Geschlechterrollen bezeichnen soziokulturelle Normen, Erwartungen und Werte, die Menschen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit bestimmte Handlungsweisen sowie gesellschaftliche Funktionen und Fähigkeiten zu- bzw. vorschreiben. Gleichzeitig meint der Begriff auch die individuellen Verhaltensweisen von Personen als Ausdruck ihrer weiblichen oder männlichen Geschlechtsidentität. Ihm ist eine theoretische Unschärfe inhärent, weil er Mechanismen geschlechtlicher Differenzierung und Hierarchisierung sowie das Rollenverhalten Einzelner gleichermassen umfasst. Seine Herausbildung und Verwendung ist einerseits eng mit der ab den 1920er Jahren in den USA entwickelten soziologischen Rollentheorie verbunden. Andererseits ist er von einer Vorstellung von Geschlecht geprägt, die sich durch die Übernahme von gender aus der anglo-amerikanischen Theoriebildung ab den 1970er Jahren bis heute mehrfach verändert hat. Weil der Begriff so viele Bedeutungen zulässt und Frauen wie Männereinschliesst, ist er umgangssprachlich breit verankert, in der geschichtswissenschaftlichen Analyse (Geschlechtergeschichte) aber kaum mehr zentral.
Obwohl inhaltlich streng genommen erst ab den 1960er Jahren von Geschlechterrollen gesprochen werden kann, als die Frauenbewegung normative Anforderungen an das Rollenverhalten von Frauen problematisierte, wird der Terminus auch als Oberbegriff für die historische Organisation von Gesellschaften entlang der Geschlechterdifferenz verwendet. In den folgenden Ausführungen werden deshalb auch die Geschlechterverhältnisse und die Geschlechterordnungen seit dem Mittelalter beschrieben, wie sie zum Beispiel in Rechtsquellen, Zunftordnungen (Zünfte) oder Scheidungsurteilen (Ehescheidung) greifbar werden.
Den germanischen Stammesrechten und den St. Galler Urkunden sind einigermassen verlässliche Angaben über frühmittelalterliche Geschlechterrollen zu entnehmen. Charakteristisch für das Mittelalter war die Kernfamilie, eingefügt in den Verwandtenkreis der Sippe. Sie stand als vermögensrechtliche Einheit unter der personenrechtlichen Vormundschaft des Gatten und Vaters, der sogenannten Munt. Die häufigste Form der mittelalterlichen Ehe war die Muntehe (Eherecht). Sie entsprach am ehesten der von der Kirche allein anerkannten Ehe im gegenseitigen Einverständnis. Bei der Eheschliessung wurde die Vormundschaft über die Frau von ihrem Vater auf den Ehemann übertragen. Die Frage, ob Witwen einen Vormund brauchten, war rechtlich umstritten. Da die Frau nicht Erbin des Mannes war, erhielt sie bei der Heirat Grundbesitz und weitere Vermögenswerte als Witwengut (Wittum). Verheiratete Frauen bestimmten sowohl allein als auch zusammen mit ihrem Ehemann über Besitz. Je nachdem, woher der jeweilige Besitz stammte, konnte bei den Alemannen Gütertrennung oder Gütergemeinschaft herrschen. Wenn die Ehefrau eine Erbschaft erhielt, blieb diese in ihrem Sondervermögen (Erbrecht).
Nicht nur in männlicher, auch in weiblicher Linie galten Blutsverwandte als Familienmitglieder. Eine Frau schied daher mit ihrer Heirat nicht aus ihrer Familie aus, sondern war Bindeglied der durch die Ehe erweiterten Familie und musste als Erbin mitberücksichtigt werden. Die frühmittelalterlichen Erbschaftsregelungen ordneten die Töchter den Söhnen nach. Töchter konnten aber Grundbesitz erben.
Obige Regelungen galten vor allem für die landbesitzende Oberschicht und die Freigelassenen. Ehen zwischen Unfreien (Leibeigenschaft), auch von verschiedenen Grundherren, waren üblich. Bei den auch nicht seltenen Heiraten zwischen Freien und Unfreien wurde die Hörigkeit eines Elternteils auf die Kinder übertragen. So fiel die grundherrliche Familia nicht auseinander und die Arbeitskräfte verblieben beim Grundherrn (Ehegenossame).
Kirche, Kloster und Sexualität
Autorin/Autor:
Martin Gabathuler
Im Mittelalter wurde die eheliche Beziehung in theologisch-dogmatischen und seelsorgerischen Texten thematisiert. Diese gingen davon aus, dass beide Geschlechter von sexuellem Verlangen (Sexualität) heimgesucht würden und daher der Ehe bedürften, um dieses in geordneten Bahnen auszuleben. Dabei dürfe der Mann von seiner Ehefrau keine sexuelle Treue verlangen, wenn er selbst dazu nicht in der Lage sei. Auch solle der Ehebruch des Mannes genauso schwer bestraft werden wie derjenige einer Frau. Diese Gleichstellung sexueller Pflichten forderte bereits Paulus im 7. Kapitel des ersten Korintherbriefs.
