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Zünfte

Die Bildung der Zünfte steht in engem Zusammenhang mit der Entstehung des Stadtbürgertums, das seit dem Ende des 13. Jahrhunderts nach Beteiligung an der politischen Macht strebte. Schon seit dem 12. Jahrhundert begannen sich Handwerker in den west- und mitteleuropäischen Städten nach Gewerbe oder Gewerbegruppen zu genossenschaftlich organisierten Verbänden zusammenzuschliessen (Handwerk). Die Bezeichnung Zünfte für solche gewerblichen Verbände findet sich für den deutschsprachigen Raum erstmals 1226 in Basel. Als métiers bzw. mestieri oder arti wurden sie in den französisch- bzw. italienischsprachigen Gebieten (ab dem 18. Jahrhundert auch als corporations oder corporazioni), als Gilde in Norddeutschland und als Gaffel am Niederrhein bezeichnet. Unter Historikern und Nationalökonomen des 19. Jahrhunderts wurde die Entstehung der städtischen Handwerkerorganisationen kontrovers diskutiert. Drei verschiedene Thesen lassen sich ausmachen: Erstens seien sie aus den gewerblichen Verbänden der Fronhöfe der Grundherren hervorgegangen, zweitens handle es sich um freie Einungen als Ergebnis der allgemeinen mittelalterlichen Assoziationsbewegung, drittens seien sie aus verwaltungstechnischen Erwägungen zur besseren Marktkontrolle von den Stadtherren geschaffen worden.

Spätmittelalter

Nach heutiger Auffassung bildeten die speziellen verfassungsmässigen Bedingungen der Städte (Städtegründung), die sich der mittelalterlichen Feudalbeziehung widersetzten, die Voraussetzungen für die Entstehung der Zünfte. Ausser den materiellen Gründen, die lange Zeit als ausschlaggebend betrachtet wurden, spielten dabei religiöse und ethische Motive sowie rechtliche Vorstellungen eine wichtige Rolle, da die Gemeinschaft ihren Mitgliedern auch Schutz bot und diese zu gegenseitiger Hilfe verpflichtete. Das Anliegen der Zünfte war nicht Gewinnmaximierung, sondern Sicherung des Lebensunterhalts. Nach diesem Grundsatz legten sie Löhne und Preise, Produktionsmengen und die Höchstzahl der Gesellen für eine Werkstatt fest und kontrollierten den Zugang zu den Rohstoffen durch Fürkaufsverbote, damit jeder Meister sich auf dem Markt eindecken konnte. Hinter diesem Massnahmenbündel stand die Vorstellung, dass jeder Meister in seinem Handwerk nur sein Auskommen finden sollte. Diese mittelalterliche Vorstellung von Arbeit, gerechtem Lohn und gerechtem Preis sowie die daraus abgeleiteten Beschränkungen und Kontrollen wurden aus der Perspektive des wirtschaftlichen Liberalismus und auch des Marxismus als Hemmschuh für eine moderne Entwicklung betrachtet – oder nostalgisch als sogenannte auskömmliche Nahrung und vormoderne Genügsamkeit verklärt.

Die idealtypische Zunft war ein multifunktionales Gebilde: Sie war genossenschaftliche Interessenvertretung, welche die Prosperität des betreffenden Gewerbes gewährleisten sollte, Organisation zum Schutz vor fremder Konkurrenz sowie Ausbildungs- und Kontrollinstanz für den beruflichen Nachwuchs. Sie setzte die Qualitätsnormen für die handwerklichen Produkte fest und wachte über ihre Einhaltung. Gleichzeitig bildete sie eine religiöse Bruderschaft, die für das Seelenheil ihrer Mitglieder sorgte, und eine Form der Soziabilität, die sowohl den Alltag als auch die Feste der Zünftigen stark prägte. Des Weiteren übernahm sie die für das städtische Gemeinwesen zentralen Aufgaben wie Brandbekämpfung und militärischen Schutz. Wo sie politische Macht gewann, war sie an der Stadtregierung beteiligt. Doch wiesen die Strukturen und Funktionen der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Zünfte je nach politischen Machtverhältnissen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen von Stadt zu Stadt und von Land zu Land erhebliche Unterschiede auf. Zudem veränderten sie sich mit den wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen über die Jahrhunderte hinweg.

