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Kriegsanleihen

Unter Kriegsanleihen versteht man Anleihen mittlerer (ein bis drei Jahre) und langer (mehr als drei Jahre) Laufzeit, die der Bundesrat nach 1848 für die Deckung der Kriegsausgaben zeichnete, d.h. die zusätzlichen Ausgaben, die sich aus den nach aussen und innen gerichteten Massnahmen ergaben, die der Bund zur Bewältigung international bewaffneter Konflikte ergriff. Die Wehranleihe 1936 ist also keine Kriegsanleihe im engen Sinne, auch wenn ihr Ziel darin bestand, die Armee auf den drohenden Krieg vorzubereiten. Auch im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gab es Kriegsanleihen, die aber damals anders hiessen.

Spätmittelalter und frühe Neuzeit

Im Spätmittelalter waren die öffentlichen Haushalte meist in einem angespannten Zustand. Die Einkünfte reichten kaum zur Deckung der ordentlichen Ausgaben. Ausserordentliche Aufwendungen für Befestigungsbauten und Kriege mussten durch ausserordentliche Einnahmen gedeckt werden. Deshalb nahmen Fürsten, Städte und Landschaften im Kriegsfall Kriegsanleihen auf.

Im 15. Jahrhundert griffen Genf, Bern, Basel, Luzern und andere Schweizer Städte, aber auch die Herzöge von Savoyen und Württemberg zu dieser Massnahme. Für die Schuldenamortisation wurden direkte Vermögenssteuern erhoben. Dabei kann man von einer ausgeprägten städtisch-bürgerlichen Solidarität sprechen. Man leistete sich gegenseitig oder auch dem verbündeten Adel Bürgschaft für die Bezahlung der Schuldzinsen, Renten und Rückzahlungen. Dieses System funktionierte bis ins 16. Jahrhundert. Bern und Zürich nahmen noch während der eidgenössischen Religionskriege Anleihen in Basel und Strassburg auf. Allerdings mutierten die schweizerischen Städte ausser Genf in dieser Zeit immer mehr von Schuldnern zu Gläubigern.

Zur Hauptsache floss das angebotene schweizerische Kapital im 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts in Kriegsanleihen der französischen Könige, der vorderösterreichischen Regierung, des süddeutschen Adels, des Herzogtums Württemberg, der Pfalzgrafen, der Grafen von Sulz und Fürstenberg, des Bischofs von Konstanz, der Fürstabtei St. Blasien usw. Im Dreissigjährigen Krieg versiegte der staatliche Kapitalfluss nach Süddeutschland. Dagegen gewährte Zürich dem in den Krieg involvierten Graubünden Anleihen. Nach Abschluss des Kriegs durften mehrere süddeutsche Städte wieder Anleihen in der Schweiz aufnehmen. Abgesehen von den noch lange dauernden Problemen mit der Schuldenamortisation waren danach Kriegsanleihen bis zum Ende der Alten Eidgenossenschaft kein Thema mehr.

19. und 20. Jahrhundert

Nach 1848 blieben die ersten Kriegsanleihen der Eidgenossenschaft eher bescheiden: Insgesamt wurden 1857 nach dem Neuenburgerhandel 12 Mio. Franken (Anleihen in Süddeutschland) und 1871 nach dem französisch-preussischen Konflikt 22,2 Mio. Franken gewährt.

