Die Untersuchungen zur Familie (in der heutigen Bedeutung und nicht im Sinne der römischen gens oder der mittelalterlichen Stammlinie oder Sippe), die in den 1960er Jahren einsetzten, gingen von einer doppelten Fragestellung aus. Der erste Ansatz ergab sich aus dem mitunter als «Krise der Familie» beschriebenen Phänomen, das – verglichen mit der Zwischenkriegszeit – durch einen Rückgang der Nuptialität und Fruchtbarkeit gekennzeichnet war. Der zweite entsprang der historischen Demografie, einer neuen Disziplin, die es erlaubte, mittels der Familienrekonstitution Erkenntnisse über die Bildung von Paaren und deren Fruchtbarkeit sowie die Familienstruktur und die Stellung der Kinder (Kindheit) in der Paarbeziehung zu gewinnen. Die Geschichtsforschung wandte sich solchen Fragen zu, wo es die Quellenlage zuliess. Besonders ergiebig waren Untersuchungen, die sich mit den Zusammenhängen zwischen Familie und Protoindustrie, Stadt sowie Mentalität befassten.
Mittelalter und frühe Neuzeit
Das Familienkonzept
Im Mittelalter begünstigten die Lebensbedingungen die Entstehung von Familiengemeinschaften (Familia, Ganzes Haus, Verwandtschaft). Ein neues Paar gründete selten einen autonomen Haushalt. Meist richtete es sich im Haus der Eltern eines der beiden Ehegatten ein, blieb der Autorität der väterlichen Linie unterstellt und arbeitete im Interesse der Familiengemeinschaft und zur Erhaltung des Vermögens. Der Schwiegersohn bzw. die Schwiegertochter wurde nur teilweise integriert, solange keine Kinder vorhanden waren.
In der frühen Neuzeit verringerte sich der Zusammenhalt innerhalb der Verwandtschaft. Das Auseinanderfallen der Hausgemeinschaft zugunsten der Paargemeinschaft war Ausdruck einer veränderten Denk- und Lebensweise, wobei die Fortbildung des Rechts mit dieser Entwicklung nicht immer Schritt hielt. Der Wandel lässt sich an der Wahl des Güterstandes ablesen. In einigen Regionen zählte die eheliche Gemeinschaft weniger als die Familiengemeinschaft; dort bemühte man sich mehr um den Erhalt des Vermögens als um die Beteiligung der Ehefrau an den Errungenschaften des gemeinsamen Haushalts. In der Schweiz entstand eine Vielzahl von Güterständen, an denen sich die Prioritäten der Gesellschaft ablesen lassen: die Trennung des Vermögens der beiden Ehegatten, die allgemeine Gütergemeinschaft und das gemeinschaftliche Vermögen. Von der Bevorzugung der Verwandtschaft gegenüber dem Ehegatten zeugt auch der in einigen Kantonen bis Anfang des 19. Jahrhunderts geübte Brauch, dem überlebenden Ehegatten nur sehr beschränkte oder gar keine Ansprüche auf das Erbe des verstorbenen einzuräumen, wenn die Ehe weniger als ein Jahr und einen Tag gedauert hatte und kinderlos geblieben war.
Familiäre Rechte und Pflichten
Im Mittelalter und während des Ancien Régime waren die innerfamiliären Beziehungen von Ungleichheit geprägt: Der Haus- und Schirmgewalt des Vaters standen die Unterstellung und Gehorsamspflicht der Ehefrau sowie die Verpflichtung der Kinder zu Respekt und Gehorsam gegenüber (Hausrecht). Die väterliche Gewalt war umfassend, und das Interesse der Familie stand über individuellen Wünschen. Die Kinder waren auch noch im Erwachsenenalter vom pater familias, dessen ungeteilte Autorität sich auch auf die Verwaltung des Familienvermögens erstreckte, wirtschaftlich abhängig; manche von dessen Entscheidungen beeinflussten ihre Zukunft nachhaltig. Der Vater trug auch die Verantwortung für die Ehre der Familie und verfügte daher über ausgedehnte Vorrechte zur Kontrolle und Disziplinierung der Familienmitglieder, die das Züchtigungsrecht und mithin die körperliche Bestrafung einschloss – dies erklärt die Toleranz der damaligen Gesellschaft gegenüber innerehelicher und -familiärer Gewalt. Diese Befugnisse beinhalteten, soweit eine testamentarische Verfügungsfreiheit bestand, auch die teilweise oder völlige Enterbung der Nachkommen (Erbrecht). Die Autorität des Vaters bildete ein grosses Hindernis für einen engeren Familienzusammenhalt, zumal den Kindern zahlreiche Verpflichtungen wie zum Beispiel die Betreuung und Versorgung der Eltern im Alter auferlegt (Altersvorsorge), ihre Rechte aber beschränkt waren; sie mussten zum Beispiel in vielen Gebieten der Schweiz eine elterliche Einwillung vor dem Eheschluss einholen (Ehehindernisse).