Die Basler Zunftbriefe von 1226-1271 gehören zu den frühesten Dokumenten, die über die Gründung einer Zunft berichten. Konstitutiv war, dass die Angehörigen eines Handwerks eine freie Vereinbarung über die Bildung ihrer Zunft trafen, die der Bischof als Stadtherr approbierte. Der Zunftzwang, der die Ausübung des betreffenden Handwerks nur den Mitgliedern gestattete, bildete das Kernstück der Vereinbarung. Verstösse gegen die Zunftordnung wurden mit Bussen geahndet, die zu je einem Drittel an den Bischof, die Stadt und die Zunft fielen. Der Bischof ernannte einen Zunftmeister aus dem Kreis der Zünftigen und bestimmte jährlich einen seiner Ministerialen als Oberaufseher. Während der Bischof von Basel die Zunftgründung förderte, waren sie im Zürcher "Richtebrief" von 1281 explizit verboten. Die Zürcher Politik wurde von einer Allianz aus Rittern und Kaufleuten bestimmt, die aus politischen Gründen die Bildung selbstständiger Handwerkerzünfte zu verhindern suchte.

Für den Zeitraum vom 13. bis zum 15. Jahrhundert spricht man von sogenannten Zunftkämpfen oder sogar – in der älteren Forschung – von Zunftrevolutionen. Die aufstrebenden Zünfte und das Patriziat lieferten sich Verfassungs- und gewalttätige Bürgerkämpfe (Städtische Unruhen). Diese Bewegungen erfassten die südwestdeutschen und Deutschschweizer Städte. Die vermögenden Kaufleute und die wohlhabenden Handwerker drängten in verschiedene Koalitionen, manchmal unter der Anführung eines Adeligen, die bestehende adelige oder geistliche Stadtherrschaft zurück und erzwangen den Einsitz im Rat. In Zürich verbündete sich Ritter Rudolf Brun mit den Handwerkern und stürzte mit ihrer Hilfe 1336 den Rat (Brun'sche Zunftrevolution). In der neuen Zunftverfassung sicherten sich die in der Gesellschaft zur Konstaffel organisierten Ritter und Rentner neben den zwölf Handwerkerzünften im Grossen und Kleinen Rat eine bestimmte Anzahl von Sitzen. In Basel erreichten die Zünfte 1337 den Zugang zum Rat auf dem Verfassungsweg. Aber auch in kleineren Städten setzten sich die Handwerker durch, in Rheinfelden 1331, Winterthur 1342, Solothurn 1344, St. Gallen 1353, in Chur erst 1465. Von den zunftverfassten Städten wie Zürich, Schaffhausen und Basel, in denen die Zünfte die verfassungsmässigen Träger der städtischen Politik wurden (Zunftstädte), lassen sich die Städte Freiburg, Luzern und Bern unterscheiden, in denen sich ein Regiment patrizischer Geschlechter entwickelte und die Zünfte, wie etwa die Vennerkammer in Bern, keine oder keine beherrschende politische Funktion hatten (Patrizische Orte).

Im 15. und 16. Jahrhundert fanden vielerorts neue, teils heftige Auseinandersetzungen um politische Mitbestimmung statt, die sich bis ins 17. und frühe 18. Jahrhundert erstreckten. Die einfachen Handwerker, die den Kaufleuten und reichen Zünftigen zur Macht verholfen hatten, fühlten sich übergangen und entmündigt, denn die neue zünftige Stadtobrigkeit (Häupter) schloss die Zunftgemeinde zunehmend von jeglicher Mitsprache aus, grenzte ihren Kreis durch Kooptation ab und etablierte sich als zünftige Oberschicht (Aristokratisierung). Als heikles Politikum erwiesen sich die von der Opposition wiederholt vorgebrachten Forderungen nach der Offenlegung der in den Augen der Obrigkeit grundsätzlich geheimen Finanzpolitik. Diese Unruhen führten entweder zu einer neuerlichen Umverteilung der Macht innerhalb des zünftigen Regiments oder wurden als sogenannte Verschwörungen im Keime erstickt.

