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Udligenswilerhandel

Der Udligenswilerhandel bezeichnet einen Grundsatzstreit um weltliche Gerichtsrechte über den Klerus, der den aufklärerisch-gallikanischen Standpunkt Luzerns festigte. Auslöser war ein Tanzverbot, das der Udligenswiler Pfarrer Christian Leonz Andermatt trotz der Tanzerlaubnis des Landvogts für das Nachkirchweihfest vom 16. August 1725 ausgesprochen hatte. Der Rat zitierte den Pfarrer zu einem obrigkeitlichen Verweis. Der bischöfliche Kommissar Johann Riser wertete dies als gerichtliches Verfahren und Angriff auf kanonisches Recht und verbot dem Pfarrer, Folge zu leisten. Dieser wurde am 19. September 1725 abgesetzt und des Landes verwiesen. Luzern sah darin kein Gerichtsverfahren, sondern eine legitime Rüge- und Bannhandlung gegenüber einem Untertanen, mit Berufung auf das Konkordat von 1605 und die Übereinkunft von 1723 mit dem Bistum sowie auf "altes Recht". Der Bischof verlangte Wiedereinsetzung und Verhandlung vor bischöflichem Gericht. Nach einem päpstlichen Spruch gegen den Rat gestand Rom dank der Intervention der katholischen Orte und Frankreichs schliesslich dem Landesherrn das Recht auf Zitation und Landesverweis faktisch zu, jedoch nicht in Form eines gerichtlichen Urteils. 1727 verhandelte die bischöfliche Kurie den Fall, erklärte Andermatt für unschuldig, bot aber Hand zum Kompromiss, indem Andermatt zum Chorherrn am Konstanzer Johannesstift befördert wurde. Luzern hob den Bann erst Ende 1731 auf, nachdem die 1726 unter Domenico Passionei nach Altdorf (UR) dislozierte Nuntiatur wieder nach Luzern zurückgekehrt war. Der vor allem zu Beginn heftige Rechtsstreit um das obrigkeitliche Zitationsrecht veränderte die Rechtslage nicht. Dieser erste grosse frühneuzeitliche Konflikt zwischen Kirche und Staat in Luzern entstand vor labilem innen- und aussenpolitischem Hintergrund: Die nach dem Zweiten Villmergerkrieg und dem vom Landklerus gestützten Bauernaufstand verunsicherte Luzerner Obrigkeit verstärkte die staatskirchliche Kontrolle über den Klerus. Noch im 19. Jahrhundert fand der Fall publizistisches Echo bei Johann Jakob Hottinger (1825), Joseph von Görres (1826) und Philipp Anton von Segesser (1858).

Quellen und Literatur

  • R. Röösli, Der Udligenschwyler Handel in der Publizistik, Liz. Freiburg, 1978
  • R. Liggenstorfer, Der Udligenschwilerhandel: dargest. aus der Sicht der Nuntiaturber. von Domenico Passionei in den Jahren 1725-1730, Diplomarbeit Luzern, 1990
  • H. Wicki, Staat, Kirche, Religiosität, 1990, 65-73
  • U. Fink, Die Luzerner Nuntiatur 1586-1873, 1997
Weblinks

Zitiervorschlag

Waltraud Hörsch: "Udligenswilerhandel", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 14.01.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017203/2014-01-14/, konsultiert am 06.10.2024.