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Trinkstuben

Glasgemälde im Gemeindehaus Stammheim von Hans Jakob Nüscheler, 1635 (Gemeinde Stammheim; Fotografie Karl Fülscher).
Glasgemälde im Gemeindehaus Stammheim von Hans Jakob Nüscheler, 1635 (Gemeinde StammheimFotografie Karl Fülscher). […]

Eine Trinkstube entsprach weitgehend einer Weinschenke (Gasthäuser), gehörte aber nicht einer Einzelperson, sondern einer Genossenschaft, Gemeinde, Zunft, Gesellschaft oder einem Gesellenverband. In den meisten Städten dürfte es Trinkstuben gegeben haben, auf dem Land jedoch nur selten und in grösseren Dörfern. Sie entstanden im Spätmittelalter, erlebten ihre Blüte im 15.-16. Jahrhundert und verloren im 17.-18. Jahrhundert an Bedeutung. Nur wenig ist bekannt über Stuben kirchlicher Institutionen, wie jene des Stifts St. Mauritius in Zofingen. Es gab auch besondere Stubengesellschaften mit einem Mitgliederkreis, der enger war als die Genossenschaft, so bei Gemeinde- und Ratsstuben. Bei der Bewirtschaftung der Trinkstuben sind drei Formen zu unterscheiden: Die Genossen betrieben die Stube auf eigene Rechnung und stellten einen Stubenknecht an, der mit seiner Frau die Arbeit besorgte. Bei Ratsstuben gehörte dies häufig zum Amt des Weibels. Die Kontrolle und die Verantwortung lagen bei einem oder mehreren Stubenmeistern. Bei der zweiten Form verpachtete die Genossenschaft die Stube oder allenfalls nur das Wirterecht einem Stubenwirt, gewöhnlich dem Meistbietenden, und behielt sich vor, bestimmte Räume an bestimmten Terminen zu nutzen. Schliesslich war es in seltenen Fällen auch möglich, dass sich die Gesellen selbst beim Wirten abwechselten. Die Stube diente vor allem als Ort der Geselligkeit, wo man trank, spielte, manchmal auch ass und feierte (v.a. Hochzeitsfeste). Auf dem Land bot die Stube gegebenenfalls auch Unterkunft, womit sie zur Taverne wurde. Daneben führte die Genossenschaft dort ihre Versammlungen, Rechnungsablagen, Gerichtssitzungen und weitere Anlässe durch. Der Zugang für Gäste war unterschiedlich geregelt: Während Gerichtsverhandlungen einen öffentlichen Charakter hatten, neigten vor allem patrizische Stuben zur Abschliessung. Dies zeigte sich auch daran, dass viele Gesellschaften kleinere Vergehen in der Stube selbst bestraften.

Quellen und Literatur

  • F. Müller, Wirte und Wirtschaften in Zofingen, 1450-1600, Liz. Zürich, 1990
  • A. Cordes, Stuben und Stubengesellschaften, 1993
Weblinks

Zitiervorschlag

Felix Müller (Brugg): "Trinkstuben", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 02.11.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016411/2012-11-02/, konsultiert am 15.01.2025.