Unter Frauenbewegung wird der organisatorische Zusammenschluss von Frauen zur Verbesserung ihrer sozialen, politischen und zivilrechtlichen Stellung verstanden. Bereits in ihren Anfängen im 19. Jahrhundert wurde die Frauenbewegung von verschiedenen Strömungen beeinflusst und war eingebunden in internationale Organisationsstrukturen. Sie umfasste unterschiedliche, nicht immer scharf voneinander abgegrenzte Flügel, die von Fall zu Fall zusammenarbeiteten. Ihre Einflussmöglichkeiten waren abhängig von der internationalen, regionalen, politischen oder konfessionellen Einbettung. Entscheidend für das Wirken der Frauenbewegung war jedoch immer die Verankerung ihrer Mitglieder in einem persönlichen und sozialen Beziehungsnetz, das nicht nur grosse, grenzüberschreitende Projekte ermöglichte, sondern eine eigene Lebenswelt darstellte.
Erste Ansätze
Die Wurzeln der Frauenbewegung in der Schweiz reichen zurück in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts. Mit der Debatte um den Pauperismus wurden ab den 1830er Jahren auf Initiative und unter der Leitung von Pfarrern und Sozialpolitikern vornehmlich in den grösseren Gemeinden des reformierten Mittellandes lokale Frauenvereine gegründet, die sich um Fürsorge und Mädchenerziehung kümmerten. Mitglieder dieser Vereine waren Frauen aus den führenden Kreisen von Wirtschaft, Politik und Bildung. Die geschlechtsspezifische Erziehung sollte die Mädchen auf ihre Rolle als Mütter und Hausfrauen vorbereiten (Geschlechterrollen); geschehen sollte dies insbesondere durch die Integration der Arbeitsschulen (Handarbeitsunterricht) in den Unterricht. Erste Ansätze zur eigenständigen, wenn auch nur informellen Organisation bildeten Frauen zwischen 1846 und 1870 auf kantonaler Ebene. Sie intervenierten – meistens vergeblich – bei anstehenden Revisionen von Verfassung und Privatrecht, um ihre zivilrechtliche Stellung oder Handlungsfähigkeit zu verbessern.
Verbandsgründungen
In den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg kam es zur Gründung landesweiter Verbände. Den Anstoss gab die Totalrevision der Bundesverfassung (BV) von 1874, mit der zahlreiche Rechtssetzungskompetenzen von den Kantonen auf den Bund verlagert wurden. Im Vorfeld dieser Revision forderte die 1868 in Genf gegründete Association internationale des femmes erfolglos die zivil- und arbeitsrechtliche Gleichstellung der Frauen. Sie löste sich bald wieder auf, ebenso ihre Nachfolgeorganisation. Von grösserer Wirkung war das im Rahmen der Fédération abolitionniste internationale (Abolitionismus) gegründete Comité intercantonal de dames, das die Tätigkeit der lokalen Komitees koordinierte. Der daraus 1877 hervorgegangene Schweizerische Frauenbund zur Hebung der Sittlichkeit, in dem sich zunächst nur Frauen der reformierten Oberschicht engagierten, verband moralreformerische Anliegen mit Fraueninteressen. 1901 kam es zur Abspaltung der deutschschweizerischen Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit, die in Kooperation mit der Polizei und durch Einflussnahme auf die Strafgesetzgebung die Prostitution bekämpften (Sittlichkeitsbewegung).
