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Frauenbewegung

Unter F. wird der organisatorische Zusammenschluss von Frauen zur Verbesserung ihrer sozialen, polit. und zivilrechtl. Stellung verstanden. Bereits in ihren Anfängen im 19. Jh. wurde die F. von versch. Strömungen beeinflusst und war eingebunden in internat. Organisationsstrukturen. Sie umfasste unterschiedliche, nicht immer scharf voneinander abgegrenzte Flügel, die von Fall zu Fall zusammenarbeiteten. Ihre Einflussmöglichkeiten waren abhängig von der internat., regionalen, polit. oder konfessionellen Einbettung. Entscheidend für das Wirken der F. war jedoch immer die Verankerung ihrer Mitglieder in einem persönlichen und sozialen Beziehungsnetz, das nicht nur grosse, grenzüberschreitende Projekte ermöglichte, sondern eine eigene Lebenswelt darstellte.

Erste Ansätze

Die Wurzeln der F. in der Schweiz reichen zurück in die 1. Hälfte des 19. Jh. Mit der Debatte um den Pauperismus wurden ab den 1830er Jahren auf Initiative und unter der Leitung von Pfarrern und Sozialpolitikern vornehmlich in den grösseren Gem. des ref. Mittellandes lokale Frauenvereine gegründet, die sich um Fürsorge und Mädchenerziehung kümmerten. Mitglieder dieser Vereine waren Frauen aus den führenden Kreisen von Wirtschaft, Politik und Bildung. Die geschlechtsspezif. Erziehung sollte die Mädchen auf ihre Rolle als Mütter und Hausfrauen vorbereiten (Geschlechterrollen); geschehen sollte dies insbesondere durch die Integration der Arbeitsschulen (Handarbeitsunterricht) in den Unterricht. Erste Ansätze zur eigenständigen, wenn auch nur informellen Organisation bildeten Frauen zwischen 1846 und 1870 auf kant. Ebene. Sie intervenierten - meistens vergeblich - bei anstehenden Revisionen von Verfassung und Privatrecht, um ihre zivilrechtl. Stellung oder Handlungsfähigkeit zu verbessern.

Verbandsgründungen

In den letzten Jahrzehnten des 19. Jh. bis zum 1. Weltkrieg kam es zur Gründung landesweiter Verbände. Den Anstoss gab die Totalrevision der Bundesverfassung von 1874, mit der zahlreiche Rechtssetzungskompetenzen von den Kantonen auf den Bund verlagert wurden. Im Vorfeld dieser Revision forderte die 1868 in Genf gegründete Association internationale des femmes erfolglos die zivil- und arbeitsrechtl. Gleichstellung der Frauen. Sie löste sich bald wieder auf, ebenso ihre Nachfolgeorganisation. Von grösserer Wirkung war das im Rahmen der Fédération abolitionniste internationale (Abolitionismus) gegründete Comité intercantonal de dames, das die Tätigkeit der lokalen Komitees koordinierte. Der daraus 1877 hervorgegangene Schweiz. Frauenbund zur Hebung der Sittlichkeit, in dem sich zunächst nur Frauen der ref. Oberschicht engagierten, verband moralreformerische Anliegen mit Fraueninteressen. 1901 kam es zur Abspaltung der deutschschweiz. Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit, die in Kooperation mit der Polizei und durch Einflussnahme auf die Strafgesetzgebung die Prostitution bekämpften (Sittlichkeitsbewegung).

Plakat zur Abstimmung über das Frauenstimmrecht im Kanton Zürich von Dora Hauth, 1920 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).
Plakat zur Abstimmung über das Frauenstimmrecht im Kanton Zürich von Dora Hauth, 1920 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).

