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Gegenreformation

Unter Gegenreformation versteht man die politischen, militärischen und juristischen Vorkehrungen, welche hauptsächlich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und im 17. Jahrhundert von den katholischen Behörden getroffen wurden, um der Ausbreitung der Reformation Einhalt zu gebieten und an sie verlorenes Terrain wiederzugewinnen. Gegenreformatorische Bestrebungen gingen oft von den gleichen Personen aus wie die Katholische Reform, deren Ursprünge vor die Reformation zurückreichen und die sich die Erneuerung des kirchlichen Lebens zum Ziel gesetzt hatte (z.B. bessere Ausbildung des Klerus). Die Gegenreformation war auch ein Aspekt der Konfessionalisierung von Staat und Gesellschaft (Konfessionalismus).

Die Verurteilung Luthers durch Papst Leo X. (1520) und die von Kaiser Karl V. verhängte Reichsacht (1521) taten der reformatorischen Bewegung keinen Abbruch. Einige gegenreformatorische Massnahmen in den habsburgischen Ländern und in Bayern blieben ohne grosse Wirkung. Angesichts der divergierenden Interessen des Reiches, des Königs von Frankreich und des Papstes, der Türkengefahr, aber auch in Erwartung eines allgemeinen Konzils wurde nichts Entscheidendes unternommen. In der Schweiz beschloss die Tagsatzung 1524 in Luzern, dem alten Glauben treu zu bleiben. Gegenmassnahmen gegen die Glaubenserneuerer wurden 1524 von Freiburg und 1525 von der Ständeversammlung der Waadt getroffen. Nichtsdestoweniger schritt die Reformation weiter voran. Nachdem sie 1523 in Zürich erfolgreich verlaufen war, griff sie 1526 auch auf St. Gallen über. Selbst als die Badener Disputation 1526 (Disputationen) zugunsten des alten Glaubens ausging, liess Graubünden der Reformation freien Lauf, Bern verbot die Messe 1528, Basel und Glarus 1529.

Die christliche Allianz der sieben katholischen Orte vom 5. Oktober 1586 (Staatsarchiv Luzern, URK 52/1064).
Die christliche Allianz der sieben katholischen Orte vom 5. Oktober 1586 (Staatsarchiv Luzern, URK 52/1064). […]

Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, schlossen die katholischen Orte 1529 ein Bündnis mit dem Wallis (dem Bischof von Sitten und den Zenden) und ein weiteres mit Ferdinand I., König von Böhmen und Ungarn. Ihr Sieg in der 2. Schlacht von Kappel 1531 (Kappelerkriege) verschaffte den Altgläubigen ein politisches Übergewicht in der Eidgenossenschaft. Sie verfügten über die absolute Mehrheit auf der Tagsatzung (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zug, Freiburg, Solothurn gegenüber Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen; Glarus und Appenzell waren konfessionell gespalten). Obschon bevölkerungsmässig in der Minderheit und zudem wirtschaftlich wie kulturell schwächer, konnten die Katholiken diese Stellung dank ihres grösseren politischen Zusammenhalts und der Unterstützung durch die katholischen Grossmächte, insbesondere Spaniens, bis zum Zweiten Villmergerkrieg 1712 behaupten. Zudem hatte das Konzil von Trient (1545-1563) Fragen der Glaubenslehre geklärt und Rom unter der Federführung der Reformpäpste, des Mailänder Kardinals Karl Borromäus und der neuen religiösen Orden eine wirkliche Reform «an Haupt und Gliedern» in Angriff genommen.

Die katholischen Orte schlossen Allianzen mit dem Herzog von Savoyen 1560 sowie mit Papst Pius IV. 1565 und unterzeichneten 1586 den Goldenen Bund zur Verteidigung des katholischen Glaubens. Philipp II. von Spanien trat ihm 1587 bei, Appenzell (Innerrhoden) 1597, Katholisch-Glarus 1635. Eine Intervention in den reformierten Ständen wurde aber nicht erwogen, da seit 1531 jeder Ort in Religionsangelegenheiten sein eigener Herr war. Zu Auseinandersetzungen kam es dagegen in den paritätischen Orten, den gemeinen Herrschaften und einigen zugewandten Orten (z.B. Wallis und Graubünden). In der Mehrzahl der Fälle konnten die zur Reformation übergegangenen Gemeinden ihre Konfession beibehalten. Eine Ausnahme stellten die gemeinen Herrschaften im Aargau (Freie Ämter, Bremgarten, Mellingen, Grafschaft Baden) dar, welche als Sperrriegel zwischen Bern und Zürich für die fünf inneren Orte von strategischer Bedeutung waren.