Zwei Faktoren trugen zur Veränderung der Beziehungen innerhalb der Familie bei: Erstens die Vorstellung, die sich die Reformatoren von der Ehe und deren Zweck machten, und zweitens der Wandel infolge der Industrialisierung. Die Ehe erfuhr durch die Reformatoren eine Aufwertung. Für diese bedeutete sie eine Teilung der Verantwortung zwischen den Ehegatten, was die Position der Frau stärkte, auch wenn diese vom Recht her weiterhin eine untergeordnete Stellung innehatte. Der Familienvater müsse die Familie mit gerechter Hand führen, seine Herrschaft dürfe keine tyrannischen Züge aufweisen. Vor diesem Hintergrund sind die Massnahmen zu verstehen, welche die weltlichen Behörden ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ergriffen, um die elterliche Willkür und den ungebührlichen Einfluss der Eltern auf die Gattenwahl ihrer Kinder zu vermindern. Damit erklärt sich auch der gewisse Erfolg der Ehefrauen, die ihre gewalttätigen Männer bei den reformierten Sittengerichten anzeigten. Die Industrialisierung der ländlichen Gebiete im 17. und 18. Jahrhundert veränderte durch das neue Angebot an Arbeit die Beziehungen zwischen den Eheleuten – die Frau trug nun zum Familieneinkommen bei – sowie zwischen Eltern und Kindern nachhaltig. Letztere konnten sich aufgrund ihrer grösseren wirtschaftlichen Unabhängigkeit aus der elterlichen Gewalt befreien, umso mehr als die Eltern jetzt weniger Zeit für ihre Nachkommen hatten. Deshalb nahmen auch die Ermahnungen von der Kanzel, dass unverheiratete Kinder ihren Verpflichtungen gemäss weiterhin bei ihren Eltern zu leben, diesen ihren Lohn abzugeben und, falls notwendig, für deren Unterhalt im Alter aufzukommen hätten, in den früh industrialisierten Gebieten zu.
Der familiäre Lebenszyklus
Grosse Instabilität und zahlreiche Unsicherheiten prägten im Ancien Régime den Lebenszyklus einer Familie. Die Paare bestimmten nur teilweise über den Zeitpunkt der Familiengründung, die Grösse der Familie und ihre Fruchtbarkeit. Häufig wurde die Familienstruktur durch die Mortalität verändert, die einen Einfluss auf die Dauer der ehelichen Gemeinschaft und die Wiederverheiratung hatte. Zudem rissen wirtschaftliche Zwänge die Familienmitglieder früh auseinander, wobei die protoindustrielle Familie eine Ausnahme bildete. In den Unterschichten trennten sich die Eltern von ihren Kindern, wenn diese bei jemanden in Stellung gingen, eine Lehre anfingen (mit 13-15 Jahren) oder sich in fremde Dienste begaben (ab 16 Jahren). Junge Knaben aus dem städtischen Bürgertum vervollständigten ihre Bildung und Ausbildung ausserhalb von Zuhause. Im Erwachsenenalter zogen die Kinder eines Paares aus, wenn sie innerhalb der väterlichen Familie keinen Haushalt mit eigenen Kinder gründen konnten.
Die Grösse der Familie
Die Familiengrössen variierten selbst bei fehlender Geburtenregelung je nach Gemeinschaft und Gebiet erheblich. Bestimmt wurden sie durch das Heiratsalter, das wiederum von der Beschäftigungslage und der Verfügbarkeit von Land abhing, durch das Stillverhalten, die Mortalität und die Art des Zusammenlebens der Ehegatten. Der letztgenannte Faktor erklärt zum Teil, weshalb nach zeitgenössischer Einschätzung die Fruchtbarkeit der Paare zunahm: Die neuen beruflichen Tätigkeiten erlaubten im 18. Jahrhundert vermehrt der männlichen Bevölkerung, sesshaft zu leben; die verheirateten Männer waren somit häufiger zuhause, was einen Geburtenanstieg während der Ehe nach sich zog. Die festgestellten Grössenunterschiede sind aber auch auf die Mortalität zurückzuführen, die sich einerseits auf die Dauer der Ehe, andererseits auf das Überleben der Säuglinge und Kinder auswirkte.