Vom 1885 gegründeten ersten Schweizerischen Frauen-Verband mit weit gefasster Zielsetzung trennte sich 1888 der Schweizerische Gemeinnützige Frauenverein (SGF), der zusammen mit der einflussreichen Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft in der hauswirtschaftlichen Bildung ein Mittel zur Bekämpfung von Armut und Alkoholismus sah (Abstinenzbewegung). Der SGF setzte sich zudem für die Professionalisierung der sogenannten Frauenberufe ein und schuf mit der Schweizerischen Pflegerinnenschule in Zürich und der Gartenbauschule in Niederlenz die entsprechenden Institutionen (Berufsbildung). Dem SGF schlossen sich auf lokaler Ebene bestehende und neu gegründete Vereine an, deren Mitglieder sich aus der wohlhabenderen ländlichen Mittelschicht rekrutierten. Die gemeinnützige und moralreformerische Frauenbewegung war nicht zuletzt deshalb erfolgreich, weil sie an den traditionellen Geschlechterrollen und an der Strategie der Partizipation durch Zusammenarbeit mit Behörden und einflussreichen Verbänden von Männern festhielt. Neben den genannten konfessionell neutralen Frauenverbänden wurde auf Initiative des Schweizerischen Katholischen Volksvereins 1912 der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) gegründet, der sich für moralreformerische und gemeinnützige Anliegen einsetzte. Die bereits 1899 gegründeten christlichsozialen Arbeiterinnenvereine (Christlichsoziale Bewegung) verstanden sich als katholisches Pendant zum 1890 gegründeten Schweizerischen Arbeiterinnenverband (SAV), der Frauen organisierte, die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht in den Gewerkschaften aufgenommen wurden. 1911 feierte der SAV erstmals den internationalen sozialistischen Frauentag, den Vorläufer des 8. März, als Kampftag für das Frauenstimmrecht. Er schloss sich zuerst dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und nach dessen Reorganisation 1912 der Sozialdemokratischen Partei (SP) an. Er engagierte sich vor allem für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Frauenerwerbsarbeit), den Wöchnerinnenschutz (Mutterschaft) und die Aufnahme in die Krankenkassen. 1917 wurde der SAV aufgelöst. Auch der 1893 gegründete schweizerische Lehrerinnenverein und sein katholisches Pendant sowie der deutsch- und der westschweizerische Hebammenverein bezweckten die Absicherung ihrer Mitglieder im Erwerbsleben.
Die ab 1890 in den grösseren Städten entstandenen Frauenvereine wie die Union des femmes de Genève, das Berner Frauenkomitee und die Union für Frauenbestrebungen in Zürich setzten sich für die Erneuerung der Mädchenbildung, für eine verbesserte zivil- und arbeitsrechtliche Stellung der Frauen und für das Frauenstimmrecht ein. Diese Vereine versuchten anlässlich der Landesausstellung in Genf 1896 die Anliegen der äusserst heterogenen Frauenbewegung zu koordinieren: Sie organisierten den Ersten Schweizerischen Kongress für die Interessen der Frau, an dem Problemkreise von der Gemeinnützigkeit bis zur politischen Partizipation thematisiert wurden. Die Einrichtung einer permanenten gemeinsamen Kommission scheiterte, ebenso die eines übergreifenden Dachverbands, der auf die Ausarbeitung des eidgenössischen Zivilgesetzbuchs sowie des Strafgesetzbuchs (Strafrecht) und das Kranken- und Unfallgesetz hätte Einfluss nehmen können. Dem 1900 gegründeten Bund schweizerischer Frauenvereine, dem späteren Bund Schweizerischer Frauenorganisationen (BSF), traten abgesehen von einzelnen lokalen Sektionen weder der SAV noch der SGF oder der Verband deutschschweizerischer Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit bei, ebensowenig die katholischen Vereine, die sich mit dem SKF einen eigenen Dachverband gaben. Eine klar umschriebene Zielsetzung hatte schliesslich der 1909 gegründete – allerdings mitgliederschwache – Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht (SVF), dem auch Männer angehörten. Trotz der organisatorischen und inhaltlichen Heterogenität am Vorabend des Ersten Weltkriegs gab es zwischen den Verbänden vor allem über Doppelmitgliedschaften personelle Verbindungen und über gemeinsame Ziele eine Zusammenarbeit von Fall zu Fall.