Die Gegenreformation fand auch innerhalb der einzelnen Orte statt. Luzern führte zwischen 1532-1542 das untere Seetal zum Katholizismus zurück. In Solothurn erhoben sich die Reformierten 1533, aber Schultheiss Niklaus Wengi konnte einen Zusammenstoss vermeiden; die Reformierten zogen sich aus der Stadt zurück und liessen sich unter bernischem Schutz in der Landvogtei Bucheggberg nieder. Von da an blieb Solothurn fest dem katholischen Lager verbunden. Wiewohl nur ein Drittel der Bevölkerung ausmachend, verdrängten in Appenzell die Katholiken ab 1590 die Reformierten aus dem Hauptort. Ihr Bestreben, den Kanton dem Goldenen Bund anzuschliessen, führte zu dessen Spaltung. Für die Glarner Katholiken (ein Viertel der Bevölkerung) bemühte sich Aegidius Tschudi um rechtliche Gleichstellung. Der in Baden geschlossene Landesvertrag von 1564 verschaffte ihnen das Recht, die reformierten Kirchen mitzubenutzen und überliess ihnen einige ganz. 1623 und 1683 half ihnen eine ausgewogene Verteilung der hohen Verwaltungsämter, aus der Stellung als minderberechtigte Bürger auszubrechen.

Der Abt von Einsiedeln, Ludwig Blarer, führte in seinen Herrschaften den katholischen Glauben wieder ein. Ihm tat es der Abt von St. Gallen im Fürstenland nach; das Toggenburg konnte hingegen seine Glaubensfreiheit bewahren, obwohl es unter die weltliche Herrschaft der Abtei zurückkehrte.

Im Thurgau, einer gemeinen Herrschaft, begünstigte der Wechsel von katholischen und reformierten Landvögten den Katholizismus, da die katholischen Landvögte überwogen. Deshalb erhielten auch die Mönche und Nonnen ihre Klöster zurück. Ein strategischer Aufkauf von Herrschaften festigte ihre Stellung. Der Zweite Kappeler Landfriede von 1531 (Landfriedensbünde) sah vor, dass dort, wo drei Haushalte es verlangten, der katholische Gottesdienst wieder einzuführen sei. Dies hatte zur Folge, dass es in den gemeinen Herrschaften zusätzlich zu den reformierten und katholischen Kirchgemeinden auch gemischte Gemeinden (Konfessionelle Parität) gab, in denen das Gotteshaus abwechselnd von den verschiedenen Gemeinschaften benutzt wurde (Simultaneum). Im Thurgau gab es 25 solche gemischtkonfessionelle Gemeinden, in St. Gallen zwölf, im Waadtland drei, im Aargau zwei und in Glarus eine. Dagegen mussten in den Tessiner Vogteien die reformierten Gemeinschaften aus Lugano, Locarno und Bellinzona auswandern.

Jesuitenkollegium in Pruntrut. Stich von 1685 nach Gabriel Bodenehr (Musée de l'Hôtel-Dieu, Pruntrut).
Jesuitenkollegium in Pruntrut. Stich von 1685 nach Gabriel Bodenehr (Musée de l'Hôtel-Dieu, Pruntrut). […]

Jakob Christoph Blarer von Wartensee, der Fürstbischof von Basel, versuchte ab 1575 verloren gegangene weltliche und kirchliche Rechte wiederzugewinnen. Er verbündete sich 1579 mit den sieben katholischen Orten, löste die Bündnisse mit Bern und Basel auf und erhielt durch einen Schiedsspruch in Baden 1585 eine Entschädigung für den Verlust seiner Rechte in Basel zugesprochen. Es gelang ihm zwar, das Laufental, das Birseck und Delsberg zum Katholizismus zurückzuführen, aber die südlichen Herrschaften konnte er dem bernischen Einfluss nicht entreissen.

