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Charivari

Alter Rügebrauch, mit dem das Gemeinwesen im Ancien Régime untypische Heiraten, abweichendes Verhalten und Verstösse gegen die Moral durch ein ohrenbetäubendes Lärmkonzert (deshalb dt. auch "Katzenmusik") sanktionierte. Das C. diente urspr. der informellen Verurteilung von Witwenheiraten. Im Laufe des 16. Jh. weitete es seine Kontrollfunktion vom Bereich der Ehe auf erhebl. Teile der öffentl. Moral und des polit. Lebens aus; so erklärt sich auch seine besondere Wichtigkeit zur Zeit der Reformation. Ausgeführt wurde das C. von den Jungen, die an Stelle der Erwachsenen und mit ihrem Einverständnis handelten; sie nahmen diejenigen aufs Korn, die als Gegner der Gemeinschaft identifiziert wurden. Trotz Verboten der weltl. und geistl. Obrigkeit konnte sich das C. in der Schweiz vom 15. bis ins 19. Jh. halten. In einigen Waadtländer Dörfern überlebte es bis Anfang des 20. Jh. Es war eine Art Tribut, den alle Verlobten den Jüngeren zollen mussten: Die Jugendlichen handelten als Garanten der Endogamie des Gemeinwesens und verlangten von den Verlobten eine Gabe, um den Teufelslärm abzustellen.

Quellen und Literatur

  • «Katzenmusik», in Hwb. des dt. Aberglaubens 4, 1932, 1126-1131, (Neudr. 1987)
  • L. Junod, «Le charivari au Pays de Vaud dans le premier tiers du XIXe siècle», in SAVk 47, 1951, 114-129
  • N. Schindler, «Die Hüter der Unordnung», in Geschichte der Jugend, hg. von G. Levi, J.-C. Schmitt, Bd. 1, 1996, 319-382, (ital. 1994)
Weblinks

Zitiervorschlag

Ilaria Taddei: "Charivari", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.04.2005, übersetzt aus dem Italienischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016546/2005-04-28/, konsultiert am 12.04.2024.