Die Entwicklung von 1914 bis 1945
Nach Ausbruch des Krieges organisierten sich auf internationaler Ebene die Pazifistinnen (Pazifismus) im Frauenweltbund zur Förderung internationaler Eintracht und dem von Frauenrechtlerinnen 1915 in Den Haag gegründeten Frauenkomitee für dauernden Frieden, das 1919 in Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF) umbenannt wurde. Beide Organisationen hatten auch in der Schweiz Sektionen. In Bern traf sich 1915 auch die Sozialistische Fraueninternationale. Als Antwort auf die kriegsbedingte Zunahme der sozialen Not rief sie zu Aktionen gegen Hunger und Teuerung auf, die dann in mehreren Schweizer Städten von den lokalen Arbeiterinnenvereinen durchgeführt wurden. Auf soziale Aufgaben konzentrierten sich die Sektionen der grossen Frauenverbände, die sich auf lokaler und kantonaler Ebene zu Frauenzentralen zusammenschlossen. Als Informationsstelle für diese wurde 1925 ein von der Frauenzentrale Zürich betreutes Sekretariat eingerichtet. Damit überlagerte das geografische Organisationsprinzip das bisher rein weltanschauliche und ermöglichte der Frauenbewegung in der Zwischenkriegszeit eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit.
Auf eidgenössischer Ebene federführend war der BSF, dem auch die Frauenzentralen beitraten. Er organisierte 1921 den Zweiten Schweizerischen Kongress für Fraueninteressen, an dem die Gründung einer Zentralstelle für Frauenberufe beschlossen wurde. Das Gewicht, das Ausbildung und Berufstätigkeit nun beigemessen wurde, kam in der Gründung von weiblichen Berufsverbänden und in Gewerbeausstellungen zum Ausdruck. 1928 fand in Bern die Schweizerische Ausstellung für Frauenarbeit, die Saffa, statt. Dort wurde der Anstoss gegeben zur 1932 erfolgten Gründung des Schweizerischen Landfrauenverbands, der im Rahmen des Schweizerischen Bauernverbands zuständig war für die Ausbildung der Bäuerinnen, sowie des Verbands Schweizerischer Hausfrauenvereine, der sich der Professionalisierung der Hausarbeit durch Rationalisierung verschrieb (Schweizerisches Institut für Hauswirtschaft). Die Saffa bildete auch den Auftakt für die Frauenstimmrechtspetition von 1929, die dank der Nutzung der Infrastruktur der SP und der Gewerkschaften in kurzer Zeit mit mehr als einer Viertelmillion Unterschriften eingereicht wurde. Damit begann eine engere Zusammenarbeit der Frauenbewegung mit den sozialdemokratischen Frauen. Sie fand ihre Fortsetzung in der Arbeitsgemeinschaft Frau und Demokratie, die als Antwort auf die Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland von einer breiten Frauenallianz gegründet worden war. Mit der Bewältigung der Krisenfolgen, der Geistigen Landesverteidigung und der Kriegswirtschaft traten jedoch die Ansprüche der Frauenbewegung in den Hintergrund zugunsten aufopfernder Pflichterfüllung für Familie und Nation. Von dem von der Frauenbewegung autonom organisierten Frauenhilfsdienst wurde dessen militärischer Zweig in die Armee integriert (Militärischer Frauendienst). Die Überlastung der grossen Frauenverbände durch den Vollzug der Massnahmen des Kriegsernährungsamts veranlasste den BSF 1944 zur Eröffnung des schweizerischen Frauensekretariats, an dem sich auch die Berufsvereinigungen, der SGF, die Frauenzentralen und die sozialdemokratischen Frauengruppen beteiligten. Die drei Abteilungen befassten sich mit den Bereichen Frauenberufe, Wirtschaft und Gesellschaft sowie Politik und Recht. Diese Neuordnung erlaubte es den Verbänden, im Rahmen der Vernehmlassung und vorparlamentarischen Kommissionsarbeit (Ausserparlamentarische Kommissionen) vermehrt Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.
