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GottliebWalther

11.10.1738 Bern, 10.12.1805 Bern, reformiert, von Bern. Sohn des Johannes, Seidenfabrikanten und Händlers. Ledig. Wegen aufklärerischem Zweifel und Liederlichkeit vom Theologieexamen ausgeschlossen, absolvierte Gottlieb Walther 1772 das Rechtsexamen, wurde 1775 Fürsprecher vor dem Rat und erhielt 1778 auf Probe die erste Berner Rechtsprofessur. Weil er als Lehrer unzuverlässig war, verlor er 1788 die Professur und erhielt nie den Ruf ans Politische Institut. Als Historiographus Rei Publicae blieb ihm aber der Auftrag, eine bernische Rechtsgeschichte zu verfassen, sein Hauptwerk, in dem er die Vorstellung der uraristokratischen Grundverfassung Berns demontierte. Der erste Band dieser "Geschichte des bernerischen Stadtrechts" erschien 1794, während Walther aufgrund der Zensureingriffe die gesamte Auflage des zweiten Bands zerstören liess; der dritte Band wurde nie gedruckt, obwohl die Helvetische Republik dem Rationalisten, Aufklärer und Demokraten zu dessen Vollendung eine Pension ausgesetzt hatte. In Walthers zahlreichen Publikationen treten seine wissenschaftliche Spürkraft und kritische Schärfe sowie sein Mut zur Hypothese zutage.

Quellen und Literatur

  • H. Kühne, Gottlieb Walther (1738-1805) und die hist. Rechtsschule, 1952
  • H. von Greyerz, Nation und Gesch. im bern. Denken, 1953
  • Feller/Bonjour, Geschichtsschreibung 2, 469-471 (mit Werkverz.)
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Kurzinformationen
Variante(n)
Isaak Gottlieb Walther (Taufname)
Lebensdaten ∗︎ 11.10.1738 ✝︎ 10.12.1805

Zitiervorschlag

Christoph Zürcher: "Walther, Gottlieb", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.08.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013314/2013-08-21/, konsultiert am 30.05.2023.