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Haager Konventionen

Die Friedenskonferenzen, die 1899 und 1907 in Den Haag stattfanden und zu den Haager Konventionen führten (29. Juli 1899 und 18. Oktober 1907), markieren einen wichtigen Schritt in der Geschichte der internationalen Beziehungen, da bei dieser Gelegenheit erstmals Pläne zur Erhaltung des Weltfriedens ernsthaft konkretisiert wurden. Beide Male ging die Initiative von Zar Nikolaus II. aus, der das Ideal anstrebte, den «allgemeinen Frieden zu wahren und die übermässigen Waffenbestände so weit als möglich zu reduzieren» (Abrüstung). Dieses Ziel wurde verfeinert und erweitert: In erster Linie sollte die Begrenzung der Konflikte durch eine Rüstungsbeschränkung und die Reduktion der erlaubten Waffen herbeigeführt werden. Gleichzeitig dehnte man die Gültigkeit der Regeln, welche die Opfer von Landkriegen schützten, auf Seekriege aus. Obwohl schon die erste internationale Friedenskonferenz definitionsgemäss universale Gültigkeit anstrebte, nahmen nicht alle Staaten an ihr teil. Erst mit der zweiten Konferenz wurde diese Lücke geschlossen, sodass behauptet werden konnte, 1907 hätten sich Vertreter «fast aller organisierten Nationen» jener Zeit in Den Haag befunden. Auf die Konferenz von 1907, die wegen des Russisch-Japanischen Kriegs (1904-1905) verzögert worden war, hätte ein drittes Treffen folgen sollen. Ein solches fand jedoch nicht statt. Die Schweiz war an beiden Konferenzen vertreten. Ihre Delegierten (1899 Edouard Odier, Arnold Künzli und Arnold Roth, 1907 Gaston Carlin, Eugène Borel und Max Huber) wirkten aktiv mit.

Eines der wichtigsten Resultate der Haager Konventionen war die Ausarbeitung von Regeln zum Landkrieg (sogenannte Haager Landkriegsordnung), die auf dem Prinzip gründeten, dass Kriegführende kein unbeschränktes Recht auf die Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes haben und dass Zivilisten und entwaffnete Militärpersonen zu verschonen sind. In Ergänzung zur Genfer Konvention von 1864 (Rotes Kreuz) über den Schutz von verwundeten oder kranken Militärpersonen griffen die IV. Konvention und das ihr angefügte Regelwerk alle wichtigen Themen des humanitären Völkerrechts auf, so die Behandlung der Kriegsgefangenen, die Regeln der Kriegführung (die dem «Haager Recht» seine Bedeutung verliehen haben) und die Problematik der besetzten Gebiete. Die Konvention von 1907 enthält auch das Verbot, Gift und vergiftete Waffen einzusetzen. Weitere 1899 oder 1907 verabschiedete Texte untersagen die Verwendung bestimmter Waffen. Mit Ausnahme des Verbots jeglichen Luftangriffs haben die Grundsätze und die Verbote, die in Den Haag verabschiedet wurden, ihre Gültigkeit bewahrt und gehören zum internationalen Gewohnheitsrecht. Ausserdem prägte die sogenannte Martens'sche Klausel (nach dem russischen Delegierten) die Geschichte des humanitären Völkerrechts. Sie ruft in Erinnerung, dass auch in den durch die internationalen Abkommen nicht geregelten Fällen Zivilbevölkerung und Kriegsteilnehmer durch das Völkerrecht geschützt bzw. zur Einhaltung von dessen grundlegenden Normen verpflichtet sind, die sich aus Rechtsgewohnheiten, dem Gebot der Menschlichkeit und den Forderungen des öffentlichen Gewissens ergeben.

Die Haager Konventionen regelten auch den Seekrieg und das Recht auf Neutralität in Kriegszeiten – durch Klärung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Kriegführenden wie der nicht am Krieg beteiligten Staaten – sowie das Recht betreffend die Aufnahme von Feindseligkeiten. Letzteres ist heute infolge des in der Charta der Vereinten Nationen verankerten generellen Kriegsverbots überholt.

Das internationale Schiedsgericht war ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt. Die Konferenz von 1899 ermutigte dazu, freiwillig Schiedsgerichte anzurufen, jene von 1907 stimmte dem obligatorischen Schiedsverfahren zu. Obwohl die Schweiz bereits zahlreiche Verträge mit einer Schiedsgerichtsklausel unterzeichnet hatte, sprach sie sich 1907 aus Angst vor einem zu starken Einfluss der Grossmächte gegen die Errichtung eines ständigen Schiedsgerichtshofs aus.

Quellen und Literatur

  • Bundesbl. der Schweiz. Eidgenossenschaft, 1848-
  • DDS 4-5
  • Droits des conflits armés, hg. von D. Schindler, J. Toman, 1996
  • J.B. Scott, Les Conférences de la paix de La Haye de 1899 et 1907, 1927 (engl. 1909)
  • The Centennial of the First International Peace Conference, hg. von F. Kalshoven, 2000
Weblinks

Zitiervorschlag

Yves Sandoz: "Haager Konventionen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 07.04.2008, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017250/2008-04-07/, konsultiert am 13.12.2024.