Vom 1885 gegründeten ersten Schweiz. Frauen-Verband mit weit gefasster Zielsetzung trennte sich 1888 der Schweiz. Gemeinnützige Frauenverein (SGF), der zusammen mit der einflussreichen Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft in hauswirtschaftl. Bildung ein Mittel zur Bekämpfung von Armut und Alkoholismus sah (Abstinenzbewegung). Der SGF setzte sich zudem für die Professionalisierung der sog. Frauenberufe ein und schuf mit der Schweiz. Pflegerinnenschule in Zürich und der Gartenbauschule in Lenzburg die entsprechenden Institutionen (Berufsbildung). Dem SGF schlossen sich auf lokaler Ebene bestehende und neu gegründete Vereine an, deren Mitglieder sich aus der wohlhabenderen ländl. Mittelschicht rekrutierten. Die gemeinnützige und moralreformerische F. war nicht zuletzt deshalb erfolgreich, weil sie an den traditionellen Geschlechterrollen und an der Strategie der Partizipation durch Zusammenarbeit mit Behörden und einflussreichen Verbänden von Männern festhielt. Neben den genannten konfessionell neutralen Frauenverbänden wurde auf Initiative des Schweizerischen Katholischen Volksvereins 1912 der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) gegründet, der sich für moralreformerische und gemeinnützige Anliegen einsetzte. Die bereits 1899 gegründeten christlichsozialen Arbeiterinnenvereine verstanden sich als kath. Pendant zum 1890 gegründeten Schweizerischen Arbeiterinnenverband (SAV), der Frauen organisierte, die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht in den Gewerkschaften aufgenommen wurden. 1911 feierte der SAV erstmals den internationalen sozialist. Frauentag, den Vorläufer des 8. März, als Kampftag für das Frauenstimmrecht. Er schloss sich zuerst dem Schweiz. Gewerkschaftsbund (SGB) und nach dessen Reorganisation 1912 der Sozialdemokrat. Partei (SP) an. Er engagierte sich v.a. für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Frauenerwerbsarbeit), den Wöchnerinnenschutz (Mutterschaft) und die Aufnahme in die Krankenkassen. 1917 wurde der SAV aufgelöst. Auch der 1893 gegründete schweiz. Lehrerinnenverein und sein kath. Pendant sowie der deutschschweiz. und der westschweiz. Hebammenverein bezweckten die Absicherung ihrer Mitglieder im Erwerbsleben. Die ab 1890 in den grösseren Städten entstandenen Frauenvereine wie die Union des femmes de Genève, das Berner Frauenkomitee und die Union für Frauenbestrebungen in Zürich setzten sich für die Erneuerung der Mädchenbildung, für eine verbesserte zivil- und arbeitsrechtl. Stellung der Frauen und für das Frauenstimmrecht ein. Diese Vereine versuchten anlässlich der Landesausstellung in Genf 1896 die Anliegen der äusserst heterogenen F. zu koordinieren: Sie organisierten den 1. Schweiz. Kongress für die Interessen der Frauen, an dem Problemkreise von der Gemeinnützigkeit bis zur polit. Partizipation thematisiert wurden. Die Einrichtung einer permanenten gemeinsamen Kommission scheiterte, ebenso die eines übergreifenden Dachverbands, der auf die Ausarbeitung des eidg. Zivilgesetzbuchs sowie des Strafgesetzbuchs und das Kranken- und Unfallgesetz hätte Einfluss nehmen können. Dem 1900 gegründeten Bund schweiz. Frauenvereine, dem späteren Bund Schweizerischer Frauenorganisationen (BSF), traten abgesehen von einzelnen lokalen Sektionen weder der SAV noch der SGF oder der Verband deutschschweiz. Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit bei, ebensowenig die kath. Vereine, die sich mit dem SKF einen eigenen Dachverband gaben. Eine klar umschriebene Zielsetzung hatte schliesslich der 1909 gegründete - allerdings mitgliederschwache - Schweiz. Verband für Frauenstimmrecht (SVF), dem auch Männer angehörten. Trotz der organisatorischen und inhaltl. Heterogenität am Vorabend des 1. Weltkriegs gab es zwischen den Verbänden v.a. über Doppelmitgliedschaften personelle Verbindungen und über gemeinsame Ziele eine Zusammenarbeit von Fall zu Fall.

