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Bauern

Der Begriff Bauer bezeichnet im Allgemeinen einen Inhaber, Eigentümer oder Pächter eines landwirtschaftlichen Anwesens, das von diesem selbst mit seiner Familie und eventuell einigen fremden Arbeitskräften bewirtschaftet wird. Die Bauern bildeten nie eine homogene Bevölkerungs- oder Berufsgruppe. Unterscheiden sich die verschiedenen Typen des Bauern heute in erster Linie durch ihre ökonomischen Möglichkeiten und ihre ideologischen Positionen - Grossbauern und Agrarindustrielle versus Klein-, Berg- und Biobauern -, so bildete in den Epochen vor der Französischen Revolution immer auch der personenrechtliche Status ein wesentliches Kriterium für die Einstufung in der Sozialpyramide. Die Bauern übten im 20. Jahrhundert dank dem Schulterschluss mit den bürgerlichen Kräften und einer Bauernstaatsideologie einen erheblichen Einfluss auf das politische System der Schweiz aus. Erst gegen Ende des Jahrhunderts nahm dieser Einfluss etwas ab.

Ur- und Frühgeschichte bis zur Römerzeit

Im Anschluss an die Klimaerwärmung der Nacheiszeit breitete sich in Europa eine neue, auf Ackerbau und Viehwirtschaft gründende Lebens- und Wirtschaftsform aus (Neolithikum). Der Bauernbegriff ist zunächst eng mit diesem für die Kulturgeschichte einschneidenden Übergang vom Wildbeutertum zur Landwirtschaft und sesshaften Lebensweise verbunden und trägt keine weitere soziokulturelle Bedeutung. Ackerbau und Viehwirtschaft bewirkten jedoch nicht nur eine Umwälzung der Subsistenzgrundlagen (Subsistenzwirtschaft), sie ermöglichten die Anhäufung von Vorräten und anderen materiellen Gütern (Landbesitz, Viehhabe) und gelten somit als Vorbedingungen für die Entwicklung komplexer Organisationsformen und Gesellschaftsmuster.

Die Schweiz war im europäischen Rahmen vergleichsweise spät von diesen Entwicklungen betroffen. Die ältesten Nachweise bäuerlicher Lebensformen im Alpenraum stammen von Bellinzona (Castel Grande) und Sitten (Place Planta) aus der Zeit um 5000 v.Chr. Als typisch für die neolithischen Bauerngesellschaften gelten die zahlreichen Ufersiedlungen des schweizerischen Mittellandes, die untrennbar mit dem Begriff Pfahlbauer verbunden sind. Aufgrund der reichhaltig in den Kulturschichten erhaltenen organischen Reste (Samen, Früchte, Tierknochen, aber auch Holzwerkzeuge) sind Kulturpflanzen und Haustiere bekannt, und es gelingt, etwa für das untere Zürichseebecken oder die Ufer des Neuenburgersees, eine plausible Rekonstruktion der Arbeits- und Lebensbedingungen früher Bauernbevölkerungen.

Dörfliche Siedlungen an Seeufern sind bis in das frühe 1. Jahrtausend v.Chr. nachgewiesen, und die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen muss auch in der Bronze- und in der Eisenzeit als grundlegende Subsistenzform vorausgesetzt werden. In den Alpen bietet der Fundplatz Munt Baselgia bei Scuol einen guten Einblick in ein weit entwickeltes bronzezeitliches Agrarsystem mit jahreszeitlicher Fruchtwechselwirtschaft, Schafzucht und Milchwirtschaft. Spezialisierte Tätigkeiten wie die Gewinnung und Verarbeitung von Metallen sowie die Hierarchisierung der Gesellschaft, die sich in Siedlungen und Gräbern abzeichnet, deuten aber auf eine zunehmend arbeitsteilige Organisation der Bevölkerung hin. So sind zu den hallstattzeitlichen befestigten Höhensiedlungen mit Zentralortfunktion, zum Beispiel Châtillon-sur-Glâne, bäuerliche Kleinsiedlungen zu ergänzen, welche die Versorgung mit Nahrungsmitteln gewährleisteten. Die keltische Gesellschaft der späten Eisenzeit kannte, nach den Beschreibungen in Caesars Gallischem Krieg, ein Klientelsystem, in welchem Sklaven und unfreie Bauern an eine Aristokratie von Stammesfürsten gebunden waren. Zur effektiven sozialen und rechtlichen Stellung der Bauern dieser Epochen erlauben die archäologischen Quellen (z.B. Boscéaz oder Marthalen) jedoch keine Aussagen.

Im Zuge der Romanisierung etablierte sich die römische Sozial- und Wirtschaftsordnung, in welcher die patrizische Gutsherrschaft eine entscheidende Rolle spielte. Gutshöfe bildeten die landwirtschaftlichen Produktionseinheiten und streuten in grosser Dichte über das ganze Mittelland und bis in den Alpenraum hinein (Römischer Gutshof). Sie wurden in der Regel von Gutsverwaltern oder Pachtbauern (coloni) mit Sklaven und Freigelassenen bewirtschaftet, doch ist auch die Existenz von unabhängigen Kleinbauern belegt.

Mittelalter

Im Mittelalter arbeiteten über 90% der Bevölkerung in landwirtschaftlichen Produktionsbereichen. Der vom Hochmittelalter an belegte Begriff pur bezeichnete ursprünglich aber nicht den in der Landwirtschaft tätigen Landmann, den Bauern im heutigen Wortsinn, sondern den ländlichen Nachbarn oder Mitbewohner. Die mittelalterlichen Quellentermini burschap oder gebursami werden folglich mit "Bauernschaft" nur ungenau umschrieben: Sie beziehen sich weniger, wie es die moderne Übersetzung suggeriert, auf den Zusammenschluss von Bauern im Sinne landwirtschaftlicher Produzenten, als vielmehr auf die rechtlich-soziale Organisation von Nachbarn bzw. Dorfgenossen. In diesem Sinn betonen sie die für den hoch- und spätmittelalterlichen Vergesellschaftungsprozess bedeutende Nachbarschaft bzw. Dorfgenossenschaft (Dorf).

Mit einer grundsätzlich anderen Bedeutung wird der Begriff pur in der mittelalterlichen Ständeordnung (Ständische Gesellschaft) verwendet. In dieser umfasste der Dritte Stand nicht allein die Bauern, sondern alle Nichtadligen und Nichtgeistlichen, also auch Städter, Handwerker und Kaufleute. Ihnen allen wurde die Aufgabe des Dienens und Arbeitens zugeschrieben. Neben dem Bauernbild, das die edle Arbeit des bumans preist, findet sich in der ständedidaktischen Literatur der Begriff pur auch pejorativ verwendet. Von adliger oder geistlicher Seite wurde er als Kampfbegriff gegen ungehorsame Bauern oder emporkommende Bürger ins Feld geführt, um ihnen, wie zum Beispiel in Heinrich Wittenwilers "Ring" (um 1410) oder Felix Hemmerlis "Dialogus" (um 1450), den Platz zu weisen.

Über die Bauern im Mittelalter informieren uns Schriftquellen und Sachüberreste. Das mittelalterliche Schriftgut stammt zur Hauptsache aus der Hand geistlicher und weltlicher Herrschaftsträger und gibt daher vor allem deren Sicht der bäuerlichen Lebenssituation und Lebensweise wieder. Zudem ist bis zum späten 13. Jahrhundert vorwiegend Schriftgut (Urbare, Urkunden) überliefert, in dem Rechtsverhältnisse zwischen Herrschaften und Bauern umschrieben oder Besitz- und Herrschaftsrechte gegenüber bäuerlichen Bevölkerungen normativ festgehalten wurden, die zwischen Herrschaftsträgern strittig waren. Vom 14. Jahrhundert an verfeinerte sich die herrschaftliche Schreibpraxis, sodass auch effektiv geleistete Abgaben, Veränderungen in den Besitzverhältnissen oder persönliche Angaben der Bauern fassbar werden (Rechnungsbücher, Abgabenverzeichnisse, Inventare). Zudem agierten die Bauern zunehmend selber mit Schrift oder erscheinen in den Schriftstücken mindestens auch als handelnde Subjekte. Dies gilt zum Beispiel für Texte, die die (Selbst-)Organisation der ländlichen Genossenschaften zum Inhalt haben (Offnungen), und für Vereinbarungen, die Besitzverhältnisse für einzelne Bauerngüter festhalten (Verkaufs-, Erbschaftsurkunden). Erst aus dem Übergang zum 16. Jahrhundert ist auch Privatschriftgut der ländlichen Bevölkerung erhalten (Briefe, Hausbücher). Sachüberreste und bildliche Darstellungen informieren insbesondere zur Sachkultur, zur Lebensweise und zur Veränderung der Kulturlandschaft durch landwirtschaftliche Nutzung.

