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Pensionskassen

Die Pensionskassen gewährleisten als sogenannte berufliche Vorsorge zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der privaten Vorsorge Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod (Sozialversicherungen). Die Pensionskassen sind Einrichtungen privaten und öffentlichen Rechts; sie basieren auf der Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder zur Verwaltung. Das mit der Neufassung von Artikel 34quater der alten Bundesverfassung festgelegte Dreisäulenprinzip (1972) wies den rund 15'500 bestehenden Pensionskassen einen festen Platz im System der Altersvorsorge zu; die Selbsthilfeorganisationen von Arbeitnehmern gelten demnach nicht mehr als Pensionskassen. Während die AHV (1. Säule) das existenzsichernde Grundeinkommen garantiert, sollen Pensionskassen (2. Säule) Arbeitnehmern mit mittleren Einkommen die Weiterführung ihres bisherigen Lebensstandards im Alter ermöglichen (zusammen ca. 60% des letzten Einkommens). Das individuelle Sparen (3. Säule) soll dieses Alterseinkommen ergänzen. Seit 1985 regelt das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVG) die obligatorische berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer. Die BVG-Revision von 2003 brachte unter anderem neben einer besseren Koordination mit den Bestimmungen der AHV auch einen besseren Schutz von Teilzeitbeschäftigten.

Vorgeschichte

Obwohl im 19. Jahrhundert die Armut im Alter als Folge der Industrialisierung und der Auflösung grossfamiliärer Erwerbs- und Sozialstrukturen erheblich zunahm, blieb die Altersvorsorge bis zum Abschluss des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes 1912 fast ganz aus der politischen Diskussion um die Sozialversicherungen ausgeklammert und damit Aufgabe der Fürsorge bzw. gemeinnütziger Organisationen. Die Pensionskassen entstanden als unpolitische Lösung und wurden als Kontrapunkt zur staatlichen Vorsorge (Staatswirtschaft) dargestellt. Neue Gemeinschaften, sogenannte Fabrikfamilien, sollten die Altersversorgung übernehmen.

Anders als bei Krankheit, Unfall oder Tod (Krankenversicherung, Invalidenversicherung) gab es kaum freiwillige gegenseitige Hilfsgesellschaften zur Verhinderung von Altersarmut. Um die Personalerneuerung zu erleichtern und sich die Loyalität bestimmter Angestellten zu sichern, richteten verschiedene Kantone einzelnen Berufsgruppen Renten ein: 1803 Bern den Landjägern, 1811 die Waadt den Lehrkräften und 1831 Basel-Stadt den Lehrern und Polizisten. Witwen- und Waisen- bzw. Sterbekassen übernahmen zwar einzelne, heute auch von den Pensionskassen abgedeckte Risiken, doch nur 40 von 1085 im Jahre 1880 existierenden Hilfsgesellschaften (Hilfsvereine) gewährten ein Ruhegehalt oder eine einmalige Altersabfindung. 1888 verabschiedete Basel-Stadt das erste Pensionsgesetz für alle Beamten. 1893 realisierte Genf die erste Pensionskasse, die auch eine Hinterbliebenenunterstützung vorsah.

Vorstösse, eine Pensionskasse für Bundesbeamte einzurichten, scheiterten 1866 und 1867 im Parlament bzw. 1891 am Referendum aus bäuerlichen Kreisen. 1907 erhielten die Angestellten der SBB eine Pensionskasse, 1921 die Bundesbeamten. Die meisten Beschäftigten in der Privatwirtschaft kamen erst spät zu einer beruflichen Altersvorsorge. Versuche, eine solche in eigenen Organisationen zu realisieren, scheiterten meist an den kaum zahlbaren Prämien. Zudem fehlte diesen Kassen aufgrund einer zu homogenen Altersstruktur der Mitglieder oft das nötige Deckungskapital, sodass sie bereits nach kurzer Zeit wieder aufgelöst werden mussten. Unter denselben Problemen litten auch betriebliche Vorsorgeeinrichtungen. Eine Ausnahme bildete die 1861 gegründete Invaliden- und Alterskasse für Fabrikarbeiter der Zürcher Spinnereien und Webereien, die dank dem Zusammenschluss mehrerer Unternehmen eine günstigere Mitgliederstruktur erreichte.

Nach dem Ersten Weltkrieg nahm die Zahl von Wohlfahrtsfonds und Pensionskassen dank der Steuerbefreiung der Versicherungsbeiträge (vor allem von der Kriegsgewinnsteuer) sprunghaft zu. Verbreiteter als Pensionskassen waren bis zum Zweiten Weltkrieg Gruppenversicherungen und Wohlfahrtsfonds, die keinen Leistungsanspruch der Betagten vorsahen. Meist standen die Fondsgelder dem Unternehmen zur freien Verfügung. Die Kassen unterschieden sich voneinander sowohl hinsichtlich der Finanzierung (durch Arbeitgeber allein oder durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer) als auch der Leistungen. Zudem entwickelten sich die Pensionskassen zu einem Instrument der Personalpolitik, wodurch leistungsschwach gewordene ältere Mitarbeiter ersetzt und über sogenannte Goldene Ketten Stammbelegschaften gebildet werden konnten. Bis zur Revision des Obligationenrechts 1935 hatten Arbeitnehmer bei Stellenwechsel nämlich kein Recht auf die eigenen Pensionskassen-Beiträge.

