
Die A. als vierter und jüngster Zweig der Sozialversicherung deckt den Verdienstausfall bei Arbeitslosigkeit. Weil diese nicht regelmässig, sondern unerwartet, berufsspezif. und in schwankendem Ausmass auftritt, ist sie versicherungsmathemat. schwer fassbar, was die A. erschwert. Im Gegensatz zu andern Formen der Arbeitslosenunterstützung, v.a. der Arbeitslosenfürsorge (Fürsorge), werden ihre Taggelder meist überwiegend von Mitgliedern und nicht ausschliessl. aus karitativen oder öffentl. Mitteln finanziert.
Die erste eigentl. A. gründete 1884 der Schweiz. Typographenbund. Nach 1890 mehrten sich in Städten Vorstösse für öffentl. Kassen. Die in Bern bestand seit 1893 dauernd, die in St. Gallen nur 1895-97. Vor dem 1. Weltkrieg folgte nur noch Basel 1910. Dagegen stieg die Zahl der Kassen der freien Gewerkschaften 1898-1914 von 3 auf 14. Am Vorabend des 1. Weltkriegs versicherten sie ca. 44'000 Mitglieder, diejenigen anderer Berufsverbände ca. 7'500 und die öffentl. ca. 2'900. 1917 übernahm der Bund mit seinen ersten Subventionen das von einigen Städten und Kt. angewendete "Genter System" und schrieb es im Bundesgesetz vom 17.10.1924 fest. Damals zählte man in 57 Kassen 157'000 Versicherte, ca. 80% in gewerkschaftl., ca. 14% in öffentl. und die übrigen in parität. Kassen. 1936 versicherten 204 Kassen 552'000 oder 28% der Erwerbspersonen. Unter dem Vollmachtenregime vereinheitlichte der Bundesrat die A. mit Beschluss vom 14.7.1942. Die Verbesserungen konnten dank Art. 34ter BV von 1947 mit dem Bundesgesetz vom 22.6.1951 in das ordentl. Recht überführt werden. Infolge Vollbeschäftigung verlor die A. ihre Attraktivität und zählte 1974 nur noch 545'000 Versicherte (18%). In der folgenden Krise billigten die Stimmberechtigten 1976 mit Art. 34novies BV das Obligatorium für Arbeitnehmer. Mit Bundesbeschluss vom 8.10.1976 wurde es provisor. und im Bundesgesetz vom 25.6.1982 definitiv in Kraft gesetzt. Die Prämienerhebung erfolgt nach dem bei der AHV bewährten Prinzip der Lohnprozente, wobei allerdings die Schwankungen wegen des konjunkturellen Charakters der Arbeitslosigkeit stärker ausfielen (1977 0,8%, 1990 0,4%, 1995 3%). Die A. differenzierte sich im Lauf der Zeit und zahlt heute neben Arbeitslosen- auch Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigungen. In der schweren Beschäftigungskrise der 1990er Jahre gehörten Anpassungen der Prämien und Leistungen zu den Dauerthemen der Sozialpolitik.