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Landesstreik

Generalstreik1918

Landesstreik ist die in der Deutschschweiz übliche Bezeichnung für die schwerste politische Krise des Bundesstaates, den landesweiten Generalstreik vom November 1918. Er bildete den Höhepunkt der heftigen sozialen Auseinandersetzungen, die gegen das Ende des Ersten Weltkrieges die Schweiz wie andere europäische Länder erschütterten. In den Kriegsjahren tat sich eine tiefe Kluft zwischen einem Teil der Unternehmer, die riesige Kriegsgewinne einfuhren, sowie der sich einer lange nicht mehr gekannten Konjunktur erfreuenden Bauernschaft einerseits und der von zunehmender Armut betroffenen Arbeiterschaft andererseits auf. Dieser entging aber nicht, welche Bedeutung sie gerade in Kriegszeiten erlangte. Grenzbesetzung und florierende Betriebe sorgten für günstige Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Damit verbesserten sich die Erfolgsaussichten für Streiks, weshalb diese ab 1917 stark zunahmen. Für die Arbeiterorganisationen, deren Anliegen bei den Behörden wenig Gehör fanden, lag es nahe, die Arbeitsniederlegung auch als politisches Druckmittel ins Auge zu fassen. Das Oltener Aktionskomitee (OAK), in dem Robert Grimm im Februar 1918 über die etablierten Gremien hinweg die wichtigsten Gewerkschafts- und Parteifunktionäre einer neuen Generation vereint hatte, richtete mehrmals mit Streikdrohungen unterstrichene Forderungen an den Bundesrat. Deshalb musste dieser im Gegensatz zu vorher zumindest teilweise darauf eintreten.

Am 9. November 1918 riegelte die Kavallerie in Zürich den Zugang zum Paradeplatz und zum Bankenviertel ab. Fotografie von Adolf Moser (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz.
Am 9. November 1918 riegelte die Kavallerie in Zürich den Zugang zum Paradeplatz und zum Bankenviertel ab. Fotografie von Adolf Moser (Fotostiftung Schweiz, Winterthur) © Fotostiftung Schweiz.

Im Herbst 1918 waren der Zusammenbruch der alten Ordnung und der Aufstieg der Arbeiterbewegung in Deutschland und Österreich unübersehbar, und in bürgerlichen Kreisen wuchs die Sorge vor einer ähnlichen Entwicklung in der Schweiz. Einige Exponenten des Bürgerblocks sahen im Streik der Zürcher Bankangestellten (30. September bis 1. Oktober), den die Arbeiterunion mit einem lokalen Generalstreik unterstützte, gar die Generalprobe für die Revolution. Andere wollten der aufbegehrenden Arbeiterschaft vor der Demobilisierung der Armee noch eine Lektion erteilen. Die Armeeführung liess nach dem Beschluss des Bundesrates zur bewaffneten Bundesintervention am 7. November demonstrativ Truppen in Zürich einmarschieren.

Weil der Truppenaufmarsch bei der organisierten Arbeiterschaft allgemeine Empörung hervorrief, versammelte das OAK sich am 7. November kurzfristig zu einer Sondersitzung. Um den Protest zu kanalisieren, rief es nach ausführlicher Debatte zur Arbeitsniederlegung auf. Der Proteststreik in 19 Industriezentren vom 9. November, dem Samstag, an dem das deutsche Kaiserreich zusammenbrach, verlief ruhig. In Zürich beschloss die Arbeiterunion, die Bewegung bis zum Abzug der Truppen weiterzuführen. Am 10. November kam es auf dem Münsterplatz zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Militär, was die Stimmung anheizte. Das OAK stand angesichts dieser Entwicklung vor dem Entscheid, sich den Zürchern anzuschliessen oder seinen Einfluss zu verlieren; es rief für Dienstag, den 12. November, den unbefristeten Generalstreik aus. Die Proklamation enthielt neun Forderungen teils politischen, teils sozialen Inhalts. Sie verlangte die sofortige Neuwahl des Nationalrats gemäss dem – am 13. Oktober angenommenen – Proporzwahlrecht, die Einführung des Frauenstimmrechts, eine allgemeine Arbeitspflicht, die 48-Stunden-Woche, eine Armeereform, die Sicherung der Lebensmittelversorgung, eine Alters- sowie Invalidenversicherung, ein staatliches Aussenhandelsmonopol und eine Vermögenssteuer zum Abbau der Staatsverschuldung.

Ein Streikposten blockiert am Bahnhof Grenchen die Schienen. Fotografie, 1918 (Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich).
Ein Streikposten blockiert am Bahnhof Grenchen die Schienen. Fotografie, 1918 (Gretlers Panoptikum zur Sozialgeschichte, Zürich).