Siegel der Äbtissin Hemma an einer Urkunde (heute verloren) über eine Jahrzeitstiftung vom 11. Februar 1282 aus dem Zisterzienserinnenkloster Rathausen. Lithografie, um 1845 (Universitätsbibliothek Bern).
[…]
Eine Alternative zur Ehe war der Eintritt in ein Kloster. Die Frauen (Ordensfrauen) konnten dadurch nicht nur in den Genuss von Bildung und Führungsaufgaben gelangen, sondern näherten sich auch dem christlichen Ideal der Jungfräulichkeit. Der Gang ins Kloster wurde teilweise aus heirats- oder erbschaftspolitischen Gründen von den Eltern erzwungen oder durch familiäre Bindungen an ein bestimmtes Kloster (Stiftung, Begräbnisort usw.) begünstigt. Das Kloster bot beiden Geschlechtern eine gesicherte Existenz und ein standesgemässes Leben. Die Mönche und Nonnen mussten Fürbitte für ihre Familien leisten, waren also für deren Seelenheil mitverantwortlich. Da der Zugang zum Priestertum den Männern (Klerus) vorbehalten war, oblag ihnen die geistliche Betreuung der Nonnen. Zusammenschlüsse von Frauen ohne Ordenszugehörigkeit in Beginenhäusern boten zu Verdächtigungen und Verfolgungen Anlass (Beginen und Begarden).
Die Welt des Adels
Autorin/Autor:
Martin Gabathuler
In der adligen Welt (Adel) waren Ehen vor allem funktional wichtig: Eine geschickte Heirats- und Erbschaftspolitik bot die Möglichkeit der Herrschaftserweiterung über die weibliche Linie. Adlige Geschlechterrollen zeigen sich exemplarisch in der Manessischen Handschrift. Die in den Minneliedern besungene «Milde, Treue, Zucht, Mässigkeit, Scham und Verehrung der Frauenwelt» als Tugenden des werbenden Ritters und die «Schönheit, Anständigkeit, Edelmütigkeit und Güte» der umworbenen, verheirateten Dame waren eher ritterliches Ideal als Wirklichkeit. Die Hauptbeschäftigung männlicher Adliger bestand in der Ausübung von Herrschaftsrechten. Die häuslichen, grund- und vogteiherrlichen Tätigkeiten wurden durch die Teilnahme an Hoftagen, Spielen und Festen, Turnieren, Jagden oder Kriegen aufgelockert. Die adlige Dame war Repräsentantin ihres Standes und Adelsgeschlechts. Wenn dynastische Gründe oder die Abwesenheit ihres Gatten es erforderten, konnte sie herrschaftliche Aufgaben übernehmen. Als Vorsteherin des höfischen Haushalts wirkte sie als Gesellschafterin und Hausfrau, deren textile, musische und intellektuelle Fertigkeiten in gleichem Masse gefragt waren. Adlige Frauen erzogen ihre Töchter bis ins Erwachsenenalter, ihre Söhne aber meist nur im Kindesalter (Kindheit).
Arbeitsteilung im Dorf
Autorin/Autor:
Martin Gabathuler
Adam und Eva nach der Vertreibung aus dem Paradies. Ausschnitt aus einer Wandmalerei mit der Darstellung der Schöpfungsgeschichte in der alten Pfarrkirche St. Maria in Lenz, um 1400 (Fotografie Romano Pedetti, Bad Ragaz).[…]
Einsichten in die Aufgabenteilung zwischen Mann und Frau in der ländlichen Gesellschaft lassen sich aus den Verordnungen über das dörfliche Zusammenleben, den sogenannten Offnungen, gewinnen, die allerdings erst dem Spätmittelalter angehören. In der Forschung ist umstritten, ob es im Mittelalter in der Praxiseine ausgeprägte geschlechtsspezifische Arbeitsteilung gab. Es wird davon ausgegangen, dass Männer risikoreiche, grosse Körperkraft erforderliche und vom Wohnort entfernte Tätigkeiten übernahmen, etwa die Wald- und Holzwirtschaft, Feldarbeiten wie Pflügen, Aussäen und Dreschen, Fuhrarbeiten und Viehhüten. Frauen arbeiteten vor allem in und um Haus und Hof. Gemäss archäologischen Grabungen und Textzeugnissen gab es im Früh- und Hochmittelalter Frauenwerkstätten (Gynäzeen); die Webstühle der Mägde standen in feuchten Grubenhäusern. Ferner waren die Frauen für das Kochen (Ernährung), Wasserholen, die Vorratshaltung sowie für die Hygiene und Krankenpflege, Kleiderherstellung und das Waschen zuständig. Auch Gemüseanbau, Klein- und teils Grossviehhaltung sowie Mitarbeit im Feld oblagen ihnen. An der Heu- und Getreideernte waren beide Geschlechter beteiligt. Die nebengewerbliche Textilproduktion bot vor allem verwitweten und ledigen Frauen eine Verdienstmöglichkeit. In den im Spätmittelalter entstandenen Gemeinden finden sich neben den untergeordneten Ämtern der Förster, Dorfwächter, Kuh- und Schweinehirten auch die von der «Weibergemeinde» gewählten Hebammen.