Die vom Früh- zum Spätmittelalter feststellbare soziale Ausdifferenzierung der ländlichen Gesellschaft ist mit den Veränderungen der zentralen gesellschaftlichen Institutionen - zum Beispiel der Grundherrschaft, der Stadt und der Territorialherrschaft - und der Wirtschaftssysteme eng verbunden. Bis weit ins Hochmittelalter treten die Landbewohner im Schriftgut vor allem der geistlichen Grundherrschaften beinahe ausschliesslich als Herrschaftsobjekte in Erscheinung. Die Bauern, unabhängig davon, ob als Freie oder Unfreie (Leibeigene) bezeichnet, waren sozial über ihre Stellung innerhalb der grundherrlichen Familia und wirtschaftlich über ihre Aufgaben (Abgaben, Frondienste) in der grundherrlichen Villikation (Fronhof) definiert. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts lassen sich in der ländlichen Gesellschaft zunehmend verschiedene soziale Organisationen erkennen. Sie basierten wesentlich auf den Nutzungs- und Kirchgenossenschaften (Genossenschaft), deren Ziel die gemeinsame Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in landwirtschaftlichen (Alpen, Allmend, Ackerflur) und religiösen Bereichen (Leutpriester, Kirche) war. Im Dorf und in der Talgenossenschaft verbanden sich wirtschaftliche, rechtliche, nutzungsrechtliche und politische Kooperationsformen zum komplexen System gegenseitiger Verbindlichkeiten und Abhängigkeiten der Nachbarn. Aus den vielfältigen Interessenlagen und Verflechtungen dieser Organisationsformen resultierten soziale Ein- und Ausgrenzungen entlang von Kriterien wie Nutzung, Besitz, Nachbarschaft oder Verwandtschaft. Im schweizerischen Mittelland, im Jura, in den Voralpen sowie in den südalpinen Gebieten ist das Entstehen von dörflichen Kooperationsformen eng verknüpft mit der landesherrlichen Territorialisierung. In den Innerschweizer Landgebieten oder in den höher gelegenen alpinen Gebieten dagegen wurde die Ausbildung von genossenschaftlichen Zusammenschlüssen möglicherweise durch eine schwach ausgeprägte Feudalisierung begünstigt.

Die bäuerliche Bevölkerung des Mittelalters bildete keine homogene soziale Gruppe, und die Vorstellung von einer "Bauernschaft", die geeint für ihre Interessen einstand, entbehrt der Grundlage. Vielmehr muss von einer ausgeprägten sozialen Binnendifferenzierung ausgegangen werden. Verschiedenste Faktoren bestimmten die soziale Position: Der personenrechtliche Status (frei, unfrei/leibeigen) bildete ein Kriterium, das aber im Laufe der Zeit an Bedeutung verlor. Bedeutsamer und im Spätmittelalter immer deutlicher fassbar werden die ökonomischen Unterschiede, die vor allem durch den Besitz von Land und Gespannen (den sogenannten Zügen) bestimmt wurden. Der wirtschaftliche und soziale Status (Vollbauer, Pächter, Tauner) innerhalb der Dorfgemeinschaft wurde wesentlich mitbestimmt durch das Verhältnis der Dorfleute zu den verschiedenen Herrschaftsträgern. Allgemein ist für das spätmittelalterliche Dorf bzw. für die Talgemeinde eine schmale Oberschicht belegt, zu der etwa die Meier- und Kelnhofinhaber sowie die Untervögte gehörten. Dieser Gruppe, die über bessere materielle Ressourcen und über ein höheres Sozialprestige verfügte, kamen Vermittlerfunktionen zwischen Herrschaft und Dorfleuten zu.

Die spätmittelalterliche Spezialisierung in der Landwirtschaft beschleunigte die soziale Differenzierung innerhalb der ländlichen Bevölkerung. Gerade kapitalintensive Produktionsformen wie die Viehwirtschaft oder der Weinbau erhöhten die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede. Auch die unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten zum Markt verstärkten diese Entwicklung (Agrarmarkt). Mit der Spezialisierung und Kapitalisierung einher ging eine zunehmende Verschuldung gegenüber vor allem städtischen Kreditgebern.

Vier tanzende Bauernpaare. Anonyme Federzeichnung aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Kunstmuseum Basel, Kupferstichkabinett).
Vier tanzende Bauernpaare. Anonyme Federzeichnung aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (Kunstmuseum Basel, Kupferstichkabinett).

Alltagskultur und Lebensweise der ländlichen Bevölkerung, vor allem der Kleinbauern und Landlosen, sind quellenmässig schwer fassbar, zum Teil aber auch noch zu wenig untersucht. Das materielle Leben (Kleidung, Gebrauchsgegenstände, Häuser) war mehrheitlich bescheiden. Die Ernährung war für den Grossteil der Bevölkerung einfach und abwechslungsarm: Bohnen- und Kohlgewächse sowie vor allem Getreide (Dinkel, Hafer) als Grundnahrungsmittel wurden, witterungs- und konjunkturabhängig oder saisonal bedingt, in bescheidenem Ausmass ergänzt durch andere Lebensmittel. Hunger war eine stets wiederkehrende Erfahrung, unterbrochen von kurzen Zeiten der Sattheit und begleitet vom Traum von einer Zeit und einem Ort, wo Lebensmittel im Überfluss bereitstehen würden. Auch Krankheit und Tod waren allgegenwärtig. Über den Umgang mit den damit verbundenen Ängsten, über die religiös-spirituellen Vorstellungswelten und Rituale der ländlichen Bevölkerung im Mittelalter sind die Kenntnisse aber ebenso dürftig wie etwa über die Zeitvorstellungen und den Umgang mit der Zeit.

Die Vielfalt von Lebensformen, die sich in sehr unterschiedlichen Hof-, Haushalts- und Familienformen niederschlägt, kann unter dem Begriff "bäuerliche Familienwirtschaft" zusammengefasst werden. Die Organisation von Produktion, Konsum und Reproduktion gründete auf der Familie bzw. auf dem Haushalt. Die Kernfamilie, bestehend aus dem Mann als Haushaltsvorstand, der Frau und vielleicht 1-4 Kindern, die die ersten Lebensjahre überlebten, scheint im Spätmittelalter verbreitet gewesen zu sein. Eine strenge geschlechtsspezifische Ausdifferenzierung der Arbeitsbereiche, wie sie in dieser Zeit für andere Gebiete belegt ist, kann für den schweizerischen Raum nicht nachgewiesen werden. Die soziale Stellung der Frauen auf der Landschaft ist kaum fassbar, doch muss auch für die ländliche Gesellschaft des Mittelalters eine zunehmende Patriarchalisierung angenommen werden. Der bäuerliche Haushalt war ein vom Lebenszyklus geprägter Konsum- und Zweckverband, der die meiste Zeit zwei, kurzzeitig auch mehr Generationen umfasste, in Übergangsphasen mehrere erwachsene Geschwister unter einem Dach zusammenschloss und zum Teil auch über (wenig) Gesinde verfügte. Seine personelle Zusammensetzung wies grosse Fluktuationen auf. Insbesondere die zahlreichen Landlosen wechselten auf der - zum Teil saisonal bedingten - Suche nach Unterkunft und Arbeit häufig Wohn- und Aufenthaltsorte. Dies führte, wie zum Beispiel für das Wallis belegt ist, selbst in kleineren Regionen zu einer beträchtlichen Mobilität und verweist auf wichtige soziale Beziehungsnetze (fründe, gesellen), die über die Verwandtschaft hinausgingen.