Konjunktur, wirtschaftliche Aktivitäten, Konfession, Umgebung (Stadt oder Land) und Schichtzugehörigkeit hatten entscheidenden Einfluss auf die Kinderzahl einer Familie. Bei katholischen Familien in ländlichen Gegenden lässt sich oft eine im Durchschnitt höhere Kinderzahl feststellen. Vor allem ist auch der Anteil an kinderreichen Familien in katholischen Landgebieten grösser: Jede fünfte Familie hatte mehr als zehn Kinder (22,5% der 1731-1760 gegründeten Familien in Näfels; 21,6% der 1786-1715 gegründeten Familien in Triengen). In reformierten Landgebieten traf dies nur für jede sechste bis zwölfte Familie zu (12,7% der 1639-1729 gegründeten Familien in Vallorbe; 13,3% der 1731-1760 gegründeten Familien in Mollis). Bei gleichem Heiratsalter hatten sogenannte «familles complètes» (das Paar ist noch verheiratet, wenn bei der Frau die Menopause eintritt) in reformiertem Gebiet weniger Kinder als solche Familien in katholischem Gebiet (bei Frauen, die zwischen 20 und 24 heirateten, 6,1 Kinder pro Familie in Langnau im Emmental 1720-1763 gegenüber 9,7 Kindern in Ursern 1701-1750).
Die Grösse der Familie konnte auch vom wirtschaftlichen Wert abhängen, den das Kind verkörperte. Vor allem in der protoindustriellen Textilindustrie konnten Kinder bereits in jungen Jahren im Familienbetrieb eingesetzt werden, weshalb eine Verminderung der Nachkommenschaft nicht im Interesse der Eltern lag. Bei gleichem Heiratsalter hatten reformierte «familles complètes» in den früh industrialisierten Kantonen Glarus und Appenzell denn auch mehr Kinder als Familien im Emmental und im Jura. Zudem wiesen diese Kantone einen geringeren Anteil an kleinen Familien (0-4 Kinder) auf.
Auffallend ist der enorme Unterschied zwischen ländlichen und städtischen Gebieten. Familien hatten in der Stadt Luzern Ende des 18. Jahrhunderts durchschnittlich 4,5 Kinder, in der Stadt Genf in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts 3,7 Kinder. Etwa 45% der Luzerner Familien hatten 0-3 Kinder; in Genf waren es 1745-1772 bereits 54%. Diese Werte sowie ähnliche aus der Stadt Zürich weisen auf eine Fruchtbarkeitskontrolle hin, die ab dem 17. Jahrhundert Verbreitung fand. Sie bringen schliesslich eine veränderte Auffassung der Familie zum Ausdruck, welche Bildung und Ausbildung sowie eine kluge Vermögensverwaltung in den Vordergrund rückte und die sich zunächst in den Oberschichten der städtischen Bevölkerung verbreitete.
19. und 20. Jahrhundert
Die Veränderungen im Familienbereich seit dem 19. Jahrhundert sind in Zusammenhang mit dem Strukturwandel zu sehen, den Industrialisierung und Urbanisierung mit sich brachten. Die wichtigsten waren die Zunahme des Konsums, die der Verminderung der Mortalität vorausging, die geringere Kindersterblichkeit, die den Rückgang der Fruchtbarkeit nach sich zog, und die Verschiebung von der Landwirtschaft zu einer städtisch-industriellen Marktwirtschaft mit Teilung, Spezialisierung und Monetarisierung der Arbeit. Zu nennen sind auch der Anstieg der Frauenerwerbsarbeit, die Fortschritte in Ausbildung sowie Gleichstellung der Frau und die zunehmende geographische Mobilität. All diese Prozesse begünstigten den Zerfall des alten Familiensystems: Die Verwandtschaft verlor an Bedeutung, die Familie begann sich abzukapseln, der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wert der Kinder veränderte sich und in der Ehe erhielt die Paarbeziehung mehr Gewicht.
Eine kleine Verwandtschaft
Landläufig besteht die Neigung, die frühere Familie mit einer Grossfamilie gleichzusetzen, die mehrere Generationen umfasste und in ein ausgedehntes Verwandtschaftsnetz eingebunden war, wobei die grosse Kinderschar und der eingeschränkte Heiratsmarkt die Verwandtschaftsbeziehungen vervielfachten. Diese Ansicht ist aus zwei Gründen unhaltbar: Zum einen begrenzten zahlreiche Faktoren (Heiratsalter, Auflösung der Lebensgemeinschaft, Wiederverheiratung, Stillverhalten, Sterilität) die Geburtenzahl pro Paar; zum anderen hielt sich die Verwandtschaft infolge der hohen Sterblichkeit in Grenzen. Im 19. Jahrhundert zählte man bis 1870 durchschnittlich 4 bis 5 Geburten pro Ehe, wobei die Nachkommenschaft wegen der Ehelosigkeit mancher Frauen netto vier Kinder umfasste. Die beiden Beispiele Bagnes (katholische Berggemeinde ohne Geburtenbeschränkung) und Fleurier (reformiertes Uhrmacherdorf mit Geburtenbeschränkung), die unterschiedlicher kaum sein könnten, zeigen, dass kinderreiche Familien bereits die Ausnahme waren (6% hatten über zehn Kinder, 0,6% zwölf Kinder und mehr).