Die Entwicklung in den Städten der französischen Schweiz und im Tessin verlief anders als in denjenigen der Deutschschweiz: Die Zusammenschlüsse der Handwerker in Zünften und Bruderschaften (confrèries, compagnies, sociétés, maîtrises) erfolgten später, im 14.-15. Jahrhundert, und ihre Bedeutung beschränkte sich häufig auf den bruderschaftlichen Aspekt. In Lausanne und Genf verschwanden die Bruderschaften mit der Reformation. In Genf schlossen sich am Ende des 16. Jahrhunderts mehr als 40 Handwerke in Zünften zusammen, manchmal auf Geheiss der Obrigkeit und ab 1557 unter ihrer Kontrolle; diese Zünfte spielten aber keine politische Rolle. Im Fürstentum Neuenburg war das Handwerk weitgehend frei. Damit gab es im Gebiet der heutigen Schweiz grosse Unterschiede in der Organisation von Handwerk und Gewerbe.

Im Gegensatz zur städtischen Zunftbildung erfolgte die Gründung von Landzünften ausschliesslich im deutschsprachigen Teil der Eidgenossenschaft. Sie entstanden im 15. und 16. Jahrhundert in den Gebieten von Bern, Luzern, Solothurn sowie im Aargau. Im Umfeld der Zunftstädte, die versuchten, alle handwerklichen Aktivitäten zu kontrollieren und das Landhandwerk als illegale Konkurrenz zu unterdrücken, konnten sich Landzünfte nur selten oder erst spät etablieren wie etwa im Baselbiet, wo sich die Landhandwerker seit dem 16. Jahrhundert ämterweise organisierten. Landzünfte existierten auch in den Marktflecken Schwyz, Altdorf, Stans und Sarnen; in anderen voralpinen Regionen lassen sich hingegen keine derartigen Zusammenschlüsse feststellen. Anliegen der Landzünfte waren, analog zu denjenigen der städtischen Zünfte, die reguläre Ausbildung der Lehrlinge sowie die Abwehr unzünftiger und unrechtmässiger Konkurrenz, nämlich der sogenannten Stümper und der Frauen.

Die mittelalterlichen Zünfte beschränkten ihre Aktivitäten nicht nur auf ihre Stadt. Sie organisierten sich weiträumig in überregionalen Handwerkerverbänden, die zum Beispiel das gesamte Gebiet des Ober- oder des Mittelrheins umfassten, und schickten ihre Delegierten zu den gemeinsamen Treffen, die auch in kleinen Städten wie Laufenburg oder Baden abgehalten wurden. Gegenstand ihrer Verhandlungen waren wirtschaftspolitische Absprachen, städtische Zunftordnungen und – dies vor allem im oberrheinischen Gebiet – eine gemeinsame Strategie, um Forderungen der ihrerseits interregional organisierten Gesellen zu bekämpfen, die sich gegenseitig über ihre Lage und das Vorgehen der Meister informierten. Solche Verbände gab es zum Beispiel bei den Hafnern. Die Stellung als "Hauptherr des Hafnerbundes in Stadt und Land zwischen Ravensburg und Strassburg" hatte seit 1435 der Basler Ritter Henman Offenburg als Reichslehen inne. Auch Zimmerleute, Wagner, Steinmetzen sowie die im 16. Jahrhundert auftretenden Hosenstricker und Barettmacher kannten diese weiträumigen Verbände, ebenso die Kessler, deren sogenannte Kreise die weit über Stadt und Land verstreuten Handwerker zusammenfassten. Die zunehmenden konfessionellen Gegensätze scheinen diese überregionalen Verbände im Verlauf des 16. und 17. Jahrhunderts aufgebrochen zu haben.