Die Entwicklung von 1914 bis 1945

Nach Ausbruch des Krieges organisierten sich auf internat. Ebene die Pazifistinnen (Pazifismus) im Frauenweltbund zur Förderung internat. Eintracht und dem von Frauenrechtlerinnen 1915 in Den Haag gegründeten Frauenkomitee für dauernden Frieden, das 1919 in Internat. Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF) umbenannt wurde. Beide Organisationen hatten auch in der Schweiz Sektionen. In Bern traf sich 1915 auch die Sozialist. Fraueninternationale. Als Antwort auf die kriegsbedingte Zunahme der sozialen Not rief sie zu Aktionen gegen Hunger und Teuerung auf, die dann in mehreren Schweizer Städten von den lokalen Arbeiterinnenvereinen organisiert wurden. Auf soziale Aufgaben konzentrierten sich die Sektionen der grossen Frauenverbände, die sich auf lokaler und kant. Ebene zu Frauenzentralen zusammenschlossen. Als Informationsstelle für diese Frauenzentralen wurde 1925 ein von der Frauenzentrale Zürich betreutes Sekretariat eingerichtet. Damit überlagerte das geogr. Organisationsprinzip das bisher rein weltanschauliche und ermöglichte der F. in der Zwischenkriegszeit eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit.

Kongress der internationalen Vereinigung der Akademikerinnen in Genf, 1929 (Schweizerische Nationalbibliothek).
Kongress der internationalen Vereinigung der Akademikerinnen in Genf, 1929 (Schweizerische Nationalbibliothek).

Auf eidg. Ebene federführend war der BSF, dem auch die Frauenzentralen beitraten. Er organisierte 1921 den 2. Kongress für Fraueninteressen, an dem die Gründung einer Zentralstelle für Frauenberufe beschlossen wurde. Das Gewicht, das Ausbildung und Berufstätigkeit nun beigemessen wurde, kam in der Gründung von weibl. Berufsverbänden und in Gewerbeausstellungen zum Ausdruck. 1928 fand in Bern die Schweiz. Ausstellung für Frauenarbeit, die Saffa, statt. Dort wurde der Anstoss gegeben zur 1932 erfolgten Gründung des Schweizerischen Landfrauenverbands, der im Rahmen des Schweiz. Bauernverbands zuständig war für die Ausbildung der Bäuerinnen, sowie des Verbands Schweiz. Hausfrauenvereine, der sich der Professionalisierung der Hausarbeit durch Rationalisierung verschrieb (Schweizerisches Institut für Hauswirtschaft). Die Saffa bildete auch den Auftakt für die Frauenstimmrechtspetition von 1929, die dank der Nutzung der Infrastruktur der SP und der Gewerkschaften in kurzer Zeit mit mehr als einer Viertel Million Unterschriften eingereicht wurde. Damit begann eine engere Zusammenarbeit der F. mit den sozialdemokrat. Frauen. Sie fand ihre Fortsetzung in der Arbeitsgemeinschaft Frau und Demokratie, die als Antwort auf die Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland von einer breiten Frauenallianz gegründet worden war. Mit der Bewältigung der Krisenfolgen, der Geistigen Landesverteidigung und der Kriegswirtschaft traten jedoch die Ansprüche der F. in den Hintergrund zugunsten aufopfernder Pflichterfüllung für Fam. und Nation. Von dem von der F. autonom organisierten Frauenhilfsdienst wurde der militär. Zweig FHD (Militärischer Frauendienst) in die Armee integriert. Die Überlastung der grossen Frauenverbände durch den Vollzug der Massnahmen des Kriegsernährungsamts veranlasste den BSF 1944 zur Eröffnung des schweiz. Frauensekretariats, an dem sich auch die Berufsvereinigungen, der SGF, die Frauenzentralen und die sozialdemokrat. Frauengruppen beteiligten. Die drei Abteilungen befassten sich mit den Bereichen Frauenberufe, Wirtschaft und Gesellschaft sowie Politik und Recht. Diese Neuordnung erlaubte es den Verbänden, im Rahmen der Vernehmlassung und vorparlamentar. Kommissionsarbeit vermehrt Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.