In der ländlichen Gesellschaft waren alle Bereiche der sozialen Organisation – Arbeiten, Wohnen, Heiraten, solidarische Hilfeleistungen – durch Verwandtengruppen geregelt. Eine Studie über die Genfer Gemeinde Jussy um 1800 gibt Aufschluss über die Grösse der Verwandtschaft, auf welche sich die Familie in diesem Umfeld stützte. Aus ihr geht hervor, dass die engere Familie mit Eltern und Grosseltern, Brüdern und Schwestern sowie deren Ehegatten bei der Heirat eines Individuums 5,6 Personen umfasste, die weitere Familie, welche Onkel und Tanten, Neffen und Nichten, Cousins und Cousinen ersten Grades sowie deren Ehegatten mit einschloss, 20 Personen. Bei zwei Dritteln der Individuen bestand die engere Familie aus 4 bis 8 Personen. 74% der Individuen hatten bei ihrer Hochzeit mindestens noch einen Elternteil, 38% noch Vater und Mutter. Die weitere Familie konnte bis zu 67 Personen umfassen, doch setzte sie sich in zwei Dritteln der Fälle aus 3 bis 25 Mitgliedern zusammen, und im Durchschnitt gehörten nur rund ein Dutzend Cousins und Cousinen ersten Grades dazu.
Dieses Bild – eine eher kleine Verwandtschaft, gruppiert um eine stabile Familienzelle, in der sich die Generationen so weit überlagerten, dass die Weitergabe des Vermögens und die soziale Reproduktion ununterbrochen und ohne Einbezug von Seitenverwandten gewährleistet waren – entspricht nicht der landläufigen Vorstellung von der Verwandtschaft in der bäuerlichen Gesellschaft. Doch gestern wie heute spielen sich Gefühlsaustausch, Hilfe- und Unterstützungsleistungen im engeren Familienkreis ab. In Jussy waren Eltern, Grosseltern, Brüder und Schwestern in der Lage, diese Funktionen zu übernehmen. Das Zusammenleben zweier Generationen von Erwachsenen während 15 bis 20 Jahren ermöglichte eine Bündelung der Arbeitskraft, wenn dies nötig war. Drei Viertel der Kinder hatten bei ihrer Hochzeit noch einen Vater oder eine Mutter, die zumindest während ein paar Jahren (Väter durchschnittlich 11, Mütter 13 Jahre) Unterstützung bieten konnten. Die Kinder wiederum waren zahlreich genug, um Vater und Mutter im Alter im Haushalt zu helfen bzw. um diese bei sich aufzunehmen und die Betreuungskosten untereinander aufzuteilen.
Auch wenn die Eheleute selber schon reiferen Alters waren, so konnten die Grosseltern nicht nur während der frühen Kindheit ihrer Enkel eine emotionale und erzieherische Rolle übernehmen, sondern sich zudem an der Sozialisierung der etwas älteren Kinder, im Durchschnitt bis zu deren zwölftem Lebensjahr, beteiligen. Im Alter von 10 Jahren hatten 19% der Kinder noch einen Grossvater, rund 20% eine Grossmutter und fast 30% mindestens noch einen Grosselternteil.
Die gegenwärtige Zunahme der Ehescheidungen und Trennungen hat zur Folge, dass immer mehr Kinder nicht mehr mit beiden leiblichen Eltern zusammenleben. In Jussy wohnte um 1800 jedes vierte Kind (26,3%) mit 15 Jahren nicht mehr mit beiden Eltern zusammen: 22,4% lebten in einer Einelternfamilie, 1,2% waren Vollwaisen und 2,7% gehörten zu einer sogenannten Patchworkfamilie. Unsere heutige Situation ist also nicht neu, auch wenn andere Gründe für sie massgebend sind.
