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Streiks

Unter Streik wird die kollektive Verweigerung von vertraglich vereinbarter abhängiger Arbeit zur Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen verstanden. Nicht unter den Begriff fallen – abweichend von der Alltagssprache – Arbeitseinstellungen von selbstständig Erwerbenden, Studierenden usw. sowie individuelle Arbeitsverweigerungen. Gegenstand der in Form von Streiks ausgetragenen Arbeitskonflikte sind Lohn, Arbeitszeit, Gesamtarbeitsverträge, gewerkschaftliche Rechte und weitere Bereiche der industriellen Beziehungen. Schliesst der Arbeitgeber zur Durchsetzung seiner Bedingungen nicht nur einzelne, sondern eine Gruppe von Arbeitnehmern aus, handelt es sich um eine Aussperrung. Diese ist in der Praxis kaum vom Streik zu unterscheiden, weshalb die Begriffe von Beteiligten nicht selten kontrovers und von der Statistik oft synonym verwendet werden.

Allgemeines

Streiks werden in der Schweiz wie in den meisten Ländern selten ausgerufen. In der Regel werden Lohnbewegungen – d.h. kollektive Aktionen zur Verbesserung oder Verteidigung von Lohn- und anderen Arbeitsbedingungen – durch Verhandlungen, Schiedssprüche oder Nachgeben einer Seite beigelegt. Obwohl spontane Arbeitsniederlegungen immer wieder vorkommen, setzt ein Streik in der Regel eine gewisse Organisation oder zumindest Absprachen über Vorgehen und Ziele voraus. Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts übernahmen immer häufiger Gewerkschaften diese Aufgabe. Sie konnten die Arbeitsbedingungen und Erfolgsaussichten besser bewerten und die Forderungen klarer formulieren. Im Falle eines Streiks boten sie den Beteiligten Rückhalt, indem sie aus der Streikkasse Taggelder zahlten, ihre Sicht des Konflikts in der Öffentlichkeit verbreiteten, moralische (z.B. Solidaritätsdemonstrationen) und materielle (z.B. Geldsammlungen) Unterstützung organisierten und andere Arbeitnehmer vom Betrieb fernhielten (Publikation der Sperre, Streikposten). Schliesslich verfügten sie über Erfahrung in Verhandlungen, boten sich als Vertragspartner an und verhinderten möglichst, dass sich zwischen Streikenden und Arbeitgebern persönliche Konflikte aufbauten.

Arbeitgeber hoffen primär, dass Streikende aus materiellen Gründen aufgeben. Zudem können sie versuchen, den Betrieb mit höheren Angestellten, Vorarbeitern, Lehrlingen und Unorganisierten aufrechtzuerhalten. Daneben bestand in den letzten Jahrzehnten des 19. und den ersten des 20. Jahrhunderts die Möglichkeit zur Verpflichtung von Streikbrechern, allerdings oft mit zwiespältigem Ergebnis. Um das Ende des Ersten Weltkrieges übernahmen Bürgerwehren oder speziell dafür eingerichtete sogenannte technische Nothilfen gewisse Funktionen wie zum Beispiel die Strassenreinigung und Kehrichtabfuhr während des Basler Generalstreiks 1919. Mit Aussperrungen konnten Arbeitgeber die gewerkschaftliche Streikkasse belasten. Als zusätzliches Druckmittel dienten interne oder veröffentlichte (z.B. in der «Schweizerischen Schreinerzeitung») schwarze Listen. Schliesslich kannten die Unternehmerverbände bereits vor dem Ersten Weltkrieg eigene Streikkassen; 1923 kam es gar zur Gründung der Streikversicherungs-Genossenschaft schweizerischer Maschinen- und Metallindustrieller.

Erst die Bundesverfassung (BV) 1999 (Artikel 28) führt das Streikrecht explizit auf. Zuvor leitete die massgebende arbeitsrechtliche Argumentation dieses von anderen Bestimmungen ab, vor allem von der Vereinsfreiheit (Artikel 56 der BV 1874). Weil das ordentliche Recht keine Handhabe gegen politische Streiks bot, übernahm die Militärjustiz die Beurteilung des Landesstreiks 1918. Um ähnlich gelagerten Konflikten vorzubeugen, setzten die bürgerlichen Parteien im Beamtengesetz 1927 ein Streikverbot für das Bundespersonal durch, das erst mit dem Bundespersonalgesetz 2000 wieder aufgehoben wurde. Als wesentlich konfliktträchtiger als das grundsätzliche Streikrecht erwiesen sich dessen Randbedingungen; umstritten war insbesondere die Zulässigkeit der Aufstellung von Streikposten.

