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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung zahlt bei Unfall und Berufskrankheit Betroffenen vor allem Taggelder, aber auch Heil- und Pflegekosten, Invalidenrenten (Invalidenversicherung) sowie bei Unfalltod den Angehörigen Hinterlassenenrenten. Von ihr gingen die Sozialversicherungen aus, da Mängel der Haftpflicht bei Berufsunfällen neue Lösungen verlangten. Die Gesetzgebung blieb 1885-1981 eng mit jener der Krankenversicherung (KV) verbunden und stützte sich auf den gleichen BV-Artikel 34bis von 1890 (Artikel 117 BV 1999).

Bereits das am Referendum gescheiterte Kranken- und Unfallversicherungs-Gesetz (KUVG) von 1899 sah für die Unfallversicherung eine eidgenössische Anstalt, das Obligatorium für die meisten Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge vor. Weil die Bestimmungen zur Unfallversicherung kaum bestritten waren, wurden sie vom KUVG von 1911 im Wesentlichen übernommen. Dagegen fasste es den Kreis der Versicherten enger und verschaffte der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) mehr Distanz zum Bund. Das KUVG überstand das von Unternehmerkreisen vor allem gegen Suva-Monopol und Obligatorium für Nichtberufsunfälle gerichtete Referendum. Der Teil Unfallversicherung des KUVG trat nach Einrichtung der Suva in Luzern 1918 in Kraft. Er blieb immer konsensfähiger als jener der KV und erfasste auch zunehmend mehr Berufskrankheiten.

Nicht zuletzt weil der Kreis der obligatorischen Versicherten keine Erweiterung erfahren hatte, setzten Mitte der 1960er Jahre Revisionsbestrebungen ein. Aus diesen ging 1981 ein vom KUVG getrenntes Unfallversicherungs-Gesetz (UVG) hervor, welches das Obligatorium auf alle Arbeitnehmer ausdehnte und private Versicherer zuliess. Die prämienpflichtige Lohnsumme stieg 1919-2009 von 1534 Mio. auf 258 Mrd. Franken, was 2009 über 3,8 Mio. Versicherten entspricht. Standen ursprünglich Berufsunfälle bzw. Arbeitgeberbeiträge klar im Vordergrund, so sind es heute Nichtberufsunfälle bzw. Prämien der Versicherten.

Quellen und Literatur

  • F. Heinser, Die Entstehung des Verfassungsart. 34bis, 1976
  • J.H. Sommer, Das Ringen um soziale Sicherheit in der Schweiz, 1978
  • R. Knüsel, F. Zurita, Assurances sociales, une sécurité pour qui?, 1979
  • T. Erni, Die Entwicklung des schweiz. Kranken- und Unfallversicherungswesens, 1980
  • B. Degen, «"Haftpflicht bedeutet den Streit, Versicherung den Frieden"», in Wiss. und Wohlfahrt, hg. von H. Siegenthaler, 1997
Weblinks

Zitiervorschlag

Bernard Degen: "Unfallversicherung", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.01.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016609/2013-01-25/, konsultiert am 28.03.2024.