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Beruf

Unter Beruf wird in der Regel die Tätigkeit verstanden, die ein Mensch aufgrund einer Ausbildung oder besonderer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen als seine Aufgabe im Rahmen der Volkswirtschaft erfüllt und die ihm die Grundlage zu seiner Existenz schafft. Im Gegensatz zur Gelegenheitsarbeit bezeichnet Beruf die langfristige Aufgabe. Im Zuge der Industrialisierung ist der Beruf zur vorherrschenden Organisationsform der Arbeit geworden. Er prägt in der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft die Sozialisation, öffnet den Zugang zu einem bestimmten sozialen Status, verbunden mit charakteristischen Formen der Lebensführung, und fügt die Individuen in das System sozialer Ungleichheit und die Geschlechterordnung ein.

Vom Mittelalter bis 1800

Die ursprüngliche Bedeutung von Beruf war «Berufung» (lateinisch vocatio) zu einem Stand: Vom 11. Jahrhundert an war die frühmittelalterliche Gliederung in Freie und Unfreie dem Modell der ständischen Gesellschaft gewichen, dem gemäss die Menschen in die drei Funktionsgruppen der Beter (Klerus), Krieger (Adel) und Arbeiter (Bauern und andere körperlich Arbeitende) eingeteilt waren. Nicht Leistung oder persönliche Neigung, sondern die Geburt bestimmte die Zugehörigkeit zum Stand. Bis ins Zeitalter der bürgerlichen Revolutionen ― und in abgewandelter Form sogar noch im 20. Jahrhundert ― diente die Ständelehre zur Rechtfertigung herrschaftlicher Privilegien und sozialer Ungleichheit. Ab Ende des Spätmittelalters erhielt Beruf die Bedeutung von «Berufung zu einem Amt»: die «innere Berufung» zu einem religiösen Amt (Priester-, Ordensberuf) mit Profess oder zu einem weltlichen Amt mit göttlichem Auftrag (Berufung der Obrigkeit zum Regiment, 17.-18. Jahrhundert) oder als Eignung zu einem Amt (Beruf des Lehrers) ― und die «äussere Berufung» als Verpflichtung, Aufforderung oder Aufgebot zu einem Amt durch eine Behörde, zum Beispiel an eine Pfarrerstelle (Zürcher Kirchenordnung 1628).

Bereits im 13.-14. Jahrhundert war Berufsbewusstsein in der professionellen Ausübung von Tätigkeiten an Bildung und Kenntnisse gebunden, unter anderem des Buch führenden, schreibgewandten Fernkaufmanns, des gebildeten Kirchenmusikers. Aber erst im 15. Jahrhundert erhielt der Begriff Beruf die bis ins 20. Jahrhundert fortwirkende Bedeutung der manuellen und/oder intellektuellen Lebenstätigkeit, die von einer Ausbildung und Qualifikation abhing, begrifflich verfestigt im Gelehrtenberuf (Professor, Professur), der durch das Studium führte, und ― mit breiter Wirkung ― im Handwerk, das die geregelte Ausbildung zur Regel machte. Schon im 16. Jahrhundert waren Handwerk und «Beruf» (Profession) gleichbedeutend (sein erlerntes Handwerk ausüben = auf dem Beruf arbeiten). Vor allem in der östlichen Schweiz verbreitete sich im 18. Jahrhundert der dem Französischen entlehnte Begriff «Profession» ― der Handwerker war der Professionist (heute ungebräuchlich).

Wappenscheibe des Hans Harder, Küfermeisters in Güttingen, 1568 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, IN-67/45).
Wappenscheibe des Hans Harder, Küfermeisters in Güttingen, 1568 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, IN-67/45). […]

Anstelle der innerbetrieblichen Arbeitsteilung war im Handwerk Berufsteilung üblich, d.h. durch Abgrenzung (Einengung) des einzelnen Handwerks erzielte man eine Vermehrung von zum Teil wenig unterschiedlichen Berufen. Die Form der Berufsausübung wurde von den übergeordneten sozialen Verbänden (Zünfte, Meisterschaften) bestimmt, die auch die Berufsordnung schufen. Das Handwerk war Berufsstand, dessen einzelne Berufe ihre Standeszugehörigkeit in der Öffentlichkeit durch Berufskleidung (Hut, Mantel, Degen) und Berufssymbol (spezifisches Werkzeug) zur Schau trugen. In den Berufsstand gelangte man meist ohne freie Berufswahl durch Geburt und war lebenslang an diesen gebunden. Streng war der Berufskodex im Handwerk, da er unehrliche Berufe (u.a. Scharfrichter, Totengräber) ausschloss, deren Mitglieder und Nachkommen damit verfemt und in soziale Randgruppen abgedrängt wurden.