Während der beiden Weltkriege multiplizierten sich die Ausgaben des Bundes um ein Vierfaches. Im Ersten Weltkrieg wurden die gigantischen zusätzlichen Ausgaben zu 60% durch Anleihen gedeckt (neun sogenannte Mobilmachungen und eine in den Vereinigten Staaten, insgesamt etwa 1 Mrd. Franken) und ungefähr zu 20% durch zusätzliche Steuern. Der Rest wurde hauptsächlich durch die kurzfristigen Überschüsse der Nationalbank finanziert, d.h. mit zusätzlich gedruckten Banknoten, was die Geldmenge erhöhte. Die Kombination des starken Einsatzes der Notenpresse und der massiven Aufnahme von Anleihen, deren anti-inflationäre Auswirkungen schwach blieben, führte zu einer galoppierenden Inflation und damit zu starken sozialen und politischen Spannungen. Im Zweiten Weltkrieg lag der Anteil der Anleihen für die Deckung der Kriegsausgaben wieder bei 60% (insgesamt etwa 5 Mrd. Franken). Die zusätzliche Steuerbelastung, die höher war als 1914-1918, machte etwa 30% aus, während der Rückgriff auf die Notenpresse massvoll blieb. Man hatte die Lehren aus dem letzten Konflikt gezogen: Die Inflation war zwar spürbar, blieb aber deutlich tiefer.

Der in der Zwischenkriegszeit gefällte Entscheid, die Anleihe gegenüber der Besteuerung zu bevorzugen und den Staat so mit einer schweren Schuld zu belasten, ist in erster Linie durch drei Faktoren zu erklären. Erstens mit der Angst der führenden Kreise vor jeder Massnahme, welche die Einführung einer direkten Bundessteuer begünstigte. Zweitens mit ihrem Willen, die Kämpfe zwischen den sozialen Gruppen um die Verteilung der Last der Kriegsausgaben einzudämmen, eine Schürung der Konflikte zu verhindern und die nationale Einheit während des Krieges nicht aufs Spiel zu setzen. Schliesslich hatten die Anleihen gegenüber den Steuern den Vorteil, relativ sichere und lukrative Anlagen zu bieten, nicht nur für besonders Wohlhabende, sondern auch für Banken und Versicherungsgesellschaften. Diese Anlagen waren umso sicherer, als vor allem im Zweiten Weltkrieg die Gelegenheiten, solche in der Privatwirtschaft zu tätigen, seltener geworden waren. Während der beiden Weltkriege wandte sich die Regierung mit einigen wenigen Ausnahmen (man kann hier die erste Kriegsanleihe von 1914 erwähnen) nicht direkt an die Öffentlichkeit, um ihre Kriegsanleihen anzulegen. Sie handelte mehr oder weniger bereitwillig über das Emissionssyndikat der Banken, was sie gegenüber den Bankkreisen abhängiger machte. Als der Kapitalmarkt im Ersten Weltkrieg angespannt war, nahmen die Bundesbehörden hohe Beträge bei den Vereinigten Staaten auf. Im Gegensatz dazu wurden die Kriegsanleihen zwischen 1939 und 1945 allesamt innerhalb des Landes gezeichnet.

Quellen und Literatur

Spätmittelalter und frühe Neuzeit
  • H. C. Peyer, Von Handel und Bank im alten Zürich, 1968
  • H.-J. Gilomen, «Die städt. Schuld Berns und der Basler Rentenmarkt im 15. Jh.», in BZGA 82, 1982, 5-64
  • M. Körner, «Anleihen, Kapitalflüsse und Zahlungsverkehr», in Das Reich und die Eidgenossenschaft 1580-1650, hg. von U. Im Hof, S. Stehelin, 1986, 225-237
  • G. Fouquet, «Die Finanzierung von Krieg und Verteidigung in oberdt. Städten des späten MA (1400-1500)», in Stadt und Krieg, hg. von B. Kirchgässner, G. Scholz, 1989, 41-82
19. und 20. Jahrhundert
  • H. Schmutz, Die Kreditoperationen der Schweiz. Eidgenossenschaft im Zweiten Weltkrieg, 1945
  • J. Tanner, Bundeshaushalt, Währung und Kriegswirtschaft, 1986
  • S. Guex, La politique monétaire et financière de la Confédération suisse 1900-1920, 1993
  • M. Perrenoud et al., La place financière et les banques suisses à l'époque du national-socialisme, 2002
Weblinks

Zitiervorschlag

Martin Körner; Sébastien Guex: "Kriegsanleihen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 15.04.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013762/2010-04-15/, konsultiert am 12.04.2024.