Ehe und Gewerbe in der spätmittelalterlichen Stadt
Autorin/Autor:
Martin Gabathuler
In den Stadtrechten und Zunftverordnungen des Spätmittelalters wurde zwischen verheirateten und unverheirateten Frauen sowie Witwen klar unterschieden. Für Ehefrauen galten weiterhin die Regeln, die sich aus der Vormundschaft des Mannes ableiteten. Um eine Geschäftstätigkeit aufzunehmen, brauchten sie die Zustimmung ihres Mannes, sogar wenn sie über ihr eigenes, in die Ehe eingebrachtes Gut verfügten. Bei Witwen und Unverheirateten verlor die Geschlechtsvormundschaft allmählich an Bedeutung. Sie konnten ihren Vertreter vor Gericht selbst wählen – oder erhielten einen vom Gericht zugewiesen – und meist frei über Besitz und Vermögen bestimmen. In den Zunftsatzungen wurde den Witwen in sogenannten Witwenrechten erlaubt, den Betrieb des verstorbenen Meisters weiterzuführen, bis einer ihrer Söhne ihn übernahm oder sie wieder heirateten. Gelang beides nicht oder war sie hochbetagt, konnte die Frau die Zunftmitgliedschaft und damit den Anspruch auf die zünftige Finanzierung von Bestattung und Totengedenken verlieren.
Erwerbstätige Frauen waren in den Städten vor allem im Textilhandwerk anzutreffen, als Kürschnerinnen, Weberinnen oder Näherinnen (Bekleidungsindustrie, Frauenerwerbsarbeit). Gemäss der Basler Zunftordnung der Kürschner von 1226 konnten Frauen wie Männer Pelze an- und verkaufen. Umstritten ist jedoch, ob männliche und weibliche Zunftmitglieder gleiche Rechte genossen. In Zürich gab es erst nach 1336 die Frauenzunft der Seidenweberinnen. In der Baderzunft waren die Knechte und Mägde der öffentlichen Bäder organisiert, die aus niederen sozialen Schichten stammten. Diesen Mägden wurde eine Nähe zur Prostitution nachgesagt. In den Baderordnungen selbst waren – zumindest in Freiburg im Breisgau und Strassburg – gleiche Rechte für beide Geschlechter festgeschrieben.
Ausgelöst durch die Agrarkrise des 14. und 15. Jahrhunderts verlagerte sich die gewerbliche Produktion von den ländlichen Wirtschaftshöfen in die Städte. Die damit verbundene Zunahme landwirtschaftlicher und gewerblicher Lohnarbeit (Lohn) bot neue Heiratschancen und ermöglichte die Loslösung aus herrschaftlichen Abhängigkeiten. Frauen und Mädchen fast aller sozialen Schichten in Stadt und Land dienten in fremden Haushalten (Gesinde).
Umbruch in der frühen Neuzeit
Autorin/Autor:
Martin Gabathuler, Lynn Blattmann
In der frühen Neuzeit war der meistens durch Geburt begründete rechtliche Status einer Person für deren Stellung im hierarchischen Gesellschaftsgefüge massgebend, die Kategorie Geschlecht führte erst zu einer sekundären Distinktion (Ständische Gesellschaft). Was die Handlungsmöglichkeiten eines Individuums betraf, war die Herkunftsfamilie entscheidend, nicht in erster Linie das Geschlecht.
Am Vorabend der Reformation häuften sich Klagen über Winkelehen, nichteheliche Beziehungen und nicht eingehaltene Eheversprechen. Die von den Reformatoren gepredigte Ethik wollte die Menschen zu einem ehrbaren Lebenswandel verpflichten und die Ehe als einzig legitimen Ort sexueller Beziehungen etablieren. In den reformierten Städten erzwangen die Obrigkeiten die Befolgung dieser Ideale mittels Sittengerichten und Sittenmandaten, auf der Landschaft mittels besonderer Behörden. Damit wurde die bisherige bischöfliche Ehegerichtsbarkeit ersetzt (Offizialat). Das neue Eheideal teilte Mann und Frau hierarchisch geordnete Aufgabenbereiche zu und betonte die Verantwortung beider für das Gelingen der Beziehung.
Für die Geschlechterrollen normbildend wurde die sogenannte Hausväterliteratur. In diesen hauswirtschaftlichen, moralisch-didaktischen Lehrbüchern des 16. und 17. Jahrhunderts wurden Regeln aufgestellt, nach denen das ganze Haus als hierarchisch gegliederte Gemeinschaft von Hausvater, Hausmutter, Kindern und Gesinde funktionieren sollte. Ziel der Hausgemeinschaft war eine statusgemässe Versorgung aller Mitglieder, die Besitzerhaltung und Besitzvergrösserung sowie das Aufziehen von Kindern und Enkeln.
