26.9.1893 Stampa, 10.8.1970 Zürich, ref., von Stampa. Sohn des Zaccaria, Lehrers, und der Anna geb. Stampa. Johanna Mezger. Rechtsstud. in Zürich und Basel, 1918 Dr. iur., 1924 Habilitation, 1927 an der Univ. Zürich zum ao. Prof. für öffentl. Recht und Kirchenrecht ernannt. 1936-61 o. Prof. für öffentl. Recht.

Bedeutender Vertreter des liberal-demokrat. Staatsdenkens Westeuropas. Beeinflusst vom Gedankengut der Aufklärung, der Franz. Revolution und des franz. Liberalismus des 19. Jh., setzte sich G. v.a. für Gewaltenteilung, Freiheitsrechte und Demokratie ein und befürwortete u.a. die Trennung von Staat und Kirche. Er kritisierte in den 1930er Jahren heftig die dringlichen wirtschaftsrechtl. Bundesbeschlüsse, weil sie die Gewaltenteilung und die demokrat. Rechte der Bürger verletzten. Dem in Deutschland aufkommenden staatsrechtl. Irrationalismus versuchte er mit Hilfe des normolog. Denkens der rationalist. Wiener Rechtsschule von Hans Kelsen entgegenzutreten. So kam G. immer stärker die Rolle eines Wächters von Freiheit und Demokratie zu, deren gegenseitige Bedingtheit er stark betonte. In diesem Sinne plädierte er fortwährend für strikte Rechtsstaats- und Verfassungstreue. So kritisierte er während des 2. Weltkriegs die Vollmachtenbeschlüsse und die Vollmachtenpraxis als verfassungswidrig, weil die Bundesverfassung kein Notrecht vorsehe. Die staatsrechtl. Arbeiten von G. waren von grösserer Wirkkraft als die verwaltungsrechtlichen.