Frühe Neuzeit

Während der Reformation luden sich die alten wirtschaftspolitischen Gegensätze mit neuen konfessionellen Antagonismen auf: Der aus Kaufleuten und wohlhabenden Zünftigen zusammengesetzten altgläubigen Obrigkeit standen in vielen Fällen die mehrheitlich reformierten, einfachen Handwerker gegenüber, so insbesondere in Basel und Zürich. Von den proreformatorischen Kräften wurde dabei die in Basel zugelassene Doppel- und Mehrzünftigkeit zu Fall gebracht. Diese hatte den reichen Kaufleuten und Handwerkern die Kontrolle über die Handwerkerzünfte und damit weitgehend über die Räte erlaubt, indem sie in ihren angestammten Herrenzünften, wie Kaufleute, Krämer, Weinleute, Wechsler und Goldschmiede genannt wurden, leibzünftig blieben und sich die Mitgliedschaft als Seelzünftige in einer weiteren Herrenzunft oder Handwerkerzunft erwarben. Die leibzünftigen Mitglieder waren persönlich zur Bewachung der Stadtmauern, zum Kriegsdienst und zum Feuerlöschen verpflichtet. Aus ihrem Kreis setzte sich das politisch-wirtschaftliche Führungsgremium zusammen. Mit der Seelzünftigkeit erwarben Mitglieder die Teilnahme an den spirituell-bruderschaftlichen Funktionen der zünftigen Soziabilität.

Getreideernte im Monat Juli. Zunftscheibe der Zürcher Zunft zur Schuhmachern, gefertigt von Josias Murer, 1605 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich).
Getreideernte im Monat Juli. Zunftscheibe der Zürcher Zunft zur Schuhmachern, gefertigt von Josias Murer, 1605 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich). […]

Soziale und karitative Aktivitäten bildeten einen wesentlichen Teil des zünftigen Selbstverständnisses. Die Trinkstuben und Zunfthäuser waren Orte der Kommunikation und der Geselligkeit. Ihre topografische Lage, bauliche Ausgestaltung und Ausstattung mit Silbergeschirr drückten den Reichtum und das Sozialprestige einer Zunft aus. Die rituellen Mahlzeiten, Feste und öffentlichen Anlässe dienten der Stärkung der Solidarität unter den Mitgliedern sowie der Repräsentation zünftiger Identität und Geschlossenheit nach aussen. Bei Prozessionen und Fürstenempfängen, an Schwörtagen und freundeidgenössischen Schützenfesten und Besuchen traten die Zünfte in festgelegter, ihrem Alter oder Prestige entsprechender Rangfolge auf. Wirtschaftliche Schwierigkeiten und der Niedergang verschiedener Gewerbe im 16. Jahrhundert verstärkten die seit dem Spätmittelalter zunehmenden Abschliessungstendenzen der Zünfte. Den potenziellen Bewerbern wurde der Zugang zur Meisterschaft durch finanzielle und ideelle Barrieren erschwert. Die seit der Reformation streng gehandhabten Kriterien der ehelichen Geburt und der sogenannten Ehrlichkeit verwehrten Söhnen, die vor- oder ausserehelich geboren oder deren Eltern und Grosseltern mit diesem Makel behaftet waren, den Zugang zu einer Zunft. Unüberwindliches Hindernis bedeutete auch die Ausübung eines sogenannten unehrlichen Berufs durch den Vater. Je nach Region und Zeit betraf dies Bader, Schäfer und Leinenweber, allgemein die Henker, Abdecker und Totengräber. Auch Kinder von Eltern der jeweils anderen Konfession, Nichtbürger und – in deutschsprachigen Gebieten – die sogenannten Welschen wurden ausgeschlossen. Juden waren grundsätzlich nicht zugelassen. Diese Kriterien schränkten den Kreis der Töchter und Frauen ein, die als potenzielle Heiratskandidatinnen für künftige Meister in Frage kamen. Durch diese Massnahmen und die finanziellen Belastungen, die mit dem rituellen Übergang vom Gesellen zum Meister verbunden waren (Meisterstück, Zunfteinkauf, Festmahl, Wein, unter Umständen Spenden an die Bruderschaft), liess sich der Kreis der Zunftmitglieder klein halten.

