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Konzil vonBasel

Als siebzehntes ökumenisches und zugleich längstes Konzil der Geschichte bildete das Basler Konzil (1431-1449) den Abschluss der Schisma-Epoche (Konzilien, Grosses Schisma). Gemäss dem Konstanzer Dekret Frequens (1417) einberufen, wurde es am 23. Juli 1431 in der zentral gelegenen Reichsstadt Basel eröffnet. Hauptziele waren das Ende der Häresien (Hussiten), Frieden in der Christenheit und die Kirchenreform.

Ereignisse, Organisation, kirchliche und kulturelle Bedeutung

Der Auflösungsversuch Papst Eugens IV. vom 18. Dezember 1431 stärkte den Selbstbehauptungswillen des Konzils, das europaweit Zulauf gewann. Unter Druck anerkannte Eugen IV. am 18. Dezember 1433 die Synode wieder. Diese wandte sich der Kirchenreform zu und entfaltete eine rege Gesandtschaftstätigkeit, vor allem in Friedensmissionen. Die tolerant geführten Hussiten-Dispute wurden mit den Iglauer Kompaktaten (5. Juli 1436) erfolgreich abgeschlossen.

Über der Ortswahl für die Union mit der Ost-Kirche kam es endgültig zur Spaltung. Während die Mehrheit des Konzils auf Basel bzw. Avignon bestand, folgte die Minderheit dem Verlegungsbefehl Eugens IV. (7. September 1437) nach Ferrara. Der Dualismus vollendete sich: Am 24. Juni 1439 setzte das Basler Konzil Eugen IV. ab, und am 5. November 1439 wählte es Herzog Amadeus VIII. von Savoyen als Felix V. zum (Gegen-)Papst. Die deutschen Kurfürsten erklärten das Reich für neutral, übernahmen aber nach französischem Vorbild in der sogenannten Mainzer Akzeptation vom 26. März 1439 die Basler Reformdekrete. Der Kampf um Obedienzen verlagerte sich an Fürstenhöfe und Reichstage. Nach 1443 verlor das Konzil rasch Anhänger und sank zur deutsch-savoyischen Rumpfsynode ab. Als auch König Friedrich III. sich mit Rom arrangierte (Wiener Konkordat 1448), verlegte sich das Konzil nach Lausanne, wo es sich am 5. Mai 1449 selbst auflöste.

Alle inkorporierten Kleriker, vom Kardinal bis zum einfachen Priester, waren als Konzilsväter stimmberechtigt. Anstelle der Organisation nach Nationen richtete man vier Fachdeputationen ein (fidei, pacis, pro reformatorio, pro communibus). Das Plenum tagte in wöchentlichen Generalkongregationen und in feierlichen Sessionen (45 in Basel, 5 in Lausanne). Wegen grosser Nachfrage baute das Basler Konzil früh eigene Behörden in Nachahmung der römischen Kurie auf (u.a. Kanzlei, Rota) und geriet faktisch zur Dauerinstitution. Von den insgesamt rund 3500 Inkorporierten weilten infolge der Fluktuation höchstens 500 gleichzeitig in Basel, dies bei einem Übergewicht der mittleren Klerusschicht, vor allem aus Stiften und Universitäten. Elf Orden, neun Universitäten, zehn Könige und achtzehn Herzöge waren durch Gesandte vertreten. Zahlenmässig wie politisch dominierten Teilnehmer aus französischen, süddeutschen und savoyischen Territorien.

Die Basler Reformdekrete kamen dem verbreiteten Reformbegehren entgegen. Sie betrafen Wahlen und Ämterbesetzung, Provinzialsynoden, Konkubinarier, Juden, den Gottesdienst, den Missbrauch der Kirchenstrafen, die Papstwahl und Ordensreformen. Die totale Abschaffung der päpstlichen Annaten setzte sich nicht durch. Manche Dekrete wurden aber bis ins 16. Jahrhundert rezipiert. Am 17. September 1439 erhob das Konzil erstmals die Unbefleckte Empfängnis Marias zum Dogma.

