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Zelgensysteme

Als Zelgensysteme werden Bodennutzungssysteme bezeichnet, bei denen die Ackerflur einer Siedlung in grosse Bezirke, sogenannte Zelgen, eingeteilt war. Jede Zelge setzte sich aus Parzellen zahlreicher Besitzer zusammen und wurde mit derselben Frucht bebaut. Weil die Grundstücke nicht durch Wege erschlossen waren, mussten die Dorfbewohner in der Bewirtschaftung kooperieren. Die Fruchtfolgen der Zelgen eines Dorfes waren verschoben, so dass sie im selben Jahr verschiedene Früchte trugen (oder brachlagen). Vom Hochmittelalter bis ins 19. Jahrhundert waren Zelgensysteme in weiten Teilen Mittel-, Nord- und Osteuropas verbreitet. Im Gebiet der alten Eidgenossenschaft gab es vor allem Zwei- und Dreizelgensysteme, Letztere waren im sogenannten Kornland (Agrarzonen) vorherrschend. Im Gegensatz zur Dreifelderwirtschaft, die lediglich eine auf Betriebsebene und in Einzelhofsiedlungen praktizierte Fruchtfolge beschreibt, waren Zelgensysteme in herrschaftliche und vor allem kommunale Sozialbeziehungen eingebunden: Die verzelgte Ackerflur eines Dorfs wurde hinsichtlich Anbaurhythmus und -produkt aufgrund von verbindlichen Absprachen gleichartig genutzt. Sie unterlag dem Flurzwang, d.h. Normen, welche zum Beispiel die Zeiten der Feldbestellung und Ernte, die Überfahrts- und Beweidungsrechte regelten und in Dorfrechten (Offnungen) festgehalten wurden.

Dreizelgensystem
Dreizelgensystem […]

Idealerweise war die dörfliche Ackerflur bei der Dreizelgenwirtschaft in drei Zelgen von annähernd gleicher Grösse gegliedert. Im dreijährigen Turnus wurde die Winterzelge im Herbst – nach ein- bis dreifacher Pflügung und zum Teil einmaliger Düngung – mit Wintergetreide (Dinkel, in der Nordschweiz oft auch Roggen, in der Westschweiz auch Weizen), die Sommerzelge im Frühjahr mit Sommergetreide (Hafer, in höheren Lagen auch Gerste) bepflanzt (Getreidebau), während die Brache ein Jahr unbebaut bzw. der natürlichen Berasung und der Beweidung durch das Vieh der Dorfgenossen überlassen blieb.

In Wirklichkeit konnten die drei Zelgen auch unterteilt sein und jeweils mehrere, zerstreut liegende Komplexe von Gewannen (Parzellen, die in gleicher Richtung gepflügt wurden) umfassen. In der Regel wurden Zelgen nach ihrer Lage (obere, untere Zelge usw.), nach angrenzenden Gemeinden oder Flurteilen benannt. Streu- und Gemengelage der weglosen Parzellen waren typische Merkmale der Zelge.

Waren die Zelgen angesät, so wurden sie als sogenannte Eschen mit einem Zaun, dem sogenannten Efad, eingehegt, um dem weidenden Vieh den Zutritt zu verwehren. Nach der Getreideernte standen auch sie als Stoppelweide dem allgemeinen Weidgang offen. Die Weidenutzung der Zelgen verweist auf den engen funktionalen Zusammenhang zwischen den Zelgflächen und den anderen dörflichen Arealen, insbesondere der Allmend mit dem dazugehörenden Wald. Diese waren integrierende Bestandteile des agrarischen Gesamtsystems: Sie boten Weide und Holz und ergänzten die Nahrung von Mensch und Tier. Weiden und Wiesen waren für die Zelgensysteme insofern limitierende Faktoren, als sie die für landwirtschaftliche Arbeiten zur Verfügung stehende tierische Zugkraft massgeblich bestimmten. Im Prinzip hätte zumindest jeder Vollbauer in jeder Zelge gleich viel Land besitzen sollen, um gleichmässige Erträge zu erzielen. Beträchtliche Unterschiede zwischen den Anteilen an den einzelnen Zelgen waren allerdings schon früh üblich.

Durch die Fixierung der grund- und zehntherrlichen Feudallasten in Urbaren und Berainen war die Dreizelgenwirtschaft auch rechtlich festgeschrieben. Als komplexes Sozial- und Wirtschaftssystem war sie das Ergebnis jahrhundertelanger Bemühungen um die Intensivierung der Landwirtschaft. Ihre in Mitteleuropa weithin identischen Strukturen können sich nur in einem allmählichen Prozess herauskristallisiert haben. Ein genauer Zeitpunkt ihrer Entstehung lässt sich daher nicht angeben. Ihre volle Entfaltung fand sie mit Sicherheit im Laufe des Hoch- und Spätmittelalters. Sie verdrängte im Kornland ältere Formen der Bodenbearbeitung, unter anderem die Feldgraswirtschaft und wohl auch Formen der Brandwechselwirtschaft.

