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Agrarverschuldung

Mit dem Aufkommen der Geldwirtschaft und dem Entstehen eines anlagesuchenden Stadtbürgertums im Hochmittelalter verbreitete sich allmählich auch die Agrarverschuldung. Die Kredite, welche die Bauern aufnahmen, dienten hauptsächlich der Überbrückung von Notsituationen und für Erbauszahlungen, nicht zur Finanzierung von Investitionen. Obwohl das Ausmass in vorstatistischer Zeit nur geschätzt werden kann, steht fest, dass die Agrarverschuldung in der Schweiz bereits in der frühen Neuzeit ausserordentlich hoch war. In vielen Regionen war die Last der Schuldzinsen stärker als die der Feudalabgaben.

Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Ancien Régime

Die Agrarverschuldung beruhte vor allem auf Krediten, die durch Grundpfand gesichert waren. Eine im Spätmittelalter entstandene, den Grundzinsen angenäherte Form des Bodenkredits war die Gült, deren rechtliche Form der Kauf von Renten. Die Gült war ewig, konnte jedoch vom Schuldner abgelöst werden. In der frühen Neuzeit gewann in der Landwirtschaft die beiderseits kündbare eigentliche Hypothek an Bedeutung: Ihre Dauer war festgelegt (z.B. in Luzern auf sechs Jahre), wurde aber in der Regel verlängert. Gewichtig wurden überdies Erbauskaufbriefe und sogenannte Kaufschulden: Im ersten Fall diente die Aufnahme einer hypothekarischen Last dazu, im Erbgang möglichst viele rechtmässige Erben auszukaufen, um Güterzerstückelungen zu vermeiden. Im zweiten Fall wurde beim Handwechsel einer Immobilie der Kaufpreis in Raten erlegt, die sich oft über mehrere Jahre erstreckten. Bei allen diesen Instrumenten haftete die Immobilie. Einzig in der Nordostschweiz entwickelten sich Elemente persönlicher Haftung (sogenannte Zettel/Zeddel in beiden Appenzell).

Der Zinssatz war oft obrigkeitlich auf 5% festgesetzt. In der Praxis tendierte er im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert nach oben, vom späten 17. Jahrhundert an nach unten. Festgehalten wurden die dargestellten Rechtsformen der Agrarverschuldung vorab in Notariatsprotokollen und Nachlassinventaren, die allerdings in regional höchst unterschiedlichem Ausmass herangezogen werden können und bisher noch kaum erschöpfend ausgewertet worden sind.

In Baselland und Genf betrug die mittlere Agrarverschuldung bäuerlicher Betriebe im 18. Jahrhundert rund 30-40% ihres Verkehrswerts. Aus dem luzernischen Ebikon ist für 1690 bezeugt, dass Kapitalzinsen über 60% des monetären Reinertrags von Bauernbetrieben verschlangen. Im zürcherischen Neftenbach waren es im 18. Jahrhundert 50% und mehr. Die Agrarverschuldung hatte somit die Grundherrschaft als Abschöpfungsstruktur überlagert und stark zurückgedrängt. In der Regel wiesen vollbäuerliche Betriebe zwar eine höhere absolute, gemessen am Verkehrswert aber eine tiefere Agrarverschuldung aus als kleinbäuerliche Haushalte. Diese waren am stärksten in die Kreditwirtschaft integriert. Landarme und landlose Haushalte hatten dagegen mangels ausreichendem Pfand selten Zugang zum Bodenkreditmarkt und waren deshalb kaum hypothekarisch verschuldet. In Luzern waren im 16. Jahrhundert die Gläubiger vor allem städtische Kapitalgeber, die ihre aus Solddiensten und Pensionen stammenden Einkünfte im Vergleich zu anderen Darlehensformen zwar weniger ertragreich, aber sicher anlegen wollten. Die bäuerliche Nachfrage nach Bodenkrediten wuchs in dieser Zeit, bedingt durch die Bevölkerungszunahme und die Auskaufszahlungen bei Erbteilungen, wohl noch stärker als das Angebot.