Der Streik kennt viele Formen. In der häufigsten Form – diese wird gelegentlich auch als Kampfstreik bezeichnet – erscheinen die Streikenden nicht am Arbeitsplatz. Sie werden in der Regel durch verschiedene gewerkschaftliche Aktivitäten wie der täglichen Registrierung für die Streikunterstützung, der Teilnahme an Versammlungen, Demonstrationen und geselligen Anlässen zur Hebung der Moral oder als Streikposten beansprucht. Bummelstreiks durch langsames Arbeiten oder durch Dienst nach Vorschrift sind oft nicht eindeutig festzumachen, vor allem wenn sie betriebsintern bleiben. Mit ihnen lassen sich gesetzliche oder vertragliche Streikverbote umgehen. Kurze, nur einige Stunden dauernde Warnstreiks dienen der Manifestation des Kampfwillens. Sympathie-, Solidaritäts- oder Unterstützungsstreiks sollen Arbeitnehmern in anderen Betrieben den Rücken stärken, wie zum Beispiel während der Gesamtarbeitsvertrag-Bewegung in der Textilindustrie nach dem Zweiten Weltkrieg. Von den gewerkschaftlich geführten Streiks unterscheiden sich die sogenannten wilden Streiks spontan gebildeter Gruppen.

Neben arbeitsrechtlichen gibt es politische Streiks, wobei als Hauptunterscheidungsmerkmal zwischen den beiden oft nicht deutlich abgrenzbaren Arten der Adressat dient. In der Schweiz fallen unter die Kategorie der politischen Streiks neben dem Landesstreik 1918 teilweise lokale Generalstreiks in Genf (1902, 1907), Neuenburg (1906), Vevey (1907), Lausanne (1907), Montreux (1907), Hochdorf (1907), Arosa (1910), Zürich (1912, 1919), Basel (1919) und der überregionale halbtägige Demonstrationsstreik vom 30. August 1917. In all diesen Fällen spielten aber auch ökonomische Motive eine wichtige Rolle.

Streiks in der Schweiz 1880-2010
Streiks in der Schweiz 1880-2010 […]

In der Regel steigen die Erfolgsaussichten von Lohnbewegungen bei guter Konjunktur (Anpassungsmodell, Angriffsstreik). Dieser Zusammenhang wird seit der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert häufig in gewerkschaftlichen Publikationen betont. Daraus ergibt sich allerdings nicht zwangsläufig eine intensivere Streiktätigkeit, weil gleichzeitig die Konzessionsbereitschaft der Arbeitgeber und damit der Spielraum für Verhandlungslösungen wächst. Umgekehrt können Streiks in Krisen zunehmen, wenn sich Arbeitnehmer gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen wehren (Protestmodell, Abwehrstreik). Es besteht auch kein direkter Zusammenhang zwischen geringer Streikneigung und Wachstum. Die schweizerische Wirtschaft gehört seit Mitte der 1960er Jahre – also in der Blütezeit des Arbeitsfriedens – zu den weniger dynamischen. Internationale Vergleiche zeigen, dass Länder mit wesentlich mehr Streiks im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts erheblich höhere Wachstumsraten erzielten.

Historische Entwicklung

Spätmittelalter und frühe Neuzeit

Die Verweigerung von Frondiensten durch Bauern, die während Konflikten zwischen Obrigkeit und Untertanen regelmässig vorkamen, sind wohl noch nicht im Sinn der eingangs zitierten Definition als Streiks zu bezeichnen. Eigentliche Streiks sind im Spätmittelalter in den Zentren des Bergbaus im Gebiet des Heiligen Römischen Reichs bezeugt. In den schweizerischen Städten lassen sich Sozialkonflikte im Handwerk beobachten, in denen der Streik mitunter als Kampfmittel eingesetzt wurde. Die ersten solchen Konflikte brachen in den Weber- und Müllerzünften in den oberrheinischen Städten (Basel, Strassburg, Freiburg im Breisgau) aus, gefolgt von Aufständen der Schmiedegesellen, die sich in einem von Basel über Aarau, Zürich und Schaffhausen bis Rottweil reichenden sogenannten Königreich zusammengeschlossen hatten. Die Gesellen, die über gut funktionierende Kommunikationssysteme und Sanktionsmechanismen innerhalb ihrer Verbände verfügten, entwickelten sich ab dem Spätmittelalter zu einer politischen Kraft, die sich mit Aktionen wie dem Verruf, dem Boykott, dem geschlossenen Auszug aus einer Stadt oder auch mit Streiks (z.B. 1412 die Schmiedegesellen in Zürich) für bessere Löhne, das Recht auf den blauen Montag oder für andere arbeitsrechtliche Belange engagierten. Daran änderten auch die Abwehrmassnahmen, die ab dem 15. Jahrhundert zuerst die Zünfte und dann die Städte ergriffen, und die Auflösung einzelner Königreiche durch die oberdeutschen und schweizerischen Städte nur wenig. Besonders aktiv in Lohnfragen waren die Druckergesellen (Streik in Basel 1471). Mehrere Arbeitsniederlegungen sind auch während der 17 in Genf zwischen 1533 und 1794 urkundlich bezeugten Konflikte mit Handwerker- und/oder Gesellenbeteiligung nachweisbar (Soziale Konflikte, Städtische Unruhen).