In der Befreiungstradition wurde den Bauern von der älteren schweizerischen Nationalgeschichtsschreibung lange eine führende Rolle zugesprochen. Vor allem die Bauern der Innerschweiz galten als die treibenden, nach Freiheit und Unabhängigkeit strebenden Kräfte, allenfalls sogar als Gründer von "Bauernstaaten". Dem widerspricht aber, dass bei den spätmittelalterlichen kommunalen Bewegungen eine führende Mitwirkung von Bauern quellenmässig nicht belegt werden kann. Die Vorstellung von der Entstehung genossenschaftlich-bäuerlicher Territorialstaaten mit freiheitlich-demokratischem Charakter gilt deshalb heute als überholt. Selbst die erstmals im 12. und 13. Jahrhundert belegten Talgenossenschaften waren keine bäuerlich-egalitären, von gemeinsamer Willensbildung geleiteten Gemeinschaften, sondern wurden von wenigen eingesessenen mächtigen Familien angeführt, während von der übrigen Bevölkerung kaum etwas bekannt ist. Bei der Ausbildung der Eidgenossenschaft im 14. und 15. Jahrhundert, die wesentlich von den Städteorten getragen wurde, treten bäuerliche Gruppen ebenfalls nicht als verfassungsbildender Faktor in Erscheinung.

Die Territorialisierung und die Veränderungen in der Landwirtschaft führten im Spätmittelalter zu einem beschleunigten sozialen Wandel und zu erhöhten Spannungen im soziopolitischen Gefüge. Diese Entwicklungen zeichnen sich einerseits ab in innerbäuerlichen oder innerdörflichen Konflikten (Nutzungskonflikte, Grenzstreitigkeiten usw.). Andererseits finden sie ihren Niederschlag auch in Auseinandersetzungen um die (Neu-)Definition von Rechten und Pflichten zwischen verschiedenen Territorialgewalten (Adlige, Klöster, Städte) und einzelnen Dörfern bzw. Landschaften (z.B. Siegel- und Bannerhandel 1404, Grüningerhandel 1441, Böser Bund im Berner Oberland 1445-1451, Freiburg 1449-1452, Wädenswilerhandel 1467-1468). Unter den erstarkenden territorialen Gewalten sind in der Eidgenossenschaft des 15. Jahrhunderts vor allem die Führungsgruppen einzelner Städteorte (Zürich, Bern, Luzern, später auch Freiburg, Solothurn oder Schaffhausen) als Gegenpartei zu Teilen der ländlichen Bevölkerung zu nennen. Die Konflikte können aber nicht auf den Gegensatz Stadt-Land reduziert werden, sondern sind im Prozess der Herrschaftsintensivierung zu interpretieren, der ländliche und städtische Untertanen gleichermassen erfasste. Die Konflikte tangierten zum Teil den bäuerlichen Alltag (Zehntstreitigkeiten), kreisten aber häufig auch um Rechte und Freiheiten von Dörfern oder Landschaften. Da die Aufstände häufig von den Interessen einer ländlich-bäuerlichen Oberschicht geprägt waren, ist die Bezeichnung "Bauernunruhen" für Ländliche Unruhen oft nicht ganz zutreffend.

Bei vielen spätmittelalterlichen Konflikten in der Eidgenossenschaft (z.B. Amstaldenhandel 1478, Waldmannhandel 1489, Rorschacher Klosterbruch 1489) ist die zwischen städtischen und ländlichen Führungsgruppen vereinbarte Versicherung zur gegenseitigen Hilfeleistung gegenüber den unruhigen Untertanen ein hervorstechendes Charakteristikum. Das Stanser Verkommnis von 1481 ist ein eindrückliches Zeugnis für den Versuch der politischen Führung in den Länder- und Städteorten, Unruhen gemeinsam entgegenzutreten. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts und zu Beginn des 16. Jahrhunderts erhöhten die Territorialisierung und Herrschaftsintensivierung, die Spezialisierung und Kapitalisierung der Landwirtschaft sowie die soziale Ausdifferenzierung das Konfliktpotential auf der Landschaft und verschärften den Kampf um die Ressourcen, der zum Beispiel in den Jahren 1513-1516 (Könizer Aufstand, Luzerner Zwiebelnkrieg, Zürcher Lebkuchenkrieg) verschiedenenorts ausbrach.

Frühe Neuzeit

Die frühneuzeitliche Gesellschaft in der Schweiz war wesentlich eine Agrargesellschaft. Rund drei Viertel der Bevölkerung lebten ganz oder teilweise von der Landwirtschaft. Als Bauern wurden jene selbstständig wirtschaftenden, agrarischen Produzenten bezeichnet, die sich und ihre Familien von den Erträgen ihres Hofes ernähren konnten. In differenzierterer Beschreibung der ländlichen Sozialstruktur unterschied man in Ackerbaugebieten anhand von Besitzkriterien (Boden und Gespanne, sogenannte Züge) die "Vollbauern" von den klein- und unterbäuerlichen Taunern, Handwerkern und Heimarbeitern, die ihre Nahrung nicht ausschliesslich in der Landwirtschaft fanden. Bauern als Synonym für "Landbewohner" galt als Gegensatz zum Herrn bzw. Städter: Die Landbewohner waren in der alten Eidgenossenschaft - mit Ausnahme der Länderorte - Untertanen städtischer oder fürstlicher Obrigkeiten und hatten als solche nicht an der Herrschaft teil.

Die naturräumliche Lage, Klima und Witterung sowie soziale, rechtlich-politische und wirtschaftliche Faktoren (Bevölkerung, Sozialstruktur, Agrarverfassung, Abgabe- und Besitzverhältnisse, Hofgrösse, Arbeitskräftebesatz, Agrarkonjunktur, Markteinbindung und Verkehrslage, Agrartechnologie) wirkten bei der Ausgestaltung der ländlich-bäuerlichen Gesellschaft zusammen. Die Forschung hat auf der Grundlage unterschiedlicher Faktoren (Produktion, Siedlung, Bodennutzung, Marktintegration, Feudalbelastung) modellartig versucht, Agrarzonen der Alten Schweiz zu beschreiben: das mittelländische "Kornland", die Feldgraszone höherer Randlagen des Mittellandes und Juras sowie voralpiner Gebiete, das vor- und nordalpine "Hirtenland" sowie die inneralpine Zone.

Bäuerliche Arbeiten im Jahreskreislauf. Kalenderbilder der Monate Juli und Oktober. Radierung von Conrad Meyer, um 1660 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
Bäuerliche Arbeiten im Jahreskreislauf. Kalenderbilder der Monate Juli und Oktober. Radierung von Conrad Meyer, um 1660 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).

Grundlage einer bäuerlichen Existenz war weiterhin der Besitz eines Hofes, der in der beschriebenen Form der "bäuerlichen Familienwirtschaft" bewirtschaftet wurde. Angesichts allgemein tiefer und erheblich schwankender Erträge bestand das Ziel bäuerlichen Wirtschaftens in der Produktion eines möglichst sicheren, stabilen Ertrags zur Deckung des eigenen Bedarfs. Im Generationenwechsel auf den Hofstellen lassen sich idealtypisch zwei Formen von Erbrecht unterscheiden: die ungeteilte Übergabe an einen einzigen Erben (Anerbenrecht), die in gewissen mittelländischen Gebieten der Kantone Freiburg, Bern, Aargau und Luzern praktiziert wurde, und das grundsätzlich gleiche Erbrecht aller Erben (Realteilung), das zum Beispiel in der Ostschweiz, in Baselland, Genf, Graubünden, Wallis und Tessin überwog. In der Praxis gestaltete sich der Erbgang als komplexer, von lokalen und familialen Erbrechtssystemen und Heiratspraktiken gesteuerter Vorgang. Die Realteilung erleichterte zwar die Aufteilung der Stellen und wurde dadurch begünstigt, dass der bäuerliche Grundbesitz häufig keinen oder nur noch schwachen grundherrlichen Bindungen unterworfen war. Sie leistete aber auch einer Zersplitterung bäuerlichen Besitzes Vorschub und förderte damit ein soziales Abgleiten in klein- bzw. unterbäuerliche Schichten.

