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Clearing

Clearing bedeutet die bargeldlose Verrechnung von gegenseitigen Forderungen zwischen Banken, um überflüssige Zahlungen zu vermeiden (Bankenclearing). Im internationalen Zahlungsverkehr meint Clearing die Saldierung von gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der am Clearing beteiligten Länder.

Im Gegensatz zum freien Zahlungsverkehr werden beim gebundenen Zahlungsverkehr, der durch Clearingabkommen geregelt ist, keine Devisen zur Zahlung verwendet. Der inländische Schuldner (Importeur) zahlt in eigener Währung an die inländische Zahlungsstelle – in der Schweiz die Schweizerische Nationalbank (SNB) –, worauf das ausländische Partnerinstitut den Gläubiger (Exporteur) in der entsprechenden Landeswährung auszahlt. Mit den Einzahlungen der Importeure werden umgekehrt die inländischen Exporteure ausbezahlt. Dies funktioniert nur, wenn die gegenseitigen Forderungen ausgeglichen sind.

Die Einführung des Clearings geht auf den Zusammenbruch des internationalen Finanzsystems von 1931 zurück (Weltwirtschaftskrise). Noch im selben Jahr vereinbarte die Schweiz mit Österreich und Ungarn die weltweit ersten bilateralen Clearingverträge. Nach der deutschen Ankündigung eines Vollmoratoriums für den Zinsentransfer schloss die Schweiz 1934 ein Clearingabkommen mit Deutschland, ihrem wichtigsten Handelspartner. Für die administrative Bewältigung des Clearingverkehrs wurde im gleichen Jahr die Schweizerische Verrechnungsstelle eingerichtet, nachdem bis anhin eine interne «Clearingabteilung» der SNB diese Aufgabe übernommen hatte. 1939 waren 38 Staaten in 178 Clearingverträge eingebunden. Die Schweiz war mit zwölf Verträgen fest in dieses System eingebettet. Die meisten Verträge gingen das nationalsozialistische Deutschland und das faschistische Italien ein. Die USA blieben dem Clearingsystem fern.

Die Clearingabkommen führten in der Schweiz zu einem Kampf der verschiedenen Exportbranchen um die knappen, von den Importeuren einbezahlten Clearingmittel und zu einer Verlagerung des Aussenhandels zugunsten der Achsenmächte. Die Schweiz konnte sich im Zweiten Weltkrieg trotz Bedenken dem Druck des Dritten Reiches nicht entziehen, sie in ein von Deutschland dominiertes multilaterales Clearingsystem zu integrieren, in das auch die besetzten Länder gezwungen wurden. So kam es schon während des Krieges zu Diskussionen über die dem Deutschen Reich gewährten Clearingkredite, mit dem dieses kriegswichtige Güter aus der Schweiz beziehen konnte. Die Befürworter argumentierten mit der Aufrechterhaltung des schweizerischen Produktionsapparates, der Vollbeschäftigung und der wirtschaftlichen Landesversorgung, während die Gegner aussenpolitische Schwierigkeiten mit den Alliierten befürchteten. Von den bis Kriegsende aufgelaufenen deutschen Schulden von 1119 Mio. Franken (sogenannte «Clearingmilliarde») anerkannte die BRD 1952 650 Mio. Franken.

Anteil des gebundenen Zahlungsverkehrs am Schweizer Aussenhandel 1931-1976
Anteil des gebundenen Zahlungsverkehrs am Schweizer Aussenhandel 1931-1976 […]

Zwischen 1935 und 1958 wickelte die Schweiz zwischen 30 und knapp 80% ihrer Ein- und Ausfuhr über das Clearing ab. Zwischen 1931 und 1954 vereinbarte sie mit 28 verschiedenen Staaten den gebundenen Zahlungsverkehr. Nach Ablösung der Europäischen Zahlungsunion (EZU) durch das Europäische Währungsabkommen (EWA) 1958 spielte das Clearing nur noch im Handel mit einigen Staaten des Ostblocks (ohne UdSSR) und wenigen anderen Ländern (Griechenland, Türkei, Jugoslawien, Iran, Ägypten, Uruguay) eine Rolle. Mit dem Übergang der DDR zum Zahlungsverkehr in freien Devisen 1976 endete für die Schweiz die Epoche des bilateralen gebundenen Zahlungsverkehrs.

Quellen und Literatur

  • F. Gygax, «Clearing», in HSVw 1, 1939, 337-342
  • H.A. Frey, Das Clearing- und Devisenrecht der Schweiz, 1941
  • J. Bürki, L'influence des accords de clearing sur le commerce extérieur de la Suisse, 1943
  • M. Ferralli, Der dt.-schweiz. Verrechnungsverkehr von seiner Entstehung im Jahre 1934 bis zum Ende des zweiten Weltkrieges, 1955
  • P. Hug, M. Kloter, «Der “Bilateralismus” in seinem multilateralen Kontext», in Aufstieg und Niedergang des Bilateralismus, hg. von P. Hug, M. Kloter, 1999, 13-139
  • Veröff. UEK 3
Weblinks

Zitiervorschlag

Martin Meier: "Clearing", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.12.2003. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013779/2003-12-18/, konsultiert am 19.03.2024.