Das zünftige Handwerk war die einzige Berufsgattung, die Frauen vom 16.-17. Jahrhundert an kategorisch vom Beruf ausschloss. Ehefrauen kam im Familienbetrieb höchstens die Stellung als Hilfskraft und beim Tod des Meisters eine Statthalterrolle für den in Ausbildung stehenden Sohn zu. Dagegen konnten Frauen in der Landwirtschaft, im Handel und beim Verlagssystem stets in eigenständige Positionen aufsteigen. Trotzdem blieben aber Berufsfrauen etwa vom Zuschnitt der Genfer Goldlamé-Verlegerin Elisabeth Baulacre (1613-1693) die seltene Ausnahme.

Obschon Zünfte dafür stritten, dass der Beruf den Meister und die Seinen ernähren sollte, reichte im Ancien Régime der obrigkeitlich tarifierte Lohn in den überfüllten Handwerken (u.a. Schneider, Schuhmacher) zum Lebensunterhalt nicht mehr aus, was ländliche Berufsleute zu Taglöhnerei (Taglöhner), zu Stümper- (nicht ordnungsgemässe Berufsarbeit), Störarbeit und Heimarbeit, städtische Erwerbstätige aber zu unselbstständiger Lohn- oder Stückwerksarbeit (Akkordarbeit) zwang. Dies verstiess gegen das Berufsethos des Handwerks und diffamierte (Bauernschneider, Stümper). Damit aber bahnte sich im Handwerk vom 17. Jahrhundert an berufliche Flexibilität zwecks Bedürfnisbefriedigung an, wie sie bei Bauern, Kaufleuten und Unternehmern seit je vorhanden war.

19. und 20. Jahrhundert

Die Entfaltung der kapitalistischen Verkehrswirtschaft wurde seit dem 19. Jahrhundert zur zentralen Triebkraft veränderter Organisation der Arbeit. Die Verberuflichung war ein wichtiges Element dieses Wandels. In Gestalt der Professionalisierung entwickelten sich manche Berufe zu systematisch-wissenschaftlicher Qualifikation, hoher Spezialisierung und beruflicher Selbstorganisation. Besonders deutlich ist dieser Prozess bei den sogenannten freien Berufen (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure) zu erkennen. Systematische Untersuchungen zur Geschichte der Berufe in der Schweiz sind selten. Die Berufssoziologie ist kaum über Ansätze hinaus gelangt, doch bieten soziologische Studien zu sozialer Ungleichheit und Mobilität Material. Häufiger waren und sind Untersuchungen zu jenen Teilaspekten (Berufsbildung, Berufsberatung), die zu Objekten der Sozialpolitik wurden. Auch fanden die hochqualifizierten Dienstleistungsberufe verstärktes Interesse. Ertragreich sind ferner Studien zur Frauenerwerbsarbeit.

Die schweizerische Gesellschaft zeichnet sich im Vergleich zu anderen Industriegesellschaften durch eine starke Verberuflichung der Arbeitswelt aus. Wesentlich dazu beigetragen hat die Etablierung der Berufslehre (Lehre) im ausgehenden 19. Jahrhundert. Seit 1884 erbringt der Bund Beiträge an die Berufsbildung, eine sich stetig erweiternde Subventionspolitik, die ab 1891 auf die kaufmännischen Berufe, ab 1895 auf die Frauenberufe ausgedehnt wurde. Auf Bundesebene wurde die kombinierte Ausbildung mit den beiden Lernorten Betrieb und Schule (das «duale System») erst mit dem Berufsbildungsgesetz von 1930 verankert. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) anerkannte am Ende der 1990er Jahre ca. 250 Lehrberufe. Die Zahl der tatsächlich ausgeübten Berufe ist viel grösser: Die Berufsdatenbank des Bundesamts für Statistik umfasste 2000 ca. 18'000 Berufsbezeichnungen.

