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Gemeiner Pfennig

Der G. war eine 1495 im Hl. Röm. Reich erstmals erhobene, auf vier Jahre beschränkte kombinierte Kopf-, Vermögens- und Einkommenssteuer. Der Ausdruck beruft sich auf die Bedeutung von Pfennig als Geld bzw. Geldabgabe (so auch Peterspfennig als Abgabe der röm. Kurie). "Gemein" meint eine allg. Abgabe: Alle Reichsangehörigen ab dem 15. Altersjahr, Männer und Frauen, wurden für steuerpflichtig erklärt, ebenso die Geistlichen. Wie schon frühere Reichssteuern - die erste reichsweite Steuer war 1427 die sog. Hussitensteuer - wurde der G. nicht von allen Reichsständen geleistet. Die eidg. Orte verweigerten den Einzug der Abgabe durchweg; Basel zahlte den G. als Reichsstadt. Bis 1551 wurde der G. noch mehrmals ausgeschrieben. Danach fand dieses wenig effiziente Steuerinstrument keine Anwendung mehr.

Quellen und Literatur

  • B. Degler-Spengler, «Der G. und seine Erhebung in Basel», in BZGA 74, 1974, 237-258
  • P. Blickle, «G. und Obrigkeit (1495)», in VSWG 63, 1976, 180-193
  • P. Schmid, Der G. von 1495, 1989
Weblinks

Zitiervorschlag

Benedikt Zäch: "Gemeiner Pfennig", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.11.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013767/2006-11-23/, konsultiert am 08.11.2024.