Ursprünglich Hochgericht Vier Dörfer, ab 1803 Hochgericht F., ab 1851 Kreis des Bezirks Unterlandquart bzw. seit 2001 des Bezirks Landquart GR. Aus der bischöfl. Herrschaft Aspermont hervorgegangen. Ab 1440 mit dem Grauen Bund verbündet, traten die vier Dörfer Zizers, Igis, Trimmis und Untervaz ab 1450 als Gotteshausleute auf und nahmen 1468 mit einem Mann Einsitz im demokratisch erzwungenen 24er Rat des Bischofs. Um 1516 besassen sie vom Bischof genehmigte eigene Gesetze über Erbfall, Zugrecht und Testament. Nach dem Ausscheiden des bischöfl. Vogts auf Alt-Aspermont 1524 kauften die vier Dörfer bischöfl. Feudalrechte aus (vollständiger Auskauf 1649), ab 1526 wählten sie selbstständig den Landammann. 1527 ist ein eigenes Hochgerichtssiegel belegt. In vier Gerichtsgemeinden, sog. Terzen, eingeteilt (Trimmis und Igis als eine Terze), bildeten sie bis 1803 im Gotteshausbund das Hochgericht Vier Dörfer. Als Hauptort besass Zizers diverse Sonderrechte, Trimmis erstritt sich einen eigenen Malefizrichter. 1803 wurde die ehem. Herrschaft Haldenstein, anfänglich unter Protest des kath. Teils, Glied der nunmehr F. Polit. Einteilung und Repräsentanz wurden neu nach Siebenteln vorgenommen. Die Gerichtsgemeinden und das Appellationsgericht waren für Zivilsachen und niedere Polizei zuständig, der Landrat für einfache Injurienfälle und öffentl. Ruhe, das Hochgericht für schwere Kriminal- und Injurienfälle. Der nach Konfession alternierende Landammann führte den Vorsitz im Landrat. Der ref. Bevölkerung stand in Igis ein Konsistorialgericht für Ehe- und Familienstreitigkeiten zur Verfügung. 1851 wurde das Hochgericht F. ein Kreis des Bez. Unterlandquart, Hintervalzeina (bisher Trimmis) kam zum Kreis Seewis. Der Kreis F. behielt seinen Namen. Zu Beginn des 21. Jh. bestand er aus den Gemeinden Zizers, Trimmis, Untervaz, Haldenstein und Landquart.
Quellen und Literatur
- J.U. Meng, «Von der bischöfl. Grundherrschaft Alt Aspermont zum Hochgericht der IV Dörfer und zum Kreis der V Dörfer», in BM 1963, 137-145