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Goldwährung

Der Gesetzgeber definierte in dieser Währungsordnung die Währungseinheit in Mengeneinheiten von Gold (Goldparität). Bei der – historisch sehr seltenen – Goldumlaufwährung waren die Goldmünzen das einzige gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel (Geld).

Im System der Goldkernwährung schrieb der Staat vor, dass die als Zahlungsmittel verwendeten Noten durch eine bestimmte Goldmenge gedeckt sein und die Notenbanken die Noten bei Bedarf in Gold oder Goldmünzen eintauschen müssen. Die Theorie des klassischen Goldstandards besagte, dass der Ausgleich der staatlichen Zahlungsbilanzen automatisch über den Zufluss und Abfluss von Devisen und Gold reguliert und längerfristig über die Anpassung der internationalen Goldproduktion an die Nachfrage Wechselkurs- und Preisstabilität vorherrschen würde (Währungsbewertung). Obwohl der sogenannte Goldautomatismus in der Praxis nur bedingt funktionierte, sah die diesbezüglich von David Ricardo beeinflusste Nationalökonomie in ihm lange den wesentlichen Garanten für eine ausgeglichene Entwicklung der internationalen Wirtschaft.

Die sogenannte Golddevisenwährung (oder Golddevisenstandard) lässt dagegen neben Gold auch in Gold konvertierbare Devisen zur Deckung der Noten zu und verzichtet auf die Noteneinlösepflicht der Nationalbanken.

Entwicklung des klassischen Goldstandards

Grossbritannien führte 1821 die erste auf dem Goldstandard basierende Währung ein, indem die Bank von England verpflichtet wurde, Pfundnoten in Goldmünzen einzulösen. Jedoch erst die Peel'sche Bankakte von 1844 schrieb die Golddeckung der Notengeldmenge vor. Der internationale Goldstandard entstand im Verlaufe des 19. Jahrhunderts, als immer mehr Staaten dazu übergingen, Gold als wichtigstes Mittel zur Deckung ihrer Landeswährung zu betrachten. Bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs bildete Grossbritannien als dominierendes Finanz- und Handelszentrum und imperiale Macht den Mittelpunkt des Systems und verfügte auch über eine hohe Steuerungsfähigkeit. Die britischen parlamentarischen Eliten hielten einen grossen Teil ihrer Vermögen in Staatspapieren und favorisierten daher Preisstabilität.

Die Schweiz machte als Mitglied der Lateinischen Münzunion ab den 1880er Jahren faktisch deren Wandel vom Bimetallismus zum Goldstandard mit. Der Feingoldgehalt der Goldmünzen in Schweizer Franken wurde 1870 per Gesetz demjenigen des französischen Francs angeglichen. Im Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank legte das Parlament 1905 die Golddeckung der Noten auf 40% fest. Die Aufrechterhaltung der Goldparität und die internationale Konvertibilität des Schweizerfrankens waren Hauptziele der schweizerischen Geld- und Währungspolitik bis 1914. Kennzeichnend für den Zeitraum 1890-1914 war trotz globalen Finanzkrisen die enorme Stabilität der Wechselkurse der meisten Währungen. Neueste Forschungen bestreiten jedoch die Ansicht, dass auch die Stabilität des Wirtschaftswachstums oder der Inlandspreise ein Charakteristikum der Ära des klassischen Goldstandards gewesen sei.

Der Golddevisenstandard

Zu Beginn des Ersten Weltkriegs brach der internationale Goldstandard innert weniger Tage zusammen. Die Goldeinlösepflicht wurde 1914 in der Schweiz wie anderswo zur Überwindung der akuten Zahlungskrise aufgehoben. Unmittelbar nach dem Krieg führte ein enormer Inflationsdruck in Grossbritannien zur Aufgabe der Goldkonvertibilität des Pfunds. Die Weltwährungskonferenz von Genua empfahl 1922 den Notenbanken, neben Gold auch Devisen als Währungsreserven einzusetzen. Lediglich die Notenbanken der Leitwährungsländer Grossbritannien und USA hielten ausschliesslich Gold als Währungsreserven. Die wichtigsten Reservewährungen waren das britische Pfund und der US-Dollar, was der Währungspolitik dieser Länder einen grossen internationalen Einfluss verschaffte.

1926 hatten die wirtschaftlich wichtigsten Länder den Golddevisenstandard eingeführt. Die Schweizerische Nationalbank hatte bereits zwei Monate nach der Bank von England im Juni 1925 die Rückkehr zur Vorkriegsparität erklärt. Die von Grossbritannien 1931 und den USA 1933 ausgelöste Abwertungswelle zur Überwindung der ökonomischen Probleme während der Weltwirtschaftskrise beendete endgültig die Existenz des vornehmlich über das Gold definierten internationalen Währungssystems. Bis 1936 versuchten alle Länder des sogenannten Goldblocks, zu dem auch die Schweiz gehörte, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit über eine Abwertung wiederzuerlangen. Die Schweiz trat einen Tag nach der Abwertung 1936 gemeinsam mit Belgien und den Niederlanden dem Dreimächteabkommen zwischen den USA, Grossbritannien und Frankreich zur Stabilisierung der Währungen bei. Der Zweite Weltkrieg erschütterte das internationale Finanzsystem und die Alliierten etablierten bereits 1944 in Bretton Woods ein neues System, das auf der Bindung der Währungen an den US-Dollar basierte. Nach dem Zweiten Weltkrieg behielten nur noch die USA bis 1968 und die Schweiz eine Golddeckungspflicht für die Notengeldmenge aufrecht. Die Schweizerische Nationalbank hatte sich in der Nachkriegszeit gegen eine Demonetisierung des Goldes gewendet, was sie auch zu einer skeptischen Haltung gegenüber der Politik des Internationalen Währungsfonds veranlasste. Gold verlor erst beim Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems seine Bedeutung als Basis des internationalen Währungssystems. 1999 beschloss der schweizerische Gesetzgeber, die Goldbindung des Frankens aufzuheben.

Quellen und Literatur

  • Amtl. Slg. 1872, 1905, 1953, 1954, 1971, 2000
  • E. Ruoss, Die Geldpolitik der Schweiz. Nationalbank 1907-1929, 1992 (mit Bibl.)
  • The Gold Standard in Theory and History, hg. von B. Eichengreen, M. Flandreau, 21997
Weblinks

Zitiervorschlag

Martin Kloter: "Goldwährung", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 04.01.2007. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013742/2007-01-04/, konsultiert am 14.10.2024.