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Weinbau

Der Weinbau ist seit römischer Zeit in der Schweiz bezeugt. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit galt der Rebbau wie der Gartenbau im Rahmen der Agrarverfassung als Sonderkultur, die umzäunt und von kollektiven Nutzungsrechten ausgeschlossen war. Die Umwälzungen in der Landwirtschaft während der Agrarrevolution von der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bis Mitte des 19. Jahrhunderts steigerten die Erträge auch im Weinbau, führten dann aber in einer nächsten Phase – verstärkt durch die Rebbaukrise ab den 1880er Jahren – zu einem teils drastischen Rückgang der Rebflächen. 2010 bewirtschafteten rund 6500 Betriebe eine Rebfläche von fast 15'000 ha. Der Anteil des Weinbaus an der landwirtschaftlichen Produktion betrug etwa 4%.

Archäologie

Die aus dem Mittelmeerraum stammende Rebkultur und die Weinkelterung wurden im Gebiet der Schweiz allgemein ab dem 1. Jahrhundert n.Chr. eingeführt, nachdem dieses dem Römischen Reich angegliedert worden war. Das Tessin und das Oberwallis bilden aber vielleicht eine Ausnahme, da möglicherweise die Einführung der Weinrebe (vitis vinifera) südlich der Alpen bereits in der Eisenzeit erfolgte. Von hier aus gelangte der Weinbau dann über die Alpenpässe. Archäologische Grabungen wie jene in Gamsen-Waldmatte förderten Traubenkerne aus der Zeit ab dem 7. Jahrhundert v.Chr. und gehäuft ab dem 1. Jahrhundert v.Chr. zutage. Dies lässt vermuten, dass lokal bereits Weinbau betrieben wurde oder dass getrocknete Weinbeeren importiert wurden. In römischer Zeit breitete sich der Weinbau im schweizerischen Raum wie überall in den klimatisch begünstigten Gebieten des Reichs aus. Zwar wurden weder Weinpressen noch Weinkeller gefunden, dafür aber Reste von Rebstöcken und von sichelförmigen Messern im Wallis sowie ein typisches Rebmesser in Nyon. Der Weinbau in der Schweiz blieb allerdings marginal und diente ausschliesslich der lokalen Konsumation. Deshalb überwog während der gesamten Römerzeit der Import von Weinen von den Küsten des Mittelmeers.

Mittelalter und frühe Neuzeit

Der Churer Bischof Tello vermachte in seinem Testament von 765 dem Kloster Disentis einen herrschaftlichen Hof mit zugehörigen Weingärten in Sagogn. Dieses Dokument gilt als die erste schriftliche Quelle für den Weinbau in der Schweiz. In der Westschweiz sind in einer karolingischen Schenkung aus dem Jahr 814 Rebberge in Eclépens bezeugt. Um 1000 wurde der Weinbau wohl im gesamten Mittelland vom Bodensee bis nach Genf, in den Alpentälern (Bündner Herrschaft und Wallis) sowie auf der Alpensüdseite im Tessin und Veltlin betrieben. Klösterliche und weltliche Grundherren förderten im Hoch- und Spätmittelalter den Weinbau. So erstellten etwa Zisterziensermönche während des Landesausbaus im 12. Jahrhundert die Terrassen im Dézaley im Waadtländer Lavaux.

Zierinitiale C mit Keltermotiv aus dem Werk De Trinitate. Handschrift auf Pergament, Anfang 13. Jahrhundert (Stiftsbibliothek Engelberg, Cod. 14, Fol. 19v).
Zierinitiale C mit Keltermotiv aus dem Werk De Trinitate. Handschrift auf Pergament, Anfang 13. Jahrhundert (Stiftsbibliothek Engelberg, Cod. 14, Fol. 19v). […]

Die Rebgüter der Klöster, Adligen, Städte und Spitäler wurden im Frondienst und Taglohn von Bauern, Taunern und Taglöhnern bewirtschaftet. Ab dem Spätmittelalter verliehen die Grundherren ihr Rebland zunehmend an bäuerliche Pächter, die oft bis zur Hälfte der Ernte als Pachtzins abzugeben hatten (Teilbau). Neben Nutzungsvorschriften wurde im Vertrag häufig die Haltung von Grossvieh verlangt – wegen des Düngers, was den engen Zusammenhang von Weinbau und Landwirtschaft verdeutlicht. Mit der Säkularisation der Klöster in der Reformationszeit erlangten viele Städte als neue Herrschaftsinhaber grossen Rebbesitz. Daneben investierten vor allem reiche Stadtbürger in die Anlage neuer Reben, vorzugsweise an südexponierten Hängen der See- und Flussufer (Stadt-Land-Beziehungen). Einige richteten sich ab dem 16. Jahrhundert Landsitze (Burgen und Schlösser) ein, die von Gemüse-, Obst- und Weingärten umgeben waren. Bis um 1800 trug fast jedes Dorf zur steigenden Weinproduktion bei, was sich in der Vielzahl erwähnter und erhaltener Trotten widerspiegelt.