Wie die herkömmlichen Bauernfamilie sah sich auch die protoindustrielle Hausgemeinschaft als Produktionseinheit, in der alle tauglichen Kräfte ihren Beitrag leisteten. Die Industrialisierung der ländlichen Gebiete schuf zwischen den Mitgliedern der Hausgemeinschaft einen Zusammenhalt, der sie miteinander verband und gleichzeitig von der übrigen Gemeinschaft abgrenzte. Die Kinder waren im Gegensatz zu denjenigen in bäuerlichen Haushalten, die häufig als Arbeitskräfte in fremden Familien untergebracht wurden – in Langnau im Emmental lebten zum Beispiel im 18. Jahrhundert 11% der Kinder unter 15 Jahren nicht in ihrer eigenen Familie (Verdingung) –, durch die Heimarbeit an ihr Elternhaus gebunden. Mit dieser Produktionsweise veränderten sich aber auch die Rollen in Haushalt und Familienwirtschaft. Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern hatte nicht die gleiche Bedeutung wie für landwirtschaftliche Produktionseinheiten. Der Zugang der Frauen zu neuen Erwerbsquellen liess im Eheleben neue Erwartungen und Ansprüche entstehen. Kinder, die selber Geld verdienten und zu ihrem Unterhalt beitrugen, gewannen mehr Unabhängigkeit von ihren Eltern, und die Frauen befreiten sich aus der ehelichen Bevormundung. Die Familie löste allmählich die Hausgemeinschaft (domus) ab, privatisierte sich und stellte die patriarchalische Autorität in Frage.
Die familiäre Intimität: Ein bürgerliches Ideal
Diese Veränderungen, die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ihren Anfang nahmen, waren untrennbar verbunden mit der Verbreitung naturrechtlicher Ideen und der neuen Gefühlig- und Empfindsamkeit, die in der saisonalen Schwankung der Trauungen, den selteneren und weniger rasch erfolgenden Wiederverheiratungen sowie der Zunahme der ausserehelichen sexuellen Aktivitäten zutage traten. Ab 1750 entwickelte sich im Europa der Aufklärung ein neuer Diskurs über die Familie, der sich um die Beziehung zwischen Mutter und Säugling drehte. Dieser Diskurs, als dessen Wortführer sich Rousseau hervortat, hatte eine wirtschaftliche, philosophische und medizinische Dimension. Der bestehende Männerüberschuss war damals eine der Hauptsorgen vieler Obrigkeiten, die eine allgemeine Entvölkerung Europas befürchteten. Vor dem Hintergrund dieser Ängste rückte das Wohlergehen der Kinder in den Vordergrund, ja es wurde zum Politikum. Das Kind galt nicht länger als eine Last, sondern als Investition in die Zukunft, weshalb alle Kräfte zu mobilisieren seien, um sein Überleben und somit auch das der Familie zu sichern. Der philosophische Diskurs folgte derselben Logik. Die Familie, die Grundzelle der Gesellschaft, sei aufzuwerten und zum Ort der individuellen Erfüllung zu erheben. Die Idee des Glücks, die in der Philosophie der Aufklärung einen hohen Stellenwert einnahm und sich mit den Ideen der Gleichheit und Freiheit verband, müsse das Fundament der Ehe bilden, die in den daraus erwachsenden Kindern gipfeln sollte. Die neue Philosophie pries die Mutterschaft als den beneidenswertesten Zustand, den sich eine Frau ersehnen könne, und betonte schwärmerisch die elterliche Verantwortung, von der das Glück oder Unglück der Kinder abhinge. Die Frau brauche nur zu stillen und ihre ganze Zeit ihren Kindern zu widmen, so sei ihr das Glück sicher, denn damit folge sie dem Gesetz der Natur. Der medizinische Diskurs, der vor allem von Auguste Tissot («Avis au peuple sur sa santé» 1760; deutsche Übersetzung von Hans Caspar Hirzel: «Anleitung für das Landvolk in Absicht auf seine Gesundheit» 1762) und Jacques Balexert («Dissertation sur l'éducation physique des enfans [sic] depuis leur naissance jusqu'à l'âge de puberté» 1762) geführt wurde, fügte sich nahtlos in diese Sichtweise ein. Denn Kinder zur Welt zu bringen und für deren Wohlergehen zu sorgen, wurde zum vorrangigen Anliegen des Staates wie des Paares. Diese Ideologie ging Hand in Hand mit einer pädagogischen Reform, die das Eintrichtern der bürgerlichen Normen – Mässigung in allen Dingen, verinnerlichte Triebkontrolle und soziale Nützlichkeit – an die Familie delegierte. Die den Mittelpunkt der bürgerlichen Weltanschauung verkörpernde Familie definierte sich als Ort der Ordnung und als Vermittlerin eines wirksamen Normmodells. In ihr wurden die Werte geschmiedet, welche für die individuelle Erfüllung, die Frucht der ab frühester Kindheit antrainierten moralischen Tugenden, erforderlich waren.
