Auf Anregung des Luzerners Eduard Pfyffer und des St. Gallers Gallus Jakob Baumgartner lud die liberale Luzerner Regierung am 30.12.1833 nach Baden zu einer Konferenz ein, an welcher das Verhältnis zwischen Kirche und Staat geregelt werden sollte. Eingeladen waren Abgeordnete aus den Kt., die gebietsmässig Anteil an den Diözesen Basel, St. Gallen und Chur hatten. Vom 20. bis 27.1.1834 tagten die Gesandten der Stände Bern, Luzern, St. Gallen, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau und Thurgau in der Bäderstadt. Keine Vertreter entsandten Zürich, Zug und Graubünden.
Die Konferenz beschloss als Erstes, den Hl. Stuhl zu ersuchen, die Diözese Basel zur Erzdiözese zu erheben. Sollte das Anliegen abgelehnt werden, behielten sich die beteiligten Stände das Recht vor, die schweiz. Diözesen einer ausländ. Erzdiözese anzuschliessen. Die übrigen 14 Beschlüsse bildeten die eigentl. B.: Sie strebten eine grössere Unabhängigkeit der Bf. vom Papst an, staatl. Einfluss bzw. gar eine staatl. Kontrolle über kirchl. Angelegenheiten, Priesterseminare und Orden, die Besteuerung der Klöster, eine Zulassung konfessionell gemischter Ehen und eine Beschränkung der (arbeitsfreien) Festtage. Entstanden unter dem Einfluss des liberalen Klerus und im Geiste des wachsenden Radikalismus als Mittel des Kampfs gegen die "kirchl. Despotie" verstanden, wurden die B. durch die päpstl. Enzyklika vom 17.5.1835 verurteilt. Zur Anwendung gelangten sie einzig in den liberalen Kt. Luzern, St. Gallen, Thurgau, Aargau, Basel-Landschaft und Zürich. Solothurn lehnte sie ab und Bern vertagte die Entscheidung. Die B. riefen v.a in den kath. Gebieten vehemente Kritik hervor, und es bildeten sich kath. Verteidigungsvereine, welche die Sache ihrer Religion bedroht sahen. Dagegen wiederum rief die aarg. Regierung 1835 in den Bez. Muri und Bremgarten zu den Waffen, und Bern tat 1836 dasselbe im Jura. In der Folge mischten sich auch ausländ. Mächte ein. Die B. markieren die zunehmende Konfessionalisierung der polit. Auseinandersetzungen in der Zeit der Regeneration, die in den Sonderbund mündeten.