Wein wurde ab der Römerzeit aus bevorzugten Anbaugebieten des Mittelmeerraums und ab dem Frühmittelalter auch aus dem Elsass und dem Burgund importiert. In den Städten gewann der Weinhandel (Agrarmarkt) ab dem Spätmittelalter an Bedeutung. Abgaben aus dem Weinbau, Zinsen und Zehnt sowie das Ungeld (Steuern) für den Wein brachten Einnahmen. Amts- und Bauleute ebenso wie Taglöhner erhielten Wein zur Verköstigung und als festen Anteil ihrer Entlöhnung. Sowohl in der städtischen als auch in der ländlichen Gesellschaft war Wein ein Alltagsgetränk. Überliefertes Brauchtum wie das Winzerfest in Vevey (Fête des Vignerons) machte noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts die Verankerung und Verbreitung des Weinbaus in der Schweiz deutlich.

Die Rebbaukrise: Weinbau im 19. und 20. Jahrhundert

Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts häuften sich schlechte Witterungsjahre, was zu Missernten im Weinbau führte und die Anfälligkeit der Reben erhöhte. Ausgelöst wurde die Rebbaukrise durch verschiedene Krankheiten, insbesondere die beiden aus Amerika eingeschleppten Pilze, die Mehltau verursachten, und das Auftreten der Reblaus (Schädlinge). Die Winzer bekämpften die Pilzerkrankungen mit chemischen Pflanzenschutzmitteln und mussten von der Reblaus befallene Stöcke ausreissen bzw. ersetzen, was die Produktionskosten in die Höhe trieb. Hinzu kamen die Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Rebbau in die blühende Textil- und Maschinenindustrie sowie die Konkurrenz durch andere Getränke wie Bier, Branntwein, Obstmost, sogenannter Kunstwein und ausländische Weine, die mit der Eisenbahn günstig transportiert werden konnten. Zudem dämpfte die aufkommende Abstinenzbewegung den Weinkonsum. Für den Weinbau wenig geeignete Areale wie frostanfällige Ebenen oder Nord- und Schattenlagen, die oft einen qualitativ schlechten und sauren Wein hervorbrachten, wurden in Gärten, Ackerland, Wiesen oder Weiden umgewandelt. Rebparzellen in der Nähe von expandierenden Städten (Basel, Lausanne) und Industriezentren (Monthey, Töss bei Winterthur) hatten der Überbauung zu weichen.

Durch die Bekämpfung der amerikanischen Reblaus, die 1875 aus Frankreich über Genf in die Schweiz gelangt war, wurden die Weinberge bis Mitte des 20. Jahrhunderts völlig umgestaltet und die jahrhundertealte Verjüngungsmethode des sogenannten Vergrubens geriet in Vergessenheit. Als wirksamste Massnahme gegen die Reblaus setzte sich ab Ende des 19. Jahrhunderts die Pfropfung von europäischen Edelrebsorten auf resistente amerikanische Wurzelstöcke durch. Der Bund (Agrarpolitik) leistete bei diesen hohen Investitionen für Neuanlagen finanzielle Unterstützung. Gemeinsam mit den Kantonen förderte er die Errichtung eidgenössischer Versuchsanstalten (Landwirtschaftliche Forschungsanstalten) und kantonaler Weinbauschulen (Landwirtschaftliche Schulen), so unter anderem 1886 in Lausanne, 1888 in Auvernier, 1890 in Wädenswil, 1892 in Ecône, 1915 in Mezzana (Balerna) sowie 1922 in Marcelin (Morges). Neben der Aus- und Weiterbildung sowie der Beratung der Winzer betrieben diese Schulen die Züchtung und Verbesserung von Rebsorten. Bauern schlossen sich in Weinbaugenossenschaften (Landwirtschaftliche Genossenschaften) zusammen und gründeten Rebbaufonds. Zur regelmässigen Kontrolle der Rebparzellen wurden Kommissionen gebildet.

Die vom Bund 1933 während der Weltwirtschaftskrise durch Fiskalnotrecht beschlossene allgemeine Getränkesteuer für vier Jahre scheiterte am Widerstand von Weinbauern aus der Westschweiz, insbesondere aus dem Waadtland unter der Führung des späteren Bundesrats Paul Chaudet. Ab 1938 wurde die Weinsteuer nicht mehr erhoben, die Biersteuer blieb hingegen bestehen. Ein Ausgleich der Interessen von Produzenten, Händlern und Importeuren wurde – gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz – mit dem sogenannten Weinstatut von 1953 gefunden. Die unter Bundesrat Rodolphe Rubattel in Kraft getretene Verordnung über den Rebbau und den Absatz der Rebbauerzeugnisse anerkannte im Wesentlichen die 1936-1939 eingeführten Schutzmassnahmen für den Weinbau. Sie ermöglichte dem Bund, zur Förderung der Qualitätsproduktion einen Rebbaukataster einzuführen, der den Weinbau auf die von den Kantonen festgelegte Weinbauzone einschränkte.