Innerhalb des Lebenszyklus war die Agrarverschuldung in der mittleren Phase (Haushaltsvorstand 30-40-jährig) am höchsten, wenn Geschwister aus Erbfällen auszurichten und nicht arbeitende Kinder am zahlreichsten waren. Dies und der Befund, dass die Agrarverschuldung in Subsistenzkrisen stark zunahm, weist auf die wenig produktive unmittelbare Verwendung der Agrarverschuldung hin: Sie diente primär der Stabilisierung der bäuerlichen Familienwirtschaft in einer Krisenphase. Monetäre Einkommensquellen (Viehzucht, Milchverarbeitung, Weinbau, Protoindustrie), aber auch die Einschlagsbewegung erhöhten die Verschuldungsfähigkeit bäuerlicher Betriebe. In den entsprechenden Regionen war die Agrarverschuldung vergleichsweise hoch, die Kreditmärkte waren liquider und institutionell besser entwickelt. Phasen der Ausdehnung der Agrarverschuldung scheinen sich auf das späte 15. bis frühe 17. Jahrhundert sowie auf die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts konzentriert zu haben.

Die Agrarverschuldung übte langfristig Druck in Richtung einer Kommerzialisierung der Landwirtschaft aus. Sie war somit wesentliches Element in der Ausbildung regionaler Marktwirtschaften. Überdies dynamisierte sie den ländlichen Bodenmarkt. Im 16. und 17. Jahrhundert wurde die Agrarverschuldung zu einer der wichtigsten Anlageformen von Vermögen städtischer und ländlicher Notabeln und damit zu einem Element städtischer Herrschaft über Untertanen (Klientelismus). Dies machte die Agrarverschuldung wiederholt zu einem Element in politischen Auseinandersetzungen (Bauernkrieg 1653, Sturz von Kaspar Stockalper vom Thurm 1678).

Von der Helvetik bis zur Gegenwart

Mit der Abschaffung der Feudallasten während der Helvetik gewann die Agrarverschuldung weiter an Bedeutung. Als Folge des aufkommenden Wirtschaftsliberalismus erlebte die Landwirtschaft (trotz Einbrüchen 1816-1817, 1845-1846) in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts einen Aufschwung. Der nun mögliche freie Liegenschaftenhandel führte zu grossen Bodenpreissteigerungen und ― bei Hofteilungen ― zu Kredit- und Verschuldungsproblemen, denen die Politiker mit staatlich verordneten Maximalzinsen und mit landwirtschaftlichen Kreditorganisationen begegnen wollten. Ab 1860 kam dank Eisenbahnen und Dampfschiffen billiges Getreide in wachsenden Mengen aus den USA nach Europa und in die Schweiz, was in den 1870er Jahren zu einer europaweiten Agrarkrise führte. Rund ein Viertel der schweizerischen Bauern konnte in der Folge die Zinsen nicht mehr zahlen und ging Konkurs. Die verbliebenen Landwirte mussten vom Getreidebau auf Milchwirtschaft umstellen und benötigten dafür neue Kredite. Insbesondere die Kantonalbanken gewährten ihnen zinsgünstige und zum Teil nicht zu amortisierende Darlehen. Gläubiger waren neben den Kantonalbanken und den Raiffeisenkassen (ab 1899) Grossbauern, Industrielle und Grundbesitzer, aber auch Verwandte der Landwirte.

Um 1890 begann eine heftige Debatte um die Agrarverschuldung. Bauernpolitiker forderten eine Bundesbank für die Landwirtschaft und Zinsfussmaxima. Mehrere Entschuldungsbemühungen wurden aber von den Liberalen abgelehnt oder verliefen im Sand. Vorstösse des 1897 gegründeten Schweizerischen Bauernverbands (SBV) scheiterten ebenfalls an den stark divergierenden Interessenlagen. Der Sekretär des SBV, Ernst Laur, begann bei den Bauern Betriebsdaten zu erheben, was ihm in den Auseinandersetzungen starkes Gewicht verlieh. 1913 richtete er das Schätzungsamt ein, ein Institut, das seither auf einer rationalen Basis Bewertungen vornimmt. Zu dieser Zeit wurde auch der Begriff "Ertragswert" in die Debatten eingeführt, der später zum Bezugspunkt der betrieblichen Verschuldungsbegrenzungen wurde. Während des Ersten Weltkriegs stiegen die Nahrungsmittelpreise stark an, sodass sich die Bauernführung mit deren Auswirkungen auf die Arbeiterschaft beschäftigen musste (Landesstreik 1918).