Die Bauern waren, am ausgeprägtesten in Gebieten geschlossener Dorfsiedlung mit Dreizelgenwirtschaft (Zelgensysteme), in ein gemeindlich-genossenschaftliches System der nachbarschaftlichen Kooperation und Koordination eingebunden. Die Gemeinde regelte das Zusammenleben der Nachbarn und die kollektive Nutzung der Ackerfluren und Allmenden. Sie nahm herrschaftlich-politische Funktionen wahr und vertrat die Interessen ihrer Angehörigen gegenüber der Obrigkeit. In Gebieten mit vorherrschender Einzelhof- oder Streusiedlung entwickelten sich korporativ-kommunale Organisationsformen, die im Vergleich zur Dorfgemeinde durch eine geringere funktionale Verdichtung und durch die Zuweisung der verschiedenen Regelungs- und Kompetenzbereiche an mehrere genossenschaftliche Organisationen gekennzeichnet waren (z.B. Allmend-, Holz- und Alpgenossenschaften, Gerichtsgemeinde, Talgemeinde). Die Zugehörigkeit zur Gemeinde brachte Pflichten mit sich, sie allein eröffnete aber auch den Zugang zur Nutzung des Gemeindebesitzes, den viele Gemeinden im Verlauf der frühen Neuzeit unter dem Eindruck der Übernutzung durch die wachsenden klein- und unterbäuerlichen Schichten mit der Erhöhung der Aufnahmegebühren (Einzugsbriefe) verengten.

Bestellung der Felder. Zeichnung aus dem Chiantun verd (Bd. 2, 1774) von Martin Peider Schmid von Grüneck (Fundaziun de Planta, Samedan).
Bestellung der Felder. Zeichnung aus dem Chiantun verd (Bd. 2, 1774) von Martin Peider Schmid von Grüneck (Fundaziun de Planta, Samedan). […]

Im Verlauf des Spätmittelalters und des 16. Jahrhunderts erwarben die Bauern vielfach das Erblehensrecht, gelegentlich sogar das freie Eigentum an ihren Gütern. In den stärker herrschaftlich-obrigkeitlich geprägten Gebieten, die im Gegensatz zu (vor-)alpinen Regionen eine weniger weit gehende Entfeudalisierung erfuhren, forderten Grund-, Gerichts- und Zehntherren sowie die frühneuzeitlichen Staatsgebilde einen regional sehr unterschiedlichen, mitunter erheblichen Teil des bäuerlichen Arbeitsertrags in Form von Geld- und Naturalzinsen, Zehnten und Steuern. Die Landwirtschaft trug unter anderem die Hauptlast der Staatsfinanzen. In den Städteorten und fürstlichen Territorien äusserte sich die Untertänigkeit der Bauern und übrigen Landbewohner auch in wirtschaftlicher und politischer Abhängigkeit von der Stadt bzw. Herrschaft (städtische Wirtschaftsprivilegien, städtischer Kapitalmarkt, Militärpflicht, weitgehend fehlende politische Partizipation der Landschaft). In der Mentalität der Städter äusserte sich der Anspruch kultureller und herrschaftlicher Überlegenheit häufig in der abwertenden Typisierung angeblich bäurischer Eigenschaften, welche die prekäre materielle Lage, die politische Unterdrückung oder die mangelnde Bildung der Landbewohner reflektierte (der Bauer als dummer, schwerfälliger, roher Mensch). Dem wurde aber auch der sprichwörtlich schlaue, kluge und verschmitzte Bauer als literarische Figur gegenübergestellt, der sein Recht und seine Ehre seiner Lage und seinem Stand zum Trotz gegen ständische Überlegene behauptete. Wiederholt wurde der Bauer in der Vorstellung bürgerlich-aristokratischer Bildungseliten auch zum idealen Träger von Reformbewegungen stilisiert, so der "witzige" Bauer als Figur der reformatorischen Propaganda oder der "philosophische" Bauer als Adressat und Rezipient volksaufklärerischer, agrarischer Reformprogramme im 18. Jahrhundert.

In den asymmetrisch strukturierten Beziehungen zur Obrigkeit nahmen Bauern eine aktive Rolle wahr. Vorstellungen von gerechter Herrschaft und ein an Billigkeit und Herkommen orientiertes Rechtsbewusstsein legitimierten in ihrer Überzeugung Protest und Widerstand gegen unbillige Einschränkungen, Belastungen und Neuerungen seitens der Herrschaft. Ländliche Unruhen und bäuerliche Widerstandsbewegungen richteten sich in der alten Eidgenossenschaft besonders häufig unter Berufung auf die kommunalen Rechtstraditionen und überkommenen Freiheiten gegen Massnahmen frühstaatlicher Herrschaftsintensivierung, so zum Beispiel in den Bauernkriegen von 1525 und 1653. Bauern waren über die Ämter des Untervogts, der Gemeindevorsteher, der Geschworenen, der Ehegaumer, der Kirchenpfleger usw. vielfach in die staatliche und kirchliche Lokalverwaltung eingebunden und wirkten als Schaltstellen zwischen Obrigkeit und ländlicher Gesellschaft. Deshalb sind - bei allem Antagonismus zwischen Obrigkeit und Untertanen - die vermittelnden Berührungspunkte und die Formen der notwendigen Kooperation nicht zu übersehen, die sich infolge der intimen Lokalkenntnisse der Untertanen und des geringen Ausbaugrades staatlicher Verwaltung etablierten. Die Spannungen und Ungleichgewichte innerhalb der ländlichen Gesellschaft äusserten sich in einer Vielzahl von Auseinandersetzungen zwischen Vollbauern und Taunern oder zwischen Gemeindegenossen und Hintersassen um den Zugang zur Nutzung knapper Ressourcen.

Die ländliche Gesellschaft war in der frühen Neuzeit von demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen geprägt, die in regional ungleichmässiger Dynamik verliefen: In den meisten ländlichen Regionen wuchs die Bevölkerung zwischen 1500 und 1800, im 16. und 18. Jahrhundert intensiver als im 17. Jahrhundert, in den nichtalpinen Gebieten deutlich stärker als in den meisten alpinen Gegenden. Im Vergleich von Bevölkerungsdichte und Wachstumsraten zeigte sich die unterschiedliche Tragfähigkeit der Agrarzonen. Das Wachstum basierte bis ins 17. Jahrhundert vorwiegend auf dem extensiven Ausbau der Landwirtschaft. Danach beruhte es - zuerst in den voralpinen Gebieten, im 18. Jahrhundert auch in den übrigen Regionen - auf der Schaffung nichtagrarischer Subsistenzmöglichkeiten durch die Heimindustrie (Protoindustrialisierung). Die Steigerung der Produktivität, vorab in der ackerbäuerlichen Landwirtschaft, wurde nach der Mitte des 18. Jahrhunderts zentrales Thema der Reformvorschläge der Ökonomischen Patrioten und Ökonomischen Gesellschaften. Diese verharrten im Gegensatz zu den späteren Agrarreformen der Helvetik und des 19. Jahrhunderts im Rahmen der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung und stiessen damit bei den Bauern häufig nur auf geringe Umstellungsbereitschaft.