Grosser Nautiluspokal der Zunft zu Safran in Basel. Silbervergoldete Fassung eines Nautilus-Gehäuses (1668), geschaffen vom Goldschmied Sebastian Fechter, 1676 (Historisches Museum Basel).
Grosser Nautiluspokal der Zunft zu Safran in Basel. Silbervergoldete Fassung eines Nautilus-Gehäuses (1668), geschaffen vom Goldschmied Sebastian Fechter, 1676 (Historisches Museum Basel). […]

Witwen und Meistertöchter genossen bestimmte Rechte. Witwenschaft galt als Ausnahmesituation, in der die betroffenen Frauen für die Dauer einer bestimmten Zeit die Werkstatt ihres Mannes weiterführen konnten. Man erwartete jedoch, dass eine Witwe als Statthalterin einem künftigen Ehemann – sofern er derselben Zunft angehörte – oder ihrem Sohn ihre Rechte an der Zunft zubringen würde. Die Normalität war wieder hergestellt, wenn die Witwe die Werkstatt übergeben hatte. Eigentliche Frauenzünfte, wie sie im Textilgewerbe für Paris, Köln und Nördlingen bekannt sind und in denen Meisterinnen in grossem Mass Lehrtöchter ausbildeten, während ihre Ehemänner für den Einkauf des Rohmaterials und den Vertrieb der fertigen Produkte zuständig waren, gab es in der Eidgenossenschaft nicht. Seit dem Ende des Spätmittelalters wurde Frauen – inklusive den privilegierten Meistertöchtern – vermehrt der Zugang zum Zunfthandwerk versperrt. Die Gesellen weigerten sich, mit Frauen oder mit Meistern zusammen zu arbeiten, die Frauen ausbildeten. Sie drohten, solche Meister zu verrufen oder zu boykottieren. Damit sollten diese daran gehindert werden, Gesellenarbeit durch Frauen und Lehrlinge zu geringerem Lohn verrichten zu lassen. Hinter der unbestreitbaren ökonomischen Konkurrenzsituation standen zwei Vorstellungen: zum einen die von der Minderwertigkeit von Frauenarbeit und von der Überlegenheit der durch Rituale und öffentlich-rechtlicher Anerkennung qualifizierten Gesellenarbeit, zum anderen die von der männlichen Ehre und ihren männerbündischen Ausformungen.

Pokal aus feuervergoldetem Silber der Neuenburger Küfer- und Winzerzunft, gefertigt vom Goldschmied Lucas Bourquin, 1709 (Musée d'art et d'histoire Neuchâtel; Fotografie A. & G. Zimmermann, Genf).
Pokal aus feuervergoldetem Silber der Neuenburger Küfer- und Winzerzunft, gefertigt vom Goldschmied Lucas Bourquin, 1709 (Musée d'art et d'histoire Neuchâtel; Fotografie A. & G. Zimmermann, Genf).

