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Frauenerwerbsarbeit

Die entlöhnte oder anderweitig entschädigte Frauenarbeit (von der Freiwilligenarbeit sowie der unbezahlten Arbeit ist hier trotz deren Bedeutung nicht die Rede) bildete immer schon einen Bestandteil der Marktwirtschaft. Sie war vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert die Regel, ausser für Frauen der privilegierten Oberschichten oder bei lang anhaltenden Konjunktureinbrüchen, wurde aber von den Historikern lange unterschätzt, da sie in den Dokumenten kaum in Erscheinung tritt. Die Quellen, die aus früheren Epochen vorliegen (Steuerverzeichnisse, Gerichtsurteile, Nachlassinventare usw.), enthalten nur indirekte Nachrichten über die Frauenerwerbsarbeit. Aber auch zeitgeschichtliche Quellen sind lückenhaft und ungenau, weil sie die traditionellen, die historischen Gegebenheiten verzerrenden Einstellungen gegenüber der weiblichen Berufstätigkeit reflektieren. So operierten die Schweizer Volkszählungen des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, wie in anderen Ländern auch, mit einer zu engen Definition der weiblichen Berufstätigkeit, was zu Verfälschungen in den Erhebungen führte. Besonders die weibliche Landbevölkerung, das Hauspersonal sowie die nicht deklarierten und nur gelegentlich oder als Teilzeitarbeit ausgeübten Tätigkeiten im Dienstleistungssektor wie Putzen, Waschen und Bügeln, die oft verheiratete Frauen zur Aufbesserung des Familieneinkommens ausübten, wurden nicht erfasst.

Frauenerwerbsarbeit war – auch wenn lange das Gegenteil behauptet wurde – schon im Mittelalter in der Stadt wie auf dem Land alltäglich, wenngleich die Arbeit der ledigen Frauen infolge ihrer grossen Zahl im städtischen Milieu stärker in Erscheinung trat. Dabei gingen die unterschiedlichsten Arbeitsformen nebeneinander her: Die Ehefrau nahm im Rahmen der Familienwirtschaft an der Erwerbstätigkeit ihres Mannes teil, ob der nun Bauer, Händler, Kaufmann oder Arbeiter war. Sie tat dies auch im städtischen Handwerk, obschon dieses sich im 14.-15. Jahrhundert in Zünften organisierte und dazu überging, die Frauen auszuschliessen. Die Ledigen hingegen arbeiteten als Taglöhnerinnen, Gesinde, Kleinhändlerinnen und Arbeiterinnen in allen Produktionszweigen (nicht nur in der Textilindustrie). Geringe Entlöhnung, starke saisonale Abhängigkeit und beträchtliche geografische Mobilität zeichneten die Frauenerwerbsarbeit aus. Viele Frauen verdienten gerade das Überlebensnotwendige, da die Gesellschaft die Körperkraft höher wertete als andere Kompetenzen. Auf Grund des saisonalen Charakters der meisten Arbeitsstellen kam zudem der Flexibilität eine entscheidende Rolle zu. Ledige, Witwen und sogar verheiratete Frauen mussten umherziehen, um als Taglöhnerinnen oder Gesinde Arbeit zu finden.

Telefonistinnen in der Telefonzentrale Freiburg, 1931 (Museum für Kommunikation, Bern).
Telefonistinnen in der Telefonzentrale Freiburg, 1931 (Museum für Kommunikation, Bern). […]

Die industrielle Revolution brachte in allen Bereichen der Frauenerwerbsarbeit strukturelle Veränderungen. Hatte zur Zeit der Protoindustrialisierung die Familie noch eine einzige, gesamthaft bezahlte Produktionseinheit gebildet, bewirkte die Einführung der Fabrikarbeit und die Urbanisierung eine fortschreitende Trennung von Arbeits- und Familienbereich. In der Textilbranche, dem Motor der Industrialisierung, wurden die Frauen den Männern vorgezogen, da sie als fügsamere Wesen galten, die sich der von der Fabrik geforderten neuen Disziplin leichter unterzogen als die oft starken Widerstand entgegensetzenden Männer (Sozialdisziplinierung). Die Arbeitgeber profitierten zusätzlich, weil sie den Frauen weniger Lohn entrichten mussten. Begründet wurde die Lohndifferenz mit dem Argument, dass die Frauen mit Ehemännern oder Vätern zusammenwohnten, die ebenfalls verdienten. Diesen Standpunkt teilten die Gewerkschaften und die führende Schicht aus ideologischen und wirtschaftlichen Gründen.

