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Pornografie

Unter Pornografie werden Texte oder Bilder verstanden, welche dazu bestimmt sind, sexuelle Erregung zu stimulieren (Sexualität). Über diese fundamentale Definition hinaus herrscht in der Forschung wenig Einigkeit.

Eine grössere Verbreitung erfuhr die Pornografie erst im 18. Jahrhundert. Die ersten Produktionszentren von pornografischem Material waren Frankreich und die französische Exilgemeinde in London. Pornografische Inhalte bildeten in der vorrevolutionären Zeit einen wichtigen Bestandteil der Pamphletliteratur, innerhalb derer es keinen klaren Unterschied zwischen philosophischen und pornografischen Schriften gab. Schweizer Unternehmen wie die Société typographique de Neuchâtel sowie Verlage in der Stadt Genf spielten eine wichtige Rolle in der Distribution dieser in Frankreich verbotenen Schriften. Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts gab es in der Schweiz Versuche der Zensur obszöner Texte, manchmal unter ausländischem Druck. Erst im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Pornografie zu einem eigenen literarischen Genre. Mitte des Jahrhunderts erlaubten die Daguerreotypie und die Fotografie zum ersten Mal eine mechanische Abbildung von zumeist weiblichen Körpern sowie sexuellen Handlungen. Bis Ende des Jahrhunderts hatte sich das Genre breit ausdifferenziert und dank sinkender Preise tendenziell demokratisiert. Grosse Mengen von Abbildungen wurden vor allem in Paris, Wien und Budapest hergestellt. Untersuchungen zur Schweiz fehlen, doch dürfte es vor allem in den Städten einen regen Handel und auch eine beträchtliche Produktion gegeben haben. Im Zuge des Abolitionismus und der Sittlichkeitsbewegung kam die Pornografie auch in der Schweiz unter gesetzgeberischen Druck. 1911 wurde das internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen vom Bundesrat ratifiziert und eine Zentralstelle zur Überwachung der Pornografie eingerichtet. Eine erste gesamtschweizerische gesetzliche Regelung trat aber erst 1925 in Kraft. Die Pornografie wird heute im Sexualstrafrecht (Artikel 197 Strafgesetzbuch) geregelt.

Werbeplakat von 1969 für einen Film von Erwin C. Dietrich (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).
Werbeplakat von 1969 für einen Film von Erwin C. Dietrich (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste). […]

Seit den Anfängen des Films wurden auch pornografische Inhalte produziert. Ab Ende der 1960er Jahre erlebte die Pornoindustrie parallel zur Liberalisierung sexueller Normen einen starken Aufschwung. Die Produktionen wurden aufwendiger und fanden den Weg in die Kinos, was zu heftiger Kritik konservativ-kirchlicher, aber auch feministischer Kreise führte. So blockierte die Frauenbefreiungsbewegung Ende 1975 eine Vorführung der «Histoire d'O» im Kino Le Paris in Zürich. Auch auf internationaler Ebene wurde die Pornografie Gegenstand intensiver Debatten im Spannungsfeld von Kapitalismuskritik und der Homosexuellenbewegung. So wurde in den sogenannten Sex Wars der 1980er Jahre unter anderem im Umkreis der Zeitschrift «Emma» die Ansicht vertreten, dass der männliche Konsument das Gesehene früher oder später in die Tat umsetze. Die sogenannten Sex Radicals verwiesen demgegenüber auf die vielschichtige Zusammensetzung der Konsumierenden, die Existenz homosexueller Pornografie und zeigten, dass die Darstellenden nicht einfach nur ausgebeutet werden. Vertreterinnen der Queer Studies wie Judith Butler betonten zwar auch die Performativität von Sprache und Bildern. Sie betrachten diese jedoch als äusserst komplexen Prozess, der niemals in einer direkten Umsetzung endet. Das Aufkommen von Homevideo förderte zur gleichen Zeit die Produktion billiger Massenware, von Amateurpornografie und nicht-heterosexuellen Darstellungen. Diese Entwicklung wurde durch das Internet beschleunigt. Seit den 1990er Jahren wird zunehmend die Kinderpornografie in den Medien und im Strafrecht verhandelt. 2008 nahm der Souverän die Volksinitiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern an.

Quellen und Literatur

  • M. Porret, «Etouffer l'obscénité», in Equinoxe 19, 1998, 105-116
  • S. Krottenthaler, Die Pornographiebestimmungen in der österr. und schweiz. Rechtsordnung, 1999
  • B. Eppenberger, D. Stapfer, Mädchen, Machos und Moneten, 2006
Weblinks

Zitiervorschlag

Peter-Paul Bänziger: "Pornografie", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 29.09.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016561/2010-09-29/, konsultiert am 02.10.2023.