Mittel- und kleinbäuerliche Besitzverhältnisse prägten die schweizerische Agrargesellschaft, Grossbesitz blieb selten. Der allgemeine Bevölkerungsdruck führte im Verlauf der frühen Neuzeit zu Besitzzersplitterungen, zum Rückgang des Anteils der Vollbauern und zum Wachstum einer breiten klein- und unterbäuerlichen Schicht, deren Land- bzw. Viehbesitz zur Ernährung einer Familie nicht mehr ausreichte (Agrarverschuldung). Der Anteil dieser Klein- und Kleinstbauern an der ländlichen Bevölkerung schwankte je nach Region zwischen rund 50% und fast 90% der Haushalte, während die vollbäuerlichen Haushalte kaum mehr als einen Viertel der ländlichen Bevölkerung stellten. Die sozialen Unterschiede waren vielfältig sichtbar: Die Höfe der Vollbauern teilten sich in den Grossteil der Nutzfläche. Sie verfügten über eigene Gespanne und beschäftigten Taglöhner oder Dienstboten, hatten den grösseren Anteil an der Allmendnutzung und konnten, gerade auch in schlechteren Zeiten, Teile ihres Ertrags auf dem Markt absetzen. Die Klein- und Kleinststellenbesitzer dagegen waren mangels eigener Gespanne auf die Pflughilfe der Vollbauern angewiesen. Sie beschäftigten kaum Gesinde und waren für einen Teil ihres Nahrungsmittelbedarfs auf den Markt oder den Direktbezug bei Vollbauern angewiesen. In der kommunalen Selbstverwaltung und frühstaatlichen Lokalverwaltung waren die Vollbauern tendenziell übervertreten, die Tauner, Landhandwerker und Heimarbeiter unterrepräsentiert. Einflussreichere Ämter wurden immer wieder über Generationen von Angehörigen weniger Familien aus der Dorfehrbarkeit (Vollbauern, Wirte, Müller) besetzt. Landarme Haushalte fanden einen Zu- und Nebenerwerb im Dienst bei Bauern, im Landhandwerk oder im Kleingewerbe.

Neue, vom Grundbesitz weitgehend unabhängige Beschäftigungsmöglichkeiten eröffneten sich für diese Gruppen der ländlichen Gesellschaft ab dem 16. und 17. Jahrhundert mit der Ausdehnung der ländlichen, insbesondere textilen Heimindustrie. Dies ermöglichte vor allem in den für Ackerbau ungünstigen, höher gelegenen Gebieten der sogenannten Feldgraszone, wo weniger rigorose Niederlassungs- und Produktionsbestimmungen als im "Kornland" herrschten, ein starkes Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum (Zürcher Oberland, Baselland, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Toggenburg, Oberaargau), welches auch das Schichtungsgefüge der ländlichen Gesellschaft in Bewegung brachte. Kommerzialisierung und Monetisierung prägten die Landwirtschaft und ländliche Gesellschaft - allerdings ohne das den Heimindustrieregionen eigene Bevölkerungswachstum - vom 16. Jahrhundert an auch dort, wo sich die Bauern auf Kosten des Getreidebaus auf die Vieh- und Milchwirtschaft sowie den Export von Vieh und Käse spezialisierten (z.B. Greyerz, Saanenland, Emmental). In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts schliesslich setzte auch in den Ackerbaugebieten eine grundlegende Umstrukturierung der Landwirtschaft (Agrarrevolution) ein. Die Umschichtungen in der ländlichen Bevölkerung des 18. Jahrhunderts waren eine wichtige Voraussetzung für die 1798 einsetzende Entkollektivierung und Privatisierung der Eigentumsverhältnisse, welche nicht zuletzt von einer nunmehr politisch emanzipierten und repräsentierten ländlich-bäuerlichen Oberschicht mitgestaltet wurde.

19. und 20. Jahrhundert

Soziale Stufenleiter in Appenzell Ausserrhoden. Karikatur von Johann Ulrich Fitzi, um 1825 (Historisches und Völkerkundemuseum St. Gallen).
Soziale Stufenleiter in Appenzell Ausserrhoden. Karikatur von Johann Ulrich Fitzi, um 1825 (Historisches und Völkerkundemuseum St. Gallen). […]

Die Bauern in der modernen Gesellschaft sind statistisch vergleichsweise gut dokumentiert. Ihre Sozial- und Mentalitätsgeschichte ist aber erst ansatzweise erforscht, ihre politische Rolle oft verzeichnet. Besonders die Triebkräfte der Modernisierung (aufgezwungen oder gewollt?), die ambivalente Haltung zum Staat (Konservatismus oder Rebellion) und zum Fortschritt ("ewiger Bauer" oder Anpassung an die Industriegesellschaft) verdienen vermehrte Aufmerksamkeit.

Heimsticker-Familie in Grabs. Fotografie, 1944 (Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich).
Heimsticker-Familie in Grabs. Fotografie, 1944 (Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich). […]

In der Folge der gesellschaftlichen Spezialisierung versteht man im 19. und 20. Jahrhundert unter dem Begriff Bauern die selbstständigen Betriebsleiter auf den bäuerlichen Familienbetrieben, die Nahrungsmittel primär für den Markt produzieren. Als Bäuerinnen gelten die Ehefrauen, die neben der Führung des Haushalts und der Mitarbeit im Betrieb in der Regel auch für die Kleinviehzucht und Gemüseproduktion zuständig sind. In der Schweiz fallen praktisch alle Betriebsleiter unter die Kategorie der Bauern, da es kaum Grossgrundbesitzer gab und gibt. Zwischen Gross- und Arbeiterbauern, deren Kleingut weitgehend von deren Familie geführt wurde, konnte dennoch eine grosse soziale Kluft bestehen.

Frau bei der Landarbeit. Fotografie von Paul Senn, 1940 (Bernische Stiftung für Fotografie, Film und Video, Bern) © Gottfried Keller-Stiftung.
Frau bei der Landarbeit. Fotografie von Paul Senn, 1940 (Bernische Stiftung für Fotografie, Film und Video, Bern) © Gottfried Keller-Stiftung. […]

Im 19. und 20. Jahrhundert lassen sich vier Perioden der Geschichte der Bauern ausmachen: In den ersten zwei Dritteln des 19. Jahrhunderts lösten sich die Bauern im Zuge der Agrarrevolution und der politischen Umwälzungen aus den herkömmlichen Strukturen, die durch feudale Reste und kollektive Regelungen geprägt waren; Stichworte dazu sind wirtschaftliche Individualisierung und politische Gleichberechtigung. Zwischen den 1870er Jahren und dem Ersten Weltkrieg integrierten sich die Bauern unter dem wirtschaftlichen Druck des Weltmarkts und als Reaktion auf die expandierende Industriegesellschaft zum organisierten Berufsstand, der in der pluralistischen Gesellschaft nach Einfluss strebte. Die Zeit vom Ersten Weltkrieg bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs brachte einerseits einen Höhepunkt in der Wertschätzung der Bauern durch die Gesellschaft, andererseits gerieten sie zunehmend in die wirtschaftliche Defensive. Seit dem Zweiten Weltkrieg ist die Landwirtschaft technisch-wirtschaftlich revolutioniert worden, gleichzeitig wurden die Bauern in verschiedener Hinsicht marginalisiert.

Die wirtschaftlich-soziale Entwicklung

Vor der Kondensmilchfabrik Nestlé in Payerne werden Milchkannen abgeliefert, um 1915 (Schweizerisches Institut zur Erhaltung der Fotografie, Neuenburg; Fotografie Victor Attinger).
Vor der Kondensmilchfabrik Nestlé in Payerne werden Milchkannen abgeliefert, um 1915 (Schweizerisches Institut zur Erhaltung der Fotografie, Neuenburg; Fotografie Victor Attinger).

Die allmähliche Aufhebung der Feudallasten seit dem 18. Jahrhundert erleichterte die Individualisierung der Nahrungsmittelproduktion. Diese passte sich den im Verlaufe des 19. Jahrhunderts wechselnden Marktbedürfnissen rasch an, wie etwa die umfassende Umstellung vom Ackerbau auf die Viehwirtschaft am Ende des Jahrhunderts deutlich zeigt. Die Bauern spezialisierten sich immer mehr auf die Produkte, die entweder über den Markt abgesetzt werden konnten oder deren Anbau im 20. Jahrhundert zunehmend durch die staatlichen Behörden organisiert wurde. Immer mehr gewerbliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Herstellung und Wartung von Arbeitsgeräten, Hilfsstoffen und Sämereien, wurden aus dem Bauernbetrieb in dafür spezialisierte gewerbliche Unternehmungen ausgelagert. Für die Selbstversorgung zentrale Produktionsbereiche, wie der Beeren- und Gemüseanbau oder die Kleinviehzucht, verloren vorübergehend an Bedeutung. Erst in der Zwischenkriegszeit wurden als Folge der Krise in der Viehwirtschaft (Milch und Fleisch) diese vorwiegend von den Bäuerinnen gepflegten Produktionsbereiche wieder wichtiger. Die Spezialisierung auf die Marktproduktion von Nahrungsmitteln machte den Bauern immer mehr zum Berufstätigen im modernen Sinn.

