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Erlosen

Hügelzug zwischen Wynen- und Seetal im Amt Hochdorf LU, der von Beinwil am See bis Rain reicht. Um 1300 "die Erlosen" (= ungepflügt). Die E. grenzten das Michelsamt weitgehend vom Freiamt ab. Das Stift Beromünster besass grosse Teile des einst ausgedehnten Waldgebietes, das jedoch keinen eigentl. Stiftswald darstellte. Der Gem. Ermensee erwuchs aus bäuerl. Nutzungsrechten ein zinspflichtiges, aber weitgehend unbeschränktes Verfügungsrecht über den Wald, den sie ab 1614 wiederholt als vom Stift geschenktes Eigentum beanspruchte. Bis zur Aufteilung 1804 kam es häufig zu Nutzungskonflikten mit Richensee, das für den Holznutzen Ermensee gegenüber zinspflichtig war. Die E. wurden als Teil des Michelsamts 1425 dem Freiamt zugeteilt (unter Wahrung der Twingrechte des Propstes), 1559 weitgehend wieder der Luzerner Oberhoheit. Sicher schon vor 1561 (aufgrund eines Goldmünzenfunds evtl. bereits vom Ende des 15. Jh. an) bis 1807 existierte ein vom Stift besetztes Waldbruderhaus mit Waldaufsichtspflichten. 1844 kaufte Ermensee die E. vom Stift los.

Quellen und Literatur

  • J. Egli, Der Erlosenwald, 1963
  • J. Bühlmann, «Die Einsiedelei E.», in Seetaler Brattig 14, 1992, 41-45

Zitiervorschlag

Waltraud Hörsch: "Erlosen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 29.10.2004. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/015320/2004-10-29/, konsultiert am 18.04.2024.