Die Zweizelgenwirtschaft, in der sich Fruchtanbau und Brache Jahr für Jahr abwechselten, fand sich im Spätmittelalter zum Beispiel im badischen Breisgau, in der frühen Neuzeit zum Beispiel noch in Gebieten der Waadt (La Côte).

Das Anbauregime der Zelgensysteme bildete sich parallel zum mittelalterlichen Wandel der Grundherrschaft von der Fronhofswirtschaft zur Rentengrundherrschaft mit Erbleihe und zur Ausbildung von Territorialherrschaft. Es war nicht zuletzt ein Ergebnis der Auseinandersetzung zwischen Herrschaft und Gemeinde. Die Herrschaften wollten damit langfristig genügende Zehnt- und Zinserträge sicherstellen, die Dorfgenossen die kollektive Organisation der Landwirtschaft verwirklichen. Dahinter stand ursprünglich womöglich die Idee, jedem Gemeindemitglied ausreichend Boden in allen Lagen und Qualitäten zu sichern. Ferner konnte die nötige Mischung zwischen Ackerbau und Mattlandnutzung bzw. Viehwirtschaft gewährleistet sowie die Fläche so aufgeteilt werden, dass sich mit den vorhandenen Arbeitskräften genügend Erträge produzieren liessen.

Grundsätzlich wurden in Zelgensystemen Äcker im privaten Besitz kollektiv bestellt und genutzt. Die meiste Zeit über dienten sie aber den Bedürfnissen der Gesamtheit der Dorfgenossen. Nur für begrenzte Zeit entzog man einzelne Zelgen der kollektiven Nutzung und baute diese zwar in kollektiver Flurarbeit, aber zur privaten Nutzung an. Individualisierungsprozesse in der Landwirtschaft von der frühen Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert – Allmendauflösung, Einschlagsbewegung und Ablösung der Feudallasten – bedeuteten das allmähliche Ende der Zelgensysteme: Die kollektiven Nutzungen wurden an den Rand gedrängt und die am Individuum und seinen Besitztiteln orientierte Landwirtschaft beherrschte die Flur. Die in der Agrarrevolution aufkommende «verbesserte Dreizelgenwirtschaft» ermöglichte eine Erweiterung der Fruchtfolge, ohne dass die Parzellenstruktur der Zelgen geändert werden musste. Statt die Zelgen jedes dritte Jahr brachliegen zu lassen, wurden sie mit Blattfrüchten, vornehmlich Leguminosen (Klee, Luzerne, Wicken) bepflanzt, welche Grünfutter lieferten und den Boden mit Stickstoff anreicherten (Fruchtwechselwirtschaft).

Die Zelgensysteme wurden vor allem in der Literatur, die sich mit deren Auflösung im 19. Jahrhundert beschäftigt, als Hemmnis für den agrarischen Fortschritt dargestellt. Durch die Dreizelgenwirtschaft seien «die Vorwärtsstrebenden zurückgehalten, die technische Entwicklung gehemmt, die Initiative gelähmt und der kulturelle Fortschritt verunmöglicht» worden (so der Agronom und spätere ETH-Professor Oskar Howald). Neuere Untersuchungen zeigen hingegen, dass dieses Bodennutzungssystem durchaus Verbesserungs- und Wachstumschancen bot und dass trotz Flurzwang und Feudallasten schon in der frühen Neuzeit die Möglichkeit bestand, von ihm abzurücken und Getreide vermehrt in einem wechselwirtschaftlichen System anzubauen (insbesondere im südlichen Mittelland).

Quellen und Literatur

  • G.A. Chevallaz, Aspects de l'agriculture vaudoise à la fin de l'Ancien Régime, 1949
  • K.S. Bader, Stud. zur Rechtsgesch. des ma. Dorfes, 3 Bde., 1957-73
  • W.A. Gallusser, Stud. zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsgeographie des Laufener Juras, 1961
  • A. Strobel, Agrarverfassung im Übergang, 1972
  • Braun, Ancien Régime, 58-109
  • W. Rösener, Bauern im MA, 1985
  • N. Morard, «L'assolement triennal à Fribourg aux 14e et 15e siècles», in Paysages découverts 1, 1989, 135-152
  • GKZ 1, 400 f.
  • H. Becker, Allg. Hist. Agrargeographie, 1998
Weblinks

Zitiervorschlag

Albert Schnyder: "Zelgensysteme", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.02.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013702/2014-02-05/, konsultiert am 19.03.2024.