Im Rahmen der von den staatlichen Behörden vorangetriebenen nationalen Autarkiebestrebungen und Förderung der Selbstversorgung auf den Bauernbetrieben gewann die fachliche Bildung der Bauern und Bäuerinnen stark an Gewicht. Galt es in der Zwischenkriegszeit vor allem, die im Verlaufe der Spezialisierung verloren gegangenen Kenntnisse im Bereich des Ackerbaus wieder zu vermitteln, so rückte in der Nachkriegszeit angesichts der zunehmenden Mechanisierung und Chemisierung der Agrarproduktion immer mehr die Vermittlung naturwissenschaftlicher Kenntnisse in den Vordergrund der bäuerlichen Fachausbildung.

Der Wandel vom traditionalen, mehr auf Selbstversorgung ausgerichteten zum modernen, marktorientierten Bauern vollzog sich allerdings je nach Region in sehr unterschiedlichem Rhythmus: In den inneren Alpentälern Graubündens und des Wallis blieb die Subsistenzwirtschaft bis nach dem Zweiten Weltkrieg erhalten, während der Ackerbau in den voralpinen Hügelzonen schon um die Jahrhundertwende aufgegeben worden war. Im Mittelland waren verschiedene Mischformen anzutreffen: Am längsten hielten sich Elemente der Subsistenzwirtschaft in den Gebieten der sogenannten "verbesserten Dreifelderwirtschaft", in der Nordschweiz von Schaffhausen bis Baselland. Wie stark und wie schnell die Bauern in diesem Prozess unternehmerische Denk- und Handlungsweisen übernahmen, ist wenig erforscht. Sicher ist, dass auch ihre soziale Stellung innerhalb der Industriegesellschaft sich akzentuierte: Je mehr die Bauern im Modernisierungsprozess als "Unternehmer" ihre Betriebe rationalisierten, desto mehr mussten sie als "Arbeiter" ihre Beschlüsse auch selbst ausführen.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bildeten die Bauern noch die Mehrheit der Bevölkerung. Die Industrialisierung führte jedoch zu ihrer allmählichen Marginalisierung, und auch im 20. Jahrhundert verringerte sich die Gesamtzahl der bäuerlichen Betriebe weiterhin stark: Von fast 250'000 Betrieben (ohne Kleinstbetriebe), die bei der ersten Betriebszählung 1905 gezählt wurden, schrumpfte sie bis zum Zweiten Weltkrieg langsam auf gut 200'000, bis 1990 rasch auf etwa 90'000 und bis 2007 auf 62'000. Von diesen waren noch 45'000 Haupterwerbsbetriebe. Betroffen vom Strukturwandel waren fast ausschliesslich Betriebe mit weniger als 10 ha Kulturland; die Zahl derjenigen, die mehr Fläche bewirtschafteten, nahm in der Nachkriegszeit sogar zu. Von der Marginalisierung der bäuerlichen Bevölkerung - der Anteil der im Agrarsektor Beschäftigten sank von rund zwei Dritteln aller Erwerbstätigen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf noch gut 4% im Jahr 2007 - waren die Bauern selbst denn auch weit weniger betroffen als ihre Dienstboten und Familienangehörigen.

Personalbestand der Landwirtschaftsbetriebe nach sozialer Stellung 1929-2000

JahrMännerFrauen
 FamilienangehörigeFamilienfremdeTotalFamilienangehörigeFamilienfremdeTotal
 BetriebsleiterÜbrige  BetriebsleiterinnenÜbrige  
1929355'502a 93'377448'879308'987a 26'926335'913
1939220'940151'007105'508477'45523'523303'21631'686358'425
1955195'794108'82778'388383'00914'900247'82125'752288'473
1965154'09881'82039'357275'2758'316156'68314'477179'476
1975127'31566'75324'404218'4725'811124'49510'273140'579
1980119'82359'41024'361203'5945'451111'11011'740128'301
1990102'55345'17619'001166'7305'74383'6694'14493'556
2000b74'72426'96127'476129'1612'34661'94610'34074'632
 (in Prozenten)
192979,2%a 20,8%100%92,0%a 8,0%100%
193946,3%31,6%22,1%100%6,6%84,6%8,8%100%
195551,1%28,4%20,5%100%5,2%85,9%8,9%100%
196556,0%29,7%14,3%100%4,6%87,3%8,1%100%
197558,3%30,5%11,2%100%4,1%88,6%7,3%100%
198058,8%29,2%12,0%100%4,2%86,6%9,2%100%
199061,5%27,1%11,4%100%6,1%89,4%4,5%100%
2000b57,8%20,9%21,3%100%3,1%83,0%13,9%100%

a keine Differenzierung zwischen Betriebsleitern oder Betriebsleiterinnen und Übrigen

b seit der landwirtschaftl. Betriebszählung von 1996 gelten für das BFS neue Erhebungsnormen, weshalb verglichen mit 1990 etwa 13'000 Landwirtschaftsbetriebe nicht mehr berücksichtigt wurden (v.a. kleine Betriebe und Betriebe, die nur über Teilzeitbeschäftigte verfügen)

Personalbestand der Landwirtschaftsbetriebe nach sozialer Stellung 1929-2000 -  Brugger, Hans: Die schweizerische Landwirtschaft 1914 bis 1980, 1985, S. 88; Bundesamt für Statistik
Eine Melkanlage in den 1990er Jahren (Bild Archiv HR. Bramaz, Oberwil-Lieli).
Eine Melkanlage in den 1990er Jahren (Bild Archiv HR. Bramaz, Oberwil-Lieli). […]

Im Zuge dieser Entwicklung wurde der bäuerliche Betrieb immer ausgeprägter - vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg, als Maschinen die Dienstboten ersetzten - zum Familienbetrieb. Spielte im 19. Jahrhundert die dörfliche Gemeinschaft noch eine zentrale Rolle, so im 20. Jahrhundert die Familie - zunächst im weiteren Sinn, seit dem Zweiten Weltkrieg zunehmend die Kernfamilie. Güterzusammenlegungen und die Aussiedlung von Höfen aus den Dörfern machten den Einzelhof vollends zum vorherrschenden Siedlungstyp. Im 20. Jahrhundert öffnete sich zunehmend eine wirtschaftliche Schere zwischen Tal- und Bergbauern. Letztere konnten den technischen Fortschritt weniger nutzen und wurden deshalb seit der Zwischenkriegszeit zum agrarpolitischen Sonderfall. Besondere staatliche Hilfsmassnahmen verhinderten aber nicht, dass der Bergbauer zum Inbegriff von Armut in der Schweiz wurde, während man ihn gleichzeitig als Verkörperung echten Schweizertums verklärte.

Die am Ende des 19. Jahrhunderts einsetzenden Bestrebungen vorwiegend bürgerlicher Kreise zur Homogenisierung und Neudefinition der "bäuerlichen" Kultur zielten mit der Gründung nationaler Verbände der Schwinger (1895), Hornusser (1902), Jodler (1910) und der Trachtenbewegung (1926) einerseits auf eine Integration der Bauern in den schweizerischen Nationalstaat hin, andererseits boten sie der bäuerlichen Bevölkerung gewissermassen einen Ersatz für den Verlust der gewohnten Lebenswelten, den die kapitalistische Modernisierung den Bauern mit ihrer Verwandlung in Landwirte bescherte.