Junge Arbeiterin in der Zigarrenfabrik in Beinwil am See. Fotografie von Hans Staub, 1937 (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz.
Junge Arbeiterin in der Zigarrenfabrik in Beinwil am See. Fotografie von Hans Staub, 1937 (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz.

Die Arbeit in der Fabrik zeichnete sich durch eine frauenspezifische Altersstruktur aus: Zwischen dem 14. und dem 18. Lebensjahr waren Mädchen zahlreicher als Burschen (Schweiz 1911: 54,1% gegenüber 45,9%), da Letztere später aus der Schule genommen wurden oder in der Ausbildung standen. Die Kinderzahl ist ebenfalls ein relevanter Faktor für den Anteil erwerbstätiger Frauen und deren Verbleib auf dem Arbeitsmarkt. 1837 zählte man unter den Frauen in Ennenda, die sich zwischen dem 20. und dem 39. Lebensjahr verheiratet hatten, auf 1000 Glarnerinnen hochgerechnet, 607 Lohnabhängige der Textilbranche, die kein Kind unter 16 Jahren hatten. Dieser Anteil sank auf 517 Lohnabhängige bei zwei, auf 442 bei drei und auf 383 bei vier und mehr Kindern.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren in der Schweiz immer noch 10-15% der weiblichen Arbeitskräfte in der Heimarbeit beschäftigt. Diese ergänzte vor allem die Landwirtschaft, die 1900 in neun Kantonen nach wie vor den grössten Sektor darstellte, und umfasste sehr unterschiedliche Lebensrealitäten (Mägde, Landarbeiterinnen oder Taglöhnerinnen).

Obwohl die Frauenerwerbsarbeit in den unteren Schichten des Volkes unerlässlich war, wurde sie in bürgerlichen Kreisen, aber auch in den Arbeiterorganisationen nicht gerne gesehen. Diese Ambivalenz spiegelte sich auf der Ebene der Gesetzgebung und auf der des Zugangs zu den Berufen: Während die Fabrikgesetze von 1877 und 1914 die Nacht- und Sonntagsarbeit für Frauen in der Industrie strikt untersagten, gab es keinerlei restriktive Regelungen für Hausangestellte und im Landwirtschaftssektor, wo die Frauen besonders stark vertreten waren. Die Auswahl an Berufsmöglichkeiten für die Frauen blieb bis in die Zwischenkriegszeit beschränkt, was einerseits auf das Fehlen von Ausbildungsgängen (Mädchenerziehung) und andererseits auf den Widerstand der Gewerkschaften und Angestelltenorganisationen gegenüber Arbeitskräften, welche die Männer konkurrenzierten, zurückging. Bäuerinnen und Arbeiterinnen gründeten daher ihre eigenen Interessenverbände (Schweizerischer Landfrauenverband bzw. Schweizerischer Arbeiterinnenverband), und junge Frauen erhielten landwirtschaftlichen Unterricht (z.B. im Kanton Waadt ab 1914).

Ausländische Arbeiterinnen in einer Textilfabrik in Amriswil. Fotografie von Roland Gretler, 1966 (Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich).
Ausländische Arbeiterinnen in einer Textilfabrik in Amriswil. Fotografie von Roland Gretler, 1966 (Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich).

