
Um 1490 (Claude Chansonette) Metz, Okt. 1549 Ensisheim (Elsass). Sohn eines Notars und bischöfl. Sekretärs. C. studierte in Leipzig (?) und ab 1512 in Löwen, wo er im gleichen Jahr als Dekan des Collegiums der Studenten der höheren Semester (baccalaurei utriusque iuris) erscheint. Ab 1517 setzte er als Stipendiat der Stadt Metz seine Studien in Basel fort, wurde dort 1519 Dr. iur. utr. und lehrte bis 1524 als Prof. für röm. Recht (1519-20 Rektor). Ab 1520 war er nebenamtlich in der Kanzlei der Stadt Basel tätig, ab 1522 Ratssyndikus, verliess aber 1524 als Gegner der Reformation Basel. C. trat als Syndikus in die Dienste der Stadt Metz, übersiedelte aber schon 1525 als Kanzler des Bf. von Metz nach Vic-sur-Seille (Lothringen). Er war häufig in diplomat. Missionen unterwegs, u.a. auf Reichstagen, 1528-29 in Spanien. 1532 wurde C. ausserordentl. Beisitzer am Reichskammergericht in Speyer und 1533 Rat von Kg. Ferdinand I. in Wien. Seine Professur für röm. Recht an der Univ. Wien blieb verwaist, da er sich ständig auf Reisen befand. Ab 1539 war C. Regent der niederösterr. Regierung, 1540 ernannte ihn Kg. Ferdinand I. zum vorderösterr. Kanzler in Ensisheim. C., der in enger Verbindung mit dem oberrhein. Humanistenkreis (Ulrich Zasius, Erasmus von Rotterdam, Fam. Amerbach) stand, zudem auch Andrea Alciato und Guillaume Budé als Vorbildern verpflichtet war, trat in seiner "De ratione studii legalis paraenesis" (1522) gegen die ma. Lehrmethode des mos italicus (Bartolus de Sassoferrato, Baldus de Ubaldis) für eine humanist. Jurisprudenz ein und forderte ein vertieftes Eindringen in die antike Geschichte und in das historische röm. Recht. 1546 verfasste er ein Gutachten zur Reform des Stadtrechts von Nürnberg.