Als Schatzfund bzw. Münzhort wird in der archäolog. und numismat. Fachsprache ein einzelner geschlossener Fund von mindestens zwei Münzen bezeichnet. In der Forschung werden je nach Zusammensetzung sowie hist. und archäolog. Kontext drei Kategorien von S.n unterschieden. Zu den Weihefunden gehören Bauopfer, Grabbeigaben oder Votivgaben, welche die Pilger bei einem Heiligtum niederlegten (in kelt. Zeit in La Tène, in röm. Zeit in Le Chasseron und Martigny). Zirkulationsfunde enthalten Münzen, die, als sie vergraben wurden, gerade im Verkehr waren und so ein präzises Abbild des damaligen Geldumlaufs der Region geben (Augusta Raurica, Lousonna). Als Hortfunde werden Depots von Münzen oder Edelmetallen bezeichnet, die zur Aufbewahrung von Kapital oder vielleicht auch zur Spekulation angelegt wurden (aurei von Lousonna). Während der Geldkrise im 3. Jh. wurden mehrmals in grösserem Umfang Münzen aus der Zeit vor 250 versteckt, weil diese mehr Wert hatten als die zeitgenössischen (Coeuve, Neftenbach). Der Silberschatz von Augusta Raurica enthielt sowohl Geschirr und Schmuckstücke als auch wertvolle Münzen. Es handelte sich dabei um largitiones, die der Kaiser seinen Soldaten oder verdienten Beamten schenkte. In einigen ma. Depots fanden sich Münzen unterschiedlicher, manchmal für das Gebiet der Schweiz unübl. Währung (Ilanz 8. Jh., Corcelles-près-Payerne 11. Jh., Schloss Chillon 14. Jh., Balsthal 15. Jh.). Zahlreiche Depots wurden in unruhigen Zeiten angelegt: Der Fund von Augusta Raurica geht auf die Zerstörung des castrum um 352 zurück, in der Umgebung von Murten gefundene Depots stammen aus der Zeit der Burgunderkriege, jenes von Neunkirch aus der Zeit des Schwabenkriegs und jenes von Tschlin aus der Zeit des Dreissigjährigen Kriegs.
Der Umgang mit S.n ist in Art. 723 des Zivilgesetzbuchs und durch kant. Gesetze geregelt. Seit 1992 werden S. vom Inventar der Fundmünzen der Schweiz in Zusammenarbeit mit den für Funde verantwortlichen kant. Institutionen (archäolog. Dienste, Museen) erfasst und dokumentiert.