntiationsstil (25. März) durch, der in der bischöflichen Kanzlei bis 1536 angewandt wurde. Im 13. Jahrhundert kam auch der Osterstil vor. In der Diözese Genf galt im 12. Jahrhundert der Natalstil, im 13. Jahrhundert bis 1276 der Osterstil, danach der Annuntiationsstil; ähnlich war es im Bistum Sitten. Im Laufe des 16. Jahrhunderts setzte sich im Gebiet der Schweiz – in den einzelnen Gebieten zu verschiedenen Zeiten – der Circumcisionsstil (1. Januar) des sogenannten bürgerlichen Jahres durch.
Am 24. Februar 1582 promulgierte Papst Gregor XIII. einen neuen Kalender. Um den Rückstand des bürgerlichen Jahres gegenüber dem astronomischen zu beseitigen, verfügte er die Überspringung von zehn Tagen. Fortan sollte durch das Weglassen dreier Schalttage innert 400 Jahren die Differenz zwischen dem bürgerlichen und dem astronomischen Jahr auf 26 Sekunden reduziert werden. Die sieben katholischen Orte gingen – mit Ausnahme von Ob- und Nidwalden – am 12./22. Januar 1584 zum neuen Stil über, ebenso das mit Solothurn verbündete neuenburgische Städtchen Le Landeron. Ob- und Nidwalden nahmen den neuen Kalender, nach Überwindung von Widerständen im Volk, einen Monat später an. In der gemeineidgenössischen Vogtei Thurgau führte die Anwendung des neuen Stils 1584 zu Spannungen zwischen Zürich und den fünf inneren Orten. Am 6. März 1585 verfügte die Badener Tagsatzung die Feier der kirchlichen Feste nach dem neuen Kalender; die Evangelischen durften jedoch Weihnachten, Stephanstag, Neujahr, Ostern, Christi Himmelfahrt und Pfingsten nach dem alten Stil begehen. Das paritätische Land Appenzell ging ebenfalls 1584 zum neuen Kalender über, trotz des Widerstands von Prädikanten in den äusseren Rhoden (erneut 1589). Nach der Landteilung 1597 kehrte das protestantische Ausserrhoden zum alten Kalender zurück und führte den gregorianischen Kalender schliesslich erst 1798 ein. Im Wallis führten die Bemühungen des Sittener Bischofs Hildebrand von Riedmatten um die Einführung des neuen Kalenders 1584 zum Widerstand der Zenden, die den Verlust alter Bräuche befürchteten. Nach langen Auseinandersetzungen erfolgte am 1./11. März 1656 im ganzen Land der Übergang zum neuen Kalender. Im Untertanengebiet, im Unterwallis, hatte der neue Stil schon 1622 Einzug gehalten. Die evangelischen Stände Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen, zudem Katholisch-Glarus, Neuenburg und Genf gingen am 1./12. Januar 1701 zum neuen Kalender über; die Stadt St. Gallen folgte 1724. Evangelisch-Glarus nahm den neuen Stil in der Helvetik am 4. Juli 1798 an. In Graubünden verhinderten das Fehlen einer zentralen Regierung und die konfessionelle Spaltung eine einheitliche Regelung der Kalenderfrage: In den katholischen Gemeinden wurde der gregorianische Stil 1623-1624 eingeführt. In den paritätischen Gemeinden hielten sich von der Mitte des 17. Jahrhunderts an die Katholiken an den neuen Kalender, die Reformierten folgten erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. In den evangelischen Gemeinden erfolgte der Übergang zum neuen Kalender zwischen 1783 und 1812: 1783 im Oberengadin und Bergell, in den übrigen Gemeinden später und zu verschiedenen Zeiten. Schiers und Grüsch verweigerten noch 1812, trotz einer Verfügung des Grossen Rats, die Annahme des neuen Stils und wurden deshalb gebüsst. Als letzte Gemeinden in West- und Mitteleuropa nahmen sie 1812 den neuen Kalender an.
Der französische Revolutionskalender galt zwischen 1793 und 1805 in den von Frankreich annektierten Gebieten der Stadt Genf und des ehemaligen Fürstbistums Basel. Aufgrund eines in der Helvetischen Republik am 26. Juni 1798 erlassenen Gesetzes musste der Revolutionskalender dem nun allgemein gültigen gregorianischen Kalender beigefügt sein; Almanache folgten bis 1805 dieser Praxis.