Männer aus herrschenden Familien besassen Privilegien und Repräsentationspflichten und hatten Zugang zur politischen Macht. Von Männern aus niederen Schichten hoben sie sich durch eine aufwendige Selbstdarstellung ab. Vor allem ab dem 17. Jahrhundert entwickelten sich die städtischen Eliten zu einer Geldaristokratie, die ihren Reichtum zur Schau trug, was das Tragen von Seidenstoffen (Seide) und Perücken sowie die Betonung körperlicher Feingliedrigkeit einschloss (Kleidung). Frauen hatten unter gewissen Voraussetzungen – als Angehörige eines Standes oder als Vertreterinnen eines Haushalts – politische Teilhabe und Macht (etwa als Äbtissinnen und Herrscherinnen).Frauen aus den städtischen Oberschichten waren rechtlich eigenständig. Sie konnten Testamente ausstellen und Urkunden mit persönlichen Siegeln versehen. Die Altersvorsorge der Witwen war meist ausreichend geregelt, da das Männer- und das Frauengut nicht vermischt wurden. Adligen Frauen, Bürgerinnen und Mägden wurde der maximale Kleideraufwand, der für sie jeweils als standesgemäss galt, bis ins ausgehende 18. Jahrhundert detailliert vorgeschrieben.
In der Protoindustrialisierung des 18. Jahrhunderts führten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter die Aufträge der städtischen Textilverleger aus (Heimarbeit, Verlagssystem). Männer betätigten sich dabei vor allem als Weber, während das Spinnen in erster Linie Sache der Frauen und Kinder war. Die Heimarbeiterfamilien wandelten ihren Lebensstil, kleideten sich modern, konsumierten, vergnügten sich und pflegten einen lockeren Umgang mit dem anderen Geschlecht.
Bürgerliche Geschlechterordnung in der Aufklärung und im jungen Bundesstaat
Autorin/Autor:
Lynn Blattmann, Ruth Ammann
In der Zeitder Aufklärung und der liberalen Bewegung (Liberalismus) führten bürgerliche Frauen vereinzelt Wort in der – vorübergehend – gemischtgeschlechtlichen Geselligkeit der Salons. Bald wurden Frauen des Bürgertums jedoch in ein enges Rollenkorsett gedrängt, das ihnen eine scheinbar in der weiblichen «Natur» begründete und in scharfer Differenz zum Mann stehende Position in der Gesellschaft zuwies. In der komplementär angelegten Geschlechterordnung der bürgerlichen Gesellschaft standen Männer dem Staat als freie Individuen mit Rechten und Pflichten gegenüber: Der Bürger wurde männlich gedacht, mit ebensolchen Attributen (z.B. Wehrhaftigkeit) versehen und galt unter seinesgleichen als gleichberechtigt.
Diese neue Vorstellung des modernen Subjekts als Bürger und Mensch beruhte – und das war das qualitativ Neue – auf dem systematischen Ausschluss der Frau als Geschlechts- und Gattungswesen. Sie wurde gestützt von einer beispiellosen Produktion wissenschaftlicher Arbeiten in den neu entstehenden bzw. sich ausdifferenzierenden akademischen Disziplinen, allen voran der Biologie, Medizin und Anthropologie. Wirtschaftlich wurden Männer in der Entwicklung von einer agrarisch-gewerblich geprägten zu einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft aus der Repräsentationspflicht der früheren Hausökonomie entbunden und zur (ausserhäuslichen) Erwerbsarbeit angehalten, während Frauen durch die normative Trennung von Haus und Erwerb zunehmend aus der ökonomischen Produktion und den politischen Einflusssphären verdrängt werden sollten.
Im Rahmen der Gründung des Bundesstaats wurden die Geschlechterrollen verfassungsrechtlich verankert. Die Bundesverfassung (BV) von 1848 proklamierte die Rechtsgleichheit aller Männer, verfügte die allgemeine Wehrpflicht und gewährte allen Schweizer Männern christlichen und ab 1867 auch jüdischen Glaubens dieselben staatsbürgerlichen Rechte (Bürgerrecht). Die politische Integration der Männer ging mit der Ausgrenzung der Frauen einher; an die Stelle der ständischen Abriegelung des Zugangs zu politischer Macht trat die staatsbürgerliche Diskriminierung der Frauen. Ständische Distinktionen galten zunehmend als verpönt, der Schweizer Mann sollte wehrhaft, arbeitsam und freiheitsliebend sein. Auf diesen Kanon schworen Männer liberaler, konservativer, später auch sozialistischer Gesinnung. Für dessen Verbreitung sorgten unter anderem die patriotischen Massenveranstaltungen, Vereine, Schützen- und Sängerfeste (Eidgenössische Feste) und der Militärdienst. Die Einbindung der Elite übernahmen die landesweit organisierten Studentenverbindungen. Die männerbündische Verfasstheit des Bundesstaats verfestigte sich bis Ende des 19. Jahrhunderts zu einem Baustein der nationalen Identität.