Nach Kriegsende und dann vor allem während der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre wurde die Agrarverschuldung erneut zu einem wichtigen Thema der Agrarpolitik. Wieder gerieten viele Landwirte in eine schwierige finanzielle Lage. Erste Vorschläge des Eidgenössischen Finanzdepartements (1929) und des SBV (1932) zur Entschuldung fanden in nichtbäuerlichen Kreisen und bei den Kantonen keine Unterstützung. In Kraft trat 1932 nur eine kaum wirksame Kredithilfe an notleidende Bauern. Darauf basierende kantonale Bauernhilfskassen bewilligten bis Ende 1937 insgesamt 1300 Hilfsgesuche. Nach weiteren abgelehnten Vorstössen wurde 1936 schliesslich auf einer vom SBV erarbeiteten Grundlage ein Entschuldungsgesetz diskutiert, das wegen des umstrittenen Inhalts erst 1940 verabschiedet und wegen des Zweiten Weltkriegs erst 1947 in Kraft gesetzt wurde. Das von konservativen und liberalen Kräften verwässerte Gesetz enthielt jedoch maximale Belastungsgrenzen, als "Schätzungswerte" bezeichnet, um Neuverschuldungen zu verhindern, sowie Ergänzungen des landwirtschaftlichen Erbrechts.

Mit der Aufnahme der Wirtschaftsartikel in die Bundesverfassung (1947) sowie mit dem Landwirtschaftsgesetz von 1951 waren die bäuerlichen Einkommen gesichert. Es gab in der Folge kaum mehr wirtschaftlich bedingte Konkurse. Somit konzentrierten sich fortan die Anstrengungen auf die Verhinderung übergrosser Neuverschuldungen. Dies geschah mit dem Investitionshilfegesetz von 1962, das Vergaben von verbilligten oder zinslosen Darlehen für landwirtschaftliche Investitionen und Rationalisierungen ermöglichte. Dank diesem Gesetz und dank der möglichen Eigenkapitalbildungen in den folgenden Jahren ist der Anteil der Schuldzinsen am Bruttoeinkommen auf 5-6% (1995) gesunken. Andererseits macht das Fremdkapital an den Aktiven der schweizerischen Landwirtschaftsbetriebe etwa 44% aus. Im europäischen Vergleich ist dies, mit Ausnahme von Dänemark, ausserordentlich hoch. Diese hohe Agrarverschuldung ist aber wegen tiefer Zinssätze und dank staatlicher Investitionskredite wirtschaftlich mehr oder weniger tragbar.

Agrarverschuldung 1915-1995

JahrLandwirtschaftliches Einkommen je ha in Fr.aVerschuldung je ha Kulturfläche (in Fr.)
  gesamtdavon grundpfandversichert
1915 2812 8722 589
1920 6563 4483 028
1925 3193 6453 108
1930 3313 9433 461
1935 2534 3133 789
1940 4274 2563 749
1945 6924 3123 816
1950 7224 5203 996
1955 9065 3904 646
19601 0986 1915 252
19651 3907 6686 376
19701 6079 2107 649
19752 8176 1533 184
19802 9197 5453 860
19853 7399 1484 965
19904 36211 6696 092
19952 88712 0886 119

a bis 1975 je ha Kulturfläche, anschliessend je ha landwirtschaftl. Nutzfläche

Agrarverschuldung  1915-1995 -  Schweizerischer Bauernverband Treuhand und Schätzungen

Quellen und Literatur

  • W. Bickel, Landwirtschaft und Landwirtschaftspolitik der Schweiz, 1961
  • W. Gasser, Verschuldung und schweiz. Kreditpolitik, 1963
  • H. Brugger, Die schweiz. Landwirtschaft 1850-1914, 1978
  • W. Baumann, Bauernstand und Bürgerblock, 1994
  • U. Pfister, «Le petit crédit rural en Suisse aux XVIe-XVIIIe siècles», in Annales 49, 1994, 1339-1357
  • A. Ineichen, Innovative Bauern, 1996, v.a. 134-143
  • R. De Rosa, Endettement de l'exploitation et réorientation de la politique agricole de la Suisse, 2001
Weblinks

Zitiervorschlag

Ulrich Pfister; Peter Rieder: "Agrarverschuldung", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 17.07.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013914/2013-07-17/, konsultiert am 07.06.2023.