Die Ekklesiologie des sogenannten Basler Konziliarismus, mit Kernbegriffen wie Repräsentation, Konsens und konziliare Unfehlbarkeit, bezeichnet die typischste Leistung des Konzils. Es ging prinzipiell um die Superiorität von Konzil oder Papst. Mit der Kontroverse zwischen monarchischer und korporativer Theorie im grössten Traktatkrieg vor der Reformation markierte das Basler Konzil zugleich einen "dramatischen Höhepunkt der europäischen Verfassungsdiskussion" (Erich Meuthen). Es präfigurierte profanen konstitutionalistischen Konzeptionen der Neuzeit. Politisch führte die Selbstidentifikation mit der Gesamtkirche aber zu einem Wirklichkeitsverlust. Herausragende Theoretiker waren Nikolaus von Kues (bis 1437), Johannes von Ragusa, Niccolò Tudeschi und Johannes von Segovia. Als Kommunikationszentrum, Bücher- und Kunstmarkt besass das Basler Konzil in seinem Jahrhundert eminente Bedeutung, unter anderem für die Verbreitung des italienischen Humanismus.

Das Konzil, die Stadt Basel und die Eidgenossenschaft

Mit der Festlegung Basels als Konzilsort begann 1424 auch die Vorbereitung der Stadt: Unter anderem wurden Verkehrswege verbessert, die Brücke bei Birsfelden erstellt (1425), Strassen gepflästert, die Stadtbefestigung ausgebaut, eine Münzstätte eingerichtet (1429) und zwei Häuser am Spalentor zur Absonderung der Dirnen erworben. Schutz, Unterkunft und Versorgung der Konzilsväter stellten den Rat und die Bürgerschaft der Stadt Basel, die mit dem Konzil in wachsendem Masse eine Schicksals- und Interessengemeinschaft bildeten, vor schwierige, aber auch lukrative Aufgaben. Insbesondere oblag ihnen die Sicherung der Konzilsteilnehmer gegen Angriffe auf Leib und Gut sowie gegen Einschränkungen der Handlungs- und Redefreiheit. Ungebührlich hohe Mieten und Lebensmittelpreise bildeten zwar Gegenstand unaufhörlicher Klagen, aber die städtische Wirtschaft erlebte 1433-1437 einen erstaunlichen Aufschwung, insbesondere die Papier-Industrie, aber auch zum Beispiel das Bankwesen, die Bauhandwerke, der Tuchhandel, die Krämerei, Gerberei und Glaserei. Auf Ersuchen des Konzilspräsidenten Julianus Cesarini unterhielt die Medici-Bank 1433-1444 in Basel eine eigene Agentur. Mit Beschluss vom Juni 1433 eröffnete das Konzil für seine Teilnehmer das Studium generale, das als Vorläufer der Universität Basel zu Bedeutung kam. Einige Rechtsdozenten und Rechtsstudenten stammten aus Basel oder waren dort ansässig, so Peter Zum Luft, Peter Textoris, Arnold von Rotberg, Heinrich von Beinheim und Peter von Andlau. Auch Basler Kunstdenkmäler haben ihre Entstehung dem Konzil zu verdanken, das einige der besten Meister nach Basel lockte. Davon profitierten vor allem die Kartause sowie die Kirche St. Leonhard (Heilsspiegelaltar von Konrad Witz), aber auch das Deutschordenshaus und die Prediger. Hungersnot und Pest setzten 1438 und 1439 der Blüte ein rasches Ende.

Rund 80 inkorporierte Teilnehmer des Basler Konzils stammten aus dem Gebiet der heutigen Schweiz: Bischöfe, Äbte, Kanoniker sowie Angehörige der Bettelorden. Nicht inkorporiert war der Basler Henman Offenburg, ein prominenter Diplomat des Konzils. Im Sinne der Hauptaufgabe des Konzils begann Cesarini selbst mit der Visitation des Basler Klerus und der Reform von Klöstern und Stiften (Barfüsser und Augustinerchorherren von St. Leonhard). Noch 1447 erfolgte die Reform der Klarissen von Gnadental. Visitatoren griffen unter anderem auch in St. Gallen ein.