Die Politik der Nachkriegszeit

1.-Mai-Umzug in Zürich, 1989. Fotografie von Tula Roy (Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich).
1.-Mai-Umzug in Zürich, 1989. Fotografie von Tula Roy (Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich).

Die im Krieg erreichte Annäherung kam am 3. Schweiz. Frauenkongress von 1946, der erstmals von allen Teilen der F. mitgetragen wurde, nochmals zum Ausdruck. Es gelang jedoch nicht, auch einheitl. Strukturen zu schaffen. Der SGF, der SKF und die ref. Sittlichkeitsvereine, die als Pendant zum SKF 1947 den Evangelischen Frauenbund der Schweiz gründeten, beharrten auf ihrer Selbstständigkeit. Die neuen Statuten des BSF von 1949 ermöglichten die Aufnahmen des Frauenstimmrechtsverbands und der sozialdemokrat. Frauengruppen, das Frauensekretariat wurde zur Geschäftsstelle des BSF. So kam es in der Folgezeit bei Vernehmlassungen immer auch zu Konkurrenzverhalten, da der BSF gegenüber den Behörden als Vertretung allg. Fraueninteressen auftrat. Erst der Einsatz für das Frauenstimmrecht führte wieder zu gemeinsamem Vorgehen. Es bildete sich ein überverbandl. Aktionskomitee für das Frauenstimmrecht, dem 1957 die Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Frauenverbände für die polit. Rechte der Frau (Arge) folgte. Dominierend im Diskurs der F. der 1950er und 60er Jahre blieb das dualist. Modell, das den Frauen gerade auch wegen den technolog. Innovationen in den Jahren der Hochkonjunktur eine wichtige ausgleichende Rolle in der Fam. zuschrieb. Das Primat der Rolle als Hausfrau und Mutter wurde auch an der Saffa 58 - führende Organisation war der BSF - nicht in Frage gestellt, trotz der breit illustrierten Erfolge der Frauen in verschiedensten Berufszweigen.