«Das Stufenalter der Frau». Lithografie eines unbekannten Künstlers, Ende 19. Jahrhundert (Dokumentationsstelle Oberer Zürichsee, Wädenswil).
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«Das Stufenalter des Mannes», Lithografie eines unbekannten Künstlers, Ende 19. Jahrhundert (Dokumentationsstelle Oberer Zürichsee, Wädenswil).
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Als Pendant zum Ideal des Staatsbürgers entwickelte sich abdem 19. Jahrhundertdasjenige der Schweizer Hausfrau: Demnach übernahm die bürgerliche Ehefrau und Mutter (Mutterschaft)die innerhäusliche Arbeit in der Familie, betreute Kinder, Alte und Kranke und hielt ihrem Mann den Rücken für seine ausserhäusliche Tätigkeit frei. Um 1900 begrüssten Männer aller sozialen Schichten, Parteien und Berufe diese Arbeitsteilung. Man war sich darin einig, dass sich die Rolle der Frau in Bezug auf ihren Vater, Ehemann oder verstorbenen Gatten definierte und ihre Aufgabe darin bestand, den männlichen Familienmitgliedern zu dienen. Wie das Männer- erhielt auch das Frauenbild eine patriotische Note. Die bereits in der familiären Produktionsgemeinschaft geltenden Werte Ordnung, Reinlichkeit, Sparsamkeit und Fleiss entwickelten sich ab Mitte des 19. Jahrhunderts zum Kanon, nach dem sich Schweizer Hausfrauen zu richten hatten.
Während der Industrialisierung nahmen zwar die Erwerbsmöglichkeiten (Arbeitsmarkt) zu, doch blieben die Löhne so niedrig, dass in der Arbeiterschicht (Arbeiter) – ähnlich wie im bäuerlich-kleingewerblichen Milieu (Familienbetriebe) – weiterhin beide Geschlechter sowohl durch Subsistenz- als auch durch Lohnarbeit zum Familieneinkommen beitrugen. Das kapitalstarke Bürgertum grenzte sich mit dem Ideal der Hausfrau gegen diese neue Arbeiterklasse ab: Die Frauenerwerbsarbeit geriet zum Ausschlusskriterium der unteren Schichten vom Zugang zu ökonomischer und politischer Macht. So galt Frauenarbeit fortan paradoxerweise als ehrbar, wenn sie unentgeltlich im Rahmen der Familie stattfand; als Lohnarbeit wurde sie hingegen deklassiert und schlecht bezahlt. Während die bürgerliche Frau für die Organisation ihrer Hauswirtschaft selbstverständlich Dienstmädchen beschäftigte, blieben diese ihrerseits stillschweigend vom Ideal der Hausfrau ausgeklammert. Umgekehrt war für bürgerliche Töchter keine Ausbildung mit einer Aussicht auf Lohnarbeit und ökonomische Unabhängigkeit von Vater oder Ehemann vorgesehen, was einen der Gründe für das Erstarken der Frauenbewegung als Bildungsbewegung ab 1870 darstellte (Mädchenerziehung).
Die schlecht bezahlte Frauenarbeit sowie die unbezahlte Arbeit von Gattinnen und Töchtern sicherten Männern einen grösseren ökonomischen Spielraum, der im 19. Jahrhundert auch privatrechtlich abgesichert wurde.Frauen konnten nicht ohne Einverständnis ihrer Ehemänner oder Väter erwerbstätig sein und verloren bei der Heirat die Verfügung über ihr Vermögen (Code Napoléon). Verstösse gegen die Geschlechternormen wurden insbesondere in den unteren Schichten als «Arbeitsscheu» bei Männern und «Liederlichkeit» bei Frauen geahndet(Administrative Versorgung).Die familienrechtliche Ausgestaltung der Geschlechterordnung wurde – mit graduellen Unterschieden – in allen Kantonen ähnlich realisiert und im Zivilgesetzbuch (ZGB) 1907 festgeschrieben (ab 1912 in Kraft).
Wandel und Kontinuität seit dem 20. Jahrhundert
Autorin/Autor:
Lynn Blattmann, Ruth Ammann
In der Schweiz wurde das allgemeine Wahlrecht für Männer im internationalen Vergleich zwar besonders früh eingerichtet, blieb aber auch besonders lange auf diese beschränkt. Dazu kamen das Initiativ- und das Referendumsrecht, die den Männern zusätzliche politische Rechte eröffneten; die politischen Entscheidungsbefugnisse waren hier nicht wie in vielen anderen Ländern auf die blosse Wahl des Parlaments beschränkt. Diese umfassenden demokratischen Rechte führten dazu, dass das männliche Stimmvolk den Frauen das Stimm- und Wahlrecht lange Zeit per Abstimmung verweigern konnte.Indem in jeder Familie mindestens ein Mann stimmberechtigt war, so wurde argumentiert, steuere die Frau indirekt über ihren Mann oder Vater die politischen Geschicke mit.