Die politische Bedeutung der Bauern

In den liberalen Revolutionen der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts spielten die Bauern noch kaum eine aktive, gestaltende Rolle. Im ausgehenden 19. Jahrhundert stimulierten jedoch die Agrarkrise und das wachsende Bewusstsein, einer Minderheit anzugehören, ihre Organisierung und ihr zunehmend selbstbewusstes Auftreten. Mit der Gründung der im Umkreis der demokratischen Bewegung anzusiedelnden Bauernbünde gelang es den Bauern erstmals, mit eigenständigen Organisationen ihre Stimme in der politischen Auseinandersetzung hörbar zu machen. Doch erst die 1897 in der Gründung des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) gipfelnden Organisationsbestrebungen einer landwirtschaftlichen Elite machten die Bauern zu einem politisch gewichtigen Faktor. Dem langjährigen Sekretär des SBV, "Bauernführer" Ernst Laur, gelang es auch, den Bauern zunehmend das Bewusstsein eines einheitlichen "Bauernstands" zu vermitteln.

Der bürgerlich-bäuerliche Schulterschluss, der die innenpolitische Konstellation des 20. Jahrhunderts massgeblich geprägt hat, entstand um die Jahrhundertwende rund um die Frage des im benachbarten Ausland schon in den 1870er und 1880er Jahren eingeführten Zollschutzes. Laur und der SBV verstanden es, dank ihrer Modernisierungspolitik auf betriebswirtschaftlicher Ebene auch wirtschaftsliberale Kreise für eine moderate Schutzzollpolitik zu gewinnen. Die politische Linke, noch kaum in das politische System der Schweiz integriert, trug mit ihrer kompromisslosen Freihandelspolitik wesentlich zum Entstehen dieses Bündnisses bei, das im Ersten Weltkrieg bestätigt, im Generalstreik zementiert und 1929 mit der Wahl Rudolf Mingers als Vertreter der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (Schweizerische Volkspartei, SVP) in den Bundesrat auf parteipolitischer Ebene nachvollzogen wurde.

Zu einer ernsthaften Erschütterung der bürgerlich-bäuerlichen Koalition kam es in den 1930er Jahren primär aufgrund der immer unvereinbarer werdenden wirtschaftspolitischen Grundhaltungen. Die Option einer Zusammenarbeit zwischen den organisierten Arbeitnehmern und der Bauernschaft eröffnete sich, als zumindest Teile der bäuerlichen Organisationen im Rahmen der Richtlinienbewegung massgeblich am Aufbau einer ernstzunehmenden Alternative zur bürgerlichen Regierung auf Bundesebene mitbeteiligt waren. Diese Bestrebungen scheiterten jedoch letztlich. In der Nachkriegszeit spielte wieder weitgehend die bürgerlich-bäuerliche Koalition, deren im Landwirtschaftsgesetz von 1952 konkretisierte Agrarpolitik auch von den Sozialdemokraten anfänglich beinahe vorbehaltlos unterstützt wurde.

Bei der Umsetzung der fast ausschliesslich auf Bundesebene konzipierten Agrarpolitik spielten die Kantone und vor allem die landwirtschaftlichen Spitzenverbände - zum Beispiel der vom Bund mit der Durchführung der einzelbetrieblichen Milchkontingentierung beauftragte Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten (Schweizer Milchproduzenten, SMP) - eine zentrale Rolle. Die Bauern, die weder bei der Abstimmung über das Landwirtschaftsgesetz 1952 noch bei produktespezifischen Vorlagen (Zuckervorlage 1948, Milchproduktion 1960) der Parole ihrer Verbände geschlossen folgten, wurden durch die Übernahme parastaatlicher Funktionen ihrer Organisationen (u.a. Landwirtschaftliche Genossenschaften, Viehzuchtverbände) in der Nachkriegszeit besonders eng an die staatliche Agrarpolitik gebunden.

Die aus wirtschaftsliberalen Kreisen schon bei der Schaffung des Landwirtschaftsgesetzes geäusserte Kritik an den Preisstützungen, die den Bauern so wichtig waren, erhielt im Verlaufe der 1960er Jahre immer mehr an Gewicht. Zusammen mit der seit den 1970er Jahren primär von den Umweltverbänden verlangten Extensivierung und der Ende der 1980er Jahre im Rahmen von Gatt (General Agreement on Tariffs and Trade) und Welthandelsorganisation eingegangenen Verpflichtung zum Abbau der Preisstützungen und zur Liberalisierung des Agrarhandels führte diese Kritik zu Beginn der 1990er Jahre - gegen den Willen eines grossen Teils der Bauern und ihrer Vertreter - zu einer Neuorientierung der staatlichen Agrarpolitik (Abbau der Preisstützungen und Exportsubventionen, Ausbau der an ökologische Auflagen geknüpften produktionsunabhängigen Direktzahlungen).

Die staatliche Agrarpolitik ermöglichte nicht nur einem Teil der Bauern das Überleben im Agrarsektor. Sie war spätestens seit dem Ersten Weltkrieg zunehmend auch auf die ernährungswirtschaftlichen Interessen der industriell geprägten Gesamtgesellschaft ausgerichtet. Gleichzeitig trieb sie den Marginalisierungsprozess der bäuerlichen Bevölkerung in der modernen Gesellschaft voran. Aus diesen Gründen gab es innerhalb der Bauernschaft immer auch oppositionelle Gruppierungen, die nicht primär an der Ausgestaltung der staatlichen Agrarpolitik interessiert waren, sondern vielmehr die längerfristigen Auswirkungen dieser Politik bekämpften (z.B. Uniterre, Schweizerische Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern, VKMB). Die bäuerliche Opposition thematisierte den grundsätzlichen und letztlich unauflöslichen Widerspruch zwischen der modernen Wachstumsgesellschaft und einer bäuerlichen Welt, die ein Teil der Bauernschaft erhalten wollte, obwohl sie dem Expansionsdrang des Industrie- und des Dienstleistungssektors im Wege stand.

Bauernstaatsideologie vom 15. bis 20. Jahrhundert

Als Bauernstaatsideologie lässt sich die Vorstellung bezeichnen, dass die edlen Tugenden und die politische Tatkraft der Bauern in besonderer Weise für den Staatsbildungsprozess der Eidgenossenschaft verantwortlich seien. Sie ist erstmals im ausgehenden Mittelalter fassbar, als sie legitimierend zur argumentativen Behauptung eines Herrschaftsanspruchs eingesetzt wurde. Im Zuge der fortschreitenden Verstaatlichung der schweizerischen Eidgenossenschaft im 15. Jahrhundert kam es im Zusammenhang mit Zentralisierungsbestrebungen des Reichs unter Maximilian I. immer wieder zu Differenzen um den Status des eidgenössischen Bundessystems. Die politische und kriegerische Auseinandersetzung fand ihre Entsprechung auf einer ideologischen Ebene, auf der vor allem die Figur des Bauern (pur) in den Kampf geführt wurde. Bezug nehmend auf die Dreiständeordnung, die dem Adel die Aufgabe des Herrschens und den Bauern die des Dienens zuwies, diffamierten vor allem reichstreue Humanisten die politischen Führungsgruppen der Eidgenossenschaft als böse puren, die der natürlich gottgegebenen Ordnung zuwider die Macht usurpiert hätten. Diesem Vorwurf begegneten die eidgenössischen Machthaber mit dem Bild der frumen edlen puren; sie legitimierten ihre Herrschaftsstellung damit, dass sie seinerzeit die tyrannische Adelsherrschaft mit Gottes Hilfe gebrochen hätten und somit die legitimen Nachfolger des Adels seien. Seinen Niederschlag fand dieser Kampf mit der Feder in Pamphleten und in den sogenannten Historischen Volksliedern; getragen wurde die Legitimationsideologie von den politischen Eliten in der Eidgenossenschaft. Die Differenz zwischen Bauernideologie und Herrschaftsstruktur offenbarte sich in den ländlichen Unruhen, beispielsweise 1478 im Amstaldenhandel oder 1513-1515 in den Landgebieten der führenden Städteorte Bern, Solothurn, Luzern und Zürich.