1910 arbeiteten 47% der Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, wobei mehr als zwei Drittel von ihnen ledig waren. 1920 sank der Anteil auf 45%, 1941 auf 35%. Der Grund für diese Entwicklung lag im zunehmenden Rückzug verheirateter Frauen aus dem Erwerbsleben. Das bürgerliche Familienmodell des männlichen Alleinernährers dominierte in den folgenden Jahrzehnten in der schweizerischen Bevölkerung (Geschlechterrollen). Nach dem Ersten Weltkrieg begann sich die Palette der beruflichen Möglichkeiten für die Frauen allmählich zu erweitern. Dennoch wählten noch um 1950 drei Viertel der jungen Frauen eine Stelle als Un- oder Angelernte, während zwei Drittel der jungen Männer eine Berufsbildung erhielten. Um die Öffentlichkeit für die Lage der Frauen zu sensibilisieren, führte die Frauenbewegung 1928 und 1958 die Schweizerische Ausstellung für Frauenarbeit (Saffa) durch.

Im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts setzte ein neuerlicher Wandel in der Frauenerwerbsarbeit ein. Seit den 1960er und 1970er Jahren steigt der Prozentsatz erwerbstätiger Frauen an. Er betrug 1971 42,5%, 2000 57,6% und 2011 60,7%. 1960 stellten die Frauen ein Drittel der erwerbstätigen Bevölkerung, 1990 39% und 2011 44,8%. Auch die Formen der Einbindung in den Arbeitsmarkt änderten sich. Die Arbeiterin ist praktisch verschwunden (oder dann ist sie Ausländerin), die Arbeitszeiten sind flexibel geworden (2011 arbeiteten 57,8% der Frauen Teilzeit) und der Zivilstand bestimmt weniger als früher die Stellung auf dem Arbeitsmarkt (1960 arbeiteten 16% der verheirateten Frauen, 1990 51%, 2000 67%). Das Verhalten der Mütter wandelte sich ebenfalls: 2011 arbeiteten mehr als drei Viertel der Frauen, deren jüngstes Kind zwischen 7 und 14 Jahre alt war. Das Drei-Phasen-Modell (die Mutterschaft unterbricht zeitweilig die berufliche Laufbahn) verliert an Bedeutung. Die besser ausgebildeten Frauen (Berufslehre, Studium) aus der Mittel- und Oberschicht wollen nach der Heirat oder Geburt eines Kindes ihren Beruf nicht mehr aufgeben, obwohl das Karrieremachen schwierig ist und sie immer wieder an der «gläsernen Decke» anstossen. Hingegen ist der Arbeitsmarkt weiterhin segmentiert. Die Gleichstellung der Geschlechter ist zwar seit 1981 in der Bundesverfassung und seit 1996 im Gesetz verankert, aber das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» wird nicht konsequent durchgesetzt, sodass die Lohnunterschiede, vor allem im privaten Sektor (Frauen verdienen 20-30% weniger als Männer), beträchtlich bleiben.

Quellen und Literatur

  • Frauen, hg. von B. Schnegg, R. Wecker, 1984
  • Verflixt und zugenäht! Frauenberufsbildung – Frauenerwerbsarbeit, 1888-1988, hg. von M.-L. Barben, E. Ryter, 1988
  • B. Mesmer, Ausgeklammert - Eingeklammert, 1988
  • Y. Pesenti, Beruf: Arbeiterin, 1988
  • La donna nell'economia, secc. XIII-XVIII, 1990
  • Frauen in der Stadt, hg. von A.-L. Head-König, A. Tanner, 1993
  • Eine Stadt der Frauen, hg. von H. Wunder, 1995
  • Arbeit im Wandel, hg. von U. Pfister et al., 1996
  • R. Wecker, Zwischen Ökonomie und Ideologie, 1997
  • A.-L. Head-König, L. Mottu-Weber, Femmes et discrimination en Suisse, 1999
  • S. Christe et al., Au foyer de l'inégalité, 2005
Von der Redaktion ergänzt
  • Angehrn, Céline: Arbeit am Beruf. Feminismus und Berufsberatung im 20. Jahrhundert, 2019.
  • Isler, Simona: Politiken der Arbeit. Perspektiven der Frauenbewegung um 1900, 2019.
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Lise Head-König: "Frauenerwerbsarbeit", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.03.2015, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013908/2015-03-05/, konsultiert am 09.12.2024.