Die Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts war geprägt von dieser neuen Familienkonzeption, die dem Mann die Aufgabe des Beschützers und der Frau die Rolle der ihm zur Seite stehenden Gefährtin zuwies. Diese Unterordnung der Frau ergab sich nach Ansicht der Philosophen und Ärzte aus der Ordnung der Natur. Aufgrund ihrer natürlichen Unterlegenheit in Bezug auf die Muskelkraft, also ihrer körperlichen Konstitution, sei sie dazu ausersehen, Mann und Kind zu dienen. Noch in den 1960er Jahren wurde in dem an alle Rekruten abgegebenen Soldatenbuch das Bild der Frau als Hüterin des Herdes vermittelt (Geschlechterrollen).
1881 wurde im Bundesrecht zwar der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf die zivile Handlungsfähigkeit eingeführt, die Frau aber weiterhin unter der Vormundschaft des Mannes belassen. Insbesondere hatte sie kein Recht, frei über ihren Lohn zu verfügen (Eherecht). Eugen Huber bestätigte diese Bestimmung 1900 in seinem Kommentar zum Vorentwurf des Zivilgesetzbuchs.
Bis Anfang des 20. Jahrhunderts priesen alle Publikationen über die Familie und die Hygiene das häusliche Heim als Reich der Frau sowie als Hort aller Tugend und betonten damit die grosse moralische Verantwortung, die der Frau oblag. Auf die Bestimmung der Frau als Heimchen am Herd wurde auch noch gepocht, nachdem erste Forderungen der Emanzipationsbewegung laut geworden waren (Feminismus) und sich die demografischen Bedingungen verändert hatten. Die Untersuchung des Lebenszyklus der Frauen mit Geburtsjahr 1850 hat ergeben, dass sieben von zehn Mädchen das Heiratsalter erreichten, die erste Ehe mit durchschnittlich 27,5 Jahren eingegangen wurde und jede fünfte Frau ledig blieb. Etwa 14% der Ehen waren kinderlos. Eine Frau hatte im Durchschnitt 4 Kinder. Nach der Heirat ihrer Kinder lebten die Mütter noch rund 18 Jahre. Diese Frauen widmeten 15 bis 18 Jahre ihres Lebens der Reproduktion und der Erziehung ihrer Kinder und konnten sich während 30 weiterer Jahre mit anderen Aufgaben als den zeitaufwändigen Mutterpflichten beschäftigen. Über deutlich mehr solche freie Zeit, nämlich 38 Jahre, verfügten die Frauen des Jahrgangs 1900, deren Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Heirat ihrer Kinder bei 25 Jahren lag. Auch die Anzahl lediger Frauen war jetzt grösser. Obwohl die Aufzucht der Kinder um die Jahrhundertwende weniger als ein Drittel des Erwachsenenlebens der Frau beanspruchte und nur drei von vier Frauen Kinder hatten, hielt man es genau damals für notwendig, die Frau auf ihre Mutterrolle zu beschränken.
Die Familie heute
Die Schwächung der sozialen Institutionen und Bindungen, die in den westlichen Gesellschaften seit rund 30 Jahren zu beobachten ist, hat auch vor der Familie nicht Halt gemacht. Rückläufige Heiratsziffern, steigende Scheidungsraten, die Ausbildung anderer Formen des Zusammenlebens, der massive Geburtenrückgang, die spätere Mutterschaft, die Zunahme der ausserehelichen Geburten, die vermehrte Berufstätigkeit der Mütter, längere Studienzeiten und das Verbleiben junger Menschen im Elternhaus bezeugen die radikalen Veränderungen in Paarbeziehung und Familienleben. Dank Verhütungsmitteln kann die Frau nun ihre Fruchtbarkeit kontrollieren und allein entscheiden, ob sie schwanger werden will. Durch diese Verlagerung der Kontrolle entwickeln wir uns allmählich zu einer matrilinearen Gesellschaft, in der die Mutter-Kind-Beziehung zum Nachteil der Väter Vorrang erhält.
Die Eheschliessung hat ihre Bedeutung als Akt der Familiengründung verloren. Sie erscheint zunehmend als blosse Formalität. Die Ehe an sich wird immer mehr zu einem fakultativen Abschnitt in der Partnerschaftsbiografie, der jederzeit beendet werden kann und lediglich auf einem Konsens beruht. Fällt dieser Konsens weg, wird der Ehe die Grundlage entzogen. Ihr Zweck ist nicht mehr die Schaffung eines Haushalts und die Zeugung von Nachwuchs, sondern die Erlangung des individuellen Glücks. Die Ansprüche der Liebe lassen sich offenbar nicht länger mit einer Einmischung des Staates vereinbaren.
