Die Handelskammern sind regionale, meist kantonale und auf privatrechtlicher Basis organisierte Vereinigungen im Dienste von Industrie, Handel und Dienstleistungsunternehmen. Vorwiegend im 19. Jahrhundert, einige aber auch erst Anfang des 20. Jahrhunderts gegründet, vertreten sie die Interessen ihrer Mitglieder (Firmen und Einzelpersonen, Interessengruppen) gegenüber den kantonalen und eidgenössischen Behörden und bieten ihnen verschiedene Dienstleistungen an. Als Mitglieder des Dachverbands economiesuisse – bzw. bis 2000 des Schweizerischen Handels- und Industrievereins – sind die Handelskammern ins eidgenössische Vernehmlassungsverfahren eingebunden. Die Handelskammern der Kantone Zürich, Genf und Bern haben eigene Schiedsgerichte zur Behandlung regionaler und internationaler Streitfälle. Die Finanzierung der gesamten Aktivitäten wird durch Mitgliederbeiträge sichergestellt. Parallel zu den Handelskammern sind in den Kantonen Gewerbe- und Berufsverbände sowie Gewerbekammern entstanden (Gewerbepolitik, Schweizerischer Gewerbeverband), welche die gewerbetreibenden Betriebe vertreten, die im Allgemeinen den Handelskammern nicht angeschlossen sind.
Die Schweizerischen Handelskammern im Ausland (SHKA) unterstützen die Geschäftsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem betreffenden Staat insbesondere zwecks Exportförderung. Obwohl privatrechtlich organisiert, übernehmen sie gegen Entschädigung teilweise Aufgaben als parastaatliche Handelsdienste. Vereinigt in der Union SHKA bilden sie eine Sektion von economiesuisse.
Die mit Abstand älteste Handelskammer der Schweiz ist die Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell, welche aus dem in den 1630er Jahren konstituierten Kaufmännischen Direktorium St. Gallen hervorgegangen ist, das seinerseits verwandtschaftlich und finanziell eng mit der 1448 erstmals bezeugten Notenstein-Gesellschaft in Verbindung gestanden hat. Das Direktorium versah lokale markt- und finanzpolitische Aufgaben und vertrat die handelspolitischen Interessen der sankt-gallischen Kaufleute. Die jüngste Handelskammer der Schweiz ist jene des 1979 gegründeten Kantons Jura. Die meisten anderen Handelskammern gehen auf die Zeit zwischen 1860 und 1920 zurück. Neben den wirtschaftlichen Umwälzungen als Folge der Industrialisierung waren die politischen Veränderungen im Zug der Bundesstaatsgründung 1848 und der Verfassungsrevision 1874 die wichtigsten Beweggründe für die Bildung von Handelskammern. Organisierten Interessen eröffneten sich neue Möglichkeiten der Einflussnahme und Mitwirkung am politischen Entscheidungsprozess. Dabei richteten die regionalen Handelskammern ihre Aktivitäten und Zielsetzungen hauptsächlich auf das kantonale wirtschaftspolitische Umfeld aus. 1870 ergriff das Handels-Collegium Glarus (Glarner Handelskammer) die Initiative zur Gründung einer schweizerischen Dachorganisation, des späteren Vororts. Damit sollte ein Zentralorgan zur Vertretung der Wirtschaftsinteressen gegenüber dem Eidgenössischen Zoll- und Handelsdepartement geschaffen werden. Dieser Schritt zahlte sich bereits im Zusammenhang mit der durch Handelskammern und Vorort engagiert unterstützten Totalrevision der Bundesverfassung (BV) 1874 aus. Artikel 31 der alten Bundesverfassung (Artikel 27 BV) statuierte die durch die Handelskammern angestrebte Garantie der Handels- und Gewerbefreiheit. Das ebenfalls 1874 eingeführte fakultative Referendum erwies sich im Verlauf des 20. Jahrhunderts als eines der wichtigsten Instrumente für die ausserparlamentarische Einflussnahme der Verbände auf die politische Entscheidungsfindung auf nationaler Ebene. Auf internationaler Ebene bemühten und bemühen sich die Handelskammern um die Förderung günstiger Handelsbedingungen. Im Jahr 2000 gab es in der Schweiz insgesamt achtzehn Industrie- und Handelskammern: elf in der Deutschschweiz, sechs in der französischen Schweiz und eine im Tessin.