Die zahlreichen Vorsorgeeinrichtungen, die in den 1920er und 1930er Jahren gegründet wurden, standen einer raschen Realisierung der AHV entgegen. Weil viele Versicherte bei einem Ausbau der staatlichen Altersvorsorge mit dem Verlust ihrer zwangsersparten Gelder rechnen mussten, äusserten auch Arbeitnehmerorganisationen (u.a. der Schweizerische Metall- und Uhrenarbeiterverband Smuv) Vorbehalte gegen die AHV. Von der Einführung des doppelten Vorsorgesystems der AHV profitierte ca. die Hälfte der Berufstätigen, vor allem Männer. Das Zwangssparen in den Pensionskassen sollte die AHV als Basisversicherung ergänzen. In den 1960er Jahren zeigte sich, dass dieses System die Altersarmut nicht verhindern konnte.

Realisierung

Als Reaktion auf mehrere, zum Teil zurückgezogene Volksinitiativen zur umfassenden Regelung der Altersvorsorge brachte der 1972 von den Stimmbürgern als Gegenvorschlag zur PdA-Initiative gutgeheissene Verfassungsartikel 34quater der Bundesverfassung (BV) von 1874 (in Artikel 41bis BV von 1999 überführt) das Obligatorium der beruflichen Vorsorge. Personalfürsorgestiftungen, die einzig vom Arbeitgeber finanziert wurden, befürchteten im Vorfeld des Inkrafttretens des BVG, sie müssten weiterhin alleine für die Finanzierung aufkommen, was einzelne Kassen nicht verkraftet hätten. Arbeitgeber aus Gewerbekreisen zeigten sich skeptisch gegenüber dem Leistungsprimat, da vor allem der Arbeitgeber das notwendige Deckungskapital bei Lohnerhöhungen einschiessen musste. Der Leistungsprimat war bei den grossen Pensionskassen (v.a. bei denjenigen der öffentlichen Verwaltung) weit verbreitet; seit Ende des 20. Jahrhunderts ist unter anderem aufgrund des BVG, der Freizügigkeit sowie flexibleren Arbeitsmodellen eine Tendenz hin zum Beitragsprimat feststellbar. Für die Finanzierung wurde das bei der AHV übliche System der Lohnprozente gewählt; im Unterschied zur AHV kommt bei den Pensionskassen das Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung. Umstritten blieben die Auswirkungen des verordneten Sparens auf den Kapital-, Liegenschafts- und Arbeitsmarkt.

Die grossen Vermögen der Pensionskassen (1970 ca. 32,5 Mrd. Franken; 1978 74 Mrd.; 1987 ca. 167 Mrd.; 1996 348 Mrd.) vermindern das zur Verfügung stehende Risikokapital, da die Pensionskassen Anlagevorschriften unterliegen. Mit der Einführung des Freizügigkeitgesetzes 1995 wurde das Problem der Goldenen Ketten gelöst: Es gilt seither die volle Freizügigkeit. 

Das Problem der Altersarmut wurde mit der Einrichtung der beruflichen Vorsorge nur teilweise gelöst. Das ursprüngliche Konzept der Pensionskassen war auf den Normlebenslauf berufstätiger Männer ausgerichtet, vernachlässigte insbesondere weibliche Lebensentwürfe und ging vom Arbeitsmodell der lebenslangen Anstellung aus. Wer in prekären Anstellungsverhältnissen oder Teilzeit arbeitet oder nur zeitweise einer Lohnarbeit nachgeht, fällt trotz Verbesserungen im Zug der BVG-Revision aus dem Netz der beruflichen Vorsorge.

Hilfsgesellschaften mit Altersvorsorge bzw. Pensionskassen und Versicherte 1865-2000a

 Anzahl KassenAnzahl Versicherte
186538nicht bekannt
188040nicht bekannt
190315061'000
19251'200262'000
19422'152309'000
19545'222537'000
196613'3041'173'000
197015'5811'278'000
197817'0601'581'000
198715'1793'266'000
199213'6893'431'000
199611'5723'148'000
20009'0963'226'000

a Die Daten beruhen teilweise auf Schätzungen

Hilfsgesellschaften mit Altersvorsorge bzw. Pensionskassen und Versicherte 1865-2000 -  Kinkelin, Hermann: Die gegenseitigen Hülfsgesellschaften der Schweiz, 1868, 1887; Pensionskassenstatistik 1925 und 1941; Zahlenspiegel der sozialen Sicherheit der Schweiz, 1988-

Quellen und Literatur

  • Gruner, Arbeiter
  • J. Sommer, Das Ringen um soziale Sicherheit in der Schweiz, 1978
  • R. Rechsteiner, Das 200-Milliarden-Geschäft, 1984
  • J. Sommer, F. Höpflinger, Wandel der Lebensformen und soziale Sicherheit in der Schweiz, 1989
  • B. Despland, Femmes et assurances sociales, 1992
  • M. Pittet, Les caisses de pensions de droit public dans la prévoyance professionnelle suisse, 1997
  • W. Hafner, Im Strudel der Finanzmärkte: Pensionskassen in der Schweiz, 2004
  • M. Pittet, Die öffentl. Pensionskassen in der Schweiz, 2005
Weblinks

Zitiervorschlag

Niklaus Stettler: "Pensionskassen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.07.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/014068/2014-07-21/, konsultiert am 13.04.2024.