Zweiter Schweizerischer Kongress für Fraueninteressen in Bern im Oktober 1921. Fotografie aus der Zeitschrift La Patrie suisse, 1921, Nr. 733.
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Das Frauenstimmrecht wurde 1971 eingeführt, in einer Zeit der gesellschaftlichen Umbrüche nach 1968 (Jugendunruhen), in deren Folge auch die Geschlechterrollen thematisiert undaufgeweicht wurden. Besonders umstritten war in den 1970er Jahren der Aufbruch der Männer aus den alten Rollenmustern, den sie unter anderem mit langen Haaren sichtbar machten. Männer lehnten sich gegen die von ihnen erwartete Wehrhaftigkeit (Dienstverweigerung) und Erwerbsorientierung auf, während Frauen vermehrt Hosen und andere bisher männlich konnotierte Kleidungsstücke trugen und in der Öffentlichkeit rauchten. Auch rebellierte die junge Generation gegen die Beschränkung der Sexualität auf die Ehe und erprobte neue Formen des Zusammenlebens (Konkubinat).Homosexuelle Männer und Frauen kämpften um die Akzeptanz ihrer Lebensweise und ihrer Partnerschaften (Homosexualität). Die Frauenbefreiungsbewegung (FBB) der 1970er Jahre kritisierte die Fixierung auf eine Hausfrauen- und Mutterrolle und die Dethematisierung und Deklassierung ihrer (unbezahlten) Arbeit. 1988 trat das neue Eherecht in Kraft und ersetzte die Vorherrschaft des Mannes über die Ehe- und Familiengemeinschaft durch ein partnerschaftliches Modell. Damit fielen auf gesetzlicher Ebene normative Vorgaben für Geschlechterrollen oder eine geschlechterspezifische Arbeitsteilung weg.
Im 20. Jahrhundert nationalisierte sich die Differenz zwischen den sozialen Schichten, die weiterhin entlang der Erwerbsarbeit von Frauen gezogen wurde. Frauen in haushaltsnahen Dienstleistungsberufen aus Deutschland, Österreich, ab den 1960er Jahren aus Italien, Spanien oder Portugal und ab den 1980er Jahren aus dem vormaligen Jugoslawien, der Türkei und Ländern des globalen Südens stellten einen wichtigen Anteil an der Einwanderung in die Schweiz. Für die erwerbstätige Migrantin galten – wie zuvor für das proletarische Dienstmädchen – andere Normen. Zusammen mit den ausländischen Fabrikarbeiterinnen und Angestellten im Gesundheitswesen war sie nicht als «Hausfrau» oder Mutter vorgesehen. In der Hochkonjunktur (Konjunktur) zwischen 1945 und 1980 stieg die Bereitschaft der Wirtschaft, Männern sogenannte Ernährerlöhne zu bezahlen. Die unbezahlte Hausfrauenarbeit breiter Kreise wurde so bis in die 1990er Jahre über den Lohn der Männer mit einem Anspruch auf (ehelichen) Unterhalt abgegolten. Auch das Schulwesen, die Sozialversicherungen, das Scheidungsrecht und das Migrationsregime waren auf dieses Geschlechtermodell ausgerichtet.
Mütter mit Kindern in einem Supermarkt in Genf. Fotografie, 2001 (Interfoto, Genf).[…]
Obgleich sich die Geschlechternormen aufgeweicht haben,hat sich wenig an der geschlechtlichen Segregation auf dem Arbeitsmarkt und im Haushalt geändert. Auch im 21. Jahrhundert ist der Anteil der Lohnarbeit von Männern mit Kindern hoch geblieben. Trotz der Vervielfachung der Hausarbeit in Haushalten mit Kindern leisten Väter mehr Lohnarbeit als Männer ohne Kinder. Frauen sind im Alter wegen fehlender Sozialversicherungsbeiträge überproportional von Armut, Migrantinnen dazu überproportional von Ausbeutung und Gewalt betroffen. Anstrengungen zur Gleichstellung von Mann und Frau zielen in der Regel auf die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt.
Erwerbsarbeit und Hausarbeit 2000-2020
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Erwerbsarbeit und Hausarbeit 2000-2020
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Das erweiterte Rollenrepertoire und die formal-rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau haben dazu geführt, dass die eigene Biografie unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit als selbst gewählt erlebt wird. Sinkende Heiratsquoten und eine steigende Zahl an Scheidungen, Trennungen und Einpersonenhaushalten (2022 37,2%) sowie die tiefe Geburtenrate werden nicht als Problem der Geschlechterordnung, sondern als Zeichen des wachsenden gesellschaftlichen Individualismus gedeutet. Seit den 2010er Jahren fordert die LGBT-Bewegung – ausgehend vom Kampf von Lesben und Schwulen gegen Diskriminierung und Heteronormativität – eine Erweiterung der Geschlechterkategorien jenseits der Zweigeschlechtlichkeit.
