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Hilfsvereine

Die auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhenden Hilfskassen und Unterstützungsfonds stellten vor der Durchsetzung einer wirklichen Sozialpolitik im 20. Jahrhundert eine Form der freiwilligen und kollektiven Vorsorge dar. Da keine öffentlichen Kassen bestanden, die Verdienstausfälle bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit gedeckt hätten, boten sie ihren zahlenden Mitgliedern eine Fürsorge nach Art der Zünfte im Ancien Régime an. Aus den Hilfsvereinen, die in der Schweiz auf das 16. Jahrhundert zurückgehen, entwickelten sich später die Sozialversicherungen. Der älteste im Waadtland bekannte Hilfsverein wurde 1779 in Yverdon gegründet. Nach 1830 nahm die Zahl der Hilfsvereine ständig zu und erreichte in den 1860er und 1870er Jahren einen Höhepunkt. Die Entwicklung der Hilfsvereine hängt direkt mit der Industrialisierung des Landes zusammen. Die auf den Prinzipien Solidarität, Unabhängigkeit und Brüderlichkeit beruhenden Hilfsvereine linderten die Folgen, Übersteigerungen und Missbräuche des Kapitalismus.

Die wirtschaftliche Entwicklung führte zur Ablösung der Werkstatt durch die Fabrik sowie zu einer Landflucht; rund um die städtischen Zentren bildete sich ein Proletariat heraus. Die oft entwurzelten Fabrikarbeiter waren ganz auf sich gestellt. Aus Solidarität entstanden Hilfsgesellschaften und Unterstützungsfonds, in denen sich die Arbeiter einer Region zusammenschlossen; manchmal standen diese Kassen allen offen (Union in Genf ab den 1830er Jahren, La Concorde in Cormoret ab 1868), manchmal auch nur den Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe (1836 die Genfer Kasse für Schneider und Schuhmacher) oder allen Arbeitern derselben Herkunft (Neuenburger, dann Franzosen, Italiener, Savoyarden und Genfer in den 1830er und 1840er Jahren, Tessiner im Berner Jura Anfang des 20. Jahrhunderts). Die Kassen der Fabriken wurden hingegen von den Arbeitgebern gegründet, wobei diese den Beitritt oft für obligatorisch erklärten, die Prämien vom Gehalt abzogen und wieder in das Unternehmen investierten. Andere berufsbezogene Hilfsvereine waren an die Gewerkschaften gebunden und selbstverwaltet. Diese beiden Typen kamen häufig im Berner und Neuenburger Jura vor, einer Region, die stark von den Hilfsvereinen der Uhrmacher geprägt war. Einige Kassen waren mit der Kirche verbunden, insbesondere die 1843 eingerichteten Hilfsvereine von Bern und Zürich.

Die meisten Hilfsvereine boten ihren Mitgliedern Unterstützung bei Krankheit, Tod, Alter, Invalidität oder Arbeitslosigkeit sowie mitunter auch Witwen- oder Waisenrenten an. 1830 gründeten die Lehrer des Genferseeufers eine der ersten Pensionskassen. Diese Hilfsgesellschaften stellten somit schon vor den ersten Eingriffen des Staates ein eigentliches System sozialer Vorsorge dar. Sie verfolgten überdies das Ziel, die arbeitende Bevölkerung zu erziehen und zu einer gesitteten Lebensführung anzuhalten.

Wie das Beispiel des Waadtlands zeigt, existierten lange Zeit nur wenige Hilfsvereine. 1838 zählte man im Kanton deren zwölf, 1865 elf (4930 Mitglieder), 1879 sechsundzwanzig (11'327) und 1903 fünfundsechzig (18'281). Die Gründungen in der übrigen Schweiz folgten – mit regionalen Schwankungen – grundsätzlich diesem Muster. Besonders in den Städten Zürich, Basel, Genf und St. Gallen sowie den Kantonen Bern, Solothurn, Glarus, Aargau, Waadt und Tessin erlebten die Hilfsvereine eine bemerkenswerte Entwicklung. Das Phänomen war in erster Linie für die Industrieregionen und Städte typisch, in denen sich die Bevölkerung erheblich stärker engagierte als in den ländlichen Gebieten. 1865 gehörte nur einer von vierzig Schweizern, insgesamt 63'000 Personen, einem Hilfsverein an, während sich in England schon jeder Dritte auf diese Weise organisierte. Bis 1880 stieg die Zahl der Mitglieder in der Schweiz auf 209'920, was einem von dreizehn Einwohnern entsprach. Die Krankenkassen waren in den Städten und Industrieregionen stark vertreten, vor allem in den Kantonen Zürich, Bern und St. Gallen. Andere Hilfsvereine leisteten nach dem Vorbild der La Concorde von Cormoret schon Unterstützung bei Invalidität und deckten die Begräbniskosten. Kassen, die Alters-, Witwen- oder Waisenrenten bezahlten, waren damals noch selten, auch wenn ab den 1880er Jahren einige Hilfsvereine begannen, Lebensversicherungen anzubieten. Sie traten damit in Konkurrenz zu den Aktiengesellschaften, von denen sie sich aber im Geist, in der Funktionsweise und in den Zielen grundsätzlich unterschieden. Im Gegensatz zu den Aktiengesellschaften waren die Hilfskassen und Unterstützungsfonds nicht profitorientiert; ihre Mitglieder, die gleichzeitig Versicherte und Versicherer waren, übernahmen von Fall zu Fall die Verteilung der Verluste und der Gewinne gemeinsam, ohne direkt in die Verwaltung einzugreifen.