Mehrere Gesetzesreformen trugen den veränderten Gegebenheiten Rechnung. Die Gleichberechtigung der Ehegatten wurde proklamiert und die Strafandrohung für Scheidung aufgehoben. Es wird nicht mehr zwischen ehelicher und unehelicher Abstammung unterschieden (Illegitimität), und obwohl die Ehe aus Sicht des Gesetzgebers die legale Form der Gemeinschaft zwischen Mann und Frau bleibt, hat die Lebenspartnerschaft bereits in einige Bestimmungen des Familienrechts Eingang gefunden.
Der «Mikrozensus Familie in der Schweiz 1994/95», der auf der stichprobenweisen Erhebung von Daten über Frauen und Männer der Jahrgänge 1945-1974 basiert, gibt Aufschluss über die jüngste Entwicklung und die gegenwärtige Situation der Familien und der familiären Lebensweisen. Trotz der Umwälzungen der letzten dreissig Jahre bleibt die herkömmliche Familie die Regel: In Haushalten mit einem oder mehreren Kindern waren 88% der Frauen und der Männer verheiratet, lebten 7,5% der Frauen ohne Partner und 7,7% in einer Patchworkfamilie (Männer 8,4%). Insgesamt waren 16% der Frauen und 18% der Männer, die mit einem Partner zusammenlebten (mit oder ohne Kind), nicht verheiratet.
Im Durchschnitt lebten über neun von zehn Personen bis zum Alter von 15 Jahren mit beiden Eltern grundsätzlich zusammen. 16% der zwischen 1970 und 1974 geborenen Befragten erlebten vor ihrem 20. Altersjahr die Trennung ihrer Eltern. Bei den zwischen 1945 und 1949 Geborenen lag diese Rate dagegen bei nur 5%.
Die Kinder ziehen immer später aus dem Elternhaus aus. Über 60% der vor 1965 geborenen Frauen verliessen ihre Eltern schon vor dem 20. Altersjahr, gegenüber 46% der zwischen 1970 und 1974 geborenen Frauen. Von den zwischen 1945 und 1954 geborenen Männern verliessen 41% das Elternhaus vor dem 20. Altersjahr; bei den jüngsten Geburtsjahrgängen waren es nur 23%. Dieses Verweilen im Elternhaus ist zum Teil auf die längeren Studienzeiten zurückführen. Das höhere Bildungsniveau verzögert den Auszug aus dem Elternhaus.
Zwar ist die Neigung, in einer Paarbeziehung zu leben, von einer Geburtskohorte zur nächsten weitgehend gleich geblieben, doch die Verhaltensweisen haben sich stark verändert. Bei den Frauen der Nachkriegsjahrgänge waren 73% der ersten Lebensgemeinschaften vor dem 25. Altersjahr Ehen ohne vorheriges Zusammenleben. Bei den Jahrgängen 1965-1969 betrug dieser Anteil nur noch 21%. Innerhalb von zwanzig Jahren hat also die nichteheliche Lebensgemeinschaft die direkte Heirat als vorherrschende Form des ersten Zusammenlebens abgelöst. Dennoch münden diese Lebensgemeinschaften nach wie vor meistens in eine Ehe: 67% der Männer und 70% der Frauen heirateten ihren ersten Lebenspartner; 21% der Männer und 20% der Frauen trennten sich, und die Übrigen lebten zum Erhebungszeitpunkt noch immer in einer nichtehelichen Gemeinschaft.
Lebensgemeinschaften, die ohne Trauschein begonnen haben, sind eher instabil. Nach zwanzigjährigem Zusammenleben waren 27,8% der Frauen, die 1970-1974 geheiratet hatten, getrennt. Von den Frauen, die zuerst in einer unehelichen Gemeinschaft gelebt hatten, betrug der Anteil 48,3%, von denen, die direkt geheiratet hatten, dagegen nur 14,1%. Trennungen in den ersten Jahren der Lebensgemeinschaft werden immer häufiger. Auch ein geringes Alter zum Zeitpunkt der Haushaltsgründung ist ein Instabilitätsfaktor. Das Risiko einer Auflösung der Gemeinschaft ist bei jüngeren Frauen höher. Von den 1980-1984 gebildeten Paaren waren 44% zehn Jahre später getrennt, wenn die Frau jünger als 23 Jahre war, aber nur 16,5%, wenn sie 23 oder älter war.
Neben dem Rückgang der Geburten von 2,7 Kindern 1964 auf rund 1,5 Kinder seit 1978 lässt sich auch deren Verschiebung in immer spätere Lebensabschnitte feststellen. Frauen, die zum Erhebungszeitpunkt zwischen 45 und 49 Jahre alt waren, hatten im Durchschnitt 1,8 Kinder: 15,6% von ihnen hatten kein Kind, 62,6% ein bis zwei Kinder, 15,9% drei und 6% vier oder mehr.
