1624 Inwil (LU), 1686, katholisch, von Ebikon. Ab 1649 Inhaber einer Sägerei in Ebikon. Schreiner, Tischler, Bildschnitzer und Tiermaler. Trüllmeister. Als Aufständischer 1653 verbannt, verfasste Hans Räber im elsässischen Exil eine Denkschrift an die Obrigkeit über seine Motivation und Rolle im Bauernkrieg. Er wandte sich vor allem gegen den städtischen Zunftzwang für Handwerker auf der Landschaft. 1657 begnadigt, wurde ihm lediglich das Tischlerhandwerk erlaubt und der Zutritt zur St. Lukasbruderschaft auf Betreiben seines städtischen Konkurrenten, des Bildhauers Hans Ulrich Räber, verwehrt. Nach Injurienstreiten 1685 für ehr- und wehrlos erklärt.
Quellen und Literatur
- T. von Liebenau, «Hans Räber von Ebikon», in Kath. Schweizer-Bl. 13, 1897, 389-434
Kurzinformationen
Familiäre Zugehörigkeit | |
Lebensdaten | ∗︎ 1624 ✝︎ 1686 |
Systematik
Politik / Gesellschaft (1250-1800) |