Begriffsgeschichte und Kritik
Autorin/Autor:
Ruth Ammann
Obwohl die Geschlechterrollen als analytisches Konzept in den Geschichtswissenschaften marginal sind, hat der Begriff in Forschung, Gleichstellungspolitik und Gesellschaft eine grosse Wirkmacht entfaltet. In der Schweiz rezipierte die Soziologie die in den USA unter anderem von Herbert Mead entwickelte Rollentheorie, die sich bis in die 1960er Jahre durchsetzte. Um 1970 erschienen mehrere, für die Gleichstellung in der Schweiz bedeutende Veröffentlichungen zur Situation der Frauen, die dieses Konzept anwandten und etwa den Konflikt herausarbeiteten, den Frauen in ihrer «Doppelrolle» als Mütter und Arbeitnehmerinnen erlebten. Die aus der anglo-amerikanischen Geschlechterforschung ab Ende der 1970er Jahre übernommene Kategorie gender, die zunächst Geschlecht als Komplex sozial erworbener Verhaltensweisen verstand (im Gegensatz zum biologischen Geschlecht sex), deckte sich weitgehend mit der soziologischen Rollenkonzeption. In den 1980er und 1990er Jahren entwickelte die amerikanische Historikerin Joan W. Scott gender als Analyseinstrument für die Geschichtswissenschaft weiter. Gemäss Scott ist Geschlecht nicht nur ein konstitutives Element von sozialen Beziehungen, sondern auch eine wesentliche Weise, in der Machtbeziehungen Bedeutung verliehen wird. Damit trat der Rollenbegriff in der historischen Analyse zurück. Seit den 2000er Jahren vollzog sich eine erneute Bedeutungsverschiebung hin zu gender als subjektiv empfundener Geschlechtsidentität. Diese wird nicht mehr binär als männlich oder weiblich verstanden. Vielmehr wird von einer Vielfalt von Geschlechtsidentitäten ausgegangen und der Fokus auf individuell subversive Aneignungs- bzw. Verweigerungspraktiken von Geschlecht gelegt. Rollentheoretische Annahmen schwingen nunmehr implizit mit.
In der Gleichstellungspolitik wurde das Konzept der Geschlechterrollen in den 1990er Jahren bestimmend. Entsprechende Bestrebungen setzten, neben rechtlichen und politischen Verbesserungen für Frauen, am Rollenverhalten der Geschlechter an: Frauen sollten ihre Familienorientierung zugunsten von Erwerbsarbeit aufgeben, um ökonomisch und sozial von ihren Ehepartnern und Vätern ihrer Kinder unabhängig zu werden; Männer sollten nicht mehr nur der Rolle des Familienernährers genügen, sondern auch Aufgaben in der Kinderbetreuung und in der Hausarbeit übernehmen. Dazu mussten die als «traditionell» analysierten Geschlechterrollen überwunden werden. Begriffe wie «Stereotype», «Verhaltensmuster», «Vorurteile» und «geschlechterspezifisches Verhalten» wurden Leitbegriffe der Gleichstellungspolitik und der sozialwissenschaftlichen Diskriminierungsforschung. Damit verschob sich der Fokus weg von einer Beschreibung und Analyse der Geschlechterhierarchie, die die Frauenbewegung der 1970er Jahre mit Termini wie «Sexismus» oder «Patriarchat» zu fassen versucht hatte, hin zur Frage, wie Frauen und Männer mit gesellschaftlichen Erwartungen an die herkömmlichen Rollen- und Arbeitsteilungen zurechtkamen und diese durch ihr Verhalten überwinden konnten.Auch die Männerbewegung beschäftigte sich nun – zunächst in meist positiver Bezugnahme auf die Frauenbewegung – mit den stereotypen Zuschreibungen an Männer und deren negativen Konsequenzen. Der Rollenbegriff bot die Möglichkeit, Geschlecht als eine Differenzierungskategorie zu deuten, die auch Männer als Opfer von Geschlechtererwartungen und Geschlechterzwängen auswies.
