Institutionell umfasst der Ö. die wirtschaftl. Aktivitäten aller staatl. Gebietskörperschaften (Bund, Kantone und Gem.). Ferner gehören die selbstständigen öffentl. Anstalten, u.a. die Schweizerischen Bundesbahnen, öffentl. Spitäler oder die Universitäten dazu. Unternehmen im Besitz der öffentl. Hand wie die Post, die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, Gemeindewerke oder staatl. Elektrizitätswerke werden in der Regel zum Ö. gezählt, wenn sie über eine Monopolstellung verfügen und die Preise staatlich festgelegt sind. Handelt es sich um staatl. Unternehmen oder um Unternehmen mit staatl. Beteiligung, die sich auf dem freien Markt behaupten müssen, fallen sie in der Regel nicht mehr darunter.
Der Ö. beschreibt jenen Ausschnitt ökonom. Aktivitäten, in dem Produktionsentscheidungen und Leistungserbringungen innerhalb des staatl. Verantwortungsbereichs vollzogen werden. Ob auch die Regulierungstätigkeit des Staates dazu gerechnet werden soll, ist umstritten. Der Ö. bildet einen erhebl. Teil der Gesamtwirtschaft. Entsprechend seiner Beziehung zu dieser unterscheidet man die folgenden Aspekte öffentl. Tätigkeit: Einnahmen (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Gebühren) als Mittelentzug, Ausgaben (v.a. Löhne, Güternachfrage, Transferzahlungen der Sozialversicherungen und Schuldzinsen), Leistungen der hoheitl. Verwaltung (Einwohnerkontrolle, Justizverwaltung und Gerichte, Steuerverwaltung, Regulierungsbehörden, Militär- und Polizeischutz) sowie Leistungen der Daseinsvorsorge (u.a. Schulwesen, Spitäler, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung).
Der Begriff Ö. lässt sich ab dem 19. Jh. anwenden: Einerseits setzt er einen funktionierenden Privatsektor, andererseits eine fortgeschrittene Bürokratisierung der Verwaltungen voraus. Während der Ö. auf die wirtschaftl. Aktivitäten der staatl. Körperschaften zielt, geht die Konzeption des Service public von Eigenschaften und Ansprüchen an die erbrachten Leistungen aus, etwa vom Postulat der Grundversorgung.