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Kriegsgewinnsteuer

Zur Deckung der Mobilisationskosten erhob der Bund für die Jahre 1915-20 eine erste und zur Tilgung der ausserordentl. Militärausgaben für die Jahre 1939-46 eine zweite K. Mit dieser Steuer wurde insbesondere der Ertrag von Geschäftsbetrieben erfasst. Als steuerbarer Kriegsgewinn galt jeweils der Betrag, um den der Reinertrag eines Steuerjahres den in den Vorkriegsjahren erzielten (durchschnittlichen) Reinertrag überstieg. Die erste K. warf insgesamt einen Bruttoertrag von 732 Mio. Fr. ab, von dem die Kantone einen Anteil von 62 Mio. Fr. erhielten. Der gesamte Bruttoertrag der zweiten K. belief sich auf 706 Mio. Fr., wobei der Kantonsanteil diesmal 55 Mio. Fr. ausmachte.

Quellen und Literatur

  • H. Oechslin, Die Entwicklung des Bundessteuersystems der Schweiz von 1848 bis 1966, 1967
Weblinks

Zitiervorschlag

Conrad Stockar: "Kriegsgewinnsteuer", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.02.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013771/2005-02-21/, konsultiert am 25.03.2023.