In Graubünden trugen Familienfehden und das Eingreifen Frankreichs, Spaniens und Österreichs im Kampf um das Veltlin und die Bündner Pässe zu einer Verschärfung der konfessionellen Spannungen bei (Bündner Wirren). Nach dem Veltliner Mord und der Besetzung des Tals durch die Spanier 1620 verloren die Drei Bünde die Herrschaft über Chiavenna, Bormio und das Veltlin. 1639 erhielten sie diese zurück, mussten aber – wie schon im Vertrag von Monzon zwischen Frankreich und Spanien 1626 festgelegt – auf die Ausübung der evangelischen Konfession in den drei Untertanengebieten dauerhaft verzichten.

Im Wallis waren um 1560 viele Bürger von Sitten und Leuk reformiert und «patriotisch», d.h. sie versuchten die weltliche Herrschaft des Fürstbischofs abzuschaffen, was ihnen bis 1634 auch gelang. Der Walliser Landrat hatte 1604 vergebens die Konversion der Reformierten bzw. ihre Auswanderung gefordert. Dennoch wurde das Wallis schliesslich für den Katholizismus zurückgewonnen; von Bedeutung war dabei der primär politisch motivierte Übertritt mehrerer reformierter Notabeln (darunter 1624 jener des späteren Landeshauptmannes Michael Mageran), ebenso die entschlossene Politik einiger Bischöfe, aber auch die Predigten der Kapuziner und der Unterricht der Jesuiten.

Genf musste 1601 im Vertrag von Lyon zwischen Frankreich und Savoyen dem Herzog seine um die Stadt gelegenen Ländereien zurückgeben, bis auf das Pays de Gex, das an Frankreich fiel. Diese Gebiete kehrten durch das Wirken von Franz von Sales und der Kapuziner zum katholischen Glauben zurück. Aber der 1602 von Karl Emanuel I. von Savoyen gegen die Stadt vorgetragene Angriff (Escalade) scheiterte, und Genf konnte seine politische und religiöse Unabhängigkeit behaupten.

Allgemein betrachtet begründete der Zweite Kappeler Landfriede dank der nur wenig gefestigten Vorrangstellung der Katholiken eine gewisse religiöse Toleranz. Die gewaltsamen Zusammenstösse waren in der Schweiz weniger blutig als die Religionskriege in Frankreich, Deutschland (Dreissigjähriger Krieg) oder in den Niederlanden. Durch die Gegenreformation schlugen tridentinische Kirchenreform und Barockkultur schnell Wurzeln in der Schweiz. Politisch büsste die Gegenreformation im Laufe des 17. Jahrhunderts ihren Schwung ein und verlor nach dem Zweiten Villmergerkrieg jegliche Bedeutung. Mentalitätsmässig lebte sie in den 1840er Jahren bei führenden Vertretern des Sonderbunds wieder auf, wurde aber nach 1850 zu einer Randerscheinung.

Quellen und Literatur

  • Les trophées sacrés, ou missions des capucins en Savoie, dans l'Ain, la Suisse romande et la vallée d'Aoste à la fin du XVIe et au XVIIe siècles, hg. von C. de Genève, F. Tissérand, 3 Bde., 1976
  • E. Camenisch, Gesch. der Reformation und Gegenreformation in den ital. Südtälern Graubündens und den ehem. Untertanenlanden Chiavenna, Veltlin und Bormio, 1950
  • W. Brotschi, Der Kampf Jakob Christoph Blarers von Wartensee um die religiöse Einheit im Fürstbistum Basel (1575-1608), 1956
  • Ökumen. Kirchengesch. der Schweiz, hg. von L.Vischer et al., 1994 (21998)
  • Histoire religieuse de la Suisse, hg. von G. Bedouelle, F. Walter, 2000 (ital. 1996, hg. von F. Citterio, L. Vaccaro)
  • C. Schnyder, Reformation und Demokratie im Wallis (1524-1613), 2002
Weblinks

Zitiervorschlag

Jean-Blaise Fellay: "Gegenreformation", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.09.2009, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017178/2009-09-10/, konsultiert am 19.03.2024.