Zwischen Neuorientierung und Feminismus

Das Jahr 1968 veränderte auch die F. Die unter dem Einfluss der Jugend- und Studentenrevolten gegründete Frauenbefreiungsbewegung (FBB) forderte mit medienwirksamen Aktionen gesellschaftl. Veränderungen, die ebenso die geschlechtshierarchische Arbeitsteilung in der Fam. wie die repressive Sexualmoral betrafen. Trotz anfängl. Zögerns schloss sich ein Teil der "alten" F. diesen Begehren an. Am 4. Schweiz. Frauenkongress 1975, der unter dem Motto "Partnerschaft" stand, stimmte eine Mehrheit gegen den Willen der kath. Frauen für die Fristenlösung (Abtreibung). Die Lancierung der Initiative "Gleiche Rechte für Mann und Frau" führte 1981 zur Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung. Die vom Kongress geforderte Eidg. Frauenkommission war bereits 1976 eingesetzt worden. Deren leitende Sekretärin wurde 1988 Leiterin des neu geschaffenen Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, nach dessen Vorbild kant. und städt. Gleichstellungsbüros geschaffen wurden. Diese erwiesen sich als Drehscheiben für die längerfristige engere Zusammenarbeit der "alten" und der sich als Teil des internat. Feminismus verstehenden "neuen" F.; gemeinsame Anliegen waren die Fristenlösung, die Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung und die gesetzl. Regelung des Mutterschaftsschutzes. Der Einfluss der neuen F. zeigte sich ebenso organisatorisch wie inhaltlich. Es entstanden neue lokale Frauengruppen, bestehende Frauengruppen in den Parteien und Gewerkschaften und die Frauenfriedensbewegung wurden wiederbelebt, neue Beratungsstellen, migrationspolit. Kontaktstellen, Kinderbetreuungsangebote (Kinderhorte) und Wohnprojekte gegründet und unterstützt. Der ursprünglich von einer gewerkschaftl. Frauengruppe lancierte Frauenstreik wurde im Jubiläumsjahr 1991 als Protest gegen die ungenügende Umsetzung des Gleichstellungsartikels von über einer halben Million Frauen mitgetragen. Die zunehmend engere Kooperation der versch. Organisationen zeigte sich in der breiten Unterstützung des 5. Frauenkongresses von 1996, der geprägt war von einer grossen Zahl feministisch ausgerichteter Anträge. Die inhaltl. Differenzen, bedingt durch Unterschiede inAlter und polit. Verortung, kamen jedoch in den Abstimmungen über das Mutterschaftsversicherungsgesetz 1999 und über die Quoteninitiative 2000, die beide abgelehnt wurden, wieder zum Ausdruck. Hingegen wurde die Vorlage über das Erwerbsersatzgesetz (Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter) 2004 angenommen. Klare Trennlinien zwischen versch. Teilen der F. lassen sich zu Beginn des neuen Jahrtausends kaum noch ausmachen.

Quellen und Literatur

  • B. Mesmer, Ausgeklammert - Eingeklammert, 1988
  • S. Benz, «Frauenfriedensarbeit in der Schweiz zur Zeit des Ersten Weltkrieges», in Frauen zwischen Anpassung und Widerstand, hg. von R. Ludi et al., 1990, 69-83
  • A.-M. Käppeli, Sublime croisade, 1990
  • B. Mesmer, «Die Organisationsstruktur der schweiz. F. bis zur Reorganisation von 1949», in Passé pluriel, hg. von B. Prongué et al., 1991, 106-116
  • M. Pavillon, F. Vallotton, «Lieux de femmes dans l'espace public helvétique 1870-1914», in Lieux de femmes dans l'espace public 1800-1930, hg. von M. Pavillon, F. Vallotton, 1991, 7-54
  • E. Joris, «F.», in Hb. der schweiz. Volkskultur 2, hg. von P. Hugger, 1992, 953-970
  • K. Holenstein, E. Ryter, Rote Fahnen - lila Tücher: 8. März, zur Gesch. des Internat. Frauentages in der Schweiz, 1993
  • Y. Pesenti, «Dal femminile al femminismo», in Donne oggi, hg. von F. Cleis et al., 1995, 85-100
  • B. Mesmer, «Pflichten erfüllen heisst Rechte begründen», in SZG 46, 1996, 332-355
  • Y. Voegeli, Zwischen Hausrat und Rathaus, 1997
  • M. Broda et al., «Die alte und die neue F.», in Dynamisierung und Umbau, hg. von M. König et al., 1998, 201-226
  • E. Joris, «Geschlechtshierarch. Arbeitsteilung und Integration der Frauen», in Etappen des Bundesstaates, hg. von B. Studer, 1998, 187-201
  • Frauen Macht Geschichte: frauen- und gleichstellungspolit. Ereignisse in der Schweiz 1848-1998, [Veröff. im Internet], 1998 (21999)
  • Demokratie und Geschlecht, hg. von B. Christensen, 1999
  • Vergessene Gesch.: Illustrierte Chronik der F. 1914-1963, hg. von M. Gosteli, 2000
  • SZG 57, 2007, 237-352
  • P. Milani, Femmes dans la mouvance communiste suisse, 2007
Weblinks

Zitiervorschlag

Elisabeth Joris: "Frauenbewegung", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 22.05.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016497/2008-05-22/, konsultiert am 19.03.2024.