Das mit der bäuerlichen Freiheitsideologie verbundene Dilemma zeigte sich erneut während der Reformation, etwa in der Politik Zwinglis, der in seinem gegen Habsburg und die altgläubigen Orte gerichteten Feldzugsplan 1526 auf die politisch-ideologische Mobilisierung der Bauernschaft zählte, sich aber im Burgrecht mit Bern 1528 gegen Ansprüche der Bauern in den Untertanengebieten der Städteorte absichern musste. Als Modell hatte die "freiheitlich-bäuerliche" Eidgenossenschaft auch bei Bauern nördlich von Rhein und Bodensee vom Hegauer Bundschuh 1460 bis zum Bauernkrieg von 1525 seine Anziehungskraft für die ideologische Legitimation des aufständischen Handelns. Der Hoffnung der aufständischen Bauern auf politische und wirtschaftliche Verbesserungen stand die Angst des süddeutschen Adels vor der "Verschweizerung" gegenüber. Die Verwechslung von "Ideologie" und soziopolitischer "Wahrheit" zeitigte aber tragische Folgen, wenn die Anführer des Bundschuhs bei den Eidgenossen, den vermeintlichen bäuerlichen Verbündeten, Zuflucht suchten, von den eidgenössischen Führungskräften aber ausgeliefert oder gar hingerichtet wurden.

In der Forschung ist heute der ideologische Gehalt des mittelalterlichen Bauernbilds erkannt und die Vorstellung überholt, dass die Eidgenossenschaft aus einer innerschweizerischen Hirtenkultur (Hirtenvolk) herausgewachsen sei, sich durch ein besonderes bäuerliches Nationalbewusstsein gegen aussen abgegrenzt habe und das Fortbestehen des "Bauernstaats" der ausserordentlichen Schlagkraft der schweizerischen Hirtenkrieger zu verdanken habe.

Nach der Entdeckung des schweizerischen Hirten als Verkörperung des Edlen und Ursprünglichen im Zuge einer im Europa des 18. Jahrhunderts weit verbreiteten Alpen- und Schweizbegeisterung und nach der literarischen Erfindung des freiheitsliebenden Menschen im schweizerischen Hirtenland - zu verweisen ist hier auf Schillers "Wilhelm Tell" und seine Kreation der Schweizer als ein "Volk von Hirten" - wurde vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts das idealisierte und idyllisierte Bauern- und Hirtenbild zum Prototyp des freiheitlichen, demokratischen Schweizers. Die Nationalgeschichtsschreibung und die Schulbuchpädagogik halfen - mit Rekurs auf das verklärte Bild des mittelalterlichen Hirtenkriegers - entscheidend bei der Konstruktion eines Bauernbildes, das im nationalpatriotischen Diskurs vielfältige Projektionsflächen bot: Ein echter und rechter Schweizer war im Kern Bauer, sittlich-moralisch integer, christlich-kirchlich organisiert, antisozialistisch und zeichnete sich durch seine nationale Wehrhaftigkeit aus. Das Bauerntum erschien als physischer und geistiger Urquell des modernen Staats. Städte, Industrie und Arbeiterschaft wurden ausgeblendet oder dann als "Bauerntum in der Diaspora" (Emil Dürr) wahrgenommen.

Ernst Laur, Professor an der ETH Zürich und erster Sekretär des Schweizerischen Bauernverbands. Fotografie von Hans Staub, um 1935 (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz.
Ernst Laur, Professor an der ETH Zürich und erster Sekretär des Schweizerischen Bauernverbands. Fotografie von Hans Staub, um 1935 (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz.

Der 1897 gegründete SBV sowie der ab 1902 informelle und seit 1919 formelle Bürgerblock unter Einschluss der Bauern trugen wesentlich zur Verbreitung dieser Bauernideologie bei. Den Höhepunkt erlebte sie zur Zeit der Geistigen Landesverteidigung. Mit der nationalen Kampagne der Anbauschlacht wurde die materielle Notwendigkeit der Landwirtschaft zelebriert, und die Bauern erlebten ihre höchste Wertschätzung. Landesverteidigung mittels Landbebauung lautete die Parole, und die Ansicht des Bauernsekretärs Ernst Laur, "dass die Wehrkraft eines Landes im Bauernstand ruhe", wurde wichtiger Teil der nationalen Behauptungsideologie. Das Landi-Dörfli an der Schweizerischen Landesausstellung von 1939, die Verfilmung von Robert Fäsis Roman "Füsilier Wipf" im gleichen Jahr oder der Roman "Schweizerspiegel" (1938) von Meinrad Inglin bringen diesen "Landigeist" zum Ausdruck. Nach dem Zweiten Weltkrieg verloren die Bauern - eben noch als "Rückgrat der Nation" gepriesen - allmählich an Bedeutung innerhalb der Gesellschaft. Die massive ideologische Überhöhung machte vorübergehend einer nüchterneren Einschätzung Platz. Die "bäuerliche Kultur" verlor einen Teil ihrer bisherigen Anziehungskraft auf nichtbäuerliche Kreise. Die Marginalisierung der bäuerlichen Bevölkerung in der Nachkriegszeit tat jedoch der "Schweizerart-ist-Bauernart-Mentalität" insgesamt wenig Abbruch. Die Schweiz wurde weiterhin, nicht nur von aussen, als Land der Bauern und Kühe gesehen. Auch im innereidgenössischen politischen Diskurs fand die Beschwörung der angeblich bäuerlichen Wurzeln des schweizerischen Staatswesens sowie der Rekurs auf scheinbar uralte bäuerliche Werte - Gesundheit, Naturverbundenheit, Traditionsbewusstsein, Heimatverbundenheit - immer wieder Anklang und diente vor allem reaktionären populistischen Bewegungen als Modell. Auch mit der in den 1970er Jahren aufbrechenden Diskussion über die ökologischen Auswirkungen des historischen einmaligen Wirtschaftswachstums der Nachkriegszeit rückten die Bauern als Eigentümer und Verwalter eines wesentlichen Teils dessen, was als Natur empfunden wurde, wieder ins Zentrum gesellschaftlicher Erwartungen. Eine politologische Untersuchung der frühen 1990er Jahre kam zum Schluss, dass - bei 4% Anteil der Bauern an der Gesamtbevölkerung - 40% der Schweizer und Schweizerinnen als "mentale Bauern" bezeichnet werden könnten.

Quellen und Literatur

Allgemein
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  • SPM 1-6
  • J. Schibler et al., Ökonomie und Ökologie neolith. und bronzezeitl. Ufersiedlungen am Zürichsee, 1997
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  • P. Dubuis, Une économie alpine à la fin du Moyen Age, 2 Bde., 1990
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  • Wirtschaft und Herrschaft, hg. von T. Meier, R. Sablonier, 1999
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  • S. Huggel, Die Einschlagsbewegung auf der Basler Landschaft, 2 Bde., 1979
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  • A. Ineichen, Innovative Bauern, 1996
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  • H. Brugger, Die schweiz. Landwirtschaft 1850-1914, 1978
  • C. Quartier, Paysans aujourd'hui en Suisse, 1978
  • M. Lemmenmeier, Luzerns Landwirtschaft im Umbruch, 1983
  • F. Walter, Les campagnes fribourgeoises à l'âge des révolutions: 1798-1856, 1983
  • H. Brugger, Die schweiz. Landwirtschaft 1914-1980, 1985
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  • P. Moser, Der Stand der Bauern, 1994
Bauernstaatsideologie vom 15. bis 20. Jahrhundert
  • G.P. Marchal, «Die "Alten Eidgenossen" im Wandel der Zeiten», in Innerschweiz und frühe Eidgenossenschaft 2, 1990, 307-403
  • M. Weishaupt, Bauern, Hirten und "frume edle puren", 1992
Weblinks

Zitiervorschlag

Philippe Della Casa; Thomas Hildbrand; Matthias Weishaupt; André Holenstein; Werner Baumann; Peter Moser: "Bauern", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.07.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016370/2015-07-28/, konsultiert am 19.03.2024.