Die Gründungs- und Aufbauphase des schweizerischen Notenbanksystems fällt in die Zeit des politischen und wirtschaftlichen Aufbruchs während der Regeneration in den 1830er Jahren. Sie steht im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Binnen- und des Aussenhandels sowie mit der Ausdehnung der Geldwirtschaft. Kennzeichnend für das schweizerische System ist die anfänglich dezentrale Organisation. Mehrere öffentlich-rechtliche wie auch private Banken waren mit dem Notenprivileg ausgestattet (1850 8, 1879 36 Institute).
Der Erfolg der neu gegründeten Diskontbanken und Notenbanken in der Modernisierung des Geldumlaufs und der Erleichterung des Zahlungsverkehrs durch die Einführung von gedeckten Banknoten hielt sich vorerst in Grenzen. Die Notenzirkulation war durch die schweizerische Währungsvielfalt (Geld) und durch die lokale Geschäftstätigkeit der einzelnen Emissionsinstitute behindert. Zudem waren die Banknoten nicht gesetzliche Zahlungsmittel, und die Notenbanken weigerten sich, Noten der Konkurrenz einzulösen. Immerhin brachte die Münzreform von 1850-1851 die einheitliche Silberwährung in Franken; vor der Gründung des Bundesstaats waren nicht weniger als 312 Münzsorten (Münzen) gezählt worden. Die Einführung von Silberwährungen in anderen Ländern führte nach Beginn der Währungsreform in der Schweiz zu einem Silberabfluss und zu einem Anstieg des Silberpreises. Durch die damit verbundenen finanziellen Schwierigkeiten waren die Notenbanken gezwungen, ihre Noten auch auf französische Goldmünzen auszustellen. In der Folge führte die Schweiz die Doppelwährung in Silber und Gold (Goldwährung) ein und schloss sich 1865 der Lateinischen Münzunion an. Die Münzprägung wurde vorwiegend dem Ausland überlassen. Mit dem Ausbruch des Deutsch-Französischen Kriegs 1870 war die Schweiz deshalb plötzlich von ihrer monetären Basis abgeschnitten ― die Notenbanken gerieten in eine Zahlungskrise. Aus föderalistischen Motiven wurde jedoch verworfen, die Unzulänglichkeiten des schweizerischen Notenbanksystems mittels Schaffung einer Zentralbank zu beheben: Der Bund erhielt im Rahmen der Verfassungsrevision 1874 lediglich das Recht, über die Notenbanken zu legiferieren. Das entsprechende Bundesgesetz von 1881 beinhaltete Bestimmungen über die Ausgabe von Noten und die Einlösepflicht der Banken sowie über die Golddeckung des Notenumlaufs. Anhaltende Währungsprobleme aufgrund des sinkenden Wechselkurses des Frankens, insbesondere das Fehlen einer gemeinsamen Geld- und Währungspolitik zur Bekämpfung der Deflation in den 1880er Jahren, stellte die Notenbanken vor unlösbare Schwierigkeiten und führte vor der Jahrhundertwende zur Abkehr vom dezentralen Notenbanksystem. 1905 wurde die Schweizerische Nationalbank gegründet, und die noch bestehenden 36 Emissionsbanken liquidierten bis 1910 ihre Notenbankgeschäfte.