
C. heisst das die Sakramente und insbesondere das Abendmahl betreffende, 26 Artikel umfassende Abkommen, das im Zuge der Reformation zwischen Johannes Calvin und Guillaume Farel - im Namen der Genfer Pfarrer - und Heinrich Bullinger - als Vertreter der Zürcher Pfarrer - im Mai 1549 in Zürich unterzeichnet wurde. Der Vormarsch der Gegenreformation und die zunehmend feindl. Haltung der Lutheraner gegenüber den Schweizer Reformatoren machten eine innerref. Aussprache notwendig. Calvin und Bullinger waren sich in ihrem Briefwechsel (1547-49) darüber einig gewesen, dass die Wendung "Das ist mein Leib" zu verstehen sei als "Das bedeutet meinen Leib". Doch während Calvin in den sakramentalen Elementen Brot und Wein Instrumente der göttl. Gnade sah, war Bullinger der Ansicht, dass mit diesen Elementen gleichzeitig die Gnade gewährt werde. Calvin gab nach und verzichtete darauf, von einer geistigen Substanz zu sprechen. Der C., ein Kompromiss, verwarf die "päpstl. Irrlehren" - Transsubstantiation, Realpräsenz, Anbetung der Elemente (Art. 21, 24, 26) - und die luth. Lehren der Konsubstantiation (Art. 24) und Allgegenwart (Art. 25). Der C. legte den Grundstein für die Einigung des schweiz. ref. Lagers, zumal die anderen ref. Städte, u.a. Bern, sich anschlossen, doch er vertiefte auch die Kluft zwischen den ref. und luth. Kirchen (Helvetische Bekenntnisse).