Die Verwaltung der Hilfsvereine lag oft in den Händen von Personen, die keine Erfahrung in der Rechnungsführung hatten, und wurde deshalb im Laufe der Zeit problematisch. Der Mathematikprofessor Hermann Kinkelin veröffentlichte 1887 einen beunruhigenden Bericht über den Zustand der Schweizer Hilfsvereine im Jahr 1880. Gemäss diesem Experten stellten die Unkenntnis der mathematischen Gesetze bei der Prämienberechnung und die wenig straffe Verwaltung ein Risiko dar. Dies liesse befürchten, dass die Versicherten in ihren Erwartungen enttäuscht würden. Die Hilfsvereine liefen Gefahr, ihre Verpflichtungen auf lange Sicht nicht einhalten zu können, weil sie die Prämien in Relation zu den in Aussicht gestellten Beträgen bei Tod oder Krankheit zu tief ansetzten. Die öffentliche Hand reagierte schnell auf diesen Weckruf: 1890 wurde die Bundesverfassung durch den Artikel 34bis ergänzt, der die Schaffung einer Krankenversicherung und einer Unfallversicherung vorsah und dem Bund die Kompetenz einräumte, den Beitritt zu diesen für obligatorisch zu erklären. Angesichts der drohenden Massnahmen versuchten die Hilfsvereine, sich zusammenzuschliessen. Da aber die Schwächen bezüglich Funktionsweise und Verwaltung deutlich zu Tage traten, kam ihre Entwicklung dennoch im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts zum Stillstand. 1900 wurde zwar ein Gesetzesentwurf über die Schaffung einer Kranken- und Unfallversicherung (Lex Forrer) noch abgelehnt; 1912 nahm das Volk dann aber in der von Arbeitgeberkreisen angestrengten Referendumsabstimmung eine entsprechende, ein Jahr zuvor ausgearbeitete Vorlage an. Die Hilfsvereine wurden gezwungen, sich den strikten eidgenössischen Vorschriften anzupassen, wenn sie in den Genuss von Subventionen kommen wollten. Für die schweizerischen Hilfsvereine begann damit eine neue Ära: Unter der Kontrolle eines immer mehr an Einfluss gewinnenden Staates wandelten sie sich zu Versicherungsgesellschaften. Ab 1925 engten die Projekte zur Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der Invalidenversicherung und 1947 der Arbeitslosenversicherung das Tätigkeitsfeld der Hilfsvereine mehr und mehr ein. Die Zahl der Hilfsvereine ging nach dem Ersten Weltkrieg stark zurück. Die verbliebenen Hilfsvereine haben sich unter dem Druck des Bundes und der konkurrierenden Versicherungsgesellschaften tiefgreifend verändert. Von Letzteren unterscheiden sie sich nur noch wenig; abgesehen vom Namen vor allem durch die Tendenz, die Anliegen der Mitglieder zu begünstigen, während die Versicherungsgesellschaften primär den Interessen der Aktionäre den Vorrang geben. Die Gründung der Gruppe Mutuel 1993 scheint aber den Fortbestand bzw. die Wiederbelebung des Hilfsvereinskonzeptes zu belegen. Diese nicht profitorientierte Versicherung, die anfänglich vorwiegend in der Westschweiz tätig war, vereinigte 2007 fünfzehn Krankenkassen mit 875'000 Versicherten (1993 acht Krankenkassen mit 172'000 Versicherten) und zwei Personalvorsorgestiftungen (Pension, Taggelder, Unfall). Damit war sie die grösste Krankenkasse der Westschweiz und die drittgrösste der Schweiz.

Quellen und Literatur

  • H. Kinkelin, Les sociétés de secours mutuels de la Suisse en 1865, 1868
  • H. Kinkelin, Les sociétés de secours mutuels de la Suisse en 1880, 1887
  • A. Bovet, Les assurances ouvrières obligatoires et leur rôle social, 1901
  • J. Halpérin, Les assurances en Suisse et dans le monde, 1946
  • A. Lasserre, La classe ouvrière dans la société vaudoise, 1845 à 1914, 1973, 55-59, 420-427
  • S. Mordasini, Storia del mutuo soccorso in Ticino, 2002
  • D. Sanchez, La gestion d'une société mutuelle d'assurance dans le canton de Neuchâtel: le cas de la Société Fraternelle de Prévoyance entre 1852 et 1914, Liz. Neuenburg, 2002
  • L. Marti, Etrangers dans leur propre pays: l'immigration tessinoise dans le Jura bernois entre 1870 et 1970, 2005, 66-68
Weblinks

Zitiervorschlag

David Sanchez: "Hilfsvereine", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.10.2010, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016617/2010-10-28/, konsultiert am 13.04.2024.