Von 1800 bis 1880

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sind nur wenige Streiks bekannt, so etwa 1813 in der Spinnerei Hünerwadel in Niederlenz im Aargau, 1837 in der Kattundruckerei Trümpy in Glarus oder 1833 und 1848 in der Basler Bandweberei. Dabei handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs, denn solche Konflikte sind nur überliefert, wenn es zu Zwischenfällen kam. Streiks betrafen lange Zeit fast ausschliesslich das Gewerbe. Lohnbewegungen von Handwerkern blieben aber meist begrenzt; sie sind deshalb und auch wegen der Abwanderung der Beteiligten nur schwer festzustellen. Frühe Streiks entstanden meist spontan und endeten oft mit der Erschöpfung der Streikenden.

Die Häufigkeit von Streiks nahm in den 1850er Jahren deutlich zu. In den späten 1860er Jahren änderte sich die Lage grundlegend, indem sich Streikende vermehrt zu Gewerkschaften zusammenschlossen und damit die Fähigkeit erlangten, materielle und moralische Unterstützung, zum Teil sogar internationale Geldsammlungen, zu organisieren. Die erste grössere Welle mit Schwerpunkt in Genf umfasste 1868-1876 fast 100 bekannte Streiks, vor allem im Baugewerbe, aber auch im grafischen, im Schneider- und Schumachergewerbe sowie in der Uhrenfabrikation. Auf dem Höhepunkt 1870 streikten ca. 3300-5300 Arbeiter an insgesamt über 120'000 Arbeitstagen. Weil keine dauerhaften Verträge abgeschlossen wurden, gingen Errungenschaften oft rasch wieder verloren.

Von 1880 bis 1914

Die Streikenden treffen im Oktober 1902 auf der Brücke La Coulouvrenière in Genf auf die Ordnungskräfte. Aufnahme eines unbekannten Fotografen (Bibliothèque de Genève)
Die Streikenden treffen im Oktober 1902 auf der Brücke La Coulouvrenière in Genf auf die Ordnungskräfte. Aufnahme eines unbekannten Fotografen (Bibliothèque de Genève) […]

Die Streiks zwischen 1880 und 1914 sind am besten erforscht. Entgegen der verbreiteten Ansicht standen ländliche oder kleinstädtische Bezirke wie Leventina und Riviera, Solothurn und Lebern, Vevey oder Arbon bezüglich Streikneigung (pro Kopf der Bevölkerung) noch vor den Grossstädten Basel und Zürich. Mit Abstand am meisten Streikende stellten die Maurer, gefolgt von Steinhauern und Schreinern. Streiks spielten auch in der Textil-, Metall-, Maschinen- und Uhrenindustrie bereits eine beträchtliche Rolle, aber noch nicht im Dienstleistungssektor (Ausnahmen: Eisenbahner, Strassenbahner). Meist ging es um mehrere Forderungen, so in drei Viertel der Fälle um Lohn, in je einem Drittel um Arbeitszeit und gewerkschaftliche Rechte. Vor allem im Gewerbe entstanden während Streiks erhebliche Spannungen, auf welche die Behörden mit Polizei- und 38-mal mit Armeeeinsätzen reagierten. 1899-1913 war die Streikneigung in der Schweiz höher als in Deutschland, aber niedriger als in Frankreich.

