Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva)

Plakat zur Verhütung von Arbeitsunfällen, 1980 (Archiv Suva, Luzern).
Plakat zur Verhütung von Arbeitsunfällen, 1980 (Archiv Suva, Luzern).

Mit dem 1912 vom Volk angenommenen Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG) wurde auch die Errichtung einer Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) beschlossen, die mit der Durchführung dieser Versicherung beauftragt wurde (Unfallversicherung, Krankenversicherung). Unter die Oberaufsicht des Bundes gestellt, erhielt sie die Form eines selbstständigen, öffentlich-rechtlichen Unternehmens, erzielt als Sozialversicherung aber weder Gewinne, noch bezieht sie vom Bund Subventionen, noch liefert sie ihm Beiträge ab. Als Hauptsitz wurde Luzern bestimmt. Oberstes Organ ist der 40-köpfige Verwaltungsrat (Suva-Rat), der sich aus je 16 Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber und aus 8 Vertretern des Bundes zusammensetzt. Diese werden auf Vorschlag der Spitzenverbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom Bundesrat gewählt. Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Tätigkeit und fasst die grundlegenden organisatorischen und unternehmerischen Beschlüsse. Die Direktion ist leitendes Organ und hat nach Massgabe des KUVG, der Statuten und der vom Verwaltungsrat erlassenen Vorschriften alle Massnahmen zu treffen, die den Aufgaben und Zwecken der Versicherung dienen. Sie führt die in Dienstabteilungen gegliederte Zentralverwaltung, die Agenturen, in welche das Gebiet der Schweiz aufgeteilt ist, und mit der Rehaklinik Bellikon (seit 1974) sowie der Clinique romande de réadaptation in Sitten (seit 1999) zwei Rehabilitationskliniken. Die Direktoren werden auf Vorschlag des Verwaltungsrats vom Bundesrat gewählt. Die Suva, die 2011 rund 3000 und 2017 rund 4200 Beschäftigte zählte, ist zu Beginn des 21. Jahrhunderts in drei Bereichen tätig: Seit ihrer Betriebsaufnahme 1918 übernimmt sie den Versicherungsschutz obligatorisch in denjenigen Betrieben, in denen die Beschäftigten einem erheblichen Unfall- oder Berufskrankheitenrisiko ausgesetzt sind. Daneben bemüht sie sich um die Durchsetzung der Arbeitssicherheit und seit 1928 (Übernahme der Bäderheilstätte Zum Schiff in Baden) um die Rehabilitation von Verunfallten (Arbeiterschutz, Arbeitsmedizin). Mit dem neuen Unfallversicherungsgesetz von 1984 verlor die Suva das Monopol für die Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung. Eine veränderte Marktlage, der Strukturwandel in der Wirtschaft und die Rezession zwingen die Suva seitdem zu einer erhöhten Markt- und Kundenorientierung. 2017 trat das revidierte Unfallversicherungsgesetz in Kraft, das unter anderem eine Kürzung der Invalidenrenten bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters einführte.

Quellen und Literatur

  • Saxer, Arnold: Die soziale Sicherheit in der Schweiz, 19672.
  • Das Menschenmögliche. 75 Jahre Suva, 1993 (Suva-Bulletin, Sonderausgabe).
  • Lengwiler, Martin: Risikopolitik im Sozialstaat. Die schweizerische Unfallversicherung 1870-1970, 2006.
Weblinks

Zitiervorschlag

Rolf Maurer: "Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 17.04.2020. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016635/2020-04-17/, konsultiert am 19.03.2024.