Die Politik der Nachkriegszeit
Die im Krieg erreichte Annäherung kam am 3. Schweizerischen Frauenkongress von 1946, der erstmals von allen Teilen der Frauenbewegung mitgetragen wurde, nochmals zum Ausdruck. Es gelang jedoch nicht, auch einheitliche Strukturen zu schaffen. Der SGF, der SKF und die reformierten Sittlichkeitsvereine, die als Pendant zum SKF 1947 den Evangelischen Frauenbund der Schweiz gründeten, beharrten auf ihrer Selbstständigkeit. Die neuen Statuten des BSF von 1949 ermöglichten die Aufnahmen des Frauenstimmrechtsverbands und der sozialdemokratischen Frauengruppen, das Frauensekretariat wurde zur Geschäftsstelle des BSF. So kam es in der Folgezeit bei Vernehmlassungen immer auch zu Konkurrenzverhalten, da der BSF gegenüber den Behörden als Vertretung allgemeiner Fraueninteressen auftrat. Erst der Einsatz für das Frauenstimmrecht führte wieder zu gemeinsamem Vorgehen. Es bildete sich ein verbandsübergreifendes Aktionskomitee für das Frauenstimmrecht, dem 1957 die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Frauenverbände für die politischen Rechte der Frau (Arge) folgte. Dominierend im Diskurs der Frauenbewegung der 1950er und 1960er Jahre blieb das dualistische Modell, das den Frauen gerade auch wegen der technologischen Innovationen in den Jahren der Hochkonjunktur eine wichtige ausgleichende Rolle in der Familie zuschrieb. Das Primat der Rolle als Hausfrau und Mutter wurde auch an der Saffa 1958 – führende Organisation war der BSF – nicht in Frage gestellt, trotz der breit illustrierten Erfolge der Frauen in verschiedensten Berufszweigen.
Zwischen Neuorientierung und Feminismus
Das Jahr 1968 veränderte auch die Frauenbewegung. Die unter dem Einfluss der Jugend- und Studentenrevolten (Jugendunruhen) gegründete Frauenbefreiungsbewegung (FBB) forderte mit medienwirksamen Aktionen gesellschaftliche Veränderungen, die ebenso die geschlechtshierarchische Arbeitsteilung in der Familie wie die repressive Sexualmoral (Sexualität) betrafen. Trotz anfänglichen Zögerns schloss sich ein Teil der «alten» Frauenbewegung diesen Begehren an. Am 4. Schweizerischen Frauenkongress 1975, der unter dem Motto «Partnerschaft» stand, stimmte eine Mehrheit gegen den Willen der katholischen Frauen für die Fristenlösung (Abtreibung). Die Lancierung der Initiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» führte 1981 zur Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung. Die vom Kongress geforderte Eidgenössische Frauenkommission war bereits 1976 eingesetzt worden. Deren leitende Sekretärin wurde 1988 Leiterin des neu geschaffenen Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, nach dessen Vorbild kantonale und städtische Gleichstellungsbüros geschaffen wurden. Diese erwiesen sich als Drehscheiben für die längerfristige engere Zusammenarbeit der «alten» und der sich als Teil des internationalen Feminismus verstehenden «neuen» Frauenbewegung; gemeinsame Anliegen waren die Fristenlösung, die Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung und die gesetzliche Regelung des Mutterschaftsschutzes. Der Einfluss der neuen Frauenbewegung zeigte sich ebenso organisatorisch wie inhaltlich. Es entstanden neue lokale Frauengruppen, bestehende Frauengruppen in den Parteien und Gewerkschaften und die Frauenfriedensbewegung wurden wiederbelebt, neue Beratungsstellen, migrationspolitische Kontaktstellen, Kinderbetreuungsangebote (Kinderhorte) und Wohnprojekte gegründet und unterstützt. Der ursprünglich von einer gewerkschaftlichen Frauengruppe lancierte Frauenstreik wurde im Jubiläumsjahr 1991 als Protest gegen die ungenügende Umsetzung des Gleichstellungsartikels von über einer halben Million Frauen mitgetragen. Die zunehmend engere Kooperation der verschiedenen Organisationen zeigte sich in der breiten Unterstützung des 5. Schweizerischen Frauenkongresses von 1996, der geprägt war von einer grossen Zahl feministisch ausgerichteter Anträge. Die inhaltlichen Differenzen, bedingt durch Unterschiede in Alter und politischer Verortung, kamen jedoch in den Abstimmungen über das Mutterschaftsversicherungsgesetz 1999 und über die Quoteninitiative 2000, die beide abgelehnt wurden, wieder zum Ausdruck. Hingegen wurde die Vorlage über das Erwerbsersatzgesetz (Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter) 2004 angenommen. Klare Trennlinien zwischen den verschiedenen Teilen der Frauenbewegung lassen sich zu Beginn des neuen Jahrtausends kaum noch ausmachen.
Quellen und Literatur
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