Das Konzept der Geschlechterrollen wie auch die Vorstellung von Geschlecht als gender wurde allerdings immer auch kritisiert. Marxistische Feministinnen wie Frigga Haug hoben bereits zu Beginn der 1970er Jahre hervor, dass mit der Rolle, die als analytisches Scharnier zwischen Individuum und Gesellschaft fungiere, ein Bild gezeichnet werde, wonach ein mehr oder weniger «freies» Individuum sich mit seiner Rollenaneignung an eine mehr oder weniger «zumutende» Gesellschaft binden müsse. Damit werde letztlich die Abhängigkeit des Einzelnen von der Gesellschaft negiert und existenzielle Erfahrungen wie Geburt, soziale Bindungen und körperliche Bedürftigkeiten sowie die Arbeit, die besonders Frauen in diesen Zusammenhängen leisten, dethematisiert. Schliesslich werde die Vorstellung der Gesellschaft als Summe aller Individuen einem soziologischen Gesellschaftsbegriff nicht gerecht, der nach überindividuellen gesellschaftlichen Strukturmerkmalen, Machtverhältnissen und deren Naturalisierung frage. In eine ähnliche Richtung geht die Kritik am Begriff gender, die in den USA insbesondere von Nancy Fraser und in der Schweiz von Tove Soiland formuliert wurde. Beide stellten fest, dass Geschlecht, verstanden als normative Rolle, genau in dem Moment im Wissenschaftsdiskurs verankert wurde, als ein neoliberal geprägter Staats- und Verwaltungsapparat ab den 1980er Jahren rechtliche und berufliche Privilegien von Männern (Position als Familienoberhaupt, Ernährerlohn, Geschlechtervorurteile gegen die berufliche Leistungsfähigkeit von Frauen etc.) abbaute und Normen gesamtgesellschaftlich an Bedeutung verloren. Ihnen drängte sich die Frage auf, ob der mit dieser Vorstellung von gender verbundene Aufruf zur Rollensubversion nicht Teil eines Selbstoptimierungsparadigmas wurde, das einer flexibilisierten Ökonomie in die Hände spielte und fortbestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern begrifflich eher verschleierte. Seit den 2000er Jahren wird ausserdem die Frage diskutiert, ob die Zurückweisung, einem Geschlecht angehören zu müssen, die Geschlechterhierarchie überwinden kann, oder ob die implizierte Wahl einen möglicherweise nach wie vor männlich-universellen Subjektbegriff stützt.
Joris, Elisabeth; Witzig, Heidi (Hg.): Frauengeschichte(n). Dokumente aus zwei Jahrhunderten zur Situation der Frauen in der Schweiz, 1986 (20215).
Wunder, Heide; Burghartz, Susanna et al. (Hg): Eine Stadt der Frauen. Studien und Quellen zur Geschichte der Baslerinnen im späten Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit (13.-17. Jahrhundert), 1995.
Haug, Frigga: Kritik der Rollentheorie und ihrer Anwendung in der bürgerlichen deutschen Soziologie, 1972.
Heintz, Bettina; Honegger, Claudia (Hg.): Listen der Ohnmacht. Zur Sozialgeschichte weiblicher Widerstandsformen, 1981.
Scott, Joan W.: Gender and the Politics of History, 1988.
Butler, Judith: Das Unbehagen der Geschlechter, 1991 (englisch 1990).
Ehlert, Trude: «Die Rolle von "Hausherr" und "Hausfrau" in der spätmittelalterlichen volkssprachlichen Ökonomik», in: Ehlert, Trude (Hg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit. Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.-9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 1991, S. 153-166.
Honegger, Claudia: Die Ordnung der Geschlechter. Die Wissenschaften vom Menschen und das Weib, 1750-1850, 1991.
Jaun, Rudolf; Studer, Brigitte (Hg.): Weiblich – männlich. Geschlechterverhältnisse in der Schweiz. Rechtsprechung, Diskurs, Praktiken, 1995.
Blattmann, Lynn; Meier, Irène (Hg.): Männerbund und Bundesstaat. Über die politische Kultur der Schweiz, 1998.
Hellmuth, Doris: Frau und Besitz. Zum Handlungsspielraum von Frauen in Alamannien (700-940), 1998.
Simon-Muscheid, Katharina (Hg.): «Was nützt die Schusterin dem Schmied?» Frauen und Handwerk vor der Industrialisierung, 1998.
Head-König, Anne-Lise; Mottu-Weber, Liliane: Femmes et discriminations en Suisse. Le poids de l'histoire, XVIe-début XXe siècle (droit, éducation, économie, justice), 1999.
Schnegg von Rütte, Brigitte: «Die zweyte Seite auf dem Blatte der Menschheit». Geschlechterdiskurse und Geschlechterverhältnisse in der Schweizer Aufklärung, 1999.
Arni, Caroline; Honegger, Claudia (Hg.): Gender – die Tücken einer Kategorie. Joan W. Scott, Geschichte und Politik. Beiträge zum Symposium anlässlich der Verleihung des Hans-Sigrist-Preises 1999 der Universität Bern an Joan W. Scott, 2001.
Christe, Sabine; Natchkova, Nora et al.: Au foyer de l'inégalité. La division sexuelle du travail en Suisse pendant la crise des années 30 et la Deuxième Guerre mondiale, 2005.
Fraser, Nancy: «Feminismus, Kapitalismus und die List der Geschichte,» in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 54/9, 2009, S. 43-57 (englisch 2009).
Soiland, Tove: Luce Irigarays Denken der sexuellen Differenz. Eine dritte Position im Streit zwischen Lacan und den Historisten, 2010, S. 34-119.
Ruth Ammann; Martin Gabathuler; Lynn Blattmann; Lynn Blattmann, Ruth Ammann: "Geschlechterrollen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 31.05.2024. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/015988/2024-05-31/, konsultiert am 08.10.2024.