Die gesamtschweizerische Weinanbaufläche, die ihre maximale Ausdehnung von geschätzten 34'000 ha in den 1880er Jahren erreichte, wurde im Verlauf der Rebbaukrise bis in die 1930er Jahre auf etwa 12'000 ha reduziert. Im Mittelland und in der Innerschweiz schrumpfte sie auf weniger als 10% ihrer früheren maximalen Ausdehnung, im Thurgau auf weniger als 5%. Selbst im sonnenreichen Kanton Tessin sank die Anbaufläche der Reben 1877-1980 von geschätzten 8000 ha auf 915 ha. Hier kam die Erholung langsamer und später als in der Deutschschweiz. In der Westschweiz fiel der Rückgang der Rebfläche geringer als im schweizerischen Durchschnitt aus, bewegte sich aber doch zwischen 33% und 50%. Einzig das klimatisch begünstigte Wallis konnte seine Rebfläche 1880-2000 mehr als verdoppeln und stieg zum führenden Weinkanton der Schweiz auf. 2010 betrug sein Anteil von 5042 ha rund 34% der schweizerischen Rebfläche. Ihm folgen die Waadt mit 3818 ha und Genf mit 1433 ha. In der übrigen Schweiz ist der Weinbau nur noch an klimatisch gut geeigneten, sonnenreichen und trockenen Lagen bis etwa 650 m bedeutend, so im schaffhausischen Hallau, im Zürcher Weinland, am rechten Zürichseeufer, im Bündner Rheintal, im Misox, in der Drei-Seen-Region und im Kanton Tessin.

Weinernte im Wallis. Fotografie, um 1910 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern, Eidgenössisches Archiv für Denkmalpflege, Sammlung Wehrli).
Weinernte im Wallis. Fotografie, um 1910 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern, Eidgenössisches Archiv für Denkmalpflege, Sammlung Wehrli). […]

Die meistverbreiteten Rebsorten im 20. Jahrhundert waren Merlot im Tessin, Gutedel (Chasselas) in der Westschweiz, Blauburgunder (Pinot noir) in der Deutsch- und Westschweiz sowie Müller-Thurgau (Riesling-Sylvaner) in der Nord- und Ostschweiz. Neuzüchtungen, Wiederentdeckungen alter einheimischer Sorten und Experimentierfreudigkeit der Weinproduzenten vergrösserten im ausgehenden 20. Jahrhundert die Sortenvielfalt im schweizerischen Weinbau.

Weinproduktion in der Schweiz 1901-2011
Weinproduktion in der Schweiz 1901-2011 […]
Schweizer Weinbaufläche 1877-2007
Schweizer Weinbaufläche 1877-2007 […]

Das Weinstatut von 1953 prägte die Agrarpolitik des Bundes in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts: Richtpreise und Importkontingentierung sollten den Absatz im Inland und den Export von Schweizer Wein fördern. Die zum Teil kritisierten Massnahmen, die der Protektion der einheimischen Produktion dienten und in den 1960er Jahren zu einer massiven Überproduktion von Weisswein führten, wurden infolge der Gatt- und WTO-Abkommen sowie der Verhandlungen mit der Europäischen Union in der eidgenössischen Weinverordnung von 2007 gelockert. Letztere brachte auch die geschützte Ursprungsbezeichnung AOC (Appellation d'origine contrôlée). 2010 betrug der Weinkonsum in der Schweiz 2'783'111 hl, davon stammen 68% aus dem Ausland. In der Schweiz gekeltert wurden rund 30% des konsumierten Rotweins und rund 60% des Weissweins. Der Export von Schweizer Wein ist unbedeutend.

Quellen und Literatur

  • W. Schlegel, Der Weinbau in der Schweiz, 1973
  • Les 450 vendanges des vignobles de la ville de Lausanne, Ausstellungskat. Lausanne, 1987
  • M.-L. Gigon, «Les vignerons Vaudois et l'Etat durant l'entre-deux-guerres», in Die Bauern in der Gesch. der Schweiz, hg. von A. Tanner, A.-L. Head-König, 1992, 243-251
  • Le vin: nectar des dieux, génie des hommes, Ausstellungskat. Lyon, Saint-Romain-en-Gal, 2004 (22009, erweiterte Aufl.)
  • Merlot del Ticino, hg. von C. Ferrari, 2006
  • S. Carruzzo-Frey et al., Rebe und Wein im Wallis, 2010
  • S. Sonderegger, «Getreide, Fleisch und Geld gegen Wein, Stadt-Umland-Beziehungen im spätma. St. Gallen», in Bauern als Händler, hg. von F. Konersmann, K.-J. Lorenzen-Schmidt, 2011, 17-33.
Weblinks

Zitiervorschlag

Laurent Flutsch/MI; Heidi Lüdi: "Weinbau", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.11.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013937/2014-11-11/, konsultiert am 16.02.2025.