Zwischenkriegszeit

Streikposten vor der Reparaturwerkstätte der Firma Saurer im Jahr 1923. Fotografie von Walter Knabenhans (Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich).
Streikposten vor der Reparaturwerkstätte der Firma Saurer im Jahr 1923. Fotografie von Walter Knabenhans (Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich). […]

Um das Ende des Ersten Weltkrieges erlebte die Streiktätigkeit einen weiteren Höhepunkt, kamen doch zu den wirtschaftlichen Streiks die erwähnten überregionalen Generalstreiks von 1917, 1918 und 1919 hinzu. Stärkere Bedeutung erhielt nun auch der Dienstleistungssektor (Eisenbahner, kommunales und kantonales Personal, Zürcher Bankangestellte). Bis 1920 ging es vor allem um eine massive Verkürzung der Arbeitszeit (z.B. Holzarbeiterstreik 1919, Bauarbeiteraussperrung 1920) und um Lohnerhöhungen, dann in der kurzen, aber schweren Krise um die Verteidigung der Löhne (Holzarbeiteraussperrung 1922) und im Wiederaufschwung schliesslich gegen Bestrebungen zur Arbeitszeitverlängerung (z.B. Metallarbeiterstreik 1924). Weil die Gewerkschaften die meisten Streiks unter Kontrolle hatten, verloren repressive Massnahmen des Staates nach den Generalstreiks von 1918 und 1919 an Bedeutung; dafür traten Behördenmitglieder nicht selten als Vermittler auf (u.a. Bundesrat Edmund Schulthess).

Nach dem Rückgang in den späten 1920er Jahren nahm die Streiktätigkeit zu Beginn der 1930er Jahre erneut stark zu, was sich weniger in der Anzahl der Streiks als in Beteiligung und Dauer ausdrückte. Im Verlauf der Weltwirtschaftskrise näherten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gewerbe nicht zuletzt wegen ihrer gemeinsamen Bemühungen zur Arbeitsbeschaffung an. Als sich 1937 die Konjunktur und damit die Aussichten wieder verbesserten, waren wichtige Teile des Gewerbes sowie die Metallindustrie vertraglich dem Arbeitsfrieden verpflichtet. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Verteilungsproblematik weit mehr Aufmerksamkeit gewidmet als im Ersten, weshalb die sozialen Spannungen nie das gleiche Ausmass erreichten. Dennoch kam es nach Kriegsende zu einer weiteren Streikwelle, an der sich 1946 soviele Arbeitnehmer beteiligten wie nie mehr seit 1920. Nicht zuletzt ging es um die allgemeine Durchsetzung der Gesamtarbeitsverträge (Textilarbeiterstreiks 1946).

Nachkriegszeit bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts

Ab den 1950er Jahren waren Streiks selten; 1961, 1973, 1987 und 1993 registrierte man überhaupt keine. Der überwiegende Teil der Arbeiterschaft unterstand einem Gesamtarbeitsvertrag, der die absolute Friedenspflicht festlegte; auch in der Erneuerungsphase enthielten sich beide Parteien in der Regel jeglicher Kampfmassnahmen. Eine kleine Streikwelle löste die Wirtschaftskrise Mitte der 1970er Jahre aus. Am meisten Arbeitstage gingen allerdings 1963 verloren, vor allem während des 15-wöchigen Zürcher Gipserstreiks. Seit Mitte der 1990er Jahre nimmt die Streiktätigkeit und vor allem die Streikbeteiligung wieder zu. Die wichtigsten Arbeitskämpfe dieser Zeit waren 1994 der Streik in der Spinnerei Kollbrunn (Gemeinde Zell ZH), der längste der ganzen Periode, der nationale Druckerstreik im selben Jahr, 2002 der nationale Bauarbeiterstreik, 2006 die Bestreikung von Swissmetal in Reconvilier und 2008 der Streik in den SBB-Werkstätten von Bellinzona.

Quellen und Literatur

  • H. Greulich, Lohnbewegungen und Streiks in der Schweiz seit dem Jahre 1860, 1895
  • A. Lasserre, La classe ouvrière dans la société vaudoise, 1973, 301-384
  • Arbeiterkämpfe in der Schweiz, 1945-1973, 1974
  • R. Gallati, Der Arbeitsfriede in der Schweiz, 1976
  • J. Wandeler, Die KPS und die Wirtschaftskämpfe 1930-1933, 1979
  • W. Reininghaus, Die Entstehung der Gesellengilden im SpätMA, 1981, 174-188
  • Gruner, Arbeiter
  • Gruner, Arbeiterschaft 2
  • B. Degen, Abschied vom Klassenkampf, 1991
  • T. Gerlach, Ideologie und Organisation, 1995
  • L. Mottu-Weber, «"Tumultes", "complots" et "monopoles"», in Des archives à la mémoire, hg. von B. Roth-Lochner et al., 1995, 235-256
  • M. Rehbinder, Schweiz. Arbeitsrecht, 152002
  • S. Kuster Zürcher, Streik und Aussperrung - vom Verbot zum Recht, 2004
  • G. Rossi et al., Giù le mani dalle officine, 2008
  • C. Koller, Streikkultur, 2009
Weblinks

Zitiervorschlag

Bernard Degen: "Streiks", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 03.12.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016528/2013-12-03/, konsultiert am 08.12.2024.