Als Protektor des Konzils erwartete Kaiser Sigismund von den eidgenössischen Orten, dass sie (zusammen mit Freiburg und Solothurn) als Schutzmächte des Konzils wirkten, aber auch im Sommer 1433 die Konzilsväter von einem Prozess gegen Papst Eugen IV. abhielten. Nach der Wahl von Papst Felix V. verfolgten die Eidgenossen eine vorsichtige Politik. Nur das mit Savoyen verbundene Bern stand (wie auch Solothurn) eindeutig auf Seiten von Felix V. und des Konzils. Die Konzilsväter beschäftigten sich auch mit innereidgenössischen Angelegenheiten: Eine Untersuchung des Konzils, das ab 1432 die Rechtsgrundlage der Einsiedler Wallfahrt überprüfte und die Engelweihbulle als Fälschung entlarvte, blieb allerdings folgenlos, da die Machtmittel zur Durchsetzung fehlten. Im Streit um das Toggenburger Erbe (Alter Zürichkrieg) griffen das Konzil und Felix V. mehrmals vermittelnd ein, so 1443 nach der Eroberung von Grüningen sowie auf den Tagen von Rheinfelden und Basel zwischen Bern, Basel, Solothurn und Österreich, 1444 an den Verhandlungen in Baden, nach der eidgenössischen Niederlage bei St. Jakob an der Birs zwischen Eidgenossen, Zürich und Österreich, im Oktober bei den Verhandlungen zwischen den Eidgenossen und Frankreich in Zofingen und letztmals im März 1445 in Rheinfelden zwischen Österreich und den Eidgenossen.

Quellen und Literatur

  • Die Rotamanualien des Basler Konzils, bearb. von H.-J. Gilomen, 1998
  • J. Helmrath, Das Basler Konzil, 1987 (mit Bibl.)
  • J. Helmrath, «Kommunikation auf den spätma. Konzilien», in Die Bedeutung der Kommunikation in MA und früher Neuzeit, hg. von H. Pohl, 1989, 116-172
  • H. Müller, Die Franzosen, Frankreich und das Basler Konzil (1431-1449), 2 Bde., 1990
  • B. Widmer, «Geleitbriefe und ihre Anwendung in Basel z.Z. des hier tagenden Generalkonzils von 1431-1449», in BZGA 92, 1992, 9-99
  • Gesch. der Konzilien, hg. von G. Alberigo, 1993, 252-291 (ital. 1990)
  • LThK 2, 1994, 53-57 (mit Bibl.)
  • Stud. zum 15. Jh., Bd. 1, hg. von J. Helmrath, H. Müller, 1994, 77-290
  • K. Weissen, «Die Bank von Cosimo und Lorenzo de' Medici am Basler Konzil (1433-1444)», in VSWG 82, 1995, 350-386
  • H. Müller, «Konzil und Frieden», in Träger und Instrumentarien des Friedens im hohen und späten MA, hg. von J. Fried, 1996, 333-390
  • H.J. Sieben, Vom Apostelkonzil zum Ersten Vatikanum, 1996, 97-257
  • H. Müller, «Etre conciliateur à l'époque conciliaire. Les Anjou et la cour royale face au concile de Bâle», in Saint-Denis et la Royauté, hg. von F. Austrand, 1999, 757-770
  • T. Prügl, «"Antiquis iuribus et dictis sanctorum conformare". Zur antikonziliar. Interpretation von "Haec Sancta" auf dem Basler Konzil», in Annuarium Historiae Conciliorum 31, 1999, 72-144
  • J. Helmrath, «Rangstreite auf Generalkonzilien des 15. Jh. als Verfahren», in Zs.f. hist. Forschung, Beih. 25, 2001, 139-173
Weblinks

Zitiervorschlag

Johannes Helmrath; Michael Lauener: "Basel, Konzil von", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.01.2016. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017162/2016-01-26/, konsultiert am 19.03.2024.