Von den befragten Frauen ohne Kinder hatten 80% der 20- bis 29-Jährigen einen Kinderwunsch. Zwei Drittel von ihnen wünschten sich zwei Kinder, ein Viertel drei oder mehr. Frauen zwischen 25 und 34 Jahren wünschten sich am meisten Kinder, nämlich im Durchschnitt 2,4. Wenn jedoch die derzeitige Tendenz anhält, wird die Kinderzahl wahrscheinlich unter dem gegenwärtigen Durchschnitt von 1,8 liegen, d.h. bei 1,6-1,7. 58% der Frauen, die sich kein Kind oder kein weiteres Kind wünschten, nannten als Hauptgrund die Schwierigkeiten, die sich aus der Verbindung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit ergeben. Etwa 88% der kinderlosen Frauen im Alter zwischen 30 und 49 Jahren übten einen Beruf aus. Nach der Geburt des ersten Kindes waren weniger Frauen berufstätig, vor allem wenn sie jung waren und das Kind noch klein war.
Die Verwandtschaftsbeziehungen in der heutigen Gesellschaft
Die Vorstellung, die Kernfamilie lebe von ihrer Verwandtschaft isoliert, beruht ebenfalls auf einem falschen Vorurteil. Eine 1991 in den Städten Neuenburg und La Chaux-de-Fonds durchgeführte Studie, in der 816 Haushalte von Personen im Alter zwischen 50 und 60 Jahren erfasst wurden, zeigt vielmehr auf, wie wichtig die Hilfs- und Solidaritätsnetze innerhalb der Familie sind. Die Mitglieder der untersuchten Familien wohnten erstaunlich nahe beieinander; Paare, die relativ isoliert von ihrer Verwandtschaft lebten – in einem Umkreis von weniger als 30 km wohnte kein Mitglied der engeren Familie –, waren mit ca. 10% deutlich in der Minderheit. In der Hälfte der Fälle wohnten Vater und Mutter in der gleichen Stadt. Nur äusserst selten kam es nicht mindestens zweimal monatlich zu einem Kontakt. Weniger häufig Kontakt hatten nur 3% mit der Verwandtschaft der Ehefrau und 7% mit derjenigen des Mannes. Drei von vier Paaren trafen sich oder telefonierten mindestens alle zwei Wochen einmal mit ihren Eltern, wobei dieser Anteil bei den Kontakten mit den Eltern der Frau 84% betrug. Der Schwerpunkt des Hilfsnetzes liegt somit auf mütterlicher Seite. Zudem haben die Frauen gesamthaft gesehen grösseren Anteil an den emotionalen Kontakten und praktischen Hilfeleistungen. Sie sorgen für den Zusammenhalt in der Familie, nicht nur auf ihrer Seite, sondern auch auf der des Mannes.
Die Beziehungen mit der Verwandtschaft beschränken sich nicht auf den emotionalen Bereich. Fast alle Familien (91%) haben Mitgliedern ihrer Verwandtschaft irgendwann einmal geholfen. Diese Solidarität kommt meist dann zum Tragen, wenn Belastungen im Alltag auftreten (Krankheit, Familiengründung, Arbeit). Die Hilfeleistungen, die von der Lebendigkeit der Familiennetze zeugen, sind beträchtlich: Jede zweite Familie hat in grösserem Umfang Unterstützung gewährt, sei es durch Geschenke oder Darlehen oder durch Hilfe im Haushalt. Jede dritte Familie hat das eine oder andere Mitglied der Verwandtschaft während mindestens einem Jahr moralisch unterstützt. Allerdings empfand nur einer von zehn Haushalten die geleistete Hilfe als erhebliche psychische oder finanzielle Belastung. Vielmehr freuten sich fast alle Beteiligten (rund 90%), dass sie ihren Familiengeist auf diese Weise in die Tat umsetzen konnten, ein Fünftel war stolz auf seine Hilfeleistungen. Die heutige Schweizer Familie ist somit nicht sich selbst überlassen, sondern eingebettet in ein reges Geflecht von Begegnungen, Gefühlsaustausch und gegenseitigem Beistand. Bleibt noch die Frage, inwieweit die immer häufigere Auflösung der Lebensgemeinschaften und die Neuzusammensetzung der Familien die Beziehungen zu den Herkunftsfamilien beeinträchtigen. Im Falle der Wiederverheiratung der Frau gehen die Kontakte mit den älteren Verwandten und den Seitenverwandten deutlich (um durchschnittlich einen Viertel) zurück.
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