Erwähnt ab 1265 als Konventfrau am Fraumünster, 22.2.1308. Aus der thurgauischen Freiherrenfamilie. 1298-1308 Äbtissin am Fraumünster. Mit einer vom Bischof von Konstanz 1304 ausgestellten Urkunde anerkannte Elisabeth von Spiegelberg die Gültigkeit des Zürcher Richtebriefs auch für Streitigkeiten zwischen Geistlichen und der Bürgerschaft. Klagen von Zürcher Bürgern gegen Geistliche wurden fortan von einem Gericht beurteilt, das aus drei Chorherren des Frau- oder Grossmünsters bestand; einen davon konnte die Äbtissin aus den Chorherren der beiden Zürcher Stifte wählen. In dieser Regelung spiegelt sich das neue Verhältnis zwischen Stadt und Fraumünster wider.
Quellen und Literatur
- HS III/1, 2006
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Kurzinformationen
Familiäre Zugehörigkeit | |
Lebensdaten | Ersterwähnung 1265 ✝︎ 22.2.1308 1308-02-22 |