Ein Büro der Schweizerischen Kohlensäure-Werke AG in Zürich. Fotografie von Johannes Meiner, 1913 (Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich, Meiner 35777).
Ein Büro der Schweizerischen Kohlensäure-Werke AG in Zürich. Fotografie von Johannes Meiner, 1913 (Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich, Meiner 35777). […]

Die Verberuflichung knüpfte an aufklärerisch-liberale Ideale an, die dem Tüchtigen Aufstieg und soziale Integration versprachen. Indem die Vorstellung einer der freien, persönlichen Eignung und Neigung folgenden Berufswahl das Leitbild der berufsständischen Vererbung ablöste, stärkten sich (trotz aller Bindungen der sozialen Realität) die individuellen Aufstiegshoffnungen. Während im bürgerlichen Milieu bildungsidealistische Anschauungen vorherrschten, beschränkte sich das berufliche Denken bei der Mehrheit freilich lange Zeit auf Pflichterfüllung und soziale Selbstbehauptung.

Von grösster Bedeutung sind die Bezüge der beruflichen Struktur zu den Geschlechterrollen. Berufe haben ein «Geschlecht», wobei die männliche oder weibliche Zuordnung keineswegs unveränderbar ist. Im späten 19. Jahrhundert begann eine Debatte, ob auch Frauen einen Beruf erlernen sollten. Der ab den 1880er Jahren entstehenden Frauenberufsbildung flossen von 1895 an Bundessubventionen zu. Der emanzipative Impuls wurde indes aufgefangen durch die beschränkten Wahlchancen für Mädchen, die auch Anfang des 21. Jahrhunderts mehrheitlich einer sehr kleinen Zahl von Berufen verhaftet blieben. Die gegen-emanzipative, mit den ersten Institutionen der weiblichen Berufsbildung aufkommende Redeweise vom «eigentlichen Beruf der Frau», womit Ehe und Mutterschaft gemeint waren, nahm dem Berufsbegriff den aufklärerisch-liberalen Gehalt, indem anstelle von Wahlfreiheit und persönlicher Neigung wiederum das überindividuelle Sozialschicksal in Form der biologischen Bestimmung trat. Die defensive Redeweise, deren begriffsgeschichtliche und diskursive Laufbahn ungeklärt ist, dürfte in den 1930er und 1940er Jahren die stärkste Ausprägung erreicht haben.

Die Verberuflichung der Arbeit war trotz des langfristigen Trends kein Einbahnprozess: So dominant und prägend dieser war, begleiteten ihn stets auch Gegenbewegungen des Verlusts beruflicher Organisation. Selbst die säkulare Umlagerung häuslich-familiärer Arbeit (Hausarbeit) zu Erwerb und Beruf konnte sich umkehren. Während im späten 19. Jahrhundert die Auslagerung der Wäscherei aus städtischen Haushalten zur Entstehung eigener Gewerbe und Berufe führte, ermöglichte der Waschautomat nach dem Zweiten Weltkrieg die Rückkehr des Waschens in den Haushalt und damit eine Entberuflichung.

Prozesse der Spezialisierung bringen stets neue Berufe hervor, doch sorgt Rationalisierung dafür, dass manche wieder verschwinden oder gänzlich umstrukturiert werden. Das grafische Gewerbe ist ein markantes Beispiel für Letzteres; die gegen Ende des 20. Jahrhunderts von Computern abgelösten Setzmaschinen hatten im späten 19. Jahrhundert den Beruf ihrerseits umgewälzt. In solchen Umbruchphasen steht oftmals die geschlechtliche Zuordnung zur Disposition. Erscheint der Status eines Berufs gefährdet, so kann es infolge Rückzugs der Männer zu einer «Verweiblichung» kommen (z.B. in Teilbereichen der Büroarbeit).

