Als S. (rätorom. Muntogna da Schons) wird der linksseitige, weniger bewaldete Talhang des Schams bezeichnet. Bis ins SpätMA bestand eine Gem. aus freien Bauern, den sog. Freien am S., die in den Nachbarschaften am Berg lebten. Einige Privilegierte, die ebenfalls zu den Freien am S. zählten, wohnten im Talboden. 1204 verpachteten die homines liberos de Saxammo als Mitbesitzer die Alp Niemet. Im Friedensvertrag von 1428 zwischen Chiavenna und der Talschaftsgem. Schams erscheint der Ammann der Gem. am S. mit eigenem Siegel. Die niedere Gerichtsbarkeit hatten die Freien am S. wahrscheinlich selbst inne. Das ständ. Gebilde konnte über die Nutzung von Wald, Weide und Alpen bestimmen. Der Versammlungsort befand sich in Pathein bei Mathon. Die hohe Gerichtsbarkeit lag bei den Inhabern der gräfl. Gewalt im Schams. Die besonderen Rechte der Freien am S. bezüglich Grund und Boden sowie der Person bleiben im Detail ungeklärt. Die Klage der Gf. von Werdenberg-Sargans von 1434 wegen Verweigerung von Vogteiabgaben richtete sich auch gegen die Freien am Berg. Nach dem Schamser Krieg 1451-52 und dem Loskauf des Tals vom Landesherrn 1458 gingen die Freien am S. in der Gerichtsgem. Schams auf.
Quellen und Literatur
- B. Mani, Heimatbuch Schams, 1958, 70-104