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Vertrag vonLyon

Der Vertrag von L. vom 17.1.1601 beendete den Konflikt zwischen dem franz. König Heinrich IV. und Hzg. Karl Emmanuel von Savoyen um die Markgrafschaft Saluzzo. Diese war 1529 in franz. Besitz übergegangen und bildete seither eine Enklave in Savoyen. 1588 wurde sie von Karl Emmanuel besetzt. Im Vertrag von L. verzichtete Frankreich auf die Markgrafschaft, erhielt aber als Kompensation die Gebiete Bugey, Valromey und das Pays de Gex, das seit nahezu zehn Jahren von den Genfern verwaltet wurde. Der Hzg. von Savoyen nahm das von Genf besetzte Mandement Gaillard, sowie das Chablais, Faucigny und das Genevois wieder in Besitz. Damit hatte Genf im Pays de Gex zum ersten Mal eine gemeinsame Grenze mit Frankreich. Der Vertrag von L. zerstörte Genfs Hoffnungen auf eine territoriale Erweiterung.

Quellen und Literatur

  • O. Fatio, B. Nicollier, Comprendre l'Escalade, 2002
Weblinks

Zitiervorschlag

Jacques Barrelet: "Lyon, Vertrag von", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 15.06.2006, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017192/2006-06-15/, konsultiert am 19.03.2024.