Am 11. November, dem Tag des Waffenstillstands von Compiègne, wurde meistenorts wieder gearbeitet; die wichtigste Ausnahme bildete Zürich. Am nächsten Tag setzte der landesweite Generalstreik ein. Eine Umfrage des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds zählte ca. 250'000 Streikende. Den tiefsten Eindruck hinterliess die Beteiligung der Eisenbahner, welche die Bewegung in sonst kaum berührte ländliche Gegenden trugen. Zurückhaltend wurde der Streikaufruf vielerorts in der Westschweiz und im Tessin aufgenommen. Allgemein verlief der Landesstreik ruhig, hatten doch die Arbeiterorganisationen zum Teil flankierende Massnahmen wie Alkoholverbote durchgesetzt. In Basel, wo sogar die freisinnige «National-Zeitung» den Streikaufruf kommentarlos abdruckte, sorgten Regierung und Streikleitung gemeinsam für einen geordneten Verlauf. Nur an wenigen Orten geriet die Lage, in der Regel nach Aufmärschen des Militärs, kurzfristig ausser Kontrolle, am folgenschwersten in Grenchen, wo am 14. November drei Streikende erschossen wurden.

Bereits am 11. November hatte der Bundesrat – gestützt auf das Vollmachtenregime – das Bundespersonal der Militärgesetzgebung unterstellt. Nachdem er und verschiedene kantonale Regierungen sich in der ersten Überraschung konzessionsbereit gezeigt hatten, verhärtete sich ihre Haltung zusehends. Einerseits sahen sie, dass sie die Gefahr überschätzt hatten; andererseits gewann der unversöhnliche Flügel im bürgerlichen Lager, nicht zuletzt in der am 12. November zusammengetretenen Bundesversammlung, rasch an Boden. Zudem gelang es mit Hilfe von höheren Angestellten, Studenten und den sich bildenden Bürgerwehren, wichtige Dienste notdürftig aufrechtzuerhalten. Derart gestärkt, forderte der Bundesrat am 13. November den bedingungslosen Streikabbruch. Das OAK, das eine Niederschlagung durch die Armee befürchtete, fügte sich am frühen Morgen des 14. November dem Ultimatum. Am Freitag, dem 15. November, wurde die Arbeit fast überall wiederaufgenommen; in Zürich streikten Holz- und Metallarbeiter bis zum Wochenende weiter.

Der Landesstreik zeitigte Folgen im breiten Spektrum zwischen Repression und Reform. Ein Teil der Arbeiterschaft hatte im Betrieb Nachteile zu gewärtigen. Gegen über 3500 Personen, vor allem Eisenbahner, leitete die Militärjustiz Verfahren ein, die zu 147 Verurteilungen führten. Im Hauptprozess, der vom 12. März bis zum 9. April 1919 dauerte, verurteilte ein Militärgericht Robert Grimm, Friedrich Schneider und Fritz Platten vom OAK sowie Ernst Nobs zu Haftstrafen. Innerhalb des Bürgerblocks verlor der Reformflügel des Freisinns an Gewicht; in Basel zum Beispiel mussten zwei gemässigte Regierungsräte vorzeitig zurücktreten. Die neu entstandenen Bürgerwehren festigten ihre Strukturen (Schweizerischer Vaterländischer Verband). Der als Revolutionsversuch gedeutete Landesstreik diente noch Jahrzehnte zur Stigmatisierung der Linken (Antikommunismus). Erst nach dem Jubiläum von 1968 fanden die zum Teil seit den 1950er Jahren vorliegenden Forschungsergebnisse, welche die Streikführer weitgehend entlasteten, allgemeine Verbreitung.

Die durch die Kapitulation bedingte negative Wertung auf der Linken überdeckte lange die Erfolge des Landesstreiks. Unmittelbar greifbares Ergebnis war 1919 die massive Verkürzung der Arbeitszeit (48-Stunden-Woche). Zudem veränderten sich die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern grundlegend. Die Exportindustrie, von der bisher nur wenige Branchen am Rand mit den Gewerkschaften verhandelt hatten, war nun zu weit gehenden Abkommen bereit. Die Bundesbehörden, vor allem das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, bezogen die Gewerkschaftsvertreter zunehmend in Entscheidungsprozesse ein. Nicht zuletzt wegen der Erfahrung des Landesstreiks waren die Behörden im Zweiten Weltkrieg von Anfang an auf ein Mitwirken der Arbeiterorganisationen an der Kriegswirtschaft bedacht und räumten dem Verteilungsproblem hohe Priorität ein. Auf dieser historischen Einsicht basierten auch die noch vor Kriegsende geschlossenen Gesamtarbeitsverträge und der ebenfalls während des Kriegs getroffene Entscheid, mit der Schaffung der AHV eine sozialpolitische Wende vorzunehmen.

Quellen und Literatur

  • Der Landesstreik-Prozess gegen die Mitglieder des Oltner Aktionskomitees vor dem Militärgericht 3 vom 12. März bis zum 9. April 1919, 1919
  • Dok. zum Landesstreik 1918, hg. von W. Gautschi, 21988
  • W. Gautschi, Der Landesstreik 1918, 1968 (31988, mit Forschungsber. von H.U. Jost)
  • M. Mattmüller, Leonhard Ragaz und der religiöse Sozialismus 2, 1968
  • M. Vuilleumier et al., La Grève générale de 1918 en Suisse, 1977
  • B. Degen, Abschied vom Klassenkampf, 1991
  • Vom Wert der Arbeit, hg. von V. Boillat et al., 2006, v.a. 125-129, 146-166
Weblinks

Zitiervorschlag

Bernard Degen: "Landesstreik", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 09.08.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016533/2012-08-09/, konsultiert am 19.03.2024.