Der Aufstieg zum Meister erfolgte vom Lehrling über den Gesellen. Die Übergänge waren von bestimmten Ritualen begleitet. Der in den Städten des Spätmittelalters einsetzende soziale Differenzierungsprozess veränderte jedoch die Zunftstrukturen sowie die Rahmenbedingungen für das Handwerk. Die Gesellen fanden oft keine Meisterstelle mehr und sahen sich damit jeglicher Aufstiegschancen beraubt. Gingen sie aus finanziellen Gründen einem Verdienst ausserhalb ihres angestammten Handwerks nach, zum Beispiel bei Erntearbeiten, so verstiessen sie gegen die kollektive Ehre des Handwerks und liefen Gefahr, ausgeschlossen zu werden. Handwerksmeister gerieten in verlagsmässige Abhängigkeit von Kaufleuten oder ihrer eigenen reichen Zunftkollegen. Viele städtische Meister liessen sich deshalb auf dem Land nieder und produzierten ausserhalb der Stadtmauern, doch möglichst im Einzugsbereich ihrer alten Kundschaft, zu günstigeren Bedingungen. Mit dem Zunftaustritt waren sie die Verpflichtungen (Wachen und Reisen) und finanziellen Abgaben an die Zunft los, mussten jedoch auf die Zunftgemeinschaft und ihre Protektion verzichten. Ausserdem wurden sie im Umfeld der Zunftstädte zu Stümpern, die man als unzünftige Konkurrenz bekämpfte.

Die Polarisierung zwischen reichen und armen Meistern innerhalb der Zünfte förderte die Bildung von Abhängigkeiten, die sich in Klientelverhältnissen und Verlagsbeziehungen manifestierten. Mit der Protoindustrialisierung verlagerte sich die handwerkliche Produktion gewisser Erzeugnisse, vor allem von Textilien, daneben auch von Uhren, zunehmend aufs Land. Seit dem 16. Jahrhundert wurden die städtischen Zünfte durch das Verlagssystem (später auch durch das Aufkommen der Manufaktur) konkurrenziert, das Unternehmer, Kaufleute und zünftige Meister auf dem Land aufzogen. Damit umgingen sie nicht nur die zünftigen Produktionseinschränkungen und Qualitätskontrollen (zum Beispiel die von Zünften und Obrigkeit durchgeführte Schau), sondern konnten zu geringeren Löhnen unzünftige Männer, Frauen und Kinder einstellen, die als qualifizierte und unqualifizierte Arbeitskräfte auf dem Land in reichem Mass zur Verfügung standen. Diese Tendenz verschärfte sich im 18. Jahrhundert, ohne dass das Zunftwesen jedoch grundsätzlich in Frage gestellt oder erneuert wurde.

19. Jahrhundert

Entwurf für eine Fahne der Zunft zum Mohren, einer bereits 1423 erwähnten Gesellschaft der Stadt Bern. Illustration aus dem Schnittmusterbuch von Salomon Erb von 1730 (Bernisches Historisches Museum; Fotografie Stefan Rebsamen).
Entwurf für eine Fahne der Zunft zum Mohren, einer bereits 1423 erwähnten Gesellschaft der Stadt Bern. Illustration aus dem Schnittmusterbuch von Salomon Erb von 1730 (Bernisches Historisches Museum; Fotografie Stefan Rebsamen).

Die Helvetische Republik bildete einen Wendepunkt. Per Gesetz wurde 1798 der Zunftzwang abgeschafft. Obwohl weiterhin polizeiliche Einschränkungen von Handel, Gewerbe und Industrie vorgesehen waren, wurden die wirtschaftspolitischen, protektionistischen Handels- und Gewerbeschranken aufgehoben. Mit der Abschaffung der zünftigen Privilegien und der Proklamation der Handels- und Gewerbefreiheit sollte eine moderne, nicht mehr auf ständischen Privilegien beruhende Wirtschaftsordnung geschaffen werden. Nach dem Intermezzo der Helvetischen Republik übernahmen aber 1803 in den Kantonen Zürich, Basel, Schaffhausen und Solothurn wieder die Zünfte die Gewerbeaufsicht, während die in der Helvetischen Revolution errungene Gewerbefreiheit in der Westschweiz im Grossen und Ganzen unangetastet blieb. Die Restauration von 1815 brachte das Zunftsystem in den meisten Kantonen wieder zurück, die politische Macht der Zünfte wurde aber nicht wiederhergestellt. Erst die neuerlichen Verfassungsänderungen der 1830er Jahre brachen den wirtschaftspolitischen Einfluss der Zünfte definitiv, so in den Kantonen Schaffhausen (1831/1834), Basel-Landschaft (1832), Solothurn (1834) und Zürich (1830/1837), in der Stadt Basel jedoch erst nach der allgemeinen Anerkennung der Vereinsfreiheit und der endgültigen Durchsetzung der Handels- und Gewerbefreiheit durch die Bundesverfassung 1874.