Ein Büro der Firma Kienast & Reuss in Zürich. Fotografie Moser, 1912 (Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich, Mo 1036).
Ein Büro der Firma Kienast & Reuss in Zürich. Fotografie Moser, 1912 (Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich, Mo 1036). […]

Neben dem technologisch-organisatorischen Wandel trug die Verlagerung der Arbeit von der Landwirtschaft zur Industrie sowie im 20. Jahrhundert zum Dienstleistungssektor zur Veränderung beruflicher Strukturen bei. Zudem förderte die Konzentration der Arbeit in grösseren Unternehmen und in Städten die Entstehung beruflicher Zusammenschlüsse (Vereine, Verbände, Gewerkschaften). Die berufliche Organisation der Arbeit wurde im Übrigen seit dem späten 19. Jahrhundert zu einer wichtigen Kategorie der Beschreibung des gesellschaftlichen Gefüges. Die Statistiker der eidgenössischen Volkszählungen verstärkten seit 1870 ihre Bemühungen zu deren präziser Erfassung. Hinzu trat seit 1888/1900 die Kategorie der «Stellung im Beruf», d.h. die hierarchische Gliederung in Selbstständige, Angestellte und Arbeiter. Seit 1941 unterscheidet die Volkszählung zudem den «gelernten» vom «ausgeübten Beruf», was Eindrücke vom beruflichen Wechsel vermittelt.

Bilder einer beruflich organisierten Gesellschaft fanden seit dem späten 19. Jahrhundert Eingang in soziale Ordnungsideen. Die katholische Soziallehre prägte den Begriff der berufsständischen Ordnung, ein zwischen den Weltkriegen populäres Schlagwort konservativ-autoritärer Neuerung (Korporativismus). Die Wiederbelebung liberaler Orientierungen nach 1945 machte derartige Leitbilder obsolet. Eine Ernüchterung des Denkens und der sozialpolitischen Behandlung beruflicher Fragen setzte ein. Die vor 1945 beliebte Rede vom Niedergang der Berufe lebt jedoch in jüngeren Debatten über die Frage auf, ob nicht Erwerb und berufliches Engagement in der «Freizeitgesellschaft» (Freizeit) ihre zentrale Stellung einbüssten. Dem ist zu entgegnen, dass die Erlernung eines Berufs ein Kernelement der Lebensbewältigung bleibt. Die Zahl der beruflich Qualifizierten stieg in den jüngsten Jahrzehnten (für die halbwegs zuverlässige Daten vorliegen) gegenüber den An- oder Ungelernten. Der Beruf bleibt ein zentraler Baustein persönlicher Orientierung, sozialer Beziehung und gesellschaftlicher Integration, wenn auch unter dem gewachsenen Druck zu Weiterbildung, Umschulung oder Berufswechsel die alte Vorstellung des «Lebensberufs» verblasst.

Quellen und Literatur

Mittelalter bis 1800
  • Idiotikon 6, 687 f.
  • HRG 1, 385
  • Beitr. zum Berufsbewusstsein des ma. Menschen, hg. von P. Wilpert, 1964
  • W. Danckert, Unehrl. Leute, 21979
  • A.-M. Dubler, Handwerk, Gewerbe und Zunft in Stadt und Landschaft Luzern, 1982
  • G. Sheldon, Die berufl. Flexibilität im Spiegel der Zeit, 1995
19. und 20. Jahrhundert
  • A. Liechti, Probleme des Berufs, der Berufswahl und der Berufsberatung, 1932
  • C. Brüschweiler, Beruf und Konfession in der Schweiz, 1939
  • R. Girod, Milieu social et orientation de la carrière des adolescents, 4 Tl., 1961-68
  • M. König et al., Warten und Aufrücken, 1985 (mit Bibl.)
  • Gruner, Arbeiterschaft
  • Verflixt und zugenäht!, hg. von M.-L. Barben, E. Ryter, 1988
  • A. Fritschi, Schwesterntum, 1990
  • R. Levy et al., Alle gleich?, 1998 (franz. 1997)
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler; Mario König: "Beruf", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 02.08.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013737/2010-08-02/, konsultiert am 29.03.2024.