Als gesellige Vereine, die auch weiterhin soziale Aufgaben übernahmen, oder als prestigereiche Clubs, die eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben spielten, bestanden die Zünfte zum Teil weiter, wie etwa am Zürcher Sechseläuten ersichtlich ist. Die Abschaffung des Zunftsystems ermöglichte es Unternehmern aus Dörfern und Landstädten, vor allem in der Textilindustrie zu Ansehen und Reichtum zu gelangen. Die Kehrseite der Medaille war die Verelendung weiter Teile der Arbeiterschaft im Spiel von Angebot und Nachfrage. Anders als unter dem Verlagssystem litten nicht mehr nur Spinner und Weber auf dem Lande unter den tiefen Löhnen. Die handwerkliche Ausbildung der Lehrlinge (Berufsbildung), bis anhin eine zentrale Aufgabe der Zünfte, ging an die neu gegründeten Gewerbeschulen über. Allerdings wurden Lehrlinge weiterhin auch in Handwerks- und Industriebetrieben ausgebildet. Die neu entstandenen städtischen und kantonalen Berufsverbände, der Schweizerische Gewerbeverband (1879) und andere Institutionen übernahmen ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Funktionen der Zünfte als Interessenvertreter des Handwerks und verteidigten in den politischen Gremien dessen Vorstellungen.

Quellen und Literatur

  • H. Ammann, «Das schweiz. Städtewesen des MA in seiner wirtschaftl. und sozialen Ausprägung», in Recueils de la société Jean Bodin 7, 1956, 483-529
  • H. Morf, Zunftverfassung und Obrigkeit in Zürich von Waldmann bis Zwingli, 1969
  • K. Wesoly, «Der weibl. Bevölkerungsanteil in spätma. und frühneuzeitl. Städten und die Betätigung von Frauen im zünftigen Handwerk», in ZGO 89, 1980, 69-117
  • H. Füglister, Handwerksregiment, 1981
  • F. de Capitani, Adel, Bürger und Zunft im Bern des 15. Jh., 1982
  • A.-M. Dubler, Handwerk, Gewerbe und Zunft in Stadt und Landschaft Luzern, 1982
  • F. de Capitani, Die Berner Zunft zum Mittellöwen von der Reformation zur Revolution, 1985
  • K. Schulz, Handwerksgesellen und Lohnarbeiter, 1985
  • K. Simon-Muscheid, Basler Handwerkszünfte im SpätMA, 1988
  • A.-M. Piuz, L. Mottu-Weber, L'économie genevoise, de la Réforme à la fin de l'Ancien Régime, 1990
  • W. Reininghaus, Gewerbe in der frühen Neuzeit, 1990
  • H. Bräuer, «Einige Grundzüge der mitteleurop. Zunfthandwerksgesch.», in Handwerk zwischen Idealbild und Wirklichkeit, hg. von P. Hugger, 1991, 15-35
  • Handwerksgesch., 1993 (mit Literaturüberblick)
  • Les métiers au Moyen Age, hg. von P. Lambrechts, J.-P. Sosson, 1994
  • M. und T. Harzenmoser, Zünfte und Ges. in der Stadt Schaffhausen, 1995
  • A. von Moos, Zünfte und Regiment, 1995
  • F. Egger, Zünfte und Gesellschaften in Basel, 2005
Weblinks

Zitiervorschlag

Katharina Simon-Muscheid: "Zünfte", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 